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Vom 20. zum 21. Juni 2008 fand in Dublin der 12. Kongress des weltweiten Grundeinkommens-Netzwerks Basic Income Earth Network (BIEN) [1] statt. Das Fazit des vielstimmigen Kanons: Ausgetretene Pfade verlassen und neue Wege einschlagen – für mehr Freiheit, demokratische Teilhabesicherung, Selbstbestimmung, ökologische Nachhaltigkeit und Geschlechtergerechtigkeit.
„Viel neues und viel zu tun“, resümierte BIEN-Vorsitzender Philippe van Parijs die beiden Kongresstage mit rund 260 TeilnehmerInnen aus über 20 Ländern. Zu Wort kamen neben international forschenden WissenschaftlerInnen auch VertreterInnen aus Politik und Nichtregierungsorganisationen (NGO), um sich über die aktuelle Entwicklung der globalen Grundeinkommensdebatte auszutauschen.
Der vorliegende Bericht wird sich zunächst mit der Veranstaltungskonzeption auseinandersetzen, um im weiteren Verlauf einige der Kongressbeiträge genauer zu beleuchten. Eine vollständige Betrachtung aller Kongressvorträge ist zum aktuellen Zeitpunkt nicht möglich, da eine Sammlung aller Papiere auf der Website des Kongresses (www.basicincomeireland.com) erst in den nächsten Wochen zur Verfügung gestellt wird. Abschließend erfolgt eine Gesamteinschätzung aus allgemeinem wie persönlichem Blickwinkel.
Veranstaltungsort des diesjährigen Kongresses war das University College in Dublin, womit der in Irland stattfindenden Debatten um ein Grundeinkommen innerhalb kirchlicher Organisationen und der Grünen Partei Irlands in besonderer Weise Rechnung getragen wurde. Der Veranstaltungstitel lautete „Ungleichheit und Entwicklung in einer globalisierten Wirtschaft – Die Option des Grundeinkommens“, worauf gleich im Eröffnungsplenum Bezug genommen wurde. Die daran anschließenden Workshops konzentrierten sich vor allem auf folgende Aspekte des Grundeinkommens: Garantierente, Kindergrundeinkommen, Gender, ökologische Perspektive, Freiheit und Demokratisierung, globale und regionale Perspektive, institutioneller Rahmen, Finanzierung, Länderbeispiele. In einem zweiten Plenum wurden darüber hinaus mögliche Schritte in Richtung eines Grundeinkommens aus linker und aus rechter Perspektive vorgestellt.
Bereits im Eröffnungsplenum wurden die Breite der weltweiten Debatte und die unterschiedlichen Zugänge zum Thema deutlich. In seiner kurzen Einleitung betonte Kongresskoordinator Seán Healy von der Conference of Religious of Ireland (CORI), es gelte, allen ein menschenwürdiges Leben zu gewährleisten. Irland habe in den vergangen Jahren zwar einen enormen wirtschaftlichen Aufschwung erlebt, davon hätten jedoch nicht alle BürgerInnen profitiert. Ein individuell garantiertes Grundeinkommen ohne Bedürftigkeitsprüfung und Gegenleistungsverpflichtung ermögliche eine armutsfeste Existenzsicherung und den Zugang aller zu gesellschaftlichen Ressourcen. Der Sozialökonom Peter Townsend von der Universität Bristol unterstrich die Bedeutung der Einhaltung der Menschenrechte für die Herstellung universeller Einkommenssicherheit. Besonders prekär sei die Situation von Kindern, weshalb die Einführung eines Kindergrundeinkommens besonders dringend ist. Die hohe Kindersterblichkeitsrate und der extrem schlechte Gesundheitszustand vieler Kinder in sich entwickelnden Ländern sowie Kinderarbeit und Kinderarmut weltweit seien erschreckend. Towsend sprach von einer „Beraubung menschlicher Grundbedürfnisse“, welche inakzeptabel und unvereinbar sind mit Artikel 22 und 25 der Allgemeinen Menschenrechtserklärung, Artikel 9 und 11 des Internationalen Paktes über Bürgerliche und Politische Rechte sowie Artikel 26 Absatz 1 und 27 Absatz 1 und 3 der Konvention über Kinderrechte. Sein Vorschlag: Ein Kindergrundeinkommen, finanziert über eine Steuer auf internationale Devisengeschäfte (Tobin tax) und eine Grundeinkommensabgabe. In einem zweiten Schritt könne dieses Kindergrundeinkommen dann zu einem allgemeinen Grundeinkommen ausgebaut werden. [2]
Carole Pateman, Professorin für politische Theorie an der Universität Kalifornien (Los Angelos), argumentierte für eine Demokratisierung unserer Gesellschaft und die Kopplung von politischen, ökonomischen und sozialen Rechten. BürgerInnenrechte müssten institutionalisiert werden, da sie nur in Verbindung mit ökonomischen und sozialen Rechten ihre volle Rechtswirkung entfalten. Nur wer von materieller Existenznot befreit ist, kann sich – allein seinem Gewissen verpflichtet – für persönliche und gemeinschaftliche Interessen einsetzen, an der demokratischen Mitausgestaltung der Gesellschaft partizipieren. Sie plädiert daher für das Recht auf ein individuelles Einkommen ohne Bedürftigkeitsprüfung oder Arbeitsverpflichtung in einer existenzsichernden und teilhabeermöglichenden Höhe. Dies wäre nicht nur ein Schritt, um Regierungen wieder in den Dienst ihrer BürgerInnen zu stellen, sondern zudem ein historischer Meilenstein, welcher Frauen eine ökonomische Unabhängigkeit von ihrem Lebenspartner oder Haushalt garantiert. [3]
Pablo Yanes vom Referat für soziale Entwicklung der Stadtregierung Mexico City sieht das Grundeinkommen als ein entscheidendes Instrument im Kampf für Einkommensgerechtigkeit. Seiner Meinung nach gilt es, Schlüsselkonzepte wie Universalismus, garantierte soziale Rechte, staatliche Verantwortung, Einkommensumverteilung und Armutsbekämpfung gegen Konzepte von Wohlfahrt, staatlicher Armenfürsorge sowie Lohnarbeitszentrierung zu verteidigen.
Die im folgenden Abschnitt dargestellten Beiträge sind lediglich eine Auswahl aus der Vielzahl an parallel verlaufenen Workshops. Die Auswahl erklärt sich entsprechend der persönlichen Schwerpunktsetzung der Autorin und stellt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Um die Lesbarkeit zu vereinfachen und einen systematischen Überblick zu ermöglichen, sind die Beiträge thematisch geordnet.
Grundeinkommen und Rente
Armando Barrientos von der Universität Manchester erörterte in seinem Beitrag die Rolle nicht beitragsfinanzierter Rentensysteme als eine Form von Garantierente in sich entwickelnden Ländern. Universelle Cash Transfer Programme für Pensionierte hätten eine entscheidende Wirkung: Erstens reduzieren sie das Armutsrisiko älterer Menschen. Zweitens wirken sie wie ein „demogrant“, eine Teilhabegarantie. Sie verhelfen auch den in Armut lebenden Pensionierten innerhalb ihrer Familien und Haushalte zu Einkommenssicherheit, mehr Unabhängigkeit und erleichtern die Durchsetzung eigener Interessen. Drittens können universelle Cash Transfers für RentnerInnen als Hilfsinstrument für ein selbständigeres Handeln dienen. Sie bieten die materiellen Voraussetzungen, in Dinge zu investieren, die das eigene Leben angenehmer gestalten. Die Überwindung der schwachen Stellung älterer Menschen beeinflusst nicht nur deren Besserstellung. In sich entwickelnden Ländern leben die meisten Pensionierten in generationsübergreifenden Haushalten. Daher haben universelle Transfers an Pensionierte immer auch einen direkten Einfluss auf die finanzielle Situation des gesamten Hauhalts. Das bedeutet, diese Transfers haben einen armutsverhindernden Charakter, welcher auch anderen Haushaltsmitgliedern zu Gute kommt.
Einkommenssicherheit im Alter beschäftigte auch John Macnicol von der London School of Economics, wobei er sich in seinen Überlegungen auf Großbritannien konzentrierte. 2008, also genau 100 Jahre nach der Einführung des ersten Rentengesetztes im Vereinigten Königreich, plädiert er für eine Generalüberholung dieses im Wesentlichen kaum veränderten Rentensystems. Sein Vorschlag: Eine universelle und steuerfinanzierte Rente ohne Bedürftigkeitsprüfung. Das existierende Rentensystem, welches eines der schlechtesten Rentenwerte der EU aufweist, würde dadurch ersetzt.
Gösta Melander von der Schwedischen Rentnerpartei schlug ein universelles Grundeinkommen vor. Seine Forderung nach einer Gegenleistung im bürgerschaftlichen Engagement wurde jedoch äußerst kritisch diskutiert. Einige TeilnehmerInnen fragten, was denn mit denjenigen geschehe, die sich einer solchen Gegenleistung verweigerten. Welche Formen von Sanktion sehe sein Vorschlag vor? Zudem kritisierten VertreterInnen von NGOs, das die ordnungsgemäße Erfüllung der Gegenleistung höchstwahrscheinlich überprüft werden müsse. Dies schließe aber nicht nur Kontrollen und Schnüffelei ein, sondern verpflichte andere Engagierte zudem zur Überwachung und zum Eingreifen in Freiheits- und Persönlichkeitsrechte anderer. Eine solche Mitinpflichtnahme wäre für sie unhaltbar.
Kindergrundeinkommen
Ian Gareth Orton von der Autonomen Universität Metropolitana-Iztapalapa in Mexico City beschrieb seinen Zugang zum Grundeinkommen mit dem Kampf gegen Kinderarbeit. Ein unbedingter Cash Transfer für Kinder könne Kinderarbeit abschaffen und sei darüber hinaus eine Möglichkeit, Kinder weltweit vor Armut und Ausgrenzung zu schützen. Er schlug daher die enge Kooperation mit Kinderschutz-Organisationen und Organisationen zur Bekämpfung von Kinderarbeit vor. Zum einen wäre diesen somit ein Instrument für ihre politische Auseinandersetzung an die Hand geben. Zum anderen könne die Idee eines Grundeinkommens mit Hilfe der gewonnenen MultiplikatorInnen auf eine breitere Basis innerhalb der Gesellschaft gestellt werden. Die Einführung eines Grundeinkommens über erste Schritte wie ein Kindergrundeinkommen, eine Garantierente oder ein Grundeinkommen für Behinderte sei zudem eine leichter zu nehmende Hürde, da es hierfür in vielen Ländern bereits eine systematische und institutionelle Basis gebe. Überblick über nationale Debatten
Erfahrungen mit Grundeinkommensanträgen im Rahmen parlamentarischer Arbeit gibt es in Spanien und den USA. Francisco José Martinez von der Nationalen Fernuniversität Madrid berichtete von zwei Anträgen zur Einführung eines Grundeinkommens. Der erste Antrag stammt vom Jahre 2002 und erfolgte im katalonischen Parlament durch VertreterInnen der Vereinigten Linken (EUiA) sowie der Republikanischen Linken Kataloniens (ERC). Er sah ein individuelles Grundeinkommen ohne Bedürftigkeitsprüfung vor. Im Jahre 2006 gab es einen weiteren Antrag, welcher im spanischen Parlament durch die ERC eingereicht wurde. Obwohl beide Anträge ablehnt wurden, hätten sie eine rege Debatte zum Thema nach sich gezogen. So wurde in Katalonien eine parlamentarische Kommission eingerichtet, welche sich mit Grundeinkommen- und Grundsicherungsvorschlägen auseinandersetzt.
Al Sheahen vom US-amerikanischen Grundeinkommensnetzwerk (USBIG) berichtete von den Schwierigkeiten, einen Antrag zur Einführung eines Grundeinkommens im U.S. Kongress einzubringen. Auf besonderen Widerstand stieß man dabei nicht nur im Kongress, welcher den Antrag nicht unterstützte. Auch und gerade die gemeinnützigen Vereine und Organisationen hätten das Vorhaben als „zu ambitioniert“ zurückgewiesen. Die Vorstellung, sozialen Transfers ohne Gegenleistungsverpflichtung zu beziehen, entspreche nicht dem US-amerikanischen Vorstellungsvermögen. Neue Hoffnungen auf einen erfolgreichen, überarbeiteten Antrag ruhen jetzt auf einer veränderten politischen Situation, sollte der Kandidat der Demokraten, Barack Obama, zum Präsidenten gewählt werden.
Eine Grundeinkommensdebatte existiert – wenn auch nicht auf parlamentarischer Ebene, sondern vielmehr in Wissenschaftskreisen – ebenfalls in Italien. So setzten sich Andrea Fumagalli von der Universität Pavia und Stefano Lucarelli von der Universität Bergamo mit dem subversiven Charakter des Grundeinkommens unter kapitalistischen Verhältnissen auseinander. Ihrer Darstellung zufolge sei ein Grundeinkommen ein Mittel zur Abwehr sozialer Ausgrenzung, die trotz parallel fortschreitender Reichtumsakkumulation stattfindet. Ihr Fazit: Ein Grundeinkommen biete nicht nur eine monetäre Gegenmacht zum Kapitalismus, sondern stelle ebenso eine kulturelle Gegenmacht und eine Form gesellschaftlicher Neustrukturierung dar. In Finnland, erklärte Markku Ikkala (Universität Jyväskylä), hätten die Linke Allianz und vor allem die Grüne Partei die Forderung federführend ins eigene Wahlprogramm aufgenommen. Für weitere Ausführungen verwies Ikkala auf eine eigene Publikation sowie auf Veröffentlichungen von Jan-Otto Andersson. [4]
Weitere auf dem Kongress vorgestellte Grundeinkommensüberlegungen kamen von der Grünen Partei Englands und Wales sowie von VertreterInnen des Instituts für Ökonomie und Mathematik an der Russischen Akademie der Wissenschaften. Die Grundeinkommensdebatte in Deutschland wurde von Sascha Liebermann (Initiative Freiheit statt Vollbeschäftigung) in einer eindrucksvollen Präsentation vorgestellt. Mit großem Interesse wurde die Breite der Debatte in Form von zahlreichen lokalen, regionalen und nationalen Bündnissen sowie Einzelpersonen in und außerhalb von Parteien aufgenommen.
Überlegungen zu einem Grundeinkommen ohne Bedürftigkeitsprüfung oder Gegenleistungsverpflichtung innerhalb der Europäischen Union wurden von Marc Meuris vom belgischen Universitätszentrum für Mikroelektronik präsentiert. Sein Modell sieht ein Grundeinkommen in Höhe von 30% des Pro-Kopf-BIP des jeweiligen EU-Mitgliedsstaates vor. Finanziert werden soll es durch eine 40%-ige Pauschalabgabe (flat tax) auf alle Einkommen. Davon würden ein drei Viertel für das Grundeinkommen und ein Viertel für Regierungsaufgaben verwendet.
Politische Ansätze zur Einführung eines Grundeinkommens in verschiedenen Ländern
Mit Namibia, Äthiopien, Sambia und Brasilien wurden darüber hinaus Länder vorgestellt, welche bereits erste Schritte in Richtung eines universellen Grundeinkommens vorweisen können.
In Namibia, so Guy Standing von der Universität Bath, könnte man das weltweit am weitesten entwickelte Grundeinkommensmodell verwirklicht sehen. Im Januar 2008 startete ein zweijähriges Pilotprojekt in der namibischen 1000 Seelen Gemeinde Omitara. Alle BewohnerInnen, vom Baby bis zum Rentenalter, bekommen monatlich einen Betrag von 100 N$ (rund 10€) bedingungslos ausgezahlt. Im sechsmonatigen Abstand werden deren Lebensbedingungen evaluiert und verglichen. Darüber hinaus existiert ein landesweites Grundeinkommen für Behinderte (Disability Grant) und ein Garantierentensystem (social pension). Die Garantierente in Form eines Cash Transfer wird ab dem 60. Lebensjahr individuell und ohne Bedürftigkeitsprüfung oder Gegenleistungsverpflichtung gewährt. Es erreicht 98% der Anspruchsberechtigten, trotz der Weite des Landes und dessen schlechten Transportsystems. Positiver Effekt: Das Geld hilft nicht nur den Menschen im Alter, sondern auch ihren Familien und Haushalten. Beobachtungen hätten ergeben, dass das Geld vorzugsweise für Schulbesuche der Kinder, Nahrung, Kleidung, Wohnen sowie Gemeinschaftsaktivitäten ausgegeben wird. Die Verwaltungskosten beider Systeme liegen bei 3-4%. Ziel ist es, die Systeme auszubauen. In Äthiopien wäre mehr oder weniger zufällig eine Art Bedingungsloses Grundeinkommen (BGE) für Farmer eingeführt worden, welches dann wieder zurückgenommen wurde. Entscheidend ist jedoch, dass es sehr gute Ergebnisse in den Bereichen Armutsbekämpfung, Nahrungssicherheit und Entwicklung erzielt hat.
Ein erschütterndes Beispiel bedürftigkeitsgeprüfter Grundsicherungen bietet Sambia. Dort wird ein Social Cash Transfer bewilligt, wenn ein erwerbsfähiges Mitglied einer armen Familie an AIDS erkrankt oder verstorben ist. Die Folge: HIV-Infizierte lassen sich nicht mehr medizinisch versorgen und riskieren den Ausbruch von AIDS, um einen Anspruch auf die Sozialleistung zu erwerben. Hier zeigt sich die gefährliche Kontraproduktivität bedürftigkeitsgeprüfter Sozialleistungen.
Brasilien kann da eine erfolgreichere Bilanz ziehen. Die Erfahrungen mit den bedürftigkeitsgeprüften Leistungen im Rahmen des Bolsa Familia Programms, so Senator Eduardo Matarazzo Suplicy, hätten dessen positiven Einfluss bewiesen. Mittlerweile garantiere das Programm 46 Millionen Menschen ein Minimaleinkommen, die Zahl der SchulabbrecherInnen hätte sich verringert und der Gesundheitszustand der Kleinkinder habe sich verbessert. Ziel sei es nun, bis 2010 ein bedingungsloses Grundeinkommen für alle 188 Millionen Brasilianer zu entwickeln. Suplicy verwies hierbei auf Überlegungen, ähnlich dem Alaska-Modell Gewinne aus den nationalen Rohstoffgeschäften für die Finanzierung eines Grundeinkommens zu nutzen.
Das zweite Plenum diskutierte Schritte zur Einführung eines Grundeinkommens aus linker und rechter Perspektive. Der konservative Senator Hugh D. Segal aus Kanada erklärte in diesem Zusammenhang, man müsse weitergehen, als nur die „Fenster im dritten Stock streichen“ zu wollen. Für ihn gehöre die Gesellschaft auf ein neues Fundament gestellt. Die alten Weisen der Almosenpolitik verringerten zwar das Ausmaß von Not, verhindern jedoch nicht Armut, die Ausgrenzung aus dem Leistungsbezug und die Verwehrung soziokultureller und demokratischer Teilhabe. Katja Kipping, Vize-Parteivorsitzende der LINKEN und Mitglied des Deutschen Bundestags, waren diese Äußerungen offensichtlich zu unpräzise. Zu Recht stellte sie daher die Frage, ob der konservative Senator das Grundeinkommen als einen Gegensatz zu den in Kanada bestehenden Mindestlöhnen verstehe. Doch dieser blieb die Antwort darauf schuldig. Auch erläuterte er nicht, ob es sich bei seinen Vorstellungen um einen Individualbezug ohne Bedürftigkeitsprüfung und Gegenleistungsverpflichtung handle. Die entscheidende Frage bleibt also: Wie genau sieht das neue Fundament aus? Werden bisherige soziale Sicherungssysteme einfach durch niedrige bedingungslose Transfers ersetzt? Ist ein Bedingungsloses Grundeinkommen der Einstieg in einen flächendeckenden Kombilohn und den Ausbau des Niedriglohnsektors, wie von manchen KritikerInnen in Deutschland behauptet wird?
Damit durch die Hintertür eines Grundeinkommens kein Ausbau des Niedriglohnsektors erfolge, so Katja Kipping, müsse ein BGE mit Individualbezug, ohne Bedürftigkeitsprüfung oder Pflicht zur Gegenleistung in existenz- und teilhabesichernder Höhe ausgezahlt und mit der Forderung nach Mindestlöhnen und Arbeitszeitverkürzung gekoppelt werden. Ein solches Grundeinkommen befreie den Einzelnen von materieller Existenznot, ermögliche die weitgehend freie Verfügung aller Menschen über das eigene Leben und stärke die Verhandlungsmacht zur Durchsetzung individueller wie kollektiver Interessen. Ein BGE stärke somit einerseits in entscheidendem Maße die Durchsetzung und Wirksamkeit von Mindestlöhnen und ermögliche die solidarische Umverteilung von Arbeit. Andererseits bewirke es eine Demokratisierung der Gesellschaft, da es jeder und jedem demokratische Teilhabe unveräußerlich garantiert. Ein linkes Grundeinkommenskonzept müsse für sie darüber hinaus von einer Politik der Geschlechtergerechtigkeit und einer am Menschen orientierten Bildungspolitik flankiert werden. Es gälte, dies als ein Globales Soziales Recht auszugestalten.
Insgesamt kann der 12. BIEN Kongress positiv bewertet werden. Als weltweite Kommunikationsplattform reflektierte er die Vielfältigkeit der Grundeinkommensidee und deren zunehmend breitere Basis. Darüber hinaus bot er die Möglichkeit, neue Argumente für und gegen Grundeinkommensmodelle zu diskutieren und sich über Erfahrungen auszutauschen. So waren die Erfahrungen etablierter Netzwerke wie zum Beispiel in Deutschland von großem Interesse, weil hilfreich für neue Netzwerke. In Japan begründete sich Anfang des Jahres ein Netzwerk Grundeinkommen, welches mehrheitlich aus Sozialwissenschaftlern und Sozialökonomen zusammensetzt. Das kanadische Grundeinkommensnetzwerk nutzte den BIEN Kongress als Gründungsauftakt. Ihm gehören neben VertreterInnen aus Politik und Wissenschaft auch Gewerkschaftmitglieder an.
Der nächste BIEN Kongress im Jahr 2010 wird in São Paulo, Brasilien stattfinden. Für dieses Treffen wäre mehr Raum für intensivere Diskussionen, eine Analyse der verschiedenen Argumentationen wünschenswert. Der Dubliner Kongress war sehr engagiert und perfekt organisiert, schien jedoch zeitlich viel zu knapp kalkuliert. Zwischen den einzelnen Panels ergaben sich kaum Möglichkeiten für tiefgründige Gespräche über die verschiedenen Diskussionen in den einzelnen Ländern, deren VertreterInnen und genaue Modellvorschläge. Ich würde mich freuen, wenn die brasilianische Gemütlichkeit, diesem Bedürfnis nach mehr Platz entgegenkommen würde, die Quantität einschränkt ohne Qualitätsverlust.
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[1] Das BIEN ist ein unabhängiges Netzwerk, welches sich als Forum weltweit diskutierter Grundeinkommensideen versteht. Kriterien für ein Grundeinkommen sind folgende vier: Individualbezug, keine Bedürftigkeitsprüfung, kein Arbeitszwang und keine Gegenleistungsverpflichtung.
[2] Vgl. Townsend, Peter (2007): Poverty and human rights: the role of social security and especially
child benefit, in: Hong Kong Journal of Social Work 40, no. 1-2 (2007), pp. 3-32.
[3] Vgl. Pateman, Carole (2004): Democratizing Citizenship: Some Advantages of a Basic Income, in:
Politics and Society, 2, Vol. 32 (i.E.).
[4] Markku Ikkala (2007), The Basic Income Discussion in Finland, wird in Kürze in englischer Version
erscheinen. Jan-Otto Andersson (2005), Universalism in the age of workfare: attitudes to basic income
in Sweden and Finland. In: Nanna Kildahl and Stein Kuhnle, The Normative Foundations of the
Welfare State. The Nordic Experience, London.
Siehe auch http://www.basicincome.org/bien/pdf/2002AnderssonKangas.pdf.
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3 Kommentare:
Umso ärgerlicher, dass Kipping mit ihren unredlichen Ausgrenzungsaktionen im Hinblick auf Althaus und Co. einen Keil in die Grundeinkommensbewegung treibt, anstatt unter Grundeinkommensbefürwortern zumindest eine gewisse Solidarität zu pflegen. Man muss ja die existierenden Differenzen nicht unter den Tisch kehren, aber man sollte doch zumindest redlich bleiben.