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Etwa 500.000 Vollzeitbeschäftigte in Deutschland nehmen ihren Anspruch auf staatliche Unterstützung nicht wahr. Sie lassen ihren geringen Verdienst nicht mit ergänzendem Arbeitslosengeld II „aufstocken“, obwohl das rechtlich möglich wäre. Damit übersteigt die Zahl der Vollzeitbeschäftigten, die in verdeckter Armut leben, deutlich die Zahl der vollzeitbeschäftigten „Aufstocker“ (rund 400.000). Nimmt man auch Beschäftigte mit geringerer Stundenzahl hinzu, dürfte die Zahl der Beschäftigten, die einen Anspruch auf staatliche Unterstützung nicht realisieren, noch weitaus höher sein. Das zeigen Zwischenergebnisse aus einem von der Hans-Böckler-Stiftung geförderten Forschungsprojekt der Frankfurter Wirtschaftswissenschaftlerin Irene Becker.
Diese Daten zur verdeckten Armut gehören in den größeren Rahmen der Nicht-Erwerbstätigen, die ebenfalls keine Aufstockung ihrer geringen Einkommen in Anspruch nehmen. Die verdeckte Armut wurde bereits für Ende der 90-er Jahre mit 2 bis 3 Millionen Personen beziffert. “... vor der Hartz-IV-Reform kamen auf zwei HLU-Empfänger/innen mindestens zwei, eher drei weitere Berechtigte“ (siehe Zusammenfassung der Studie). Da seitdem die Armut allgemein zugenommen hat, dürfte auch die verdeckte Armut noch umfangreicher geworden sein.
Claus Schäfer, Leiter des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) in der Hans-Böckler-Stiftung, hält es angesichts eines weiter wachsenden Niedriglohnsektors für problematisch, die Hinzuverdienstgrenzen beim Arbeitslosengeld II anzuheben. Das würde die Anreize für Arbeitgeber steigern, die Löhne noch weiter zu senken. Hartz IV funktioniere in Kombination mit Niedriglöhnen schon jetzt wie „ein verstecktes Kombilohn-Programm“ zugunsten der Arbeitgeber, erklärt Schäfer.
In einer gemeinsamen Studie analysierten die Forschungsinstitute der Hans-Böckler-Stiftung bereits 2006 verschiedene Kombilohnprogramme und kamen zu einem skeptischen Schluss – „wegen erwiesener Wirkungslosigkeit“,für die Beschäftigung und hoher Kosten für den Staat.
Als bessere Alternative nennt Schäfer einen gesetzlichen allgemeinen Mindestlohn. Dieser „würde die Subventionierung nicht Existenz sichernder Löhne erheblich eindämmen.“ Ergänzend sei aber auch eine Erhöhung der Hartz IV-Leistungen nötig, wie es das jüngste Urteil des Bundesverfassungsgerichts nahe lege. Denn im Fall von Familien hätten diese Leistungen die Aufgabe, den Bedarf insbesondere der Kinder zu sichern, den Löhne – auch Mindestlöhne – als individualbezogenes Entgelt nicht immer decken könnten.
Da ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn nicht in der Lage ist, die Armut der in Teilzeit oder überhaupt nicht Erwerbstätigen zu beseitigen, kann er nur als Teillösung angesehen werden. Erst das Grundeinkommen schafft hier Abhilfe. Der Weg dorthin ist noch weit; deshalb sind die von verschiedenen Seiten erhobenen Forderungen zur Kindergrundsicherung und zur armutsfesten Rente besonders wichtig (wir berichteten hier und hier).
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