Wie kam die Hartz-Kommission vor zehn Jahren auf einen Regelsatz von 511 Euro bei Hartz IV?

Ronald Blaschke 07.12.2011 Druckversion

Viel wird gestritten über die Höhe des Regelsatzes bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Zweites Buch Sozialgesetzbuch, SGB II), bei der Hilfe zum Lebensunterhalt und bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (beide Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch, SGB XII).

Die Bestimmung der Regelsatzhöhe war Gegenstand eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts und ist bis heute heftig umstritten, ergibt sie doch mit den als angemessen anerkannten Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU) das (herrschafts-)politisch festgelegte Minimum zur Sicherung der Existenz und der gesellschaftlichen Mindestteilhabe (netto, also ohne Sozialversicherungsbeiträge). Dieses Minimum ist unter anderem auch Grundlage des steuerlichen Freibetrags.

Regelleistung plus KdU, steuerlicher Freibetrag – das sind Begriffe, die auch in der Debatte um die Höhe des Grundeinkommens neben der Armutsrisikogrenze, dem Warenkorb, der Pfändungsfreigrenze, den Selbstbehalten bei Unterhaltsverpflichtungen und Freistellungen von Rückzahlungen des BAföG-Dahrlehens ins Spiel gebracht werden (vgl.: Studie zur Höhe eines Transfers, der die Existenz sichern und Mindestteilhabe ermöglichen soll).

Peter Hartz sagt nun in der Dokumentation der ARD Auf der Suche nach Peter Hartz (Minute 28:10), dass in den Ausgangsvorschlägen der Hartz-Kommission ein Regelsatz von 511 Euro angedacht war. Bei allen Kommissionsmitgliedern habe damals (2002!) Einvernehmen geherrscht, dass eine menschenwürdige Existenz gewährleistet werden muss. Heute beträgt der Regelsatz 364 Euro, ab 2012 sind es 374 Euro. Er liegt also zehn Jahre später immer noch 137 Euro niedriger als es laut Peter Hartz damals angedacht war.

Sollten die Aussagen von Peter Hartz stimmen, stellen sich nun die Fragen: Welche Grundlagen gab es damals dafür, 511 Euro angemessen zu finden, und warum hat die damalige rot-grüne Bundesregierung diese Überlegungen vom Tisch gewischt? Auch wenn heute der Regelsatz weit über dem Vorschlag von vor zehn Jahren liegen müsste, könnte eine Aufklärung darüber das Ausmaß der Grundrechtsverletzung durch die Schröder-Fischer-Regierung aufdecken – und die Debatte um die Höhe eines Grundeinkommens befördern, welches tatsächlich die Existenz und gesellschaftliche Mindestteilhabe sichert.

Ein Kommentar

Hans Tester schrieb am 16.08.2012, 23:53 Uhr

Schon 2004 von Prof. Dr. Frommann veröffentlicht (vom BVerfG nicht zur Kenntnis genommen).

http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=warum%20nicht%20627%20euro&source=web&cd=1&cad=rja&ved=0CEoQFjAA&url=http%3A%2F%2Fwww.tacheles-sozialhilfe.de%2Faktuelles%2F2005%2Fregelsatz_01.pdf&ei=gnktUKSWB8rusgaK2ICICg&usg=AFQjCNGKfhdk_ZxAIR_1avjDJYz3o6xn0A

Einen Kommentar schreiben

Erforderliche Felder sind mit * markiert.
Bitte beachten Sie die Regeln für die Veröffentlichung von Kommentaren.