Teilhabepolitik geht vor! - Staat und Gesellschaft sind nicht reif für ein Grundeinkommen
08.02.08 |
von Matthias Zeeb
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Ein Beitrag zur Tagung der Evangelischen Akademie Meißen am 6. 12.2007. Matthias Zeeb ist Mitarbeiter des Sozialwissenschaftlichen Instituts der Evangelischen Kirche.
- In Deutschland nimmt die soziale Ungleichheit zu. Das zeigt sich an der wachsenden Spreizung in der Vermögens- und Einkommensverteilung ebenso, wie an den von sozialer Herkunft bestimmten Bildungschancen und Bildungsergebnissen, oder auch an der Verteilung der Gesundheitsrisiken und an den Unterschieden in der Lebenserwartung.
- Dem gegenüber steht das Leitbild der gerechten Teilhabe aller. Teilhabegerechtigkeit kann erst aus dem Zusammenspiel von Befähigungsgerechtigkeit und Verteilungsgerechtigkeit entstehen. Gerechtigkeit in der Befähigung heißt deshalb insbesondere die Schwächsten in ihrer Entwicklung zu fördern und für alle die Möglichkeit zu eröffnen, ihre Lebenschancen zu ergreifen und zu verwirklichen. Gerechtigkeit in der Verteilung heißt deshalb auch, Gesellschaft und Wirtschaft so zu gestalten, dass die materiellen wie die sozialen Lebenslagen sich nicht zu weit auseinanderentwickeln.
- Armut zu bekämpfen und gerechte Teilhabe zu schaffen ist nicht ohne politischen Willlen und auch nicht ohne die entsprechenden Ressourcen möglich. Deshalb müssen die Besitzer hoher Einkommen und Vermögen stärker als in den letzten Jahren Verantwortung für das Gemeinwesen übernehmen und dafür vom Staat in die Pflicht genommen werden.
- Orientiert am Leitbild der gerechten Teilhabe kann eine sozialethische Beurteilung der Grundeinkommensidee nicht unabhängig davon stattfinden, welcher Kranz von Begleitpolitiken um den Kern einer bedingungslosen und existenzsichernden Zahlung herum gruppiert wird. Heute besteht für Menschen mit niedrigem Einkommen oder Grundsicherungsberechtigte ein sehr hohes Risiko gesellschaftlich an den Rand gedrängt zu werden. Auch außerhalb des Arbeitsmarktes wirken Sortierungs- und Abgrenzungsmechanismen, die soziale Ungleichheit in hohem Maße von Generation zu Generation fortschreiben. Wo mit der Einführung eines Grundeinkommens die Sozialversicherungen und andere Elemente des Sozialstaates abgeschafft werden, besteht die Gefahr der noch stärkeren Ausgrenzung derer, die bereits heute am Rande der Gesellschaft stehen. Wo mit der Einführung eines Grundeinkommens eine Einheitssteuer (flat tax) mit einem niedrigen Steuersatz verknüpft ist, besteht die Gefahr, dass sich die Extreme in der Einkommens- und Vermögensverteilung weiter auseinanderentwickeln.
- Eine Reform der bestehenden Grundsicherung ist notwendig. Beim Arbeitslosengeld II ist insbesondere das Verfahren zur Bestimmung der Höhe der Regelsätze zu überprüfen. Mittelfristig bedeutsamer ist jedoch die Glättung der steuerlichen und sozialrechtlichen Hürden beim Übergang aus Erwerbslosigkeit in Beschäftigung, etwa durch eine negative Einkommensteuer. Ein moderater Mindestlohn kann in ein solches Paket passen. Beschäftigung wird durch geringere Lohnnebenkosten erleichtert, wenn die versicherungsfremden Leistungen in der Rentenversicherung steuerfinanziert werden und das Gesundheitswesen durch eine Bürgerversicherung unter Einbeziehung der bisher Privatversicherten finanziert wird.
- Die bestehende Ungleichheit der Chancen wird sich nicht ohne konsequente, über Jahre kontinuierlich entwickelte Teilhabepolitik mindern lassen. Von zentraler Bedeutung ist dabei ein Bildungssystem, das sich an den individuellen Bedürfnissen und Entwicklungsmöglichkeiten jedes einzelnen Kindes orientiert.
- Dass ein Grundeinkommen gewährender, und damit eher distanzierterer Staat, über diese Zahlung hinaus stärker für gesellschaftliche Teilhabe sorgen würde als bisher, ist dagegen eine optimistische Annahme. In der Möglichkeit, dass unter Verweis auf das Grundeinkommen weitergehende Unterstützung bei der Bewältigung schwieriger Lebenslagen ausbleiben könnte, liegt das große soziale Risiko eines Bedingungslosen Grundeinkommens.
- Erst ein gesellschaftlicher Lernprozess über die Ursachen sozialer Ungleichheit, eine daraus folgende, konsequent auf gesellschaftliche Teilhabe zielende Politik und, mehr noch, deren messbar positive Ergebnisse, könnten den Weg für ein
Grundeinkommen bereiten. Deshalb: Teilhabepolitik geht vor.
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3 Kommentare:
Die MedienArbeit sollte man hier also lieber den Copywritern überlassen.
Mit guten Absichten allein, ist es bestimmt nicht getan.
Es ist nicht wirklich möglich die Folgen des BGE abzuschätzen. Zu meinen, daß mit dem BGE auch wieder die Schwächsten der Gesellschaft benachteiligt werden, kann eigentlich nur aus dem klerikalem Stellvertreteranspruch abgeleitet sein. Ein Grundeinkommem heißt ja nicht, daß damit die Sozialhilfe unnötig würde. Natürlich wird das Sozialhilfesystem abspecken müßen hinsichtlich der zu verteilenden Gelder. Aber es wird dennoch bestehen bleiben , um besondere Härten abzufangen. Rollstühle und Gehhilfen (zB)sollen natürlich weiterhin Bedürftigen zur Verfügung gestellt werden. Und natürlich wird es auch viele Fälle geben, in denen ein pauschales BGE einfach zu wenig ist. Aber das sind Randprobleme, welche kaum ernsthaft und generell als Argumente gegen das BGE ins Feld geführt werden können.
Wie kann man Gott vertrauen, aber den Menschen nicht? Sind deshalb die Kirchen so leer, weil sie den Menschen kein Vertrauen entgegenbringen und zu gewöhnlichen Dienstleistern auf dem sozialem Sektor geworden sind?
Ich glaube nicht an Gott, aber an meine Mitmenschen und denke, daß das BGE eine gute Sache ist.
G.Troege www.martin-luther2017.de