Für Kinder und Jugendliche: 502 Euro monatlich gegen Armut

Ronald Blaschke 08.04.2011 Druckversion

Unter dem Titel ‘Das kindliche Existenzminimum sichern!?’ tagte das ‘Bündnis für eine Kindergrundsicherung’ mit PolitikerInnen, WissenschaftlerInnen und VertreterInnen von Sozialverbänden am 4. April 2011 in Berlin.

Die vom Bündnis vorgestellte Kindergrundsicherung, faktisch ein Grundeinkommen für Kinder und Jugendliche fand bei PolitikerInnen von Bündnis 90/Die Grünen und der LINKEN großen Anklang. Die Vertreterin der SPD dagegen wollte sich nur auf eine Erhöhung der Regelsätze für Kinder einlassen und die Vertreterin der FDP hoffte, dass sich ihre Partei dem Thema öffnet. Die CDU-Vertreterin behauptete, dass der Schlüssel zur Bekämpfung von Kinderarmut darin liegt, deren Eltern in Arbeit zu bringen.

An der Evangelischen Akademie im Rheinland findet am 11./12. April 2011 eine weitere Veranstaltung zur Kindergrundsicherung mit PolitikerInnen und WissenschaftlerInnen statt.

Ein Kommentar

beate lindemann schrieb am 15.05.2011, 15:49 Uhr

Ein faktisches Grundeinkommen für Kinder und Jugendliche hört sich gut an, hat aber ernst zu nehmende Tücken.In Familien, die von der Grundsicherung leben - die ja keine ist, nicht nur der Höhe nach, sondern weil sie sanktioniert werden kann - könnten Kinder mit ihrem faktischen Grundeinkommen schnell den Lebensunterhalt der Familie bestreiten müssen.

Dem behördlichen Missbrauch des Kindergrundeinkommens wären durch den Sanktionshunger der \"Obrigkeit\" Tür und Tor geöffnet. Es gibt interne Anweisungen der Hartz-IV-Behörden, sich rechtswidrig zu verhalten. Auch wenn die Klageflut an den Sozialgerichten nicht abebbt - es sind die wenigsten, die klagen, es ist die große Mehrheit, die sich nicht wehren kann.

Kinder-und Rentengrundeinkommen haben den Vorteil, dass sie der Neiddebatte - Erwerbsarbeit versus soziale Hängematte - den Wind aus den Segeln nehmen, weil Kinder und Rentner in unserer Gesellschaft nicht zur Erwerbsarbeit verpflichtet sind.

Kinder fast immer und Rentner sehr häufig leben in dem sozialen Gefüge einer Familie. Solange die Sanktionierung im SGB II und XII bestehen bleibt, könnte ein auf Personengruppen festgelegtes faktisches Grundeinkommen durch behördlichen Missbrauch dieses Instrumentes gerade in den untersten Einkommensgruppen zu einer noch größeren Armut und Wegverteilung kommen als bisher.

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