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Die anthroposophischen Befürworter des Grundeinkommens wie Götz Werner oder die Autoren des Films „Kulturimpuls Grundeinkommen“ fordern als im Grunde alternativlosen Weg der Finanzierung die Umstellung des Steuersystems auf die Umsatzsteuer, genannt „Konsumsteuer“. Jedoch spricht vieles dafür, dass die Konsumsteuer weder die einzige noch die beste Variante der Finanzierung darstellt. Ja, mehr als das: Die gedankliche Festlegung auf diesen einen Finanzierungsvorschlag könnte sogar ein Hindernis auf dem Weg zum bedingungslosen Grundeinkommen (BGE) sein.
Die Befürworter der Konsumsteuerfinanzierung argumentieren, es sei gerecht, dass nicht derjenige die Steuerlast trage, der eine Leistung erbringt, sondern derjenige, welcher eine Leistung anderer in Anspruch nimmt. Wer konsumiere, nehme aber nicht nur die Leistung des Anbieters in Anspruch, sondern indirekt auch die staatliche Infrastruktur, die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen. Diese hat wiederum der Produzent in Anspruch genommen, sie haben die Leistung des Produzenten/Anbietenden ermöglicht. Deshalb solle der Konsument beim Kauf der Leistung auch für die Erstellung dieser gesellschaftlichen Rahmenbedingungen bezahlen, in Form einer Konsumsteuer, also einer entsprechend erhöhten Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer). Zu ergänzen wäre hier, dass die Menschen nicht nur als zahlende Konsumenten sondern auch einfach als Bürger die staatliche Infrastruktur, die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen nutzen: wie die Rechtsordnung, öffentliche Bildung, öffentliche Parkanlagen u.v.m.
Die Besteuerung des Einkommens dagegen ist für die Befürworter der Konsumsteuerfinanzierung ein parasitärer Eingriff des Staates, der die Leistenden hemmen würde.
Nur: worin besteht der Unterschied zwischen einer Einkommensteuer und einer Konsumsteuer?
Ein Beispiel:
a) Ein Computer-Fachmann bringt bei dem PC eines Nichtfachmannes etwas in Ordnung. Drei Stunden Arbeitszeit.
b) Der Fachmann nimmt einen Preis von 20 Euro netto pro Stunde.
c) Die Konsumsteuer beträgt, sagen wir, 100 Prozent.
Das heißt: Der Nichtfachmann, also der Kunde, zahlt brutto 20 plus 20 ist gleich 40 Euro pro Stunde, also 120 Euro für die gesamte Dienstleistung. 60 Euro (20 Euro mal 3 Stunden) gehen an den Fachmann, 60 Euro gehen an den Staat.
Was haben wir hier? Besteuerung des Konsums oder Besteuerung des Einkommens? Offenbar beides.
An diesem Beispiel wird deutlich, dass es zunächst egal ist, ob ein Unternehmer Einkommensteuer oder Umsatzsteuer bzw. Konsumsteuer zahlen muss. Wer erfolgreich ist, wird die Einkommensteuer zahlen können, wer weniger erfolgreich ist und deshalb weniger Einkommen erzielt, wird weniger Einkommensteuer zahlen müssen.
Auch wirkt die Konsumsteuer kaum weniger leistungshemmend als eine Einkommensteuer. Denn genauso wie die Einkommensteuer durch direkten Abzug beim Einkommen, führt auch die Konsumsteuer durch höhere Güterpreise dazu, dass Arbeits- und Kapitaleinkommen real niedriger sind als sie ohne Steuererhebung wären. Die Schaffung und Bereitstellung von Gütern und Dienstleistungen für den Konsum wird durch beide Formen der Steuererhebung zwar an unterschiedlichen Stellen, aber im Ergebnis gleichermaßen finanziell belastet: durch eine Einkommensteuer bei der Produktion, durch die Konsumsteuer beim Absatz. Der entscheidende Unterschied besteht darin, dass die Konsumsteuer den Teil des Einkommens, der gespart wird, steuerfrei stellt (dazu mehr unter Punkt 4).
Natürlich müssen spezifische steuergesetzliche Unsinnigkeiten abgeschafft werden, z.B. die „kalte Progression“, die dazu führt, dass mit steigenden Einkommen – sei es durch Inflation, sei es z.B. durch Produktivitätsfortschritt – besonders Bezieher mittlerer Einkommen eine rasch steigende Steuerlast zu tragen haben. Ebenso wäre eine plötzlich einsetzende Steuerlast, sobald ein Unternehmen anfängt, erfolgreich zu werden („Knospenfrevel“, so Götz Werner), zu vermeiden. In dieser Phase darf die Liquidität ebenso wenig gefährdet werden wie bei einem Unternehmen, das einen Engpass zu überwinden hat. Allerdings ist umstritten, ob das aktuelle Steuersystem wirklich zu einem „Knospenfrevel“, also einer ungerechtfertigten Belastung innovativer Unternehmer führt.
Und natürlich muss ein unsinnig kompliziertes Steuerrecht einfacher werden. Aber Vereinfachung darf a) kein Selbstzweck sein und bedeutet b) noch lange nicht, sich auf die Konsumsteuer festlegen zu müssen.
Eine entscheidende Frage ist, wer letztendlich die Steuerlast trägt. Wer hat in welchem Umfang die Möglichkeit, die Steuer auf andere abzuwälzen? Hier geht es um den Unterschied zwischen der formellen und der materiellen Steuerlast. Dieser Unterschied wird in der Debatte um die Konsumsteuer nur höchst unzureichend erörtert. Die Befürworter der Konsumsteuer beklagen einerseits, dass die Steuer auf das Einkommen den Leistenden immens belaste und wirtschaftliche Aktivität hemme. Andererseits behaupten sie, kein Unternehmer zahle Steuern, denn immer (zumindest so lange das Unternehmen erfolgreich auf dem Markt besteht) würden die Steuern in die Produktpreise einkalkuliert, also von den Konsumenten bezahlt. Steuern können aber nur in dem Umfang in den Preis einkalkuliert werden, wie es der Marktmacht des Anbieters entspricht.
Beispiel: Eine Erhöhung der Lohnsteuer wird nur dann voll in die Preise überwälzt, wenn a) die Arbeitnehmer wegen der höheren Steuer höhere Bruttolöhne aushandeln können (Verhandlungsmacht am Arbeitsmarkt) und wenn b) die Unternehmen die so gestiegenen Kosten auf die Preise aufschlagen können (das geht nur, wenn bei einer Preiserhöhung nicht zu viele Kunden vom Kauf der Produkte zurücktreten). Beides ist auf den verschiedensten Märkten völlig unterschiedlich. Ebenso ist möglich, dass Unternehmen dann, wenn sie die Steuer nicht auf den Preis schlagen können, entweder die Produktion einstellen und in profitablere Branchen investieren oder – wenn profitable Alternativen fehlen – Einbußen an ihren Gewinnen hinnehmen. Ohne genaue Kenntnis der Marktmacht, der Preis- und Mengenreaktionen (Elastizitäten) auf den verschiedenen Arbeits-, Kapital- und Gütermärkten lässt sich nicht entscheiden, wer die Steuerlast letztlich trägt.
Die Konsumsteuer führt dazu, dass diejenigen, die prozentual mehr von ihrem Einkommen ausgeben und weniger sparen (also Menschen mit niedrigem Einkommen), prozentual mehr Steuern zahlen müssen. Im unteren Einkommensbereich wird diese degressive Wirkung durch das Grundeinkommen noch ausgeglichen. Im mittleren Einkommensbereich nimmt das Gewicht des BGE ab, es muss viel Konsumsteuer gezahlt werden. Je höher das Einkommen, desto mehr Geld wird gespart und nicht konsumiert, d.h. desto mehr Geld kann unversteuert zum (weiteren) Aufbau von Privatvermögen verwendet werden.
Das bedeutet eine forcierte Vermögenskonzentration in den Händen der Bezieher hoher Einkommen. Immer mehr Vermögen, und damit auch immer mehr Macht konzentrieren sich in immer weniger Händen. Es steht keineswegs fest, dass die Vermögenden die gesellschaftlich besten Entscheidungen treffen und man sie deshalb auf ihrem Weg zu noch mehr Reichtum und Macht in ihrer Investitionskraft nicht einschränken sollte. Im Gegenteil, es gehört zu den demokratischen Grundprinzipien, dass niemand allein wegen seines Reichtums auch mehr gesellschaftliche Macht und politischen Einfluss haben sollte.
Es ist im Übrigen wahrscheinlich, dass eine stärkere Vermögenskonzentration mit einer zunehmenden Bildung von Monopolen einhergeht. Ein Monopolist nimmt höhere Preise oder liefert schlechtere Qualität. Monopolisten haben zusätzliche politische Macht.
Je ungebremster die Vermögen anwachsen, desto mehr werden sie sich außerdem spekulative Anlagen suchen, mit widrigen bis zerstörerischen Konsequenzen, z.B. Spekulationsblasen und Finanzkrisen, die dann über die Bedrohung und Vernichtung der Existenz vieler Menschen hinaus für sich allein schon „Knospenfrevel“ und Marktzusammenbrüche mit sich bringen. Wegen dieser Probleme – und nicht aus Missgunst gegenüber den Reichen – ist es wichtig, die Konzentration von Vermögen zu begrenzen, und deshalb müssen auch nicht konsumierte Einkommens- und Vermögensanteile besteuert werden.
Eine Umverteilung von Reich nach Arm könne, so die Befürworter der Konsumsteuer, unter anderem durch unterschiedliche Steuersätze bewerkstelligt werden: niedrige Steuersätze auf das, was alle brauchen, sowie z.B. auf das, was als „Kultur“ anerkannt ist, hohe Steuersätze auf Luxusartikel. Wer sich viel Luxuskonsum leistet, muss dann deutlich mehr Steuern zahlen. Das klingt erst einmal gerecht. Zu bedenken ist jedoch, dass es nicht, wie heute bei den Umsatzsteuersätzen von 19 oder 7 Prozent, um vergleichsweise geringe Steuersätze gehen würde. Um ein ausreichend hohes BGE plus sonstige Staatsausgaben zu finanzieren, wäre ein durchschnittlicher Konsumsteuersatz von ungefähr 150 Prozent erforderlich. Bei differenzierten Steuersätzen würden diese etwa zwischen 50 und 500 Prozent liegen.
Das Resultat wäre, dass die Preise weitgehend politisch gesetzt würden und nicht mehr die Knappheit der eingesetzten Ressourcen widerspiegelten, sondern politische Kräfteverhältnisse. Nicht die Marktkräfte von Angebot und Nachfrage, sondern der Sozialismus staatlicher Preisfestsetzungen, z.B. eine willkürliche Unterscheidung zwischen Luxus und „Kultur“, würde die Ökonomie bestimmen.
Einzuräumen ist, dass bei wissenschaftlich gesicherten Erkenntnissen über die ökologische Wirkung der jeweiligen Konsumgüter der Steuersatz für problematische Güter und Dienstleistungen höher und für ökologisch nachhaltige Güter und Dienstleistungen niedriger angesetzt werden könnte.
Befürworter der Konsumsteuer behaupten, die Reduktion der vielen Steuertatbestände auf den einen, nämlich auf den Zahlungsvorgang am „Point of Sale“, an der Kasse, würde den Kontrollaufwand verringern. Es ist zwar empirisch belegt, dass die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) weniger hinterzogen wird als andere Steuerarten. Dies gilt jedoch für die aktuell gültigen Steuersätze. Der bei einer alleinigen Konsumsteuerfinanzierung des Staates inklusive Grundeinkommen notwendige Steuersatz von ca. 150 Prozent wäre allerdings ein sehr starkes Motiv, die Konsumsteuer zu vermeiden. Entsprechend intensiver müsste kontrolliert werden. Benediktus Hardorp (der geistige Vater des Steuerkonzepts, wie es von Götz Werner vertreten wird) konstatierte in Graz auf einer BGE-Veranstaltung: Eigentlich müssten wir in jeden Laden einen Kontrolleur stellen. Der Verfasser der von Götz Werner in Auftrag gegebenen Studie zum Thema Arbeitsanreiz und Grundeinkommen, Prof. Dr. Friedrich Schneider erklärte auf der Pressekonferenz mit Götz Werner zur Vorstellung dieser Studie: Ab 30 Prozent Mehrwertsteuer wird der Anreiz zum Schwarzhandel/-arbeiten/-dienstleisten exorbitant hoch. Der Vorteil des bedingungslosen Grundeinkommens, viel Bürokratie überflüssig zu machen, würde durch die alleinige Konsumbesteuerung aufgezehrt.
Für das Konsumsteuerkonzept wäre überdies erforderlich, dass möglichst viele ökonomische Aktivitäten in der formellen, auf dem Tauschmittel Geld basierenden Sphäre getätigt werden. Nun würde die durch das BGE realisierte Abschaffung des Erwerbszwanges alternative Formen der Ökonomie ermöglichen. Diese interessante und erfreuliche Entwicklung würde abgeschnitten, das nichtmonetäre Tauschen von Gütern und Dienstleistungen müsste kriminalisiert werden, wenn die einzige Steuerquelle eine hohe Konsumsteuer wäre. (Vgl. Ronald Blaschke: Aktuelle Ansätze und Modelle von Grundsicherungen und Grundeinkommen in Deutschland. Vergleichende Darstellung (aktualisierte Fassung, Oktober 2010): S. 62, Zugriff 23.05.2011). Dieses Problem entsteht auch bei Einkommensteuern, wird jedoch erst dann wirklich gravierend und politisch bedeutungsvoll, wenn es um einen hohen Steuersatz geht.
Die Umstellung aller Steuern auf die Konsumsteuer würde Importe für Inländer deutlich teurer machen. Exporte, die ja nicht mit der inländischen Konsumsteuer belastet werden, könnten auf dem Weltmarkt deutlich billiger angeboten werden, weil die anderen Steuern wegfallen und sich nicht mehr im Exportpreis niederschlagen würden. Wenn die Umsatzsteuer in Deutschland höher wäre als im Ausland, würden die deutschen Außenhandelsüberschüsse noch höher. Bereits heute ist das Ungleichgewicht in der europäischen Währungsunion ein großes Problem. Mit einer hohen Konsumsteuer in Deutschland würde der Exportriese andere Länder ökonomisch noch mehr in Knie zwingen als er es heute – unnötiger- und gefährlicherweise – ohnehin schon tut.
Selbst wenn die bisherigen Einwände gegen die Konsumsteuer allesamt außer Acht gelassen werden: Es muss darum gehen, das BGE möglichst schnell einzuführen bzw. möglichst schnell die ersten Schritte in Richtung BGE zu tun, insbesondere
Menschen sind JETZT arm, Menschen sind JETZT in Not und haben deshalb JETZT eine deutlich geringere Lebenserwartung. Es wäre deshalb moralisch nicht vertretbar, die Einführung des BGE und die ersten Schritte in Richtung auf ein BGE mit einer – wenn überhaupt – nur sehr langsam zu verwirklichenden Totalumstellung des Steuersystems auf eine alleinige Konsumsteuer zu verknüpfen. Weil die Einführung des Grundeinkommens dringlich ist, kann es nicht angehen, aus reiner Prinzipientreue auf andere Steuerquellen zu verzichten.
Die Gesellschaft „läuft“ auf den bereits beschrittenen Pfaden. Neuerungen können dann leichter eingeführt werden, wenn alles andere wie gehabt weiterlaufen kann. Die differenzierte Betrachtung der beschrittenen Pfade ist vielen zu anstrengend und zu kompliziert. Sie wollen alles neu, in unserem Fall ein komplett neues Steuersystem. Jedoch: Alles umstürzen zu wollen ist nur die Pose des allen Gefahren spottenden Helden. Sinnvoller ist es, ein neues Modul einzuführen, nämlich den Einkommenssockel des BGE, und dieses Modul mit den anderen Sozialstaatsmodulen (Rente, Kündigungsschutz etc.) kompatibel zu machen.
Natürlich bedenken auch viele Befürworter der Konsumsteuer, dass gesellschaftliche Verbesserungen schrittweise erfolgen sollen, dass die Konsumsteuer und das BGE nach und nach in unser bisheriges System „hineinwachsen“ sollen. Aber in vielen Diskussionen ist erkennbar, dass die Priorität auf der Konsumsteuer liegt und das bedingungslose Grundeinkommen als ein Nebenprodukt der Konsumsteuer, als ein oben drauf gesetztes „Sahnehäubchen“ gesehen wird. Konkret geht es hier um die Deutung des Grundeinkommens als Steuerfreibetrag: Wenn alle konsumieren und folglich alle Konsumsteuer zahlen, so die Behauptung, ist es sinnvoll, den Grundfreibetrag der Steuer als Grundeinkommen zu realisieren. Ein bedingungsloses Grundeinkommen würde sich als Freibetrag der Konsumsteuer quasi automatisch ergeben. Doch auch ein Steuerfreibetrag ist Ergebnis politischer Auseinandersetzung. Es ist sehr wohl eine Welt mit Konsumsteuer und ohne BGE vorstellbar. Eine Befürwortung der Konsumsteuer bedeutet keineswegs automatisch die Befürwortung des bedingungslosen Grundeinkommens; eine Konsumsteuer ließe sich durchaus mit einer herkömmlichen Grundsicherung mit Arbeitszwang und Mitwirkungspflichten, mit Bedürftigkeitsprüfung und Sanktionsdrohung kombinieren.
Ein bedingungsloses Grundeinkommen, ein „Gratiseinkommen“ ist eine massive Herausforderung an sehr harte, sehr zählebige autoritäre Gerechtigkeitsvorstellungen, insbesondere die meritokratische Gerechtigkeitsvorstellung, der zufolge nur jene Geld bekommen sollen, die es durch eigene Leistung (oder zumindest Bemühung) verdienen. Allenfalls wird für unverschuldete Leistungsunfähigkeit ein Almosen zugebilligt. Für Anhänger dieses Gerechtigkeitsdogmas ist der humanistische Anspruch des bedingungslosen, also unverdienten Grundeinkommens eine unerträgliche Provokation. Die zentrale Auseinandersetzung um das Grundeinkommen wird immer die Auseinandersetzung mit dieser unbarmherzigen Verdienst-Moral sein müssen. An diesem Punkt müssen sich wissenschaftliche Kompetenz und politische Phantasie entwickeln. Deshalb ist es misslich, wenn die Debatte um die Konsumsteuer in die Sackgasse führt und Ressourcen bindet. Treffend bezeichnet es Werner Rätz: „Für ein bedingungsloses Grundeinkommen sind Finanzierungsmodelle unvermeidlich, aber schädlich!“. Ohne Zweifel ist es reizvoll, finanzwissenschaftliche Fragen zu erörtern. Allerdings besteht die Gefahr, dass die Konzentration auf das Konsumsteuerthema uns von den zentralen Fragen ablenkt.
Für die Konsumsteuer spricht die in 1. genannte Gerechtigkeitsvorstellung, dass der Konsumierende beim Kauf auch die staatliche Infrastruktur gleich mitfinanzieren solle. Zu dieser „Verursachergerechtigkeit“ tritt die Forderung nach einer solidarischen Gerechtigkeit: Die ökonomisch Stärkeren (die „stärkeren Schultern“) können und sollen mehr tragen als die Schwächeren, und zwar unabhängig davon, wie viel die betreffenden Personen konsumieren. Deshalb ist eine Besteuerung des Einkommens (und in gewissem Umfang auch des Vermögens und des Erbes) sinnvoll.
Der Einwand, dass Vermögende sich regelmäßig ihrer Steuerpflicht entziehen, mag auf Defizite der Umsetzung der Steuergesetze hindeuten, spricht aber nicht grundsätzlich gegen dieses Argument.
Die durch eine Konsumsteuerfinanzierung verstärkte Vermögenskonzentration hat eine weitere fatale Konsequenz. Sie führt dazu, dass die Einkommen der Wohlhabenden stärker steigen als die Einkommen der übrigen Gesellschaftsmitglieder. Weil die Wohlhabenden aber im Verhältnis zu ihrem Einkommen weniger konsumieren als der Rest der Gesellschaft, führt dies dazu, dass der gesamtwirtschaftliche Konsum schwächer steigt als das Volkseinkommen. Damit steigen auch die Konsumsteuereinnahmen nur unterpropotional.
Wenn ein Grundeinkommen finanziert werden soll, das auch gesellschaftliche Teilhabe gewährleistet, so müsste der Betrag im Gleichschritt mit der allgemeinen Einkommensentwicklung verändert werden. Dies wird bei unterproportional steigenden Konsumsteuereinnahmen unmöglich, es sei denn, der Konsumsteuersatz wird regelmäßig erhöht. Wenn (aufgrund der beschriebenen Einkommenspolarisierung) der Konsum stets weniger als das Volkseinkommen steigt, dann muss der Konsumsteuersatz permanent erhöht werden, damit ein teilhabesicheres Grundeinkommen finanziert werden kann.
Der Autor bedankt sich bei Khaled Kenawi (der diesem Text sicherlich so nicht zustimmen würde) für den Gedanken in Punkt 13 und bei Ingmar Kumpmann für wichtige Unterstützung bei der Ausarbeitung des Textes.
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16 Kommentare:
Diese Art der Besteuerung nennt sich "Automated Payment Transaction Tax" und wird seit über 20 Jahren von Prof. Edgar L. Feige propagiert. Dabei genügt die Beschränkung auf elektronisches Geld, wenn Menge an Papier- und Münzgeldmenge gering gehalten wird. Papaier- und Münzgeld sind ohnehin stark rückläufig und werden bald ganz verschwinden.
Beide sprechen davon, daß sie Kulturimpulse geben. Ob es je ein BGE geben wird, entscheidet weder der eine noch der andere. Wenn überhaupt entscheiden wir alle als Bürger eines Volkes gemeinsam - oder die Bürger in der Schweiz.
Die Ausrichtung dabei ist auch wieder nationale Angelegenheit.
Warum die Vereinfachung des Steuersystems lange überfällig und sinnvoll ist, brauche ich nicht weiter darzulegen, dazu ist genügend gesagt worden.
Daß ich die Ausführungen hier keiner weiteren Würdigung zufüge, liegt schlicht daran, daß ich mit dem oben monierten Wort ausgestiegen bin.
Ralph Boes
http://www.archiv-grundeinkommen.de/blaschke/201010-Vergleich-GE-Konzepte.pdf
Hier ist eine ganz aktuelle tabellarische Übersicht über die verschiedenen Grundsicherungs- und Grundeinkommensmodelle, die derzeit in Deutschland diskutiert werden: http://www.grundeinkommen.de/08/06/2011/tabellarische-uebersicht-zu-den-grundeinkommensmodellen-aktualisiert.html
Mehr dazu im Internet: http://www.willensbekundung.net/Assets/PDF_Dateien/Buergeroffensive_Paradigmenwechsel.pdf).
Herbert Schliffka, Achberg
47,1 % verdienen 1 Euro bis unter 20.459 Euro jährlich
47,4 % verdienen 20.459 Euro bis unter 52.293 Euro jährlich
Für ca. 95 % der Erwerbstätigen würde ein Grundeinkommen mit negativer Einkommensteuer also eine erhebliche Verbesserung bedeuten. (Aufteilung: Singles, Alleinerziehende, Ehepaare, sonstige Lebensgemeinschaften). Ebenso würden die Rentner erheblich profitieren.
Das heißt ganz klar: Um ein bedingungsloses Grundeinkommen überhaupt in der Gesellschaft zu "erfolgreich" zu diskutieren, müssen die Vorteile für die arbeitende Bevölkerung viel klarer herausgearbeitet werden.
Somit ist die Konsumsteuer keine verdeckte Einkommenssteuer für die menschliche Arbeit allein, sondern auch für die Leistung der Maschinen und anderer Faktoren. Besser wäre hier ein Beispiel aus der Industrie.
Ich denke, die Forderung nach einem Mehrwertsteuerfreibertrag heute ist einfacher durchzusetzen als die Schaffung eines Grundeinkommen durch Kindergrundsicherung, Aufhebung der Bedürftigkeitsprüfung etc. etc.Die Mehrwertssteuer ist bereits heute die höchste Einnahme des Staates, darauf einen Freibetrag zu gewähren ist aus sozialer Perspektive nur allzu plausibel. Das das dann bereits ein Grundeinkommen, zwar ohne Existenzsicherung, bedeutet, fällt dem ein oder anderen Befürworter vielleicht sogar gar nicht auf. Wer nun wirklich die Durchsetzung behindert, kann man wahrscheinlich erst sehen wenn wir ein Grundeinkommen haben.
Wenn man unbedingt am heutigen Steuersystem festhalten will, dann muss man wenigstens die Einkommen geringer besteuern und die Kapitalerträge und Unternehmensgewinne höher!
Anders verhält es sich mit der Konsumsteuer. Diese wird auf das fertige Produkt und somit auf den gesamten Wertschöpfungsprozess, bestehend aus menschlicher UND maschineller Arbeit erhoben. Eine Konsumsteuer schafft also Gleichberechtigung in der Besteuerung von Menschen und Maschinen und stellt den Ertrag technischer Errungenschaften allen zur Verfügung - im Gegensatz zu heute, wo Maschinen so gut wie gar nicht besteuert werden und die Erträge in die Taschen einiger Weniger fließen. Eine hohe Konsumsteuer würde auch das Verhältnis von Warenproduktion und Dienstleistungen zugunsten letzterer verschieben. Es wäre dann bspw. günstiger, einen kaputten Schuh (analog DVD-Player, Fotoapparat...) beim Schuster reparieren zu lassen, als sich gleich wieder einen neuen zu kaufen.
Vorteil 1: Wenn wir das BGE anfangs als Lohnsubvention verstehen, reduziert es den Lohn, den ein Mensch verdienen muss, um in Würde leben zu können. Und den Weg zu diesem Ziel können wir z.B. mit 50 Euro pro Monat beginnen. Bei durchschnittlich 3 Menschen, die von einem Gehalt leben, macht das schon 1 Euro pro Stunde aus. Hierdurch wird die Arbeitslosigkeit sinken.
Vorteil 2: 50 Euro BGE pro Kopf der Bevölkerung kosten 50 Mrd pro Jahr. In dieser Zeit, wo Politiker sowieso mit dreistelligen Milliardenbeträgen um sich schmeißen, fällt dieser Betrag gar nicht weiter auf, und ein Politiker, der dagegen reden würde, machte sich lächerlich.
Vorteil 3: Ein BGE, das von einem kleinen Anfang langsam wächst, nimmt der Kritik die Spitze, die es als "Stilllegungsprämie" diffamiert.
Vorteil 4: Ein kleiner Anfang wie die von mir vorgeschlagenen 50 EUR ist immer noch besser als gar kein Anfang.
Deshalb meine ich, dass wir erfolgreicher sind, wenn wir JETZT mit 50 EUR mtl beginnen und darauf DRUCK MACHEN.