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Kindergrundsicherung: BGE für das erste Drittel
Die Diskussion um konkrete Schritte zur Einführung des Grundeinkommens verlebendigt sich. Die von GEW und Wohlfahrtsverbänden vorgeschlagene Kindergrundsicherung in Höhe von 500 Euro (600 wäre besser) bis zum Alter von 27 ist ein Meilenstein – und die Idee größer als ihre Verpackung. Was „Kindergrundsicherung“ heißt, ebnet in Wirklichkeit den Einstieg in die Pauschalierung von Sozial- und Bildungsleistungen für das (altersmäßig) erste Drittel der Gesellschaft.
Mit der Grundsicherung bis 27 ließe sich nicht nur Kinderarmut bekämpfen, sondern auch eine Bildungs-Offensive starten: bei Lehrstellen, Ausbildungs- und Studienangeboten. Lehrstellen entstünden praktisch zum Nulltarif, BAföG-Empfänger, die wegen der Teil-Rückzahlung Schuldenberge auftürmen, könnten ebenso aufatmen wie diejenigen, die als junge Erwachsene heute noch von Elternzuwendungen abhängig sind. Endlich Schluss mit dieser antiquierten und bevormundenden Praxis!
Grundeinkommen – nicht besteuern
Diese emanzipatorische Idee verdient Unterstützung, auch wenn sie noch weiter ausbuchstabiert werden muss: Niemand darf schlechter gestellt werden, eine Anrechnung auf Eltern-Ansprüche (Wohngeld) muss unterbleiben, eine Besteuerung der Grundsicherung sollte – wenn überhaupt – nur bei hohen Elterneinkommen erfolgen. Vom Prinzip her unterminiert diese Besteuerung den Anspruch der Kinder vermögender Eltern – und verlängert ihre Abhängigkeit. Besteuert werden sollte der Hinzuverdienst der jungen Leistungsempfänger jenseits der Grundsicherung, nicht der Verdienst der Eltern, die ja selbst (noch) keine Grundsicherung beziehen.
Mindestrente – Altersarmut vorbeugen
Lösungen für das erste Drittel der Gesellschaft reichen jedoch nicht aus. Eine individuelle Mindestrente, die nicht erst beantragt werden muss, gehört als Forderung mit dazu. Das antiquierte System der Witwen- oder Witwerrenten ist durch eine konsequente Individualisierung der Leistungen zu ersetzen. Für eine Mindestrente sprechen vor allem die deutlich sinkenden Rentenansprüche der nächsten Generationen, die nur noch brüchige Erwerbsbiographien aufweisen.
Während die Kinder-, Jugend- und Bildungsförderung genauso wie die Altersgrundsicherung konsensverdächtiger sind, dürfte der Umgang mit Erwerbslosigkeit größeren Streitwert bieten. Doch gerade hier sind intelligente Lösungen gefragt, die in Richtung Grundeinkommen zielen. Nicht zuletzt deshalb, weil aufgrund der Wirtschaftskrise, deren Ende noch nicht absehbar ist, die ohnehin geschönten Erwerbslosenzahlen noch kräftig steigen werden.
Bürgergeld als Wahloption für Langzeiterwerbslose
Wie ließe sich ein Bürgergeld alternativ zu Hartz IV implementieren, ohne Angststarre oder Beißreflexe bei den politischen Entscheidungsträgern zu erzeugen? Zunächst wäre denkbar, eine „Wahloption Bürgergeld“ für Langzeiterwerbslose einzuführen, die mehr als zwei Jahre ohne Arbeit sind. Der Kreis ließe sich zunächst auch noch weiter einschränken: z. B. „schwer vermittelbare“ Langzeiterwerbslose über 50, für die heute schon Sonderprogramme wie z. B. „JobPerspektive“ existieren.
Entscheidend ist, dass Bürgergeld zum Freiheitsgewinn der Leistungsempfänger und zur Vereinfachung der Behördenvorgänge führt – eine positive Grundidee von Hartz IV, die Pauschalierung von Leistungen, wäre hier konsequent zu Ende gedacht. In diesem Zusammenhang verdient der Vorschlag von Dieter Althaus Beachtung, ein individuelles Bürgergeld von 600 Euro mit einem zusätzlichen einheitlichen Krankenversicherungsbeitrag zu kombinieren. Hinzu käme – solange das Bürgergeld noch nicht allgemein realisiert ist – eventuell eine Pauschale für die Rentenversicherung („Bürgergeld plus“).
Bürgergeldoption: Einstieg in die Individualisierung von Leistungen
Das Bürgergeld begründet eine neue „Entwicklungslogik“ – die konsequente Individualisierung von Leistungen: Wer die Option Bürgergeld wählt, erhält keine zusätzlichen Leistungen für die „Bedarfsgemeinschaft“, jeder Anspruchsberechtigte kann eigene Bürgergeldleistungen geltend machen.
Auch Wohngeldansprüche entfallen – je einfacher die Leistungen, desto besser. Wer sich damit schlechter stellt, kann ja beim alten System bleiben – der Vorteil der Wahlfreiheit.
Zuverdienstmöglichkeiten zum Bürgergeld
Entscheidender Vorteil für Bürgergeldbezieher ist aber die Zuverdienstmöglichkeit. Hier sind verschiedene Regelungen denkbar: Zum Beispiel eine steuerliche Vergünstigung für gemeinwohlorientierte Tätigkeiten („Bürgerarbeit“), um den Bereich Soziales, Bildung und Kultur zu stärken (pauschale Steuer 25%), und eine 50%-Steuer für alle übrigen Tätigkeiten am „ersten Arbeitsmarkt“.
Bei einer Arbeitszeit von 25 Wochenstunden à 10 Euro ergäbe sich so z. B. ein Netto-Zuverdienst von 500-750 Euro, bei 40 Stunden 800-1200 Euro. Zusammen mit der Bürgergeldpauschale entspräche dies einem Nettoeinkommen von 1100 bis 1800 Euro – bei letzterem Satz hätte sich übrigens das Bürgergeld durch den Steuersatz voll „amortisiert.“ Mit dieser Wahlmöglichkeit ausgestattet, könnte jeder „Anspruchsberechtigte“ überlegen, ob er die Option Bürgergeld „zieht“ und mit einem zusätzlichen Job seine Pauschale aufbessert, oder ob er weiter in der „Obhut“ der Agentur verbleibt – mit allen Pflichten, die ihm die Bürokratie auferlegt.
Mit Bürgergeld den sozialen Sektor stärken
Natürlich kann ein solcher „Teilbereich Bürgergeld“ keine perfekte Lösung darstellen: „Mitnahmeeffekte“ und eine partielle Verdrängung konventioneller Arbeitskräfte wären nahezu unvermeidbar, wie bei allen Kombilohnmodellen. Klar ist aber auch: Gerade im sozialen und kulturellen Sektor könnte mit einem solchen Bürgergeld für Langzeiterwerbslose eine große Zahl neuer Arbeitsplätze entstehen, ohne gemeinwohlorientierte Institutionen zu belasten. Sozialleistungen und Krankenversicherungsbeiträge entfielen für diese Tätigkeiten, da sie bereits im „Bürgergeld plus“ enthalten wären, das die ARGE zahlt.
Würde eine solche Bürgergeldoption – zum Beispiel in einer Modellkommune – eingeführt, wären die sozialen Beschäftigungsträger aufgefordert, den Ball aufzunehmen und entsprechende Tätigkeiten auszuweisen. Tausende neuer Stellen in den Bereichen Kinderbetreuung, Hausaufgabenhilfe, im Bildungsbereich, in Jugendzentren oder Bürgerhäusern, in Nachbarschafts- oder Pflegeeinrichtungen, in Behindertenwerkstätten, in kleinen Theatern oder Filminitiativen, in der Betreuung von Senioren oder Migranten könnten entstehen – mit einem existenzsichernden Bürgergeld im Rücken könnten die „Bürgerarbeiter“ Lohn und Arbeitszeit individuell aushandeln.
Bürgergeld mit Perspektive
Es wäre eine Herausforderung für die sozialen und kulturellen Einrichtungen, diese neuen Arbeitskräfte sinnvoll in die bestehenden Abläufe zu integrieren. Zugleich würden neue Träger entstehen, die Bürgergeldbezieher in einem gewissen Umfang beschäftigen können. Sollte das „System Bürgergeld“ Schule machen, ließe es sich leicht ausweiten und auf eine breitere Grundlage stellen – mit den entsprechenden steuerlichen Rahmenbedingungen, für die genügend Vorschläge in der Schublade liegen. Ob man die Bürgergeld-Pauschale – wie von Dieter Althaus vorgeschlagen – bei einer Höhe von 600 Euro plus KV/SV, bei 700 Euro oder darüber ansetzen sollte, ließe sich noch im Detail diskutieren.
Ausschlaggebend für den Erfolg eines solchen Modells wird sein, dass größtmögliche Freiheit für den Einzelnen (individueller Profit), die tatsächliche Entstehung sinnvoller Stellen (sozialer Profit) und die staatliche Finanzierung (volkswirtschaftliche Praktikabilität) gleichzeitig darstellbar sind. Dieses „magische Dreieck“ im Auge zu behalten, könnte die Einführung eines Bürgergelds für Langzeiterwerbslose ermöglichen – und damit einen weiteren Schritt in Richtung Grundeinkommen.
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5 Kommentare:
Ein BGE brauchen die am dringensten, die jetzt und in den nächsten Jahren die schwerste Last zu tragen haben und das sind alle Mitmenschen zwischen 18 und sagen wir mal 35.