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Einige Modelle für ein bedingungsloses Grundeinkommen enthalten die Reduzierung oder Abschaffung der gesetzlichen Rentenversicherung. Sie begründen dies damit, dass der Staat mit dem Grundeinkommen das Existenzminimum und soziale Teilhabe garantieren sollte, aber eine darüber hinaus gehende Absicherung des jeweiligen Lebensstandards im Alter Privatangelegenheit sei.
Allerdings ist es ein allgemein verbreitetes Bedürfnis, den individuell im Erwerbsleben erreichten Lebensstandard auch im Ruhestand aufrecht zu erhalten. Bei einer privaten Vorsorge wird diese Lebensstandardsicherung mit den Schwankungen und fundamentalen Unsicherheiten der Kapitalmärkte belastet. Im Umlageverfahren kann dieses Ziel mit größerer Sicherheit erreicht werden. Eine umlagefinanzierte Alterssicherung erfordert jedoch ein staatliches Pflichtsystem.
Deshalb brauchen wir auch in einer Gesellschaft mit Grundeinkommen eine umlagefinanzierte gesetzliche Rentenversicherung.
Hier der vollständige Text (PDF, 225 KB)
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Dr. Ingmar Kumpmann ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Wirtschaftsforschung Halle (IWH). Die Meinungen in diesem Beitrag sind nicht notwendigerweise mit der Institutsmeinung des IWH identisch.
Für sehr hilfreiche Kommentare dankt der Verfasser Volker Meinhardt, Robert Ulmer und Herbert Wilkens.
Hoffnungsvolle Aktivitäten zum Grundeinkommen im Ev.-Luth. Kirchenkreis Schleswig-Flensburg
Forum beschließt Unterstützung der Europäischen Bürgerinitiative Grundeinkommen
ver.di-Bundeskongress 2011: Rückschritt und Erfolge für das Grundeinkommen
Zwischenschritte zum Grundeinkommen – Zwischenschritte zur Bedingungslosigkeit
Hans-Böckler-Stiftung - Sanfte Annäherung an das Grundeinkommen
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4 Kommentare:
Damit man sich eine zusätzliche Altersversorgung auch leisten kann, sollte eine gesetzliche Bestimmung eingeführt werden, die besagt, daß mindestens die Hälfte der wegfallenden Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherung (gilt analog auch für die Arbeitslosenversicherung) in Form von Nettolohnerhöhungen an die Arbeitnehmer ausgezahlt werden müssen.
Es gibt ja übrigens auch heute schon ein staatliches Angebot auf freiwilliger Basis, was man dann auch zur Altersvorsorge mitbenutzen kann: Die Finanzagentur der Bundesrepublik Deutschland. Diese bietet verschiedene Bundeswertpapiere an. Die Anlage ist sicher und kostenfrei (keine Depotgebühren, kostenloser Zugriff auf die Konten).
Die freiwillige Zusatzrente kommt dann noch dazu. Insofern hat man dann auch zusätzliche Angebote des Staates, die dann jedoch auf freiwilliger Basis sein sollten.
Damit wird die bisherige gesetzliche Rentenversichrung entbehrlich.
es wird davon abhängen wie hoch das Grundeinkommen ist ob die Rente weiterhin gebraucht wird oder nicht. Bietet das Grundeinkommen nur ein Minimum zum Überleben, ist die Rente weiterhin notwendig. Hingegen wenn das Grundeinkommen ausreichend hoch ist, kann jeder, der möchte, sich selbst privat absichern.
Anmerkung zu Herrn Bleilebens Kommentar:
"... den freien Kapitalmarkt angewiesen ist. Der ist in der Tat unsicher und teuer (Aktionäre wollen Divendenden sehen) ..."
Sie sind der Aktionär und Sie bekommen Dividende, und nicht umgekehrt!
Die Mackenrodtsche selbstverständliche, aber oft verkannte Einsicht, dass wir nur so viel konsumieren können, wie wir produzieren, trifft alle Systeme der Altersvorsorge, seien sie nun umlage- kapital- oder sonstwie finanziert (z.B. Betriebsrenten). Sicherlich ist es sinnvoll, dass alle, auch die nicht mehr Erwerbstätigen, vom technischen Fortschritt profitieren. Aber selbst wenn ich heute auf den Euro genau wüsste, wie viel Rente ich in zwanzig Jahren bekommen werde, hätte ich noch keine Ahnung, was ich mir dann dafür kaufen könnte. Die nominale Rentenhöhe sagt wenig über den künftigen Lebensstandard aus. Betriebsrenten könnte es natürlich auch nach Abschaffung der gesetzlichen Rente weiterhin geben; sie müssten zwische Arbeitgebern und Arbeitnehmern vereinbart werden.
Warum soll ich nicht frei darüber entscheiden, ob ich heute verdientes (oder als BGE bezogenes) Geld lieber heute ausgebe oder für mein Alter spare? Ich habe in der Vergangenheit viel für die Versorgung meiner Kinder ausgegeben und bezahle ihnen heute das Studium. Diese Belastungen fallen weg, wenn sie selbst arbeiten und ich Rente beziehe; obwohl meine Rente dann niedriger ist als mein heutiges Einkommen, dürfte mein Lebensstandard dann nicht wirklich sinken. Zugegebenermaßen würde die Diskrepanz zwischen meinem heutigen und meinem späteren Einkommen durch das Grundeinkommen abgemildert, da auch meine Kinder es bezögen. Aber ein staatliches Umlagesystem ist m. E. nicht sinnvoll; es erfordert einen merklichen bürokratischen Aufwand und schränkt die Entscheidunfsfreiheit unnütz ein. Das BGE ist schließlich selbst umlagefinanziert. Außerdem wäre eine staatliche Rente im bisherigen Sinne an das Arbeitseinkommen gebunden und würde den Wachstumsdruck daher weiter verstärken.
Natürlich wäre eine langfristige Übergangslösung notwendig, die wohl jahrzehntelang bestehen müsste. Denn wenn mit der Einführung des BGE die Rentenversicherungsbeiträge von heute auf morgen abgeschaftt würden (was mir sinnvoll erscheint), müssten bestehende Anwartschaften noch berücksichtigt werden. Wer bisher Beiträge zur gesetzliche Rentenversicherung geleistet hat, soll natürlich davon profitieren, am besten wohl durch eine Altersrente zusätzlich zum BGE. Es wäre ungerecht, ihn jemandem gleichzustellen, der bisher nichts eingezahlt hat. Hätte jemand keine Beiträge zahlen müssen, so hätte er anders für sein Alter vorsorgen (z.B. durch eine Versicherung oder eine Immobilie) oder auch das Geld sofort ausgeben können. Das Staat hat wohl nicht genug Geld, um alle Anwartschaften sofort auszuzahlen.
Wenn es keine gesetzliche Rente gibt, gibt es m. E. auch keinen Bedarf an besonderen Regeln der Anrechnung. Alterseinkommen kann genau so besteuert werden wie anderes Einkommen auch. Wenn die Rente auf das BGE angerechnet würde, widerspricht das für mich dem Grundgedanken des BGE: Einige müssten Rentenbeiträge für das zahlen, was andere kostenlos bekämen. Schließlich bräuchte es nach der Abschaffung der gesetzlichen Rentenversicherung auch kein gesetzliches Rentenalter mehr zu geben; jeder könnte frei entscheiden, wie lange er arbeitet und wie und ob er sich für die Zeit danach ein zusätzliches Einkommen verschafft.
Der Grund hierfür ist im Wesentlichen die unterschiedliche volkswirtschaftliche Wirkung eines umlagefinanzierten Rentensystems und eines kapitalstockgedeckten Rentensystems. Als Ansatzpunkt wähle ich hier das System der Riester-Rente. Zuerst hat man an der Rentenschraube gedreht, um die zukünftigen Ansprüche an die gesetzliche Rentenversicherung runterzuschrauben. Dadurch entstand eine Versorgungslücke. Als Grund für die Rentenkürzungen gab man, dass man die Lohnnebenkosten (in Form des Rentenversicherungsbeitrags) senken oder zumindest stabil halten wolle. Gleichzeitig führte man die Riester-Rente ein. Um die volle Zulage zu erhalten, muss man inzwischen 4 % des Bruttoeinkommens einzahlen.
Was passiert hier eigentlich? Die Lohnnebenkosten für den Arbeitgeber sind nicht gestiegen. Der Rentenversicherungsanteil für den Arbeitnehmer ist aber um 4 Prozentpunkt gestiegen. Wenn man statt der privaten Altersversorgung mit Milliardenzuschüssen den Menschen zugemutet hätte, einen höheren Rentenversicherungsbeitrag zu zahlen, hätte es der Riesterzuschüsse nicht bedarft. Die Rentenversicherung hätte erheblich höhere Einnahmen und der Zuschuss zur Rentenversicherung aus dem Bundeshaushalt wäre erheblich niedriger. Dies hätte eine Neuverschuldung (vor der Wirtschaftskrise) unnötig gemacht. Wir hätten bereits einen ausgeglichenen Haushalt.
Im Gegenzug dazu wird der Volkswirtschaft immer mehr Kapital entzogen. Dieses Geld muss angelegt werden und Erträge bringen. Je mehr Geld aber angelegt werden muss, umso weniger vernünftige Anlagemöglichkeiten gibt es. Aus diesem Grund hat sich auch neben der Realwirtschaft nunmehr eine Parallelwelt gebildet, welche Finanzwirtschaft genannt wird. Dort wird mit Billionen von Werten gehandelt, die keinen Bezug zur Realwirtschaft mehr haben. Das Platzen der Blasen hätten wir fast schon erlebt. Das schlimmste konnte aber gerade noch so verhindert werden, da der Staat für die Einlagen gerade stand.
Wenn Frau Merkel sich hinstellt und sagt, dass der Staat für die Sicherheit der Spareinlagen gerade steht, hat sie damit aber nicht die Einlagen der kleinen Sparer im Blick gehabt. Diese wären nämlich u. a. durch den Einlagensicherungsfonds bis zu 20.000,00 € abgesichert. Hier ging es um die Absicherung von größeren Beträgen. Und dan sind auch die Menschen betroffen, die zu ihrer privaten Altersvorsorge bereits größere Beträge angespart haben oder in Verträgen stecken haben.
Die Pleite der HRE hätte z. B. keinen Kleinanleger direkt getroffen. Vielmehr wären die Anlagen von Lebensversicherer betroffen gewesen. Dieses hätte ggf. bedeutet, dass die hohen versprochenen Renditen der Lebensvesicherer nicht mehr eingehalten werden können. Auch die Altersrückstellung vieler privater Krankenversicherungen wären betroffen gewesen. Damit hätten die Versicherten im Alter erheblich höhere Beiträge zahlen müssen.
Das gesetzlichen Rentensystem ist da erheblich robuster. Abgesehen davon führen die Ausgaben bei den Rentenversicherten umgehend zu Einnahmen bei den Rentnern. Diese können dieses Geld direkt wieder in den volkswirtschaftlichen Geldkreislauf zurückführen.
Im Übrigen ist die gesetzliche Rentenversicherung besser als ihr Ruf. Die Verwaltungskosten betragen nur 1,5 %. Private Geldanlagen können da nicht mithalten.