Althaus-Plus – ein Rechenexempel

Robert Bleilebens 17.01.2009 Druckversion

Einer der Kritikpunkte an dem Konzept „Solidarisches Bürgergeld“ von Dieter Althaus ist seine geringe Höhe für Alleinstehende und Alleinerziehende: Nach Abzug des Beitrags für die Kranken- und Pflegeversicherung sind es 600 Euro, d.h. deutlich weniger als im Durchschnitt bei Hartz IV einschl. Kosten der Unterkunft. Die folgenden Überlegungen stellen ein Rechenmodell „Althaus-Plus“ vor, mit welchem dieses Problem überwunden werden kann.

Gegenüber dem aktuellen Althaus-Konzept werden folgende Modifikationen vorgenommen:

  • Das große Bürgergeld wird von Brutto 800 Euro auf Brutto 1.002 Euro monatlich angehoben. Die damit verbundene Transferentzugsrate wird von 50% auf 60% angehoben.
  • Das kleine Bürgergeld wird von Brutto 400 Euro auf Brutto 668 Euro monatlich angehoben. Der damit verbundene Grenzsteuersatz wird von 25% auf 40% angehoben.
  • Das Kinder-Bürgergeld wird dem angehobenen kleinen Bürgergeld angeglichen und daher von Brutto 500 Euro auf Brutto 668 Euro angehoben. Die damit verbundene Grenzbelastung wird von 25% auf 40% angehoben.

Damit ergibt sich eine Transfergrenze von 1.002 Euro / 60% = 1.670 Euro bzw. 668 Euro / 40% = 1.670 Euro monatlich. Auf jährlicher Basis ergibt dies 1.670 Euro x 12 = 20.040 Euro. Damit erhöht sich die Transfergrenze leicht um ca. 4,4%.

Die Kinder-Transfergrenze hat nun die gleiche Höhe wie bei den Erwachsenen. Beim ursprünglichen Althaus-Modell ist diese 25% höher als bei den Erwachsenen: 500 Euro Kinder-Bürgergeld / 25% Grenzbelastung = 2.000 Euro monatlich (bei den Erwachsenen 1.600 Euro). Auf jährlicher Basis sind das 24.000 Euro im Vergleich zu 19.200 Euro.

Wichtig ist bei der Ersteinführung eines BGE auch die Relation der Transfergrenze zum Arbeitnehmer-Durchschnittseinkommen. Dieses lag 2008 bei ca. 30.000 Euro. Damit ist die beim Althaus-Plus-Modell vorgesehene Transfergrenze von 20.040 Euro etwa zwei Drittel davon. Das ist ein optimaler Wert, da sie so auf der einen Seite hoch genug ist, um auch eine entsprechende Alimentierung niedriger Einkommen zu erreichen. Auf der anderen Seite dürfte sie weit genug unter dem Arbeitnehmer-Durchschnittseinkommen liegen, um akzeptiert zu werden. Später wird das Verhältnis zwischen der Transfergrenze und dem Arbeitnehmer-Durchschnittseinkommen immer unwichtiger werden, da sich die Bedeutung der Erwerbsarbeit real und noch viel mehr im Bewusstsein der Menschen stark vermindern wird. Dann kann man die Transfergrenze in Relation zum Arbeitnehmer-Durchschnittseinkommen deutlich anheben.

Es ist auch zu berücksichtigen, ab welchem Brutto-Einkommen die Durchschnittsbelastung aufgrund der angehobenen Grenzbelastung für die Nettozahler (Anhebung von 25% auf 40%) beim Althaus-Plus-Modell höher ist als beim Althaus-Modell. Hierbei gilt die Formel: 0,4x – 8.016 = 0,25x – 4.800. Das Ergebnis ist 21.440 Euro. Das ist ein moderater Wert, der nur 1.400 Euro oberhalb der Transfergrenze von 20.040 Euro liegt. Damit werden also Einkommen oberhalb von 21.440 Euro brutto jährlich beim Althaus-Plus-Modell höher als beim Althaus-Modell belastet. Z.B. zahlt jemand mit 100.000 Euro Jahreseinkommen 31.984Euro statt 20.200 Euro (Mehrbelastung: 11.784 Euro). Ein Jahreseinkommen von 1.000.000 Euro wird mit 391.984 Euro belastet statt mit 245.200 Euro (Mehrbelastung: 146.784 Euro).

Der nicht ganz glatte Wert von 1.002 Euro (anstatt glatt 1.000 Euro) für das große Bürgergeld ergibt sich daraus, dass bei 1.000 Euro in Verbindung mit einer Transferentzugsrate von 60% sich eine „krumme“ Transfergrenze von 1.666,67 Euro ergibt. Das kleine Bürgergeld müsste dann, da ja die Transfergrenze gleich hoch bleiben muss und daher das kleine Bürgergeld in gleicher Relation zum großen Bürgergeld stehen muss wie die dazugehörigen Grenzbelastungen (60:40 = 3:2), bei 666,67 Euro festgesetzt werden.

Ansonsten bleibt es beim Althaus-Modell: Von den Bruttowerten des großen, des kleinen und des Kinder-Bürgergeldes werden 200 Euro als Prämie für die Krankenversicherung und Pflegeversicherung an die Krankenkasse überwiesen. Davon bekommt die Krankenkasse selbst 170 Euro und die Pflegeversicherung 30 Euro. Zur Erzielung von Synergieeffekten wird die Pflegeversicherung von den Krankenkassen mitverwaltet. Diese Kombination aus Kopfpauschale und Bürgerversicherung bringt eine ideale Verbindung des Wettbewerbsprinzips und des Solidarprinzips mit sich und entspricht damit den Grundsätzen der Sozialen Marktwirtschaft.

5 Kommentare

Lars Michael Lehmann schrieb am 18.01.2009, 19:28 Uhr

Dieses Modell würde schon in die richtige Richtung gehen. Es würde für das Jahr 2009 eben Zeit, so ein Modell einzuführen.

Leon Müller schrieb am 12.02.2009, 00:11 Uhr

Also ich finde die Idee und die Finanzierung des Solidarischen Bürgergeldes an sich gut.

Aber es ist meines Erachtens viel zu niedrig angesetzt.

Ein Rechenbeispiel:

Eine allein stehende Person, über 1 Jahr arbeitssuchend, bekommt heute 351€ ALG II Regelleistung

(Miete wird extra gezahlt)

Dieselbe Person bekäme, wenn sie arbeitssuchend wäre, und das Solid. Bürgergeld eingeführt würde:

800€

- 200€ Gesundheits- und Pflegeprämie

- 350€ durschnittl. Warmmiete für 1-Zimmerwohnung

= 250€/Monat zum Leben, statt der 351€

Schon mit 315€ ist es kaum machbar, über die Runden zu kommen; denn davon muss Essen, Kleidung, Strom, Telefon, Internet, Auto etc. bezahlt werden.

Aber von ca. 250€ Bürgergeld/ Monat zum Leben kann man sich vielleicht gerade so noch das Essen leisten; mehr nicht.

Hentschel schrieb am 17.03.2009, 23:03 Uhr

Der Vorteil des bedingungslosen Grundeinkommen liegt nicht darin, dass es höher liegt als das heutige ALG II.

Der Vorteil ist, dass jeder Zuverdienst von 1 € das Gesamteinkommen um 50 Cent erhöht. Heute wird das ALG II mit einem zusätzlichen Einkommen verrechnet. Effektiv erhöht sich das Einkommen für Geringverdiener dabei nur um ungefähr 10 Cent pro Euro Bruttoverdienst. Familien haben sogar bei einem Einkommen von 3000 € (Arbeitgeberbrutto) nur netto 200 € (!) mehr als ein ALG-II-Haushalt. Der Nutzen liegt also bei unter 10 Cent pro verdienten Euro

Victor-Philipp Busch schrieb am 27.02.2010, 16:39 Uhr

Das Ziel ist nicht ein Auto oder ähnliches zu finanzieren, sondern die Existenz zu sichern und damit die Menschen von Hartz-IV-Stigmatisierung zu befreien und ein neues Selbstbewusstsein zu schaffen. Dies wird sich auch auf die Arbeitslöhne im sog. Niedriglohnsektor auswirken.

Die Anhebung der Steuern von 25 auf 40% ist fast eine Verdopplung und liegt beinahe beim derzeitigen Spitzensteuersatz! Das kann wohl kaum ernst gemeint sein...

Kurt Sprung schrieb am 11.03.2010, 14:54 Uhr

Gut gemacht! Das Althausmodell hat seine Schwächen genau hier, wo das Alhaus-Plus modell nachbessert. Darum gleich die Kritik: Gerade Zahlen nehmen:

1000 Euro - großes Bürgergeld, 650 Euro - kleines Bürgergeld, sowie Kinderbürgergeld.

40% Steuern (für das kleine Bürgergeld) sind nicht nur ernst gemeint, sondern vollständig legitim. Wer in unserem Land viel verdient, tut das zur Hälfte aus eigener Verantwortung (vielleicht auch nur Glück, wenn man an Spekulanten denkt) zur anderen Hälfte schuldet man seinen Verdienst dem ganzen Land: der Bildung, dem funktionierenden Rechtsstaat, der Infrastruktur, den vielen, vielen Leistungen im Hintergrund, ohne die kein Projekt funktionieren würde.

Für alle Rentner sollte gelten: immer die günstigere Variante. Entweder Bürgergeld, oder Rente. Denkbar wäre auch, dass die Rente zu einem bestimmten Prozentsatz auf das Bürgergeld oben drauf kommt (z.B. zu 40%)

Die Entscheidung, ob jemand das große oder das kleine Bürgergeld wählt, sollte am Ende eines Jahres entschieden werden, immer als für den Bürger günstigste Variante.

Einen Kommentar schreiben

Erforderliche Felder sind mit * markiert.
Bitte beachten Sie die Regeln für die Veröffentlichung von Kommentaren.