ver.di und das Grundeinkommen. Eine spannende Beziehung.

Ursula Walther 18.08.2015 Druckversion

 

Ackerwinde

Noch ist das Grundeinkommen wie die Ackerwinde: hübsch anzusehen, aber höchst umstritten.

Nach 2007 und 2011 steht das Grundeinkommen beim ver.di-Bundeskongress im September 2015 erneut auf der Tagesordnung. Anders als Tarifverträge, gute Arbeit und der Mindestlohn ist das Grundeinkommen in der Gewerkschaftsdiskussion noch immer ein zartes Pflänzchen. Aber ein zähes, nicht totzukriegendes. Die Delegierten könnten es diesmal zum Diskussionsthema für die kommenden Jahre erklären.

Wie zäh das Pflänzchen ist, zeigt sich an den Anträgen. Beim Bundeskongress 2015 stammen sie von den Landesbezirken Bayern, Niedersachsen/Bremen, Rheinland-Pfalz/Saarland und Sachsen/Sachsen-Anhalt/Thüringen. Erneut fordern also vier Landesbezirke ver.di auf, über das Grundeinkommen zu diskutieren. Das ist bemerkenswert, weil das Thema beim Bundeskongress 2011 regelrecht abgewürgt worden war. Der Bundesvorstand wird sich überlegen müssen, ob er das Grundeinkommen weiterhin so abtun will wie ver.di-Chef Bsirske Anfang Mai 2015 bei der Bundeskonferenz der Selbstständigen, als er sinngemäß sagte: „Das Grundeinkommen ist kein Thema für eine Gewerkschaft. Oder wollt ihr etwa Millionären noch Geld geben?“ Weitere – auch substanziellere – gewerkschaftliche Gegenargumente sind am Ende dieses Beitrags verlinkt.

Viele Gewerkschaftsmitglieder denken beim Grundeinkommen jedenfalls weiter als ihr Vorsitzender. Bayern zum Beispiel fordert eine Mitgliederdiskussion mit dem Ziel einer Positionierung. In Bayern waren die Selbstständigen treibende Kraft. Der Antrag des Landesbezirks Niedersachsen/Bremen entstand aus zwei Anträgen: Einer kam aus dem Bezirk Lüneburg, der andere von den Erwerbslosen – erfreulich, weil beim Bundeskongress 2011 insbesondere der Bundesausschuss der Erwerbslosen gegen das Grundeinkommen polemisiert hatte. Der Landesbezirk Rheinland-Pfalz/Saarland zitiert in der Begründung seines Antrags ausdrücklich die vier Grundeinkommenskriterien des Netzwerks Grundeinkommen. Über den Antrag aus Sachsen/Sachsen-Anhalt/Thüringen hat Ronald Blaschke bereits berichtet.

Auch in der ver.di-Bildungsarbeit ist das Thema angekommen. Im August 2015 bot das ver.di-Bildungszentrum Gladenbach das Seminar „(Bedingungsloses) Grundeinkommen – Ideen, Chancen und Gefahren.“ an. Es war ausgebucht.

Pro und contra Grundeinkommen in der Gewerkschaftsdiskussion, ausgewählte Beiträge:

  • Ralf Krämer, Mitglied bei ver.di und bei den Linken, ist ein leidenschaftlicher Gegner des Grundeinkommens. Er glaubt, das Grundeinkommen löse die grundlegenden sozialen Probleme nicht, und die Probleme, die zu lösen es imstande wäre, ließen sich auch anders lösen (nachzulesen ab S. 39 in Heft 12/2014 der Zeitschrift „Sozialismus“).
  • Stefan Wolf von der Bundesarbeitsgemeinschaft Grundeinkommen der Partei Die Linke antwortete beim Parteitag in Bielefeld mit seiner Rede zum Grundeinkommen auch auf Ralf Krämer.
  • Der Bundeserwerbslosenausschuss von ver.di lehnt das Grundeinkommen erklärtermaßen ab (siehe Ronald Blaschkes Bericht über den Bundeskongress 2011.) Womöglich verträte er eine andere Position, wenn er über alle Grundeinkommenskonzepte informiert wäre. Dass die ver.di-Erwerbslosen vom Grundeinkommen wenig wissen, zeigt folgender Auszug aus ihrem Geschäftsbericht 2007-2011 (S. 32): „Eine Pauschalierung und Absenkung des Existenzminimums – wie die Konzepte von Kreisen, Kommunen und Bundesregierung zur Pauschalierung der Wohn- und Heizkosten, das Bürgergeld der FDP, das Kinderbürgergeld von ZFF und AWO, das bedingungslose Grundeinkommen à la Althaus/Straubhaar und ähnliche Konzepte vorsehen – lehnen die ver.di-Erwerbslosen ab. Vielmehr geht es um eine bedarfsdeckende, differenzierte Sicherung des sozio-kulturellen Existenzminimums.“
  • Die Sozialpolitischen Informationen 1/2007 der ver.di stellen ab S. 20 kritische Fragen zum Grundeinkommen, welches sie unter „Sozialpolitik für Frauen“ abhandeln. Nicht völlig unlogisch, denn die Autoren befürchten, dass das Grundeinkommen Geschlechterrollen zementiert und damit frauenfeindlich ist.
  • Der Deutsche Gewerkschaftsbund betrachtet das Grundeinkommen inzwischen offenbar differenzierter als früher (DGB-Position 2007 siehe „Bedingungsloses Grundeinkommen: Keine Alternative zum Sozialstaat“). Der WSI-Report vom Mai 2015 (das WSI gehört über die Hans-Böckler-Stiftung zum DGB) sieht das Grundeinkommen trotz einiger wissenschaftlicher Schwächen aus einem neuen Blickwinkel (siehe Ronald Blaschke: Gesinnungswandel beim DGB?).
  • Der Gewerkschafterdialog Grundeinkommen versammelt zahlreiche Argumente für das Grundeinkommen.
  • ver.di-Mitglied Mathias Schweitzer spricht sich für das Grundeinkommen aus, nachzulesen in seinem Beitrag für die Gegenblende, das gewerkschaftliche Debattenmagazin.

Foto: Manfred Heyde, GNU Free Documentation License

Ein Kommentar

Mathias Schweitzer schrieb am 25.08.2015, 21:42 Uhr

Der ver.di-Kongress hat noch aus einem 5. Landesbezirk einen einen Antrag zum bedingungslosen Grundeinkommen vorliegen und wird darüber beschließen. Hier geht es darum, dass alternative Konzepte für ein gerechteres Sozialsystem sorgen sollen und dass dabei vorhandene Ideen zum bedingungslosen Grundeinkommen berücksichtigt werden. Damit hat sich die Hälfte aller ver.di-Landesbezirke für die Idee eines bedingungslosen Grundeinkommens ausgesprochen und entsprechende Anträge beschlossen.

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