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Gegen den § 31 SGB II, der vorschreibt, Hartz-IV-BezieherInnen bei Pflichtverletzungen das Existenzminimum zu kürzen und im Wiederholungsfall ganz zu streichen, gibt es zwei Petitionen und einen Aufruf. Hier einige Erläuterungen:
1. Online-Petition Arbeitslosengeld II – Abschaffung der Sanktionen nach § 31 SGB II
Diese Petition wurde am 28.10. mit 6.316 Unterzeichnenden beendet. Sie kann bis zum Ende der parlamentarischen Prüfung zwar noch per Brief, Fax, Postkarten oder Sammellisten mitgezeichnet werden. Die Durchsetzung einer öffentlichen Anhörung zur Petition ist allerdings nicht mehr möglich, da die dafür erforderlichen 50.000 Mitzeichnungen innerhalb der vorgeschriebenen drei Wochen nach Veröffentlichung der Petition nicht erreicht wurden.
2. Unterstützerliste zur aktuellen Sammelpetition Sanktionen weg. Schluss mit den Sanktionen bei Hartz IV – Ersatzlose Streichung des Sanktionsparagrafen 31 SGB II !
Vorgehensweise hier: Unterschriftenlisten ausdrucken, Unterschriften sammeln und die Listen zum Petenten senden. Die Forderung des Petenten wird mit drei Argumenten und umfangreichem Material begründet (siehe Website). Die Petition soll als Sammelpetition eingereicht werden, wenn 50.000 Unterschriften beisammen sind, so dass eine öffentliche Anhörung im Deutschen Bundestag gemäß Petitionsrecht erfolgen muss.
3. Sanktionsmoratorium. Den Sanktionsparagrafen aussetzen!
Hier wird von einem breiten Bündnis gefordert, die Anwendung des § 31 auszusetzen. Es ist möglich die Forderung online zu unterstützen. Auf der Website finden sich viele gute Argumente.
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9 Kommentare:
Was ist los?
Wo sind die Organisationen die tausendfach Newsletter verschicken und diese Petition pushen könnten?
Wo sind die 50000 Personen, die die Petition von Susanne Wiest unterstützt haben?
Warum mischen wir uns so wenig ein?
Das gesellschaftsverändernde BGE ist vergleichbar mit den Umwälzungen 1989. Es kann nur und muss über einen mindestens europaweiten Volksentscheid durchgesetzt werden und dazu bedarf es noch einer grandiosen Aufklärung der europäischen Völker. Alle anderen nationalen "Reformversuche" sind zum Scheitern verurteilt.
@Lothar
Ein "BGE-Light" verschiebt gar nichts. Warum sollte es? Wo ist denn eigentlich der feste Zeitpunkt des echten BGE, der da verschoben werden sollte? Gerade wenn man von EU-weiter Einführung ausgeht - die ja wohl ohnehin noch ein Weilchen dauern wird -, ist mir das Argument ein Rätsel. Eher brächte ein BGE-Light noch ein Abbauen von Gegnerschaft durch Erfahrungen die zumindest graduell in Richtung BGE deuten. Diejenigen, die von einem echten BGE direkt und unmittelbar profitieren, wären auch bei erlebten BGE-Light noch für das echte BGE zu haben. Ein paar andere Leute aber verlören die Basis ihrer Gegenargumente.
Alles was die Vorstellung zum BGE erleichtert, hilft gegen die tiefsitzenden Gesellschaftssuggestionen. Jede Idee ist durchsetzbar. Dies hängt jedoch unmittelbar davon ab, wieviele Menschen sich in die Thematik verlieben und wieviele sie weitertragen. Die Durchsetzungsfähigkeit hängt nicht von den Bemühungen von ein paar BGE-Befürwortern ab, sondern von deren breiter Kommunikation.
Zumindest für die, die davon betroffen sind und sowieso keinen Klassenkampf und keine Revolution mitmachen wollten (und das sind nunmal die meisten!). Nur den typischen Revolutionsfreunden kommt das nicht zu Pass. Die wollen nämlich, dass der träge Haufen erstmal gegen die Wand fährt, bevor er aus Not heraus nach etwas anderem schreit. Solche Argumente kommen folglich eher von Leuten, die nicht vorrangig "SICHERHEIT UND FREIHEIT" stärken wollen, sondern von solchen, denen es ums Prinzip des gewaltsamen Umschwungs geht.
Die sind meist aber nicht von den wirklich schlimmen Sanktionen betroffen (wer darunter wirklich leidet, schämt sich und versteckt sich und hat keine Kraft mehr, etwas ändern zu wollen, geschweige denn für sich ganz allein ein "Jöbchen" zu finden).
Ich freue mich über jeden Erfolg für mehr Selbstbestimmung - und da ich selbst ein motiverter "Kämpfer" bin, ggf. als "Klasse" aber natürlich auch allein, würde ich mit dem BGE-light wesentlich effektiver an der Revolution arbeiten, wenn ich nicht doch noch zumindest für andere gegen die Sanktionspraxis vorgehen müsste. ;-)
Außerdem finde ich blutige Schlachten und opferreiche Kämpfe konservativ und langweilig, ich will wirklich mal was anderes und zwar die neue Zeit leben.
BGE ist wie einen Job suchen derzeit: man muss vielseitig und flexibel in alle Richtungen etwas ausprobieren, sich engagieren! Wenn ein schlechtes Angebot (wie von der FDP) kommt, wird es (bitte rechtzeitig) abgelehnt, wenn Sanktionsfreiheit durchkommt (Ralph, neue Petition einreichen? Sonst mach ich das wohl über die Feiertage...), dann kann man den Job annehmen und sich ggf. gleich weiterbewerben.
Feiert mit denen, die von Sanktionsfreiheit sofort profitieren und nutzt diese Freiheit, Euch weniger vor ALG-II zu fürchten und seid nen Tick weniger erpressbar in Job und Jobsuche! Freut Euch über mehr Vordenker und Mitmacher im BGE.
BGE light ist ein Schritt in Richtung BGE. Wer dann aufhört, scheint zufrieden, ich wär's wohl nicht, aber ich weiß, dass es für viele erstmal eine wahnsinnig tolle Entlastung wäre, und dass dann Kraft für die nächste Runde da ist. Dann sehen nämlich die "Kleinen": so schwer ist es doch gar nicht, also mitmachen, Synergieeffekte nutzen ;-)
Vielmehr sollte auf europäischer Ebene die Verfassungwidrigkeit dieses Gesetzes festgestellt werden, da hier wesentliche Persönlichkeitsrechte, der Diskriminierungsparagraph, Grundsätze der Gleichbehandlung, Freiheit der Berufswahl und nicht zuletzt die Würde des Menschen angegriffen werden. Weitere Fölgeverfahren der werden HartzIV weiter in Frage stellen.