Hans-Böckler-Stiftung – Sanfte Annäherung an das Grundeinkommen

Natalie Pavlovic und Ronald Blaschke 19.02.2011 Druckversion

Natalie Pavlovic
Zwei Ideen Hand in Hand: Das BGE und die BGZ

Was geschieht hier eigentlich in Claus Schäfers Beitrag „Wir brauchen eine Bedingungslose Grundzeit“ (BGZ)? Schon der Titel des vom Verteilungsexperten des gewerkschaftsnahen Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Instituts (WSI) verfassten Textes lässt Befürworter eines ‚Bedingungslosen Grundeinkommens‘ (BGE) in freudiger Erwartung aufhorchen. Und obwohl Schäfer am Ende seiner Ausführungen betont, dass hier lediglich eine begriffliche Anlehnung jedoch eine inhaltliche Abgrenzung zum universellen Konzept erfolgt, so wissen jene in die Grundeinkommensidee Vertieften, dass es sich sehr wohl um mehr als nur um eine Begriffsanlehnung handelt. Der Reformvorschlag der BGZ basiert auf der Annahme einer Schieflage von Arbeitszeitverteilung. Um dies zu verdeutlichen, richtet Schäfer den Blick einerseits auf die (in der Regel) Frauen, jene Gruppe die oft weniger arbeiten darf als sie es gern täte, andererseits auf die (überwiegend) männlichen Vollzeitbeschäftigten, die sich berufliche Entlastung wünschen. Wirtschaftliche Ineffizienz durch Überlastung bei gar unbezahlten Überstunden paart sich hier mit ungenutzten Produktivitätspotenzialen. Hinzu kommt das in Erhardscher Manier verkündete deutsche Beschäftigungswunder. Dieses entpuppt sich jedoch bei genauerem Hinsehen vermehrt als befristete, niedrig entlohnte (Zeit-)Arbeit. Aus dieser Perspektive wird dem ehrlichen Beobachter der Arbeitsmarktlage recht bald klar: Schäfer hat recht, irgendwas läuft hier schief.

Die Schieflage auf dem Arbeitsmarkt übt maßgeblichen Einfluss auf ein breites Spektrum von Lebensbereichen aus, die gesellschaftlich relevant sind: Moderne Familienstrukturen, individuelle Lebenslagen insbesondere arbeitsferne wie Weiter-, oder Fortbildung, Pflege oder schlicht notwendige Muße und Regeneration, bleiben immer mehr auf der Strecke. Damit diese wichtigen Bereiche einzelner Lebensphasen auch in Zukunft und jenseits von traditionellen Familienstrukturen ihre notwendige Berücksichtigung finden, schlägt Schäfer ein Art individuelle Kurzarbeit in diesen Phasen vor, die so genannte Bedingungslose Grundzeit (BGZ). Diese gestaltet sich folgendermaßen: Kurzarbeit beim individuell auftretenden Pflegefall in der Familie, Kurzarbeit bei gewünschter individueller Kompetenzerweiterung, Kurzarbeit wenn man einfach mal ne Pause braucht. Für was auch immer: Zur Erholung, für ein Ehrenamt, für die Kindererziehung. Hier geht es folglich in grober Anlehnung an das Elternzeitkonzept um einen individuellen Anspruch auf (Teil-)Ausstieg inklusive Ersatz für Lohn- und Sozialversicherungszahlungen. Auch ein Rückkehrrecht in den Beruf ist in dem Schäferschen Konzept inbegriffen.

Dieser gesetzlich geregelte Anspruch auf weniger (Erwerbs-)Arbeit, das liegt nahe, würde beides verbessern: Arbeits- und Lebensbedingungen und durch die faktische rechtliche Teilung der Arbeit für mehr und ausgeglichenere Beschäftigung sorgen. Klingt nicht nur gut, ist gut. Wie man da so sicher sein kann? Auch darauf hat Schäfer eine Antwort: Ein Blick in die Geschichte zeigt, dass immer dort die Lebensqualität Verbesserungen erfahren durfte, wo Arbeitszeitverkürzungen errungen wurden. Der Trend seit Beginn der Neunziger geht allerdings wieder in die entgegengesetzte Richtung der Mehrarbeit. Folgt man der Argumentation Schäfers, so ist es folgerichtig, diese Tendenzen der letzten Jahrzehnte zu bremsen. Sein Konzept scheint hierfür eine gut durchdachte Möglichkeit zu sein.

Doch was hat Schäfers innovativer Reformvorschlag nun mit dem BGE zu tun? Seit jeher betonen die Grundeinkommensbefürwortenden dessen Auswirkungen auf das Abhängigkeitsverhältnis zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Ein Grundeinkommen, welches zumindest die materielle Existenz sichert, beschert dem Arbeitnehmer in der Folge einen gewissen Grad an Unabhängigkeit gegenüber dem Dienstherren. Der oben erwähnten unbefriedigenden Arbeitsmarktstruktur (zu schlechte Bezahlung, unzureichende Arbeitsbedingungen, nichtvergütete Überstunden sowie unsichere Beschäftigungsverhältnisse) kann so wirksam begegnet werden. Es wird die Möglichkeit geschaffen ‚nein‘ zu sagen – und dies mit durchaus realistischen positiven Effekten auf die Arbeitsmarktbedingungen. Im Prinzip stellt die BGZ wie das BGE einen solchen Autonomiegewinn auf individueller Ebene dar, wenn auch mit zeitlicher Begrenzung. Nichtsdestotrotz hebt auch die BGZ den unbedingten Zwang zur Vollzeit-Erwerbsarbeit auf und gibt anderen, gesellschaftlich relevanten Tätigkeitsfeldern den Raum, den sie zur Entfaltung brauchen. Hierin liegt ein starker Bezug zum Grundeinkommen und in Schäfers Konzept ein Reformgrundstein für einen sozialpolitischen Wandel.

Ronald Blaschke
Grundeinkommen auf Samtpfötchen?

Der Chef des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Instituts (WSI) in der Hans-Böckler-Stiftung verkörpert so etwas wie einen Vordenker in den Gewerkschaften. Einerseits hat er zwar in Beiträgen im Jahr 2006 und im Jahr 2007 seine kritische Haltung zum Bedingungslosen Grundeinkommen dokumentiert – und dies gegen die Gewerkschaftsbasis, die mit dem ver.di-Beschluss zum Grundeinkommen und der IG-Metall-Befragung zum guten Leben ihrem Wunsch nach einem Grundeinkommen starkes Gehör verschafft hat. Andererseits aber fördert die Hans-Böckler-Stiftung, und maßgeblich Claus Schäfer, arbeits- und sozialpolitische Ansätze, die in Richtung eines Grundeinkommens gehen. So hat zum einen die Hans-Böckler-Stiftung das Konzept Kindergrundeinkommen inhaltlich begleitet. Zum anderen entwirft Claus Schäfer nun das Konzept der „Bedingungslosen Grundzeit“: Jedem Menschen steht bedingungslos eine zeitliche begrenzte Verkürzung der Erwerbsarbeitszeit bzw. ein zeitlich begrenzter vollkommener Ausstieg aus dem Erwerbsleben zu, die bzw. der staatlich materiell abgesichert wird. Schäfer nennt das im Gegensatz zu bedingten Ansprüchen auf Verkürzungs- und Auszeiten (Pflege, Erziehung, Aus- und Weiterbildung usw.) den individuellen Anspruch auf eine „ohne Begründungszwang mögliche reduzierte oder freie Zeit von Arbeit.“ (Schäfer 2011: 92) Selbstbestimmte Möglichkeiten individueller Arbeitszeitflexibilisierung sollen kollektive Formen der Verkürzung der Erwerbsarbeitszeit flankieren. Der Lohnausfall und der Ausfall der Sozialversicherungszahlungen bei einer individuellen Arbeitszeitverkürzung sollen staatlich kompensiert und eine Rückkehrmöglichkeit in das ehemalige Arbeitsverhältnis garantiert werden. Der Lohnersatz erfolgt überwiegend aus direkten beziehungsweise progressiven Steuern und wird im Prinzip äquivalent zum vorangegangenen Arbeitseinkommen gezahlt werden. Bei sehr niedrigen Löhnen wäre ein Mindestbetrag, bei hohen Löhnen ein Höchstbetrag denkbar. (Email 2001)

Die arbeitsmarktpolitischen Begründungen für die Idee der staatlichen Absicherung von Auszeiten aus dem Erwerbsleben sind nicht neu: In meiner Expertise zum Thema Arbeitszeitverkürzung und Grundeinkommen von 2004 konnte ich anhand von Studien zeigen, dass Vollzeitbeschäftigte sich kürzere Arbeitszeiten wünschen, das ausfallende Erwerbseinkommen aber zumindest teilweise finanziell ausgeglichen werden soll und die Rückkehr in das ehemalige Arbeitsverhältnis gesichert sein muss. Teilzeiterwerbstätige dagegen wünschen sich zum großen Teil eine Verlängerung ihrer Erwerbsarbeitszeit. Ein Ausgleich der von Schäfer konstatierten Schieflage auf dem Arbeitsmarkt (hier unfreiwillig Überarbeitete, dort unfreiwillig Unterbeschäftigte und Erwerbslose) und eine Tendenz zu einer Gesellschaft mit einer Teilzeitvollbeschäftigung wären also realistische Annahmen. Deutlich wurde in den von mir ausgewerteten Studien auch, dass die Präferenzen hinsichtlich individueller Arbeitszeitverkürzungen sehr unterschiedlich sind. Sie reichen von der Verkürzung der Tagesarbeitszeit, über weniger Arbeitstage in der Woche bis hin zum Wunsch nach längeren Auszeiten (sabbaticals). Ansätze zur kollektiven Arbeitszeitverkürzung sind zwar vor dem Hintergrund eines ökologisch notwendigen Schrumpfens wirtschaftlicher Aktivitäten notwendig, aber nicht ausreichend. Sie tragen dem Wunsch nach einer freien Verfügung über die eigene Lebenszeit nicht Rechnung.

Dass die Debatte, die Schäfer mit der staatlich geförderten „Bedingungslosen Grundzeit“ wieder anschiebt, in den Gewerkschaften nicht neu ist, können wir anhand des Interviews mit dem DGB-Chef Michael Sommer im Jahr 2002 zeigen: „DIE WELT: Setzen Sie im Kampf gegen die Arbeitslosigkeit weiterhin auf eine Umverteilung von Arbeit und Arbeitszeitverkürzung? Sommer: Ja, natürlich. Aber die Beschäftigten müssen sich Arbeitszeitverkürzung auch leisten können. Hinzu kommt, dass die Menschen mehr Freiheit im Berufsleben brauchen. Die Arbeitnehmer brauchen stärkere Anreize als bisher, in Teilzeit zu gehen oder auch einmal für zwei, drei Jahre eine Auszeit aus dem Berufsleben zu nehmen, um sich weiter zu bilden, um zu reisen, um neue Energie aufzutanken oder um sich stärker der gemeinsamen Kindererziehung zu widmen. Freiwillige Auszeiten sollten durch eine Grundsicherung aufgefangen werden. Wer eine Auszeit aus dem Berufsleben nehmen will, der sollte ein steuerfinanziertes einheitliches Grundeinkommen erhalten, damit er ausreichend abgesichert ist und sein Lebensmodell verwirklichen kann. Ich sehe in dieser sozialen Grundsicherung auch einen wirksamen Beitrag zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit. Denn die Beschäftigten sind eher bereit, weniger zu arbeiten, wenn sie ein Grundeinkommen erhalten. Aber eine soziale Grundsicherung sollte nicht nur jenen helfen, die freiwillige Auszeiten nehmen. Sondern sie sollte auch jenem Drittel unserer Gesellschaft helfen, das droht, aus dem sozialen Zusammenhalt hinaus gedrängt zu werden. DIE WELT: Aber wie wollen Sie das denn finanzieren? Sommer: Da gibt es verschiedene Möglichkeiten. Die Regierung sollte endlich Steuerschlupflöcher schließen und Steuerhinterziehung energischer bekämpfen. Dadurch ließen sich mehrere Milliarden Euro an zusätzlichen Steuereinnahmen gewinnen. Zudem sollte eine Vermögensteuer, höhere Erbschaftssteuern und eine Wertschöpfungsabgabe auf die politische Tagesordnung.“

Was Claus Schäfer also etwas verschämt als staatliche Absicherung individuelle Möglichkeiten der Arbeitszeitverkürzung bezeichnet, hatte der DGB-Chef Sommer schon vor neun Jahren als ein zeitweilig gezahltes Grundeinkommen bei zeitweisem Ausstieg aus dem Arbeitsmarkt vorgeschlagen. Die Pointe bei Sommer bestand darin, damit sowohl einen solidarischen Ausgleich auf dem Arbeitsmarkt zu ermöglichen als auch ein individuelles Recht auf die materiell abgesicherte freie Verfügung über die eigene Lebenszeit und Tätigkeiten jenseits der Erwerbsarbeit durchzusetzen. Solidarität und Selbstbestimmung sind zwei Seiten einer emanzipatorischen Medaille. Der pädagogische Effekt (den Soziologen als Anpassung des Menschen an institutionelle Rahmenbedingungen beschreiben), solcher temporär gezahlten Grundeinkommen ist, dass Menschen sich mehr und mehr daran gewöhnen können, begründungs-/bedingungslos ausreichend materiell abgesichert zu sein – einfach so, auch ohne den Zwang zur Erwerbsarbeit. Wer nicht oder nur kurz arbeitet, soll eben auch gut leben können! Das Konzept „Bedingungslose Grundzeit“ von Claus Schäfer ist somit ein vorbereitendes Konzept für eine Einführung des Grundeinkommens für alle – ein Einstieg ins BGE auf „Samtpfötchen“. Kindergrundeinkommen, Grundeinkommen für alle Studierenden, sanktionsfreie und ausreichende Mindestsicherungen für Erwerbslose, Bedingungslose Grundzeiten mit Grundeinkommen, Grund- oder Garantierente sind lebensphasenspezifische Elemente dieser Strategie der Samtpfötchen für eine solidarische und auf Selbstbestimmung der Individuen basierende Gesellschaft: Elemente, die dann zu einem Bedingungslosen Grundeinkommen oder einer „Bedingungslosen Grundzeit für alle und von der Wiege bis zur Bahre“ zusammengefasst werden können.

Dass das Bedingungslose Grundeinkommen keineswegs im Gegensatz zur Idee der freien Verfügung über die eigene Lebenszeit auch im Sinne individuell flexibilisierter Arbeitszeiten gemäß Claus Schäfer steht, hat auch schon der Soziologe Georg Vobruba dargelegt. Das Grundeinkommen würde seiner Meinung nach „Phantasiedefiziten“ hinsichtlich individueller Arbeitszeitflexibilisierung (inkl. Arbeitszeitverkürzung) bei den Lohnarbeitenden entgegen wirken und auch die Verhandlungsspielräume der Lohnarbeitenden hinsichtlich der Durchsetzung der individuellen Arbeitszeitflexibilisierung erweitern. Auch sozialrechtliche Einwände gegen die Arbeitszeitflexibilisierung (Benachteiligungen von Teilzeit- und geringfügiger Beschäftigung gegenüber Normalarbeitsverhältnissen bezüglich Lohnersatzleistungen, Rentenhöhe usw.) können mit dem Grundeinkommen entkräftet werden. (Mehr zu Vobrubas Ansatz bei Blaschke 2010: 245 ff.)

Ein Beispiel für ein Umschwenken von der Idee eines temporär gezahlten Grundeinkommens für Auszeiten vom Erwerbsleben hin zu einem allgemeinen Grundeinkommen für alle und lebenslang ist André Gorz: Noch in seinem Buch „Kritik der ökonomischen Vernunft“ plädierte er für ein „garantiertes Sozialeinkommen“, das die Leistung einer bestimmten Stundenanzahl von Erwerbsarbeitszeit im Jahr oder im Leben voraussetzt. Es sollte den Menschen mit diesem temporären Grundeinkommen, welches in arbeitsfreien Zeiten von einer Garantiekasse gezahlt würde, ermöglicht werden, „nur an einem von zwei oder an sechs von zwölf Monaten oder auch zwei von vier Jahren zu arbeiten“. (Gorz 1994: 339 f.) Jahre später, in seinem Buch „Arbeit zwischen Misere und Utopie“ gibt Gorz diese, wenn auch gelockerte Kopplung von Erwerbsarbeit und Existenzsicherung auf: Er fordert nunmehr ein allgemeines Grundeinkommen für alle, unter anderem mit Bezug auf die voranschreitende fremdbestimmte Arbeitsflexibilisierung und Prekarisierung: „Alle Arten von erlittener Diskontinuität der Erwerbsarbeit und von erlittener Flexibilität des Personalstandes und der Arbeitszeiten müssen in selbstgewählte und selbstbestimmte Möglichkeiten von Diskontinuität und Flexibilität umgewandelt werden.“ (Gorz 2000: 139)

Das Recht auf ein bedingungsloses Grundeinkommen geht nach Gorz Hand in Hand mit dem „Recht auf Arbeit mit Unterbrechungen und auf ein multiaktives Leben […], in dem Berufsarbeit und unbezahlte Aktivitäten einander ablösen und ergänzen.“ (ebenda: 136 f.) In der Fülle des multiaktiven Lebens soll die Erwerbsarbeit eine von vielen möglichen Tätigkeitsformen sein, deren Ablösung und Ergänzung durch andere selbst gewählte Tätigkeitsformen selbstbestimmt möglich ist! Es geht in emanzipatorischer Perspektive um die Erlangung der freien Verfügung über das eigene Leben und über die eigene Lebenszeit, die im Wesentlichen im Raum der Bildung, Familie, Kultur, im Alltag verläuft. Daher empfiehlt Claus Schäfer auch einen „Perspektivwechsel“, der „die Arbeitszeit als nachrangig zum ‘Rest’ der nötigen und gewünschten Lebenszeit“ (Schäfer 2011: 94) ansieht.

Diesem lebenszeitpolitischen Perspektivwechsel muss natürlich ein sozialpolitischer Perspektivwechsel folgen: Eine emanzipatorische Sozialpolitik hat die materielle Absicherung individueller Freiheiten bezüglich der Lebensgestaltung zum Ziel und soll nicht Ausfallbürge des zwangsläufigen Versagens der Arbeitsmarktpolitik sein. Vergessen werden darf aber nicht eine weitere gesellschaftliche Rahmenbedingung und Wirkung emanzipatorischer Gesellschaftsgestaltung – die radikale Demokratisierung der Arbeits- und öffentlichen Lebensbereiche. (vgl. ebenda: 93) Denn auch wenn mit einem Grundeinkommen die Erwerbsarbeit individuell selbstbestimmter in die eigene Lebenszeit und -planung eingepasst werden kann, steht sie doch heute mit ihren hierarchischen Formen und kapitalistischen Verwertungszwängen im Widerspruch sowohl zu ökologischen und gemeinwohlorientierten Anforderungen als auch zu Anforderungen individueller Persönlichkeitsentfaltung.

Literatur:

Blaschke, Ronald: Weniger arbeiten! In: Blaschke, Ronald; Leibiger, Jürgen: Arbeitszeitverkürzung: Begründungen, Probleme, Lösungsansätze. Leipzig, 2004, S. 11-81. URL.

Blaschke, Ronald: Denk’ mal Grundeinkommen! Geschichte, Fragen und Antworten einer Idee. In: Blaschke, Ronald; Otto, Adeline; Schepers, Norbert (Hrsg.): Grundeinkommen: Geschichte – Modelle – Debatten. Berlin, 2010, S. 9-292. URL.

Gorz, André: Kritik der ökonomischen Vernunft : Sinnfragen am Ende der Arbeitsgesellschaft. Hamburg, 1994. – Original 1988.

Gorz, André: Arbeit zwischen Misere und Utopie. Frankfurt/Main, 2000. – Original 1997.

Schäfer, Claus: Bedingungsloses Grundeinkommen – Absurde Utopie oder reale Möglichkeit. In: Claus Schäfer; Hartmut Seifert (Hrsg.): Kein bisschen leise: 60 Jahre WSI. Hamburg, 2006, S. 287-312. URL.

Schäfer, Claus: Bedingungsloses Grundeinkommen: Keine Alternative zum Sozialstaat. 2007. URL.

Schäfer, Claus: Wir brauchen die “Bedingungslose Grundzeit”. In: WSI-Mitteilungen 2011, Nr. 2. URL.

Schäfer, Claus: Email an Ronald Blaschke vom 17.02.2011.

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