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In Deutschland gelten gut 8 % der Einwohnerinnen und Einwohner als schwerbehindert, rund Dreiviertel von ihnen sind älter als 55 Jahre (Statistisches Bundesamt für 2005).
„Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist […]“, so lautet die offizielle Definition im Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX (§2, Abs.1). Festgestellt wird sie dann mit Hilfe ärztlicher Gutachten durch die Versorgungsämter auf Antrag der oder des Betroffenen. Der Grad der Behinderung (GdB) wird in Prozenten angegeben. Ab einem Grad von 50 gilt man als schwerbehindert und erhält einen Ausweis, der dann auch verpflichtend z.B. bei einem (potentiellen) Arbeitgeber vorgelegt werden muss. Wie stark welche Beeinträchtigungen bewertet werden und ob sie sich in Wechselwirkung mit anderen zusätzlich auswirken oder nicht, ist in Tabellen festgehalten, die die Grundlage für die Einstufung darstellen. In wieweit sie die tatsächliche Benachteiligung oder Beeinträchtigung abbildet, ist wie bei allen Klassifizierungen fraglich und für die Betroffenen nicht immer nachvollziehbar. Doch das soll hier nicht Thema sein. Auch um medizinisch notwendige Maßnahmen, Medikamente, Hilfsmittel und zusätzliche Ernährungskosten, die sich aus der Behinderung ergeben können und für die Krankenkassen und teilweise Sozialhilfeträger (SGB XII, §30) zuständig sind, geht es hier nicht.In diesem Text soll vom „Nachteilsausgleich“ die Rede sein, der Schwerbehinderten zur gesellschaftlichen Teilhabe zugestanden wird bzw. werden müsste, und um die Frage, warum auch und gerade für behinderte Menschen ein Grundeinkommen einen deutlichen Gewinn an Freiheit und Lebensqualität bedeuten würde.
Der amtliche Schwerbehindertenausweis soll dazu beitragen, die Nachteile an der gesellschaftlichen Teilhabe zu mindern, die sich aus der Behinderung ergeben.
So sind darin ggf. noch (und nicht unter einem GdB von 60) spezielle Merkzeichen eingetragen, die gesonderte Vergünstigungen einräumen, wie etwa die Benutzung von Behindertenparkplätzen (aG), die Befreiung von der GEZ-Gebühr (RF) oder Anspruch auf eine freie Begleitperson (B).
Das hört sich nach weit mehr an, als es ist, denn ein GdB von 50, wie ihn gut 30 % der Schwerbehinderten haben, berechtigt gerade einmal zum verbilligten Eintritt in kommunale Schwimmbäder. Von einem „Nachteilsausgleich“ kann also nur sehr begrenzt die Rede sein.
Wenn es auch vom Rechtsgebrauch her nicht ganz dasselbe ist, so entspricht der GdB der bis 1986 gültigen Bezeichnung der „Minderung der Erwerbsfähigkeit“ (MdE). An dieser Begrifflichkeit merkt man schon, wie sehr auch die Wertigkeit eines behinderten Menschen noch am alten und überholten „Arbeitshaus“ bemessen wird. Daran hat sich trotz der Umbenennung nichts geändert. „Aus dem GdB/MdE-Grad ist nicht auf das Ausmaß der Leistungsfähigkeit zu schließen. GdB und MdE sind grundsätzlich unabhängig vom ausgeübten oder angestrebten Beruf zu beurteilen […] (SGB IX,Teil 2/A, Grundbegriffe).
Für lohnbeschäftigt Behinderte gibt es bei einem GdB zwischen 25 und 100 einen jährlichen Einkommensteuerfreibetrag zwischen 310 € und 1.420 €, des Weiteren fünf Tage Sonderurlaub und verstärkten Kündigungsschutz (der sich jedoch genauso gut als Einstellungshindernis herausstellen kann). Eine eventuell notwendige Arbeitsplatzausstattung wird finanziert.
Arbeitgeber sind zwar verpflichtet, ab einer Beschäftigtenzahl von 20 einen mindestens fünfprozentigen Anteil an Schwerbehinderten einzustellen (SGB IX, §71), was jedoch nur im Öffentlichen Dienst hinreichend erfüllt ist. Ansonsten wird eine Ausgleichsabgabe fällig (SGB IX, §77). Auf der anderen Seite können Arbeitgeber Leistungen zur Eingliederung von Behinderten erhalten (SGB IX, §34).
Neben den „regulären“ Arbeitsplätzen gibt es noch eigens geschaffene „Werkstätten für behinderte Menschen“. Sie dienen der “[…] Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben […] und zur Eingliederung in das Arbeitsleben. Sie hat denjenigen behinderten Menschen, die wegen Art oder Schwere der Behinderung nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt werden können, 1. eine angemessene berufliche Bildung und eine Beschäftigung zu einem ihrer Leistung angemessenen Arbeitsentgelt aus dem Arbeitsergebnis anzubieten und 2. zu ermöglichen, ihre Leistungs- oder Erwerbsfähigkeit zu erhalten, zu entwickeln, zu erhöhen oder wiederzugewinnen und dabei ihre Persönlichkeit weiterzuentwickeln […]“ (SGB (IX, §136, Abs.1).
Diese Werkstätten haben sich in den letzten Jahrzehnten von reinen Verwahranstalten, in denen Schwerstbehinderte stupide Arbeiten für ein minimales Taschengeld verrichten mussten, zu modernen Dienstleistungsunternehmen mit guter Ausstattung und fachkundiger Betreuung gewandelt, was für die dort Beschäftigten ohne Frage einen deutlichen Zugewinn an Lebensqualität darstellt. Allerdings werden von solchen Einrichtungen oftmals mit erheblichen Aufwand Dienstleistungen und Waren am Markt angeboten, die nicht selten konkurrenzlos günstig sind, was zu einer deutlichen Wettbewerbsverzerrung führt.
Zweifellos haben auch Schwerstbehinderte ein Anrecht auf bestmögliche Förderung und die Ausübung einer sinnstiftenden und befriedigenden Tätigkeit. Jedoch ist es äußerst fragwürdig, dass all diese Maßnahmen noch immer unter dem Postulat „Teilhabe durch Arbeit“ stehen. Die Selbstbestimmung und -entfaltung gilt als zweitrangig, denn sie wird mit „Selbstverwirklichung durch Erwerbsarbeit“ gleichgesetzt.
Rund 2,2 Millionen Behinderte gelten als erwerbsfähig. Obwohl es für sie ungleich schwieriger ist, eine Beschäftigung zu finden, werden auch hier letztlich die gleichen Maßstäbe angelegt wie bei Nichtbehinderten. Erwerbslose Schwerbehinderte durchlaufen z.B. dieselben Hartz IV-Mühlen wie alle anderen Erwerbslosen auch.
Dabei ist es offensichtlich, dass Behinderte den heute in der Regel an Arbeitnehmer gestellten Anforderungen wie hohe Flexibilität, Mobilität und Belastbarkeit noch weniger genügen können. Ihre Situation auf dem regulären Arbeitsmarkt ist weitaus schlechter als die von Nichtbehinderten, denn die Behinderung kommt ja zu allen weiteren möglichen Erschwernissen (zu alt, langzeitarbeitslos, alleinerziehend, usw.) noch hinzu. Die Erwerbsquote (Anteil der Erwerbstätigen an den Erwerbsfähigen) liegt bei Schwerbehinderten um rund ein Drittel niedriger, als bei Nichtbehinderten. Der Anteil an niedrig qualifizierten und damit auch gering entlohnten Arbeitsverhältnissen ist dagegen deutlich höher, als unter Nichtbehinderten (diese und weitere Zahlen zur Erwerbstätigkeit Behinderter: Statistisches Bundesamt für 2005).
Selbstverständlich sollen diejenigen, die erwerbstätig sein wollen, dazu auch die Möglichkeit haben. Sie sollen die dafür notwendigen Hilfsmittel und Erleichterungen zur Verfügung gestellt bekommen. Doch kenne ich keinen behinderten Menschen, der sich nicht auch sonst zu beschäftigen wüsste und nicht in der Lage wäre, seinem Leben ohne Erwerbsarbeit einen Sinn zu geben. Warum entlässt man sie daher nicht einfach aus dem Zwang zur Arbeit? Für viele Behinderte ist der Kampf um die Frühberentung oftmals der einzige Ausweg aus dem endlosen Kreislauf aus Anträgen, Qualifizierungsmaßnahmen und unbezahlten Praktika. Also warum nicht gleich das Angebot eines Grundeinkommens mit zusätzlichem finanziellen Nachteilsausgleich? Eine Menge teurer und unwirksamer Eingliederungsmaßnahmen wäre überflüssig, der Effekt für die Betroffenen dagegen enorm. Und es wäre eine Befreiung von zusätzlichen bürokratischen Lasten bei ohnehin starker Beanspruchung.
Auf den ersten Blick erstaunlich ist die Tatsache, dass auch Behinderte nicht sofort begeistert sind von der Idee des bedingungslosen Grundeinkommens. Man hört dieselben Vorbehalte wie sonst auch. Bei genauerer Betrachtung stellt sich heraus, dass auch hier das Festhalten am Arbeitsethos ungebrochen, wenn nicht sogar noch stärker verinnerlicht ist, als bei anderen Menschen. Integration aus Sicht des Behinderten bedeutet schließlich, dieselben Rechte, Pflichten und Werte für sich zu akzeptieren, wie sie für den Rest der Gesellschaft gelten. Und in dieser wird die Wertschätzung eines Menschen eben größtenteils noch immer an seiner Leistungsfähigkeit oder zumindest -bereitschaft bemessen.
„Irgendwie sind wir doch alle behindert“ ist ein gängiger Euphemismus unserer Zeit. Doch letztlich wird damit das Erleben derjenigen, die es im Sinne der eingangs zitierten Definition objektiv betrifft, schlichtweg übergangen. Was Behinderung wirklich bedeutet, das erschließt sich Nichtbehinderten nämlich nur sehr wage. Die wenigsten wollen sich ernsthaft mit der Thematik beschäftigen. Nicht wenige Behinderte versuchen wohl auch deshalb, ihr Handicap klein zu reden oder beantragen eine Anerkennung erst gar nicht. Sonderbehandlung bedeutet Ausgrenzung und das will schließlich niemand.
Der einzig wirkliche gesellschaftliche Nachteilsausgleich, den es für Behinderte gibt, ist das Landesblindengeld. Es beträgt je nach Bundesland zwischen 332,50 € und 567 € monatlich, wird bedingungslos allen Blinden (ca 0,2 % der Bevölkerung) gewährt und weder auf Einkommen, Vermögen, noch auf andere Sozialleistungen angerechnet. Dass es überhaupt existiert, ist wohl dem Umstand zu verdanken, dass Blinde unter den Behinderten seit jeher die stärkste Lobby hatten. Im Zuge allgegenwärtiger Sparmaßnahmen gerät allerdings auch diese Leistung zunehmend unter Druck. In Niedersachsen war das Blindengeld sogar zeitweise abgeschafft, wurde jedoch Anfang 2007 wieder eingeführt.
Bevor nun nach dem Grundsatz „Gleiches Unrecht für alle“ diese einzigartige Hilfe der allgemeinen Rezession geopfert und möglicherweise versucht wird, die Ansprüche der einen gegen die Zugeständnisse an die anderen auszuspielen, wird es Zeit, dass wir in unserem Land auch in dieser Hinsicht umdenken.
Als Einstieg in ein bedingungsloses Grundeinkommen für alle Bürgerinnen und Bürger wäre ein Grundeinkommen für Behinderte von vielleicht 1.000 Euro ein echter Fortschritt. Selbstverständlich muss dabei ein Zuverdienst möglich und lohnend bleiben, damit dieses Grundeinkommen nicht zur„Stilllegungsprämie“ für Behinderte entartet. Als zusätzlicher und notwendiger Nachteilsausgleich könnte der Höchstsatz des derzeitigen Blindengeldes angenommen werden. Er sollte anteilig in Prozenten der derzeitigen Einstufung nach dem Grad der Behinderung gezahlt werden und natürlich an alle Behinderten. Eine gründliche Überarbeitung der geltenden Klassifizierung des GdB mit Anpassung an die Gegebenheiten des 21. Jahrhunderts sollte der nächste Schritt sein. Medizinische u.a. Leistungen und Hilfen zur praktischen Lebensführung, sowie öffentliche Aufwendungen zur Barrierefreiheit müssen selbstverständlich unabhängig davon uneingeschränkt erhalten bleiben bzw. ausgebaut werden.
Eine Behinderung „behindert“ die gesellschaftliche Teilhabe, das sagt bereits das Wort. Das können auch ein monetärer Ausgleich und unterstützende Infrastrukturen und Dienstleistungen nicht beheben, aber zumindest mildern.
Es ist jedoch absurd, wenn ausgerechnet Behinderte am überholten Arbeitsethos festhalten. Dass sie dies ebenso beharrlich tun wie Nichtbehinderte, ist kein Beweis für gelungene Integration, sondern für mangelnde Emanzipation.
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Martina Steinheuer, Mitglied des Netzwerkrats, arbeitet halbtags im öffentlichen Dienst und hat durch eine starke Sehbehinderung einen GdB von 50.
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12 Kommentare:
Meine Tochter und ihr Verlobter sind beide 100% behindert und arbeiten in einer beschützenden Werkstatt. Jeden Monat muss ich die Lohnzettel beim Landkreis einreichen, damit die Grundsicherung ausgerechnet werden kann. Wenn Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld anfallen, sinkt die Grundsicherungsleistung um diesen Betrag, ist das gerecht? Ich übernehme dann die halbe Miete, damit sie etwas von ihrem Urlaubsgeld haben.
mir wurde gesagt dass zur wiedereingliederung in das berufsleben die LVA zuständig ist und diese die kosten übernehmen müssen. ich habe einen antrag gestellt. es dauerte ein 3/4 jahr, bis auf drängen von mir mal eine entscheidung getroffen wurde, dass ich laut meinen vorliegenden gutachten zu krank sei und die entsprechende massnahme nicht für mich in frage kommt.
als alle gutachten bei der LVA von 2 gutachtern erstellt wurden, wurde mir in einem telefonat mitgeteilt das erst ein weiterer gutachter die gutachten begutachten muss, da konnte ich nicht anders und musste loslachen obwohl es für mich ein traurige situation war und ist.
als ich fragte, wovon ich leben soll, wurde mir gesagt: sie bekommen einen ablehnungsbescheid über die wiedereingliederung ins berufsleben, mit dem gehen sie zum sozialamt. ich dachte ich bekomme einen schlag ins gesicht. beim sozialamt ging die willkür erst richtig los!
ich kann weniger als 3 stunden am tag arbeiten - aus gesundheitlichen gründen. die sachbearbeiterin brauchte sage und schreibe 1 1/2 monate um rauszufinden, dass ich keinen anspruch auf harz IV habe. ich könnte einen roman schreiben - ihr wisst ja wovon ich schreibe, habt bestimmt auch keine besseren erfahrungen gemacht.
deshalb bin ich für das Bedingungslose Grundeinkommen, auch für einen Mindestlohn von 10,00 euro brutto. es kann nicht sein, dass unsere regierung und banken im schutz ihrer gesetze oder ihrer immunität unser geld milliardenweise verschleudern.
die damen und herren in berlin sollen lieber mal entwicklungshilfe im eigenen land leisten - wir haben selbst genügend armut! es kann nicht sein, dass menschen so ausgenutzt werden und von leihfirmen einen hungerlohn bekommen. und dann doch noch zur ARGE gehen und den rest holen müssen, damit sie mit ihren familien überleben können - das gilt auch für rentner. wenn man bedenkt dass wir 30 jahre und mehr gearbeitet haben und heute rente erhalten und von der man nicht einmal leben kann, wenn ich an dies denke wird es mir übel.