Grundeinkommen und Behinderung

Martina Steinheuer 21.05.2009 Druckversion

In Deutschland gelten gut 8 % der Einwohnerinnen und Einwohner als schwerbehindert, rund Dreiviertel von ihnen sind älter als 55 Jahre (Statistisches Bundesamt für 2005).

„Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist […]“, so lautet die offizielle Definition im Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX (§2, Abs.1).
Festgestellt wird sie dann mit Hilfe ärztlicher Gutachten durch die Versorgungsämter auf Antrag der oder des Betroffenen. Der Grad der Behinderung (GdB), ein Begriff aus dem Sozialgesetzbuch, gibt in Zehnerschritten von 20 bis 100 an, wie stark jemand beeinträchtigt ist. Ab einem Grad von 50 gilt man als schwerbehindert und erhält einen Ausweis, der dann auch verpflichtend z.B. bei einem (potentiellen) Arbeitgeber vorgelegt werden muss. Wie stark welche Beeinträchtigungen bewertet werden und ob sie sich in Wechselwirkung mit anderen zusätzlich auswirken oder nicht, ist in Tabellen festgehalten, die die Grundlage für die Einstufung darstellen. In wieweit sie die tatsächliche Benachteiligung oder Beeinträchtigung abbildet, ist wie bei allen Klassifizierungen fraglich und für die Betroffenen nicht immer nachvollziehbar. Doch das soll hier nicht Thema sein.
Auch um medizinisch notwendige Maßnahmen, Medikamente, Hilfsmittel und zusätzliche Ernährungskosten, die sich aus der Behinderung ergeben können und für die Krankenkassen und teilweise Sozialhilfeträger (SGB XII, §30) zuständig sind, geht es hier nicht.

In diesem Text soll vom „Nachteilsausgleich“ die Rede sein, der Schwerbehinderten zur gesellschaftlichen Teilhabe zugestanden wird bzw. werden müsste, und um die Frage, warum auch und gerade für behinderte Menschen ein Grundeinkommen einen deutlichen Gewinn an Freiheit und Lebensqualität bedeuten würde.

Der amtliche Schwerbehindertenausweis soll dazu beitragen, die Nachteile an der gesellschaftlichen Teilhabe zu mindern, die sich aus der Behinderung ergeben.
So sind darin ggf. noch (und nicht unter einem GdB von 60) spezielle Merkzeichen eingetragen, die gesonderte Vergünstigungen einräumen, wie etwa die Benutzung von Behindertenparkplätzen (aG), die Befreiung von der GEZ-Gebühr (RF) oder Anspruch auf eine freie Begleitperson (B).
Das hört sich nach weit mehr an, als es ist, denn ein GdB von 50, wie ihn gut 30 % der Schwerbehinderten haben, berechtigt gerade einmal zum verbilligten Eintritt in kommunale Schwimmbäder. Von einem „Nachteilsausgleich“ kann also nur sehr begrenzt die Rede sein.

Wenn es auch vom Rechtsgebrauch her nicht ganz dasselbe ist, so entspricht der GdB der bis 1986 gültigen Bezeichnung der „Minderung der Erwerbsfähigkeit“ (MdE). An dieser Begrifflichkeit merkt man schon, wie sehr auch die Wertigkeit eines behinderten Menschen noch am alten und überholten „Arbeitshaus“ bemessen wird. Daran hat sich trotz der Umbenennung nichts geändert. „Aus dem GdB/MdE-Grad ist nicht auf das Ausmaß der Leistungsfähigkeit zu schließen. GdB und MdE sind grundsätzlich unabhängig vom ausgeübten oder angestrebten Beruf zu beurteilen […] (SGB IX,Teil 2/A, Grundbegriffe).
Für lohnbeschäftigt Behinderte gibt es bei einem GdB zwischen 25 und 100 einen jährlichen Einkommensteuerfreibetrag zwischen 310 € und 1.420 €, des Weiteren fünf Tage Sonderurlaub und verstärkten Kündigungsschutz (der sich jedoch genauso gut als Einstellungshindernis herausstellen kann). Eine eventuell notwendige Arbeitsplatzausstattung wird finanziert.
Arbeitgeber sind zwar verpflichtet, ab einer Beschäftigtenzahl von 20 einen mindestens fünfprozentigen Anteil an Schwerbehinderten einzustellen (SGB IX, §71), was jedoch nur im Öffentlichen Dienst hinreichend erfüllt ist. Ansonsten wird eine Ausgleichsabgabe fällig (SGB IX, §77). Auf der anderen Seite können Arbeitgeber Leistungen zur Eingliederung von Behinderten erhalten (SGB IX, §34).

Neben den „regulären“ Arbeitsplätzen gibt es noch eigens geschaffene „Werkstätten für behinderte Menschen“. Sie dienen der “[…] Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben […] und zur Eingliederung in das Arbeitsleben. Sie hat denjenigen behinderten Menschen, die wegen Art oder Schwere der Behinderung nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt werden können, 1. eine angemessene berufliche Bildung und eine Beschäftigung zu einem ihrer Leistung angemessenen Arbeitsentgelt aus dem Arbeitsergebnis anzubieten und 2. zu ermöglichen, ihre Leistungs- oder Erwerbsfähigkeit zu erhalten, zu entwickeln, zu erhöhen oder wiederzugewinnen und dabei ihre Persönlichkeit weiterzuentwickeln […]“ (SGB (IX, §136, Abs.1).
Diese Werkstätten haben sich in den letzten Jahrzehnten von reinen Verwahranstalten, in denen Schwerstbehinderte stupide Arbeiten für ein minimales Taschengeld verrichten mussten, zu modernen Dienstleistungsunternehmen mit guter Ausstattung und fachkundiger Betreuung gewandelt, was für die dort Beschäftigten ohne Frage einen deutlichen Zugewinn an Lebensqualität darstellt. Allerdings werden von solchen Einrichtungen oftmals mit erheblichen Aufwand Dienstleistungen und Waren am Markt angeboten, die nicht selten konkurrenzlos günstig sind, was zu einer deutlichen Wettbewerbsverzerrung führt.

Zweifellos haben auch Schwerstbehinderte ein Anrecht auf bestmögliche Förderung und die Ausübung einer sinnstiftenden und befriedigenden Tätigkeit. Jedoch ist es äußerst fragwürdig, dass all diese Maßnahmen noch immer unter dem Postulat „Teilhabe durch Arbeit“ stehen. Die Selbstbestimmung und -entfaltung gilt als zweitrangig, denn sie wird mit „Selbstverwirklichung durch Erwerbsarbeit“ gleichgesetzt.

Rund 2,2 Millionen Behinderte gelten als erwerbsfähig. Obwohl es für sie ungleich schwieriger ist, eine Beschäftigung zu finden, werden auch hier letztlich die gleichen Maßstäbe angelegt wie bei Nichtbehinderten. Erwerbslose Schwerbehinderte durchlaufen z.B. dieselben Hartz IV-Mühlen wie alle anderen Erwerbslosen auch.
Dabei ist es offensichtlich, dass Behinderte den heute in der Regel an Arbeitnehmer gestellten Anforderungen wie hohe Flexibilität, Mobilität und Belastbarkeit noch weniger genügen können. Ihre Situation auf dem regulären Arbeitsmarkt ist weitaus schlechter als die von Nichtbehinderten, denn die Behinderung kommt ja zu allen weiteren möglichen Erschwernissen (zu alt, langzeitarbeitslos, alleinerziehend, usw.) noch hinzu. Die Erwerbsquote (Anteil der Erwerbstätigen an den Erwerbsfähigen) liegt bei Schwerbehinderten um rund ein Drittel niedriger, als bei Nichtbehinderten. Der Anteil an niedrig qualifizierten und damit auch gering entlohnten Arbeitsverhältnissen ist dagegen deutlich höher, als unter Nichtbehinderten (diese und weitere Zahlen zur Erwerbstätigkeit Behinderter: Statistisches Bundesamt für 2005).

Selbstverständlich sollen diejenigen, die erwerbstätig sein wollen, dazu auch die Möglichkeit haben. Sie sollen die dafür notwendigen Hilfsmittel und Erleichterungen zur Verfügung gestellt bekommen. Doch kenne ich keinen behinderten Menschen, der sich nicht auch sonst zu beschäftigen wüsste und nicht in der Lage wäre, seinem Leben ohne Erwerbsarbeit einen Sinn zu geben. Warum entlässt man sie daher nicht einfach aus dem Zwang zur Arbeit? Für viele Behinderte ist der Kampf um die Frühberentung oftmals der einzige Ausweg aus dem endlosen Kreislauf aus Anträgen, Qualifizierungsmaßnahmen und unbezahlten Praktika. Also warum nicht gleich das Angebot eines Grundeinkommens mit zusätzlichem finanziellen Nachteilsausgleich? Eine Menge teurer und unwirksamer Eingliederungsmaßnahmen wäre überflüssig, der Effekt für die Betroffenen dagegen enorm. Und es wäre eine Befreiung von zusätzlichen bürokratischen Lasten bei ohnehin starker Beanspruchung.

Auf den ersten Blick erstaunlich ist die Tatsache, dass auch Behinderte nicht sofort begeistert sind von der Idee des bedingungslosen Grundeinkommens. Man hört dieselben Vorbehalte wie sonst auch. Bei genauerer Betrachtung stellt sich heraus, dass auch hier das Festhalten am Arbeitsethos ungebrochen, wenn nicht sogar noch stärker verinnerlicht ist, als bei anderen Menschen. Integration aus Sicht des Behinderten bedeutet schließlich, dieselben Rechte, Pflichten und Werte für sich zu akzeptieren, wie sie für den Rest der Gesellschaft gelten. Und in dieser wird die Wertschätzung eines Menschen eben größtenteils noch immer an seiner Leistungsfähigkeit oder zumindest -bereitschaft bemessen.

„Irgendwie sind wir doch alle behindert“ ist ein gängiger Euphemismus unserer Zeit. Doch letztlich wird damit das Erleben derjenigen, die es im Sinne der eingangs zitierten Definition objektiv betrifft, schlichtweg übergangen. Was Behinderung wirklich bedeutet, das erschließt sich Nichtbehinderten nämlich nur sehr vage. Die wenigsten wollen sich ernsthaft mit der Thematik beschäftigen. Nicht wenige Behinderte versuchen wohl auch deshalb, ihr Handicap klein zu reden oder beantragen eine Anerkennung erst gar nicht. Sonderbehandlung bedeutet Ausgrenzung und das will schließlich niemand.

Der einzig wirkliche gesellschaftliche Nachteilsausgleich, den es für Behinderte gibt, ist das Landesblindengeld. Es beträgt je nach Bundesland zwischen 332,50 € und 567 € monatlich, wird bedingungslos allen Blinden (ca 0,2 % der Bevölkerung) gewährt und weder auf Einkommen, Vermögen, noch auf andere Sozialleistungen angerechnet. Dass es überhaupt existiert, ist wohl dem Umstand zu verdanken, dass Blinde unter den Behinderten seit jeher die stärkste Lobby hatten. Im Zuge allgegenwärtiger Sparmaßnahmen gerät allerdings auch diese Leistung zunehmend unter Druck. In Niedersachsen war das Blindengeld sogar zeitweise abgeschafft, wurde jedoch Anfang 2007 wieder eingeführt.

Bevor nun nach dem Grundsatz „Gleiches Unrecht für alle“ diese einzigartige Hilfe der allgemeinen Rezession geopfert und möglicherweise versucht wird, die Ansprüche der einen gegen die Zugeständnisse an die anderen auszuspielen, wird es Zeit, dass wir in unserem Land auch in dieser Hinsicht umdenken.

Als Einstieg in ein bedingungsloses Grundeinkommen für alle Bürgerinnen und Bürger wäre ein Grundeinkommen für Behinderte von vielleicht 1.000 Euro ein echter Fortschritt. Selbstverständlich muss dabei ein Zuverdienst möglich und lohnend bleiben, damit dieses Grundeinkommen nicht zur„Stilllegungsprämie“ für Behinderte entartet. Als zusätzlicher und notwendiger Nachteilsausgleich könnte der Höchstsatz des derzeitigen Blindengeldes angenommen werden. Er sollte anteilig in Prozenten der derzeitigen Einstufung nach dem Grad der Behinderung gezahlt werden und natürlich an alle Behinderten. Eine gründliche Überarbeitung der geltenden Klassifizierung des GdB mit Anpassung an die Gegebenheiten des 21. Jahrhunderts sollte der nächste Schritt sein. Medizinische u.a. Leistungen und Hilfen zur praktischen Lebensführung, sowie öffentliche Aufwendungen zur Barrierefreiheit müssen selbstverständlich unabhängig davon uneingeschränkt erhalten bleiben bzw. ausgebaut werden.

Eine Behinderung „behindert“ die gesellschaftliche Teilhabe, das sagt bereits das Wort. Das können auch ein monetärer Ausgleich und unterstützende Infrastrukturen und Dienstleistungen nicht beheben, aber zumindest mildern.
Es ist jedoch absurd, wenn ausgerechnet Behinderte am überholten Arbeitsethos festhalten. Dass sie dies ebenso beharrlich tun wie Nichtbehinderte, ist kein Beweis für gelungene Integration, sondern für mangelnde Emanzipation.

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Martina Steinheuer, Mitglied des Netzwerkrats, arbeitet halbtags im öffentlichen Dienst und hat durch eine starke Sehbehinderung einen GdB von 50.

21 Kommentare

Axel Dörken schrieb am 22.05.2009, 10:52 Uhr

Jeder ist behindert. Bei manchen von uns ist es lediglich deutlicher zu erleben. Wir alle behindern uns und auch andere, wenn wir uns oder ihnen im Weg stehen. Sei es nun durch unsere Ängste/unseren Glauben oder die Art wie wir zu unserem oder zum Körper anderer stehen und ihn wertschätzen.

Klaus Neudek schrieb am 22.05.2009, 11:23 Uhr

Mein Sohn ist 100 % behindert. Wir würden das Bedingungslose Grundeinkommen sehr begrüßen. Dann hätten die Laufereien und das Bitten und somit die Erniedrigung der Behinderten ein Ende ! Wir unterstützen den Kampf für das Bedingungslose Grundeinkommen, das auch ins Grundgesetz gehört.

remin schrieb am 23.05.2009, 19:18 Uhr

Ich selbst habe auch einen GdB und weiß, wie schwer es ist, im täglichen Leben den Anforderungen gerecht zu werden. Zum Glück hatte ich vorher eine Stelle und habe Sie bisher auch noch. Allerdings kenne ich das Arbeitsleben in der privaten Wirtschaft, und mir ist klar, das ich als Neubewerber nie eine Chance hätte. Es ist schon traurig, dass unser Staat mit der geänderten Gesetzgebung im Jahr 2001 die Erwerbsminderungsrente zum fast unmöglich Erreichbaren gemacht hat. Ich habe testweise einmal meine mögliche Erwerbsminderungsrente errechnen. Das nach 22 Jahren durchgehender Beschäftigung und einem passablen Lohn. Da kämen dann 750 Euro auf mich zu. Davon werden dann 11% abgezogen = 680 Euro, und davon werden dann wohl nochmal die Krankenkassenbeiträge abgezogen. Am Ende hätte ich dann eine gigantische Rente von unter 600 Euro! Das ist eine Schande für so ein Land wie Deutschland! Dann müsste ich also Hartz IV beantragen! Was hat das noch mit sozialer Marktwirtschaft zu tun?

Thorsten schrieb am 28.05.2009, 11:53 Uhr

Das Sozialgesetzbuch soll nach § 1 I S. 2 SGB I dazu beitragen, 1. ein menschenwürdiges Dasein zu sichern, 2. gleiche Voraussetzungen für die freie Entfaltung der Persönlichkeit, insbesondere auch für junge Menschen zu schaffen, 3. die Familie zu schützen und zu fördern, 4. den Erwerb des Lebensunterhalts durch eine frei gewählte Tätigkeit zu ermöglichen und 5. besondere Belastungen des Lebens, auch durch Hilfe zur Selbsthilfe, abzuwenden oder auszugleichen. Man könnte das Wort Sozialgesetzbuch auch durch bedingungsloses Grundeinkommen ersetzen.

Lenchen schrieb am 02.06.2009, 13:40 Uhr

Ich habe einen GdB von 70 wegen eines angeborenen Herzfehlers. Nach einem Schlaganfall und multiplen Embolien bekomme ich eine Erwerbsunfähigkeitsrente von ca. 500,- Euro. Diese wird immer nur auf zwei Jahre gewährt, dann muss ich wieder zum Gutachter. Im Alter wird die EU-Rente in eine Regelaltersrente umgewandelt; und aufgestockt und verrechnet mit der sogenannten Grundsicherung kann ich im besten Fall mit 650 Euro rechnen. Ich hätte gerne eine Teilzeitstelle, aber ich müsste mir irgendeinen 400 Euro-Job suchen, das ist mir zu anstrengend. Außerdem habe ich beide Staatsexamen, war im bayerischen Schulsystem angestellt, Verbeamtung aus gesundheitlichen Gründen ausgeschlossen und so weiter und so fort. Die Bundesagentur kann aber erst vermittelnd tätig werden, wenn der Rentenversicherungsträger zustimmt. Dazu müsste ich von mir aus ein gutachterliches Verfahren anstrengen, damit mir dann die Erwerbsfähigkeit bescheinigt wird. Damit verliere ich aber meine soziale Sicherheit. Denn bei meiner medizinischen Vorgeschichte wäre das ein viel zu großes Risiko. Ein BGE wäre vor allem unbürokratisch, und vielleicht würden dadurch einfach viel individuellere Lösungen möglich. Als Behinderte ist man in diesem Land völlig alleingelassen! Meine Lebensleistung als behinderte Lehrerin wurde auch nie angemessen gewürdigt - im Gegenteil. Dabei bin ich sicher, dass ich meinen Schülerinnen und Schülern mehr Herzensbildung vermitteln konnte, als irgendeiner meiner Kollegen sonst. Erwachsenwerden, das hieß für mich aus dem schönen Traum eines gerechten Landes zu erwachen. Ich habe schreckliche Angst vor dem Älterwerden und vor der Einsamkeit.

Patrick schrieb am 09.06.2009, 18:42 Uhr

Hilfe zur Selbsthilfe halte ich auch für richtig. Wir haben 12 Sozialgesetzbücher, die sich oft nur damit beschäftigen, wer etwas nicht bekommt bzw. unter welchen Auflagen. Bei ALG II erhält man mit Behinderung 35% mehr (Regelleistung), nicht weil der Gesetzgeber so sozial wäre, sondern weil es ein Betroffener eingeklagt hat, und nun gilt es für alle. Grundeinkommen für alle, 35% mehr bei Behinderung plus ggf. individuellen Mehrbedarf (nicht nur bei Behinderung, z.B. auch bei Schwangerschaft u.a.). Auch der Mehrbedarf darf nicht gekürzt oder angerechnet werden, so dass sich Erwerbsarbeit lohnt, für den der möchte! Die meisten Mehrbedarfsregelungen beschäftigen sich, auch heute schon, entweder mit Behinderung, besonderen Krankheiten, Schwangerschaft usw. Also alles Dinge, die man beim Arzt seines Vertrauens feststellen kann und dieser könnte dann die Sachen der Behörde weiterleiten. Vielleicht müsste man diese Leistung dann aus eigener Tasche bezahlen? Aber mehr als eine Beratung ist das im Grunde nicht, das wären 10€, die man mit einem Grundeinkommen von z.B. 1.080€ (ausgehend von 800€ für alle + 35%) doch gerne übernimmt. Das Vertrauensverhältnis zu einem Arzt ist ein anderes als zu einem Beamten.

Reinhard Börger schrieb am 12.06.2009, 11:05 Uhr

BGE und Behinderung sind m.E. wichtige, aber verschiedene Punkte, und eine Konzentration des BGE auf Behinderte könnte Schieflagen erzeugen. Beispielsweise könnten Behinderte, die ein sicheres BGE bekämen, im Gegensatz zu ihren nicht behinderten Kollegen von der Arbeitslosenversicherung befreit werden. Würde das BGE auf nicht arbeitende Behinderte eingeschränkt, so würde der Anreiz zur Arbeit vermindert. An einigen Stellen mag man sich fragen, ob es sinnvoll ist, aufwändig Vorkehrungen zur Einstellung von Behinderten zu treffen, obwohl auch in diesem Bereich viele Nichtbehinderte arbeitslos sind und obwohl die Arbeit für die Behinderten eine Last ist. In manchen Fällen ist es aber nicht so, beispielsweise bei mir: Ich bin nach einem Schlaganfall zu 60 Prozent behindert, brauche aber keine besonderen Vorkehrungen, um Mathematik zu treiben.

Sebastian Schmidt schrieb am 12.09.2009, 21:44 Uhr

Die Abschaffung der gesetzlichen Berufsunfähigkeitsrente war die Bankrotterklärung der SPD. Menschen mit Behinderung oder schwerer Krankheit haben doch heute keine Chance auf dem Arbeitsmarkt. Die Reformen sollten aber zum Schaffen von Arbeitsplätzen dienen. In diesem Fall wohl absoluter Unsinn, aber da wundert sich die SPD, dass sie keine Wähler mehr hat.

Mona Sieg schrieb am 14.04.2010, 19:23 Uhr

Angst vor dem Alter hatte ich eigentlich nicht - bis ich Rente beantragt hatte und dann die vielen Bestimmungen gelesen habe. Um diese Richtlinien zu verstehen, braucht man bestimmt noch ein Sonderstudium am \"Institut fur Paragraphendeutsch\". So eine Institution muss aber erst gegründet werden und wäre sicherlich dem Staat nicht genehm.

Elisabeth schrieb am 23.06.2010, 07:27 Uhr

Ich begrüße das Bedingungslose Grundeinkommen.

Meine Tochter und ihr Verlobter sind beide 100% behindert und arbeiten in einer beschützenden Werkstatt. Jeden Monat muss ich die Lohnzettel beim Landkreis einreichen, damit die Grundsicherung ausgerechnet werden kann. Wenn Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld anfallen, sinkt die Grundsicherungsleistung um diesen Betrag, ist das gerecht? Ich übernehme dann die halbe Miete, damit sie etwas von ihrem Urlaubsgeld haben.

Helmut Leih schrieb am 01.08.2010, 18:28 Uhr

Der Beitrag von Mona Sieg trifft genau zu. Ich habe mit einen GdB von 100%, die Erwerbsminderungsrente beantragt.Ich habe noch nie so viel Ärger mit Ärzten gehabt; als das vorbei war, kam der Ärger mit der Versicherung. Und dann ging die Sache vor das Sozialgericht, hier waren wieder drei Gutachten erforderlich. Nach Sechs Jahren bekam ich endlich vor dem Sozialgericht das für mich positive Urteil!

Wolfgang Kempter schrieb am 08.08.2010, 19:34 Uhr

ich selbst bin auch zu 100% schwerbehindert, es ist traurig wie man hier im staat von den beamten behandelt wird. Wenn man wegen jder kleinigkeit zum anwalt rennen muss um hilfe zu holen und dann klagen muss vor dem sozialgericht. ich bin sehr krank, klage nun für meine berufsunfähigkeitsrente - das geht schon 2 jahre.

mir wurde gesagt dass zur wiedereingliederung in das berufsleben die LVA zuständig ist und diese die kosten übernehmen müssen. ich habe einen antrag gestellt. es dauerte ein 3/4 jahr, bis auf drängen von mir mal eine entscheidung getroffen wurde, dass ich laut meinen vorliegenden gutachten zu krank sei und die entsprechende massnahme nicht für mich in frage kommt.

als alle gutachten bei der LVA von 2 gutachtern erstellt wurden, wurde mir in einem telefonat mitgeteilt das erst ein weiterer gutachter die gutachten begutachten muss, da konnte ich nicht anders und musste loslachen obwohl es für mich ein traurige situation war und ist.

als ich fragte, wovon ich leben soll, wurde mir gesagt: sie bekommen einen ablehnungsbescheid über die wiedereingliederung ins berufsleben, mit dem gehen sie zum sozialamt. ich dachte ich bekomme einen schlag ins gesicht. beim sozialamt ging die willkür erst richtig los!

ich kann weniger als 3 stunden am tag arbeiten - aus gesundheitlichen gründen. die sachbearbeiterin brauchte sage und schreibe 1 1/2 monate um rauszufinden, dass ich keinen anspruch auf harz IV habe. ich könnte einen roman schreiben - ihr wisst ja wovon ich schreibe, habt bestimmt auch keine besseren erfahrungen gemacht.

deshalb bin ich für das Bedingungslose Grundeinkommen, auch für einen Mindestlohn von 10,00 euro brutto. es kann nicht sein, dass unsere regierung und banken im schutz ihrer gesetze oder ihrer immunität unser geld milliardenweise verschleudern.

die damen und herren in berlin sollen lieber mal entwicklungshilfe im eigenen land leisten - wir haben selbst genügend armut! es kann nicht sein, dass menschen so ausgenutzt werden und von leihfirmen einen hungerlohn bekommen. und dann doch noch zur ARGE gehen und den rest holen müssen, damit sie mit ihren familien überleben können - das gilt auch für rentner. wenn man bedenkt dass wir 30 jahre und mehr gearbeitet haben und heute rente erhalten und von der man nicht einmal leben kann, wenn ich an dies denke wird es mir übel.

Helmut Leih schrieb am 18.08.2010, 22:05 Uhr

Ich würde gerne einen Erwerbsminderung-Rentenfall, von Anfang bis zum ende auf meiner

Homepage www.betrogene-buerger.de Öffentlich

machen.Wer den Mut dazu hat meldet sich bitte bei mir.

Beate Gritsch schrieb am 10.01.2015, 17:11 Uhr

mein sohn ist 100% schwerbehindert,33 jahre bis jetzt hat er sich zum harzIV etwas zuverdient das ist nicht mehr möglich,da es jetzt den mindestlohn gibt.leider finden wir nirgendwo eine arbeitsstelle und das arbeitsamt kann man vergessen.ein bedingungsloses Grundeinkommen würden wir beide sehr begrüßen

Andreas Bahr schrieb am 17.03.2017, 00:48 Uhr

Produktion ist nicht Reha.

Warum sacken die Pädagogen dann so viel Geld ein, obwohl die in einem Produktionsbetrieb wie der, aus dem ich komme, bei weitem nicht so viel tun wie alle anderen in der Produktion, sollten die sich mit Ihren Rehazeitsgeldern für die ersten 2 Jahre zufrieden geben können.

So würde auch das bedingungslose Grundeinkommen funktionieren, denn der Umfang betrifft den des Lohnes im öffentlichem Dienst, für den der Betrieb auch einnimmt.

Hinzukommend den Geldern, die die noch für uns veranschlagen lassen könnten, wenn die es tun, ohne uns darüber zu informieren, mehr als übel entgegenzunehmen.

Die Diskriminierung erfolgt dann, wenn die einem eine Zwangsbetreuung aufhalsen wollen.

Inklusion ade!

Schutz könnte das Arbeitsgebermodell bieten zu dem jede behinderte berechtigt ist unter http://www.forsea.de/

Der höchste Grad von Ungerechtigkeit ist geheuchelte Gerechtigkeit. Platon

Sonja Kießling schrieb am 16.01.2019, 09:08 Uhr

Mein Freund hat 100 % und ich 50 %. Er hat einen Zwillingsbruder, der doppelt so viel Geld hat wie mein Freund, nur weil meiner zwischendurch mal 2 Jahre arbeitslos war. Ich verstehe nicht, wie sich bei behinderten Menschen Arbeitslosigkeit derart anrechnen lassen kann, dass man nur noch 50 % des eigentlichen Betrages bekommt! Wir leben mit Kind und 150 € pro Woche. Bei den Preisen ist ein Leben nicht mehr möglich. Es ist nur noch Überleben. Meine Depression ist gerade an einem Tiefpunkt angelangt, weil mich das krank macht. Ich versuche gerade zu verstehen, warum mein Freund so wenig Behindertenrente (oder wie das heißt) bekommt.

Christof Bieker schrieb am 17.02.2020, 19:20 Uhr

Krueppelentgeld der GWN Als Grundeinkommen?!Wie elend sollen wir leben?!

Christof Bieker schrieb am 11.05.2020, 13:42 Uhr

Regel ist angeblich die Gleichheit auch bei Behinderung,diese wird nur scheinbar gehalten,im \"Hinterkopf\" der Menschen sieht vieles anders aus! Christof Bieker Neuss

Christof Bieker schrieb am 19.08.2020, 19:40 Uhr

Grundeinkommen bzw. Krueppelentgeld beschraengte such auf 1,1 bis 1,5 € pro Stunde VERBOTEN zu streiken,klare Drangsalierung behindeter Menschen! Christof Bieker GWN

Rainer Luehr schrieb am 05.03.2021, 10:51 Uhr

Ich empfinde es als eine gewisse Art von Betrug. Man hatte Jahrelang gearbeitet und auch gut Verdient, doch nun wird unsereins mit einem Notgroschen Abgepeißt.

Und für jeden Scheiß muss man dieses noch extra in der 3fachen Ausführung beantragen. Dauert aber dann noch einige Zeit.

Ist doch nicht fair und Gerecht!!! Sorry....

Lara Stein schrieb am 14.08.2021, 10:49 Uhr

Mir war bisher nicht klar, dass es die Überlegung gibt, bei Behinderung das Grundeinkommen bei 1000 Euro anzusetzen. Wir sind bei meiner Mutter gerade in Klärung bzgl. der Anerkennung der Schwerbehinderung. Glücklicherweise unterstützt uns hierbei ein Rechtsanwalt für Sozialrecht. Hoffentlich haben wir das Thema bald vom Tisch.

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