Pressemitteilung des Netzwerks zu Hartz-IV-Entwurf

Reimund Acker 21.11.2010 Druckversion

PRESSEMITTEILUNG des Netzwerkes Grundeinkommen

anlässlich der öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales im Deutschen Bundestag am 22.11.2010 zum „Entwurf eines Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch“ der Fraktionen der CDU/CSU und der FDP (BT-Drs.: 17/3404):

Das Netzwerk Grundeinkommen fordert die sofortige Streichung der Paragraphen 31 und 32 bei Hartz IV, da die dort vorgesehenen Sanktionen grundrechtliche Erfordernisse verletzen. „Der vorliegende Gesetzentwurf berücksichtigt nicht die Vorgaben der Bundesverfassungsgerichts in seinem Urteil von 9.2.2010. Dort wird das Grundrecht auf die Existenz- und Teilhabesicherung als unverfügbares und einzulösendes Grundrecht bezeichnet“, sagte Ronald Blaschke, Mitglied des Netzwerkrates. „Das schließt Sanktionen bzw. Leistungskürzungen grundsätzlich aus.“ Das Netzwerk Grundeinkommen stellt ebenfalls fest, dass es sich laut Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts um eine individuelle Garantie der Existenz- und Teilhabesicherung handelt. Ein Hilfebedürftiger darf nicht auf freiwillige Leistungen Dritter verwiesen werden, auf die kein Rechtsanspruch besteht. Reimund Acker, ebenfalls Mitglied des Netzwerkrates, sagte dazu: „Die Bedarfsgemeinschaftsregelung bei Hartz IV ist grundrechtswidrig. Sie unterstellt einen Rechtsanspruch gegenüber Lebenspartnern oder Stiefeltern, den es gar nicht gibt.“

Das Netzwerk Grundeinkommen kritisiert weiterhin die intransparente und nicht sachgerechte Bestimmung der Regelleistung. „Fünf Euro mehr, das ist ein Witz, über den keiner lachen kann“, so Blaschke. „Das Netzwerk hat sich auf seiner letzten Mitgliederversammlung der berechtigten Forderung des Bündnisses für
mindestens 500 Euro Regelsatz angeschlossen.“ In einer öffentlichen Stellungnahme des Netzwerkes Grundeinkommen zum Gesetzentwurf wird die Missachtung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts bzgl. der Regelsatzbestimmung nachgewiesen.

Das Netzwerk Grundeinkommen fordert darüber hinaus eine eindeutige und verfassungskonforme Regelung für den gleichen Zugang von MigrantInnen und AsylbewerberInnen zu den Leistungen für die Absicherung der Existenz und Teilhabe. „Das Urteil des höchsten Gerichts hat das Existenz- und Teilhabeminimum aus dem Artikel 1 der Grundgesetzes abgeleitet, also aus dem Schutz der Würde des Menschen und nicht bestimmter Personengruppen“, erklärte dazu Stefan Ziller, Mitglied des Netzwerkrates.

Beschämend ist auch, dass rund 5,9 Millionen Menschen in Deutschland sich gezwungen sehen, mit weniger als Hartz IV – also in Armut – zu leben, weil dieses bedürftigkeitsgeprüfte Grundsicherungssystem sie durch Diskriminierung, Stigmatisierung und bürokratische Hürden daran hindert, ihnen zustehende sozialen Leistungen in Anspruch zu nehmen.

„Ein bedingungsloses Grundeinkommen würde mit allen genannten Grundrechtsverletzungen durch Hartz IV endgültig Schluss machen“, fasste Blaschke die Forderungen des Netzwerkes Grundeinkommen zusammen.

V.i.S.d.P.: Ronald Blaschke, Netzwerk Grundeinkommen, blaschke@grundeinkommen.de, 0177 – 89 41 473, www.grundeinkommen.de

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