Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments: Grundeinkommen ernsthaft in Erwägung ziehen

Ronald Blaschke 22.01.2017 Druckversion

Der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments hat am 31. Mai 2016 einen Entschluss­entwurf für eine Empfehlungen an die Europäische Kommission vorgelegt und am 12. Januar 2017 verabschiedet. Er beinhaltet Vorschläge für zivilrechtliche Regelungen im Bereich der Robotik (2015/2103(INL)). Der Entwurf wird nun dem Europäischen Parlament zum Beschluss vorgelegt. Initiantin und Autorin des Entwurfs ist Mady Delvaux von der Fraktion der Progressiven Allianz der Sozialdemokraten (siehe auch hier).

Der Rechtsausschuss sieht einen dringenden Handlungsbedarf für gemeinsame europäische zivilrechtliche Regelungen im Bereich der Robotik. Der Entwurf stützt sich auf Erwägungen bezüglich der Weiterentwicklung künstlicher Intelligenz (KI), des wachsenden Verkaufs von Robotern und deren Nutzung in Bereichen wie Verkehr, Gesundheitswesen und Bildung. Dabei werden ethische Grundsätze für die Entwicklung und Nutzung von Robotern und Künstlicher Intelligenz vorgeschlagen. Ebenso ins Auge gefasst werden die Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt und –  damit einhergehend – auf die Tragfähigkeit der Sozialversicherungs­systeme und derzeitiger Besteuerungs­grundlagen, die der vermehrte Einsatz von Robotern zur Folge hat.

Hier einige Passagen aus der Empfehlung in der parlamentarisch üblichen Sprache:

Diese Empfehlung wurde erstellt,

„- in der Erwägung, dass die Entwicklung der Robotik und der KI gleichzeitig dazu führen könnte, dass ein Großteil der Arbeiten, die heute von Menschen erledigt werden, in Zukunft von Robotern übernommen werden, was Fragen über die Zukunft der Beschäftigung und der Tragfähigkeit der Sozial­ver­sicherungssysteme aufwirft, wenn die derzeitige Besteuerungs­grundlage beibehalten wird und was das Potenzial für eine zunehmende Ungleichheit bei der Verteilung von Wohlstand und Einfluss schafft;“

Sie

„- fordert die Kommission auf, damit zu beginnen, Arbeitsplätze mit speziellem Augenmerk auf die Schaffung und den Verlust von Arbeitsplätzen auf den verschiedenen Qualifikationsbereichen genauer zu überwachen, um zu erkennen, auf welchen Gebieten als Folge des zunehmenden Einsatzes von Robotern Arbeitsplätze geschaffen werden und wo deswegen Arbeitsplätze zerstört werden;“

Der Rechtsausschuss

„ist der Auffassung, dass angesichts der Auswirkungen, die die Entwicklung und der Einsatz der Robotik und der KI auf die Beschäftigung und folglich auf die Tragfähigkeit der Sozialversicherungssysteme der Mitgliedstaaten haben könnte, die mögliche Notwendigkeit, in dem Maße und in dem Verhältnis Anforderungen an die Berichterstattung von Unternehmen einzuführen, in dem Robotik und KI zu den wirtschaftlichen Ergebnissen eines Unternehmens beitragen, zum Zwecke der Besteuerung und der Beiträge zur Sozial­versicherung in Erwägung gezogen werden sollte;“ (einfach ausgedrückt: Es wird empfohlen, dass Firmen ihre wirtschaftlichen Ergebnisse so darlegen sollen, dass eine Besteuerung und Abgabe zu Sozial­ver­sicherungen auf der Basis des Roboter- und KI-Einsatzes erfolgen kann.)

Er

„- ist der Auffassung, dass angesichts der möglichen Auswirkungen, die Robotik und KI auf den Arbeitsmarkt haben können, ein allgemeines Grundeinkommen ernsthaft in Erwägung gezogen werden sollte und fordert alle Mitgliedstaaten auf, dies zu tun.“

2 Kommentare

karsten schrieb am 16.02.2017, 21:58 Uhr

Am besten ist es wenn man auf zu viel Technik verzichtet und Menschen arbeiten lässt. Da erledigt sich diese Unterhaltung sofort

Brigitte Timme schrieb am 31.03.2017, 15:49 Uhr

Dann doch gleich zurück zu Pferd und Wagen!!

Wir werden die Entwicklung zur Robotic nicht aufhalten können und ehrlich gesagt, wollen wir wirklich auch auf die dadurch bewirkten Vorteile verzichten?

Die Konsequenzen,- Entkopplung von Arbeit und Lebensunterhalt, Neubewertung von Arbeit insgesamt-, müssen zügig und sachlich angegangen werden, zum Wohle und für mehr Menschenwürde für alle Beteiligten.

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