LINKE: Abschaffung aller Sanktionen und Leistungseinschränkungen bei der Grundsicherung

Ronald Blaschke 24.03.2011 Druckversion

Am 24.03.2011 brachte Katja Kipping für die Fraktion DIE LINKE einen Antrag (BT-Drs. 17/5174) zur Abschaffung aller Sanktionen im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II, Hartz IV) und aller Leistungseinschränkungen im Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) in den Deutschen Bundestag ein. Mit dem Antrag wird auch die Abschaffung aller Regelungen gefordert, die den Anspruch auf Grundsicherung mit der Bereitschaft zur Erwerbsarbeit verbinden, wie es derzeit und auch im novellierten § 2 SGB II festgeschrieben ist. Wörtlich heißt es im Antrag der LINKEN: „In der bestehenden Grundsicherung nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) werden sämtliche Sanktionen und im Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) werden die Leistungseinschränkungen abgeschafft. Ein Unterschreiten des menschenwürdigen Existenzminimums aufgrund der Grundsätze des Forderns bzw. aufgrund von Sanktionen oder Leistungseinschränkungen wird gesetzlich ausgeschlossen. Die Grundsätze des Forderns rechtfertigen keinerlei Versagen der Leistungsberechtigung bzw. der Leistung zur Sicherung des menschenwürdigen Existenzminimums. Diesem Grundsatz entgegenstehende Regelungen werden aufgehoben.“
Hier die Reden (Video) der Abgeordneten der Fraktionen im Deutschen Bundestag am 24.03.2011 zum o. g. Antrag. Die Texte der Reden finden sich in Bundestagsdrucksache 17/17099 (Reden dort ab S. 162 bzw. 11398, die zu Protokoll gegebene Rede von Markus Kurth, Bündnis 90/Die Grünen, ab S. 220 bzw. 11456).

2 Kommentare

Lutz schrieb am 26.03.2011, 10:03 Uhr

Betrachten wir das Video zu der Rede genau, wird deutlich erkennbar, welchen Stellenwert die Rede der Katja Kipping bei den anderen Fraktionen genießt. Da wird aufgestanden, herumgelaufen, der Saal verlassen usw.

Die Sorgen, Ängste und Nöte derer, die mit Sanktionen der Jobcenter bedacht werden, interessieren die Abgeordneten mehrheitlich nicht.

Es gibt zu wenig Katja Kippings im Deutschen Bundestag und die Wähler sollten mehr darauf achten, wem sie ein zustimmendes Kreuz schenken.

Ich erinnere hier mal an die Petition von Ralph Boes, der schon 2008 die Abschaffung des §31 SGB II gefordert hatte. Diese Petition steht seit dieser Zeit online in der parlamentarischen Prüfung.

Was gibt es da zu prüfen, wenn unser Grundgesetz ganz klare Regeln vorgibt?

Was gibt es da zu prüfen, wenn das Bundesverfassungsgericht klar sagt, dass ein Existenzminimum unverfügbar ist und dem Betroffenen zusteht?

Betroffene werden von gewählten Vertretern des Volkes in ihren Grundrechten missachtet!

Die Bevölkerung ist mehrheitlich nicht bereit, die Wahrung der Grundrechte deutlich einzufordern. Wir stehen an einem Scheideweg der gesellschaftlichen Entwicklung.

Entweder formieren sich endlich Bürger, die unsere Abgeordneten bei ihrer Pflicht packen, oder wir nehmen es hin, zunehmend Grundrechte im Land aufzugeben.

beate lindemann schrieb am 15.05.2011, 15:16 Uhr

Der Antrag von Katja Kipping wäre der rechtlich wichtigste Schritt, die derzeitige Grundsicherung, die keine ist, da jederzeit ganz oder teilweise sanktionierbar, in Richtung Grundeinkommen zu entwickeln.

Das Alg II war bei seiner Einführung eine neue Leistung und entsprach und entspricht weder der früheren Arbeitslosenhilfe noch der Sozialhilfe. Es ist auch nicht einfach ein Zusammenlegung.

Die Sozialhilfe stand auch dann noch zur Verfügung, wenn die Arbeislosenhilfe sanktioniert wurde. Es konnte vorkommen, dass die Sozialhilfe nur als Darlehen gegeben wurde oder je nach materieller Grundlage des Bedürftigen irgendwann mal zurückgefordert werden konnte. Die Sozialhilfe bot aber grundsätzlich den Rechtsschutz vor Obdachlosigkeit und Hungertod.Im Rahmen der ehemaligen Sozialhilfe waren die Behörden auch aufgefordert, wenn ihnen Not bekannt würde, z.B. weil irgendein Mitmensch auf die Not eines anderen aufmerksam wurde und dies einer Behörde mitteilte, dieser Not Abhilfe zu schaffen.

Mit der alten Sozialhilfe war ein Rechtsrahmen gegeben, der das Sozialstaatsgebot noch abbildete.

Dieser absolute Verstoß im SGB II gegen das Sozialstaatsgebot ist ein noch größerer Skandal als die Lügenberechnung der Höhe.

Insofern ist der Antrag von Katja Kipping nicht mehr und nicht weniger als der Antrag auf Verfassungmäßigkeit der Leistungsgewährung auf der Grundlage der Bedürftigkeitsprüfung.

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