Etappenerfolg für’s Grundeinkommen in der EU

Adeline Otto 24.06.2010 Druckversion

Schon 2008 wurde die Europäische Kommission aufgefordert, die Bekämpfung der Armut zu intensivieren und dazu das Instrument des bedingungslosen Grundeinkommens zu prüfen (zum ‘Zimmer-Bericht’ auf dieser Website). Die Kommission hat sich bisher nicht geäußert, aber das Europäische Parlament verfolgt die Angelegenheit weiter. Als zu Beginn des Jahres 2010 bekannt wurde, dass die portugiesische Europaabgeordnete Ilda Figueiredo (Fraktion GUE/NGL, Kommunistische Partei Portugals) einen Bericht zur Bedeutung von Mindesteinkommen für die Armutsbekämpfung vorlegen würde, waren die Erwartungen groß. Doch sorgte die Vorstellung des Berichtsentwurfes Anfang Mai 2010 im Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten des Europäischen Parlaments für einige lange Gesichter.

Hintergrund

Der Entwurf zur Bedeutung von Mindesteinkommen für die Bekämpfung von Armut und die Förderung einer integrativen Gesellschaft ließ Interessierte nicht nur mit der Frage nach der Kernaussage im Bericht allein. Der Entwurf blieb auch weit hinter einigen Erwartungen zurück, denn er fokussiert stark auf Mindesteinkommen als finanzielle Einkommensausfallbürgschaft in Notlagen statt als ein individuelles Menschenrecht. Zudem folgt er einem Verständnis, wonach vor allem Erwerbsarbeit Menschen mit gesellschaftlicher Integration beglückt. Damit fällt er deutlich hinter den im Jahre 2008 beschlossenen Bericht der deutschen Fraktionskollegin Gabriele Zimmer (Fraktion GUE/NGL, DIE LINKE) zurück. Mehr noch: Bei Ilda Figueiredo tauchte auch der im ‘Zimmer-Bericht’ enthaltene Prüfauftrag an die Europäische Kommission zum Grundeinkommen nicht wieder auf. (1) Wie bereits in einer Nachricht des Netzwerkes Grundeinkommen gemeldet, verfassten daraufhin das österreichische und deutsche Netzwerk Grundeinkommen sowie die Attac-Grundeinkommens-Gruppierungen beider Länder unter Federführung von Ronald Blaschke ein gemeinsames Schreiben, in dem sie sich mit Kritik und Änderungsvorschlägen zum Berichtsentwurf von Ilda Figueiredo an verschiedene Mitglieder des Europaparlaments (MdEP) und des EP-Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten wandten. Offenbar mit Erfolg!

Sämtliche Punkte, die in dem Anschreiben kritisiert wurden, sind in Änderungsanträgen zum Entwurf des Mindesteinkommensberichts aufgenommen worden. Das Erstaunlichste daran: Auch und gerade Ilda Figueiredo hat nachgelegt – und zwar zusammen mit ihren FraktionskollegInnen Gabriele Zimmer und Thomas Händel (beide DIE LINKE). Zudem glänzt vor allem die französische Abgeordnete Karima Delli ( Fraktion EFA, Grüne Frankreich) mit progressiven Änderungsanträgen.

Was steht in den Änderungsanträgen?

Konkret wird im Änderungsantrag Nr. 138 (Karima Delli) nunmehr ausdrücklich die Forderung erhoben, ein Grundeinkommen als weiterzuführendes Erforschungs- und zukünftiges Einführungsprojekt vorzusehen. Im Änderungsantrag Nr. 166 (Figueiredo, Zimmer) werden die Kommission und die Mitgliedsstaaten aufgefordert, zu prüfen, wie verschiedene Modelle eines bedingungsfreien Grundeinkommens für alle zur gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Eingliederung beitragen können.

Die Forderung nach einer klaren Aussage zur grundsätzlichen Überwindung von Armut und sozialer Ausgrenzung durch ein Mindesteinkommen wurde besonders in den Änderungsanträgen Nr. 34, 50, 60, 115, 123, 127, 131, 139, 149, 155, 158, 180 und 187 aufgenommen. Einige der Anträge verweisen hierzu ausdrücklich auf die Qualität eines solchen Mindesteinkommens, welches individuell garantiert, armutsfest und die gesellschaftliche Teilhabe sichernd sein muss. Die Herausstellung des Mindesteinkommens als ein individuelles Grund- und Menschenrecht erfolgte in den Änderungsanträgen Nr. 5, 12, 106, 110 und 152. Die Konkretisierung eines armutsfesten Sockels von Mindesteinkommen (u. a. mit Bezug auf 60% des mediangemittelten Nettoäquivalenzeinkommens, nationale Armutsrisikogrenze nach EU-Standard) erfolgte in den Änderungsanträgen Nr. 71, 74, 92, 129, 131 und 149. Eine eindeutige Unterscheidung von armutsfesten Mindesteinkommenssystemen und Mindestlöhnen findet sich im Änderungsantrag Nr. 131.

Dank der kräftigen Lobbyarbeit durch Grundeinkommensakteure wurden darüber hinaus weitere wichtige Änderungsanträge zum Berichtsentwurf durch die Berichterstatterin und andere Abgeordnete eingereicht. Das betrifft beispielsweise die Einlassungen bei den Bezugsvermerken des Berichtes, die aus Vorschlägen stammen, die ich der Berichterstatterin Ilda Figueiredo und anderen MdEPs habe zukommen lassen (politische und kulturelle Teilhaberechte in Bezugsvermerk 2 sowie das Verbot des Arbeitszwangs in den Vermerken 3 und 4). Auch gibt es neben der Formulierung des Rechtes auf gesellschaftliche Teilhabe bei den Änderungsanträgen zum Grundeinkommen einen Änderungsantrag, der auf das Problem verdeckter Armut durch nicht in Anspruch genommene Transferleistungen hinweist. Darin wird zur „Einführung wirksamer Maßnahmen gegen die mit dem Erhalt von Mindesteinkommen verbundene Stigmatisierung und Diskriminierung“ aufgerufen (Änderungsantrag Nr. 155).

Widersprüche und Engführungen

Widersprüchlich erscheint die Formulierung im Änderungsantrag Nr. 152, der von der Berichterstatterin Ilda Figueiredo selbst stammt. Wird im ersten Teil des Antrages noch darauf verwiesen, dass ein armutsfestes Mindesteinkommen ein individuell garantiertes Menschenrecht ist, wird dies sofort durch den darauf folgenden Vermerk eingeschränkt, wonach Mindesteinkommen vor allem der Armutsbekämpfung dienen. Sollte dies auf eine bedürftigkeitsgeprüfte Transferleistung zulaufen, widerspricht dies auch den vorangegangenen Bemerkungen in den Änderungsanträgen Nr. 5 und 12 der Berichterstatterin, wonach ein Mindesteinkommen eben mehr ist als nur ein Einkommensausfallbürgschaft für eine bestimmte Risikogruppe.

Als zu eng gedacht könnte auch der Änderungsantrag Nr. 170 der Berichterstatterin Ilda Figueiredo bezeichnet werden. Eine Benachteiligung und Diskriminierung von Frauen findet eben nicht nur auf dem Erwerbsarbeitsmarkt statt, wie dort behauptet, sondern auch in anderen Bereichen – z. B. beim Bezug sozialer Transferleistungen, die mit dem Partnereinkommen verrechnet werden und bestehende geschlechtsspezifische Abhängigkeiten verschärfen. Die Formulierung im Änderungsantrag Nr. 166, der sich dem Grundeinkommen widmet, ist ebenfalls noch verbesserungsbedürftig . Dort wird von „gesellschaftlicher, kultureller und politischer Eingliederung“ (sowohl in der englischen als auch in der deutschen Version der Änderungsanträge) statt vom Grundeinkommen als Sicherungsmöglichkeit der Existenz und gesellschaftlichen Teilhabe gesprochen. Doch es besteht ein Unterschied darin, ob von dem Ziel der Teilhabeermöglichung oder vom Ziel der Eingliederung gesprochen wird.

Abzulehnende Änderungsvorschläge

Änderungsanträge, die Mindesteinkommen als temporäre Leistungen für eine bestimmte bedürftige Risikogruppe begreifen, die lediglich die Periode ausbleibender Marktteilnahme überbrücken oder gar die rasche „Remobilisierung“ für den Arbeitsmarkt unterstützen sollen (vgl. z. B. Änderungsantrag Nr. 87), dienen letztlich nicht dem Ziel der nachhaltigen Armutsbekämpfung und der Garantierung des Menschenrechts auf Existenz und gesellschaftliche Teilhabe. Daher sind sie abzulehnen.

Das Gleiche gilt für Änderungsanträge, die den wirtschaftlichen Wert von Erwerbsarbeit über den Wert anderer Tätigkeiten stellen (Änderungsantrag Nr. 150) und Lohnarbeit als maßgebliches Armutsbekämpfungsmittel stilisieren (Änderungsanträge Nr. 68 und Nr. 72). Pflege-, Sorge-, Erziehungs-, Haushalts- und gesellschaftliche Arbeit haben einen ebenso wichtigen ökonomischen und gesellschaftlichen Wert wie Erwerbsarbeit. Reproduktionsarbeit und gesellschaftliches Engagement (z. B. in sozialen Bewegungen) sind gar die Grundlage wirtschaftlicher Tätigkeit und einer demokratischen, solidarisch handelnden Gemeinschaft. Die Losung von Erwerbsarbeit als maßgeblichem Armutsbekämpfungsmittel greift selbst bei armutsfesten und die gesellschaftliche Teilhabe garantierenden Einkommen zu kurz, da eine solche Forderung jedwede Arbeit als Armutsbekämpfungsmaßnahme anerkennt, ungeachtet deren ökologischer oder sozialer Nachhaltigkeit. Kann hier der Zweck die Mittel heiligen?

Abzulehnen sind auch Änderungsanträge, die dem Lohnabstandsgebot folgend die Höhe von Mindesteinkommen von der Entwicklung der Mindestlöhne abhängig machen wollen (Änderungsantrag Nr. 114). Der Grund: Sollten Mindestlöhne aufgrund politischer Schlechtwetterlage sinken, drückt dies auf die Mindesteinkommenshöhe und führt im denkbar schlechtesten Fall zu einer Transferleistung unterhalb der Armutsrisikogrenze. Das jedoch läuft dem Ziel der Armutsbekämpfung zuwider.

Fatal ist der Änderungsantrag Nr. 145 von dem deutschen MdEP, Thomas Mann (Fraktion EPP, CDU). Darin wird explizit ein Grundeinkommen abgelehnt.

Die Grundeinkommensnetzwerke und Attac-Grundeinkommens-Gruppierungen aus Österreich und Deutschland haben sich am 14. Juni 2010 erneut an die MdEPs gewandt mit der Bitte, die Formulierungen in dem Grundeinkommensantrag Nr. 166 zu verändern.(hier das Dokument) Darüber hinaus wird die Bitte geäußert, dem Änderungsantrag von Thomas Mann nicht stattzugeben. Begründet wird dies damit, dass es nicht hinnehmbar sei, dass vor der Prüfung verschiedener Transfersysteme bereits eine bestimmte Form eines Transfers, nämlich ein Grundeinkommen für alle, generell ausgeschlossen wird.

Wie geht’s weiter?

Alle Änderungsanträge wurden am 1. Juni 2010 im EP-Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten vorgestellt und besprochen. Die Verhandlungen (shadow meetings) in den kommenden Wochen werden zeigen, welche der Änderungen von den einzelnen Fraktionen voraussichtlich übernommen werden und welche nicht. Gerade mit Blick auf den damit verbundenen Handlungsspielraum braucht es jetzt noch einmal eine starke Lobbyarbeit, wenn es von dem Mindesteinkommensbericht am Ende nicht heißen soll: Der Tiger sprang und landete als Bettvorleger.

Adeline Otto ist Mitglied im SprecherInnenkreis der Bundesarbeitsgemeinschaft Grundeinkommen in und bei der Partei DIE LINKE. und arbeitet als wissenschaftliche Mitarbeiterin einer Europaabgeordneten in Brüssel. Von ihr liegen mehrere Veröffentlichungen zum Thema Grundeinkommen vor. (2) Zuletzt erschien von ihr ein Beitrag im Buch „Grundeinkommen. Geschichte – Modelle – Debatten“ , das sie zusammen mit Ronald Blaschke und Norbert Schepers herausgab. (3)

(1) dort Artikel 7
(2) Z. B. Otto, Adeline (2009): Die Idee des Bedingungslosen Grundeinkommens. Wider die Verwertungslogik des Menschen nach ökonomischer Nützlichkeit, in: Holuba, Stefanie (Hrsg.): Was hat Arbeit mit Leben zu tun? Berlin, S. 85-95.
(3) Otto, Adeline (2010): Die Grundeinkommensdebatte in Europa aus linker Perspektive (mit Beiträgen von José Iglesias Fernandéz, Ruurik Holm, Melina Klaus und Sepp Kusstatscher), in: Blaschke, Ronald / Otto, Adeline / Schepers, Norbert (Hrsg.): Grundeinkommen. Geschichte – Modelle – Debatten, Berlin, S. 383-419.

2 Kommentare

max meer schrieb am 28.06.2010, 17:59 Uhr

Nachdem mit der Einführung kapitalistischer Verhältnisse die Reproduktionsarbeit durch die Umstellung von Subsistenzarbeit auf Lohnarbeit de facto wertlos wurde, was Frauen (im Gegensatz zu ihrem Status in Subsistenzwirtschaften) quasi zu Sklavinnen degradierte, wäre es nun endlich an der Zeit, dies wenigstens im Ansatz auszugleichen. Nachdem Arbeit nur in Geld messbar geworden ist, ist es hoch an der Zeit, der Reproduktionsarbeit einen Wert zuzuerkennen. Ein bedingungsloses Einkommen ist da nur ein erster Schritt, denn es reduziert die Reproduktionsarbeit noch immer auf die niedrigste Stufe von Tätigkeiten, aber es wäre dennoch ein Fortschritt.

Es sollte klar werden, in welchen Ausmaß die kapitalistische Ordnung die Reproduktionsarbeiter ausbeutet.

Andreas schrieb am 06.08.2010, 14:44 Uhr

Ist die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens mit dem Kampf \"Freiheit versus Wohlstand\" verbunden?

Schwierig zu sagen, ein Versuch das zu beantworten findet man hier..

http://zuwi.at/themen/sozialsystem/freiheit-versus-wohlstand-das-bedingungslose-grundeinkommen-teil-13/

LG,

Andreas

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