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Wissenschaftliche Kritik an Hartz-IV-Sanktionen

Sanktionen im Hartz-IV-System werden in einer Weise verhängt, die ihrem Zweck zuwiderläuft und ungerecht ist. Zu diesem Ergebnis kommt eine wissenschaftliche Analyse des Instituts für Wirtschaftsforschung Halle (IWH), die von Ingmar Kumpmann erstellt wurde und unter dem Titel „Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger: Zielgenaue Disziplinierung oder allgemeine Drohkulisse?“ erschienen ist.

Zitate aus den Schlussfolgerungen:


    Die Wahrscheinlichkeit, sanktioniert zu werden, hängt „von einer Vielzahl von Faktoren ab, die teilweise nichts mit Arbeitsbereitschaft zu tun haben und oft außerhalb der Person liegen. Insgesamt ergeben sich erhebliche Zweifel, ob ein treffgenaues Sanktionssystem, wie es mit § 31 SGB II intendiert ist, überhaupt realisierbar ist. Die Hauptwirkung der Sanktionen besteht jedoch vermutlich darin, eine allgemeine Atmosphäre des Drucks zu erzeugen, in der die Konzessionsbereitschaft von Arbeitslosen gegenüber potenziellen Arbeitgebern erhöht wird.“

    „Die Androhung und die Verhängung von Sanktionen tragen somit zur Aktivierung der Erwerbsarbeit bei, stehen dabei jedoch im Widerspruch zur Garantie des Existenzminimums für alle. Eine Beurteilung der bestehenden Regelungen erfordert somit ein Werturteil hinsichtlich der Abwägung zwischen diesen beiden Zielen. Angesichts der geringen Treffsicherheit und der besonderen Härte, die eine Kürzung der Grundsicherung unter das Existenzminimum individuell bedeutet, sollte darauf verzichtet und anderen Formen der Arbeitsanreize, etwa verbesserten Hinzuverdienstmöglichkeiten, der Vorzug gegeben werden.“




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1 Kommentar:

  1. schrieb am 29.07.09 um 22:51 Uhr ( Permalink ):
    Eigentlich muss man dazu keine wissenschaftliche Untersuchung anstellen:
    Paragraph 1 des SGB II "Aufgabe und Ziel der Grundsicherung für Arbeitsuchende" sagt in (2)"Die Grundsicherung für Arbeitsuchende umfasst Leistungen // 2. zur Sicherung des Lebensunterhalts." Nachdem das BVerfG entschieden hat, dass der dafür vorgesehene Regelsatz (gerade) ausreichen würde, widerspricht offensichtlich JEDE Sanktion Aufgabe und Ziel der Grundsicherung für Arbeitsuchende!

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