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Das Grundrecht auf eine Absicherung des menschenwürdigen Existenzminimums ist ein individuell und sanktionsfrei garantiertes Grundrecht, dass die Existenz sichern und soziale, politische und kulturelle Teilhabe ermöglichen soll. Damit hat das Bundesverfassungsgericht drei wichtige Bestimmungsstücke der Grundabsicherung in Richtung Grundeinkommen vorgenommen.
Deutlich wird anhand der vorgelegten Studie von Ronald Blaschke auch, dass das Bundesverfassungsgericht nur in geringem Maße tatsächlich Einfluss auf gesetzgeberische Maßnahmen hinsichtlich der Sicherung eines menschenwürdigen Existenz- und Teilhabeminimums hat. Vieles liegt in der Hand des Souveräns, also der Bevölkerung, der politischen Akteure und der gewählten Abgeordneten im Parlament. Wie das Existenz- und Teilhabeminimum ermittelt und mit welchem Transfer- und Infrastruktursystem das Grundrecht am besten gewährleistet wird, ist letztlich eine wissenschaftlich und politisch zu beantwortende Frage. Allerdings gibt es gute Gründe dafür, dass Grundrecht ohne eine Bedürftigkeitsprüfung zu gewähren. Es gibt ebenso ausreichend empirische Anhaltspunkte für die Bestimmung des menschenwürdigen Existenz- und Teilhabeminimums. Diese werden in der Studie ebenfalls benannt.
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