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Das Bundessozialgericht (BSG) hält die Regelleistungen für Kinder und Jugendliche für verfassungswidrig. Es hat dem Bundesverfassungsgericht die Frage vorgelegt (Prüfantrag), ob die Regelsätze – trotz der Mängel bei ihrer Festsetzung – verfassungsgemäß sind.
Es geht um Artikel 3, Absatz 1 des Grundgesetzes („Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“). Diesen Gleichheitsgrundsatz sieht das BSG in mehrfacher Hinsicht verletzt:
Im „Spiegel“ werden Hintergründe und politische Folgen ausgeleuchtet.
Erst vor wenigen Tagen hatte das Landessozialgericht Hessen die ausführliche Begründung seines Beschlusses veröffentlicht, die Rechtmäßigkeit der Regelsätze sowohl für Erwachsene als auch für Kinder vom Bundesverfassungsgericht prüfen zu lassen (wir berichteten). In diesem Gerichtsbeschluss werden zum Teil andere Gründe für die Vermutung der Verfassungswidrigkeit herangezogen.
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