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Aufgaben des Netzwerkrats

  1. Grundsätzliches aus den Statuten:
    „III. Netzwerkrat (NWR)
    Der Netzwerkrat ist nach der Mitgliederversammlung höchstes Organ des Netzwerks. Er ist für alle Fragen zuständig, die nicht von der Mitgliederversammlung selbst entschieden werden und vertritt die Belange der Mitglieder zwischen den Mitgliederversammlungen.

    1. Der Netzwerkrat setzt sich aus bis zu zwölf Personen zusammen. Er soll geschlechter-, regional- und organisationsparitätisch zusammengesetzt sein.
    2. Der Netzwerkrat wird für zwei Jahre von der Mitgliederversammlung gewählt. Beim Ausscheiden von Mitgliedern des Netzwerkrats werden die freiwerdenden Plätze auf der nächsten Mitgliederversammlung durch eine Nachwahl besetzt.
    3. Der Netzwerkrat nimmt eine Aufgabenverteilung zwischen seinen Mitgliedern vor, die er gegenüber den Mitgliedern des Netzwerks transparent zu machen hat.
    4. Der Netzwerkrat tagt öffentlich. Seine Sitzungen finden mindestens einmal pro Quartal statt. Die Termine legt er zu Jahresbeginn fest und gibt sie den Mitgliedern des Netzwerks innerhalb von zwei Wochen bekannt. Zwischen den Sitzungen kann der Netzwerkrat Beschlüsse per Telefonkonferenz oder im Umlaufverfahren fassen. Die Nichtöffentlichkeit eines TOPs darf nur beim Vorliegen zwingender Gründe unter Nennung dieser Gründe im öffentlichen Protokoll erfolgen und muss vom NWR im Konsens beschlossen werden. Die nichtöffentlich behandelten Punkte der Tagesordnung sind im öffentlichen Protokoll im Einzelnen zu benennen.
    5. Die Beschlüsse des Netzwerkrats werden den Mitgliedern innerhalb von zwei Wochen bekannt gemacht.“

  2. Aufgabenfelder „zwischen Dienstleister und höchstes Organ nach der MV“
    die auch AGs des Netzwerkes übernehmen können, in denen auch Nichtmitglieder des Netzwerkrats wirken (siehe Statuten):
    • Sicherstellung Öffentlichkeitsarbeit, Website, Maillisten, Newsletter, MVs, Mitgliederverwaltung und -informationen sowie Finanzierung/Finanzakquise, Buchführung, Gemeinnützigkeit über den Verein
    • Kontakte zu Wissenschaft, Politik, NGOs, Verbänden, sozialen Bewegungen
    • Vernetzung von internationalen, nationalen und regionalen Akteuren zum BGE aus sozialen Bewegungen und NGOs, Organisationen, Wissenschaft und Parteien
    • Organisation von Veranstaltungen, Events, Aktionen, Publikationen
    • Beförderung und Organisation des wissenschaftlichen Austausches

  3. Arbeitsinstrumente und -struktur
    • Geschäftsordnung
    • regelmäßige Telefonkonferenzen (14tägig)
    • 4 x im Jahr eine Tagung
    • Mailliste
    • Privatbereiche der Website
    • Arbeitsgruppen
    • Beauftragte

  4. Arbeitsaufwand
    ca. 10 bis 20 Stunden pro Woche pro Mitglied des NetzwerkRates, also 40 bis 80 Stunden pro Monat oder 480 bis 960 Stunden im Jahr!
  5. Aufgabenliste
    In der Liste der Aufgaben des Netzwerkrats vom 15. Juli 2010 sind die in der bisherigen Arbeit des NWR aufgetretenen – meist wiederkehrenden – Einzelaufgaben des NWR zusammengefasst.

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