(Dieser Text wurde im Juli 2009 aktualisiert. Die alte Version ist noch als PDF-Datei verfügbar.)
Die Produktivitätssteigerungen seit Beginn der industriellen Revolution haben sich im 20. und zu Beginn des 21. Jahrhunderts ständig fortgesetzt, was zu leistungsfähigeren Volkswirtschaften und zu einem höheren Lebensstandard ihrer Bevölkerungen geführt hat. Die Produktivität, die in Gesellschaften materieller Unterversorgung zunehmenden Wohlstand brachte, führt in Volkswirtschaften mit gesättigten Märkten dazu, dass der Einsatz von Arbeitskraft in vielen Bereichen immer überflüssiger wird.
Das bedeutet:
Gesellschaften mit hochproduktiven Volkswirtschaften haben noch nicht gelernt, damit umzugehen. Sie beklagen deshalb, dass Arbeitsplätze wegrationalisiert werden. Die Chance von hochproduktiven Gesellschaften liegt darin, allen Menschen ein bedingungsloses Grundeinkommen zukommen zu lassen.
Das bedingungslose Grundeinkommen bezeichnet eine gesellschaftspolitische und wirtschaftspolitische Idee, nach der jede Bürgerin, jeder Bürger einen gesetzlichen Anspruch auf eine bedingungslose monetäre Grundversorgung durch das politische Gemeinwesen haben soll. Es ist ein universelles soziales Menschenrecht.
Es soll
Durch technischen Fortschritt sind wir heute in der Lage, alle benötigten Güter und Dienstleistungen zu erstellen. Die Drohung der Armut, ein Anachronismus angesichts nie da gewesenen Reichtums, wird durch das Grundeinkommen für alle abgeschafft.
Aus sozialen, ethischen und humanistischen Gründen ist es absolut unabdingbar, dass dieser heute vorhandene wirtschaftliche Gesamtreichtum zu einer globalen, qualitativ veränderten Wohlstandspolitik für alle Menschen genutzt wird.
Die Freiheit aller Menschen, ihr Leben eigenverantwortlich zu gestalten, wird durch das Grundeinkommen gestärkt. Bislang unbezahlte Tätigkeiten werden finanziell abgesichert. Auch die Unternehmen gewinnen: motivierte MitarbeiterInnen, mehr Risikobereitschaft aufgrund der Einkommenssicherheit. Das bedingungslose Grundeinkommen stabilisiert die Kaufkraft und kann somit Konjunkturkrisen abfedern.
Auch praktische Gründe sprechen für ein bedingungsloses Grundeinkommen. Die Sozialversicherungssysteme finanzieren sich bisher im Wesentlichen aus Beiträgen der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten. Anrecht auf eine auskömmliche soziale Absicherung hatten deshalb bis vor wenigen Jahren nur jene, die regelmäßig Sozialbeiträge aus ihrem Erwerbseinkommen gezahlt hatten. Heute, unter den Bedingungen von Hartz IV, ist nicht einmal mehr dies gesichert. In Zeiten der weithin niedrig bezahlten Jobs, der Leih- und Teilzeitarbeit auf begrenzte Dauer, der Scheinselbständigkeit und der anderen prekären Formen „neuer Arbeit“ muss das Sozialsystem erneuert werden.
Soziale Sicherheit für alle gilt es neu zu gewinnen.
Das durch Steuern finanzierte bedingungslose Grundeinkommen bietet den Weg dorthin.
Einig sind wir uns im Netzwerk über die vier Kriterien des Grundeinkommens:
Es soll die Existenz sichern und eine Mindestteilhabe ermöglichen, ohne Bedürftigkeitsprüfung und einen Arbeitszwang ausgezahlt werden. Es stellt einen individuellen Rechtsanspruch dar.
Wir verstehen uns als pluralistisches Netzwerk und als Diskussionsforum für die vielfältigen Ausgestaltungsmöglichkeiten eines Grundeinkommens, das den genannten Kriterien gerecht werden soll.
Die folgenden Antworten auf oft gestellt Fragen erheben nicht den Anspruch der Allgemeingültigkeit fürs Netzwerk, auch nicht der Vollständigkeit.
Uns ist bewusst, dass es heute viele gesellschaftliche Probleme gibt, die auf eine Lösung warten (zum Beispiel Klimawandel, Bildung). Das Grundeinkommen gibt nur auf einige Probleme eine Antwort: auf die Massenarbeitslosigkeit und mangelnde Zukunftsperspektiven, die Veränderung in der Arbeitswelt (höherer Stellenwert von Wissen sowie von sozialen und persönlichen Fähigkeiten und Kompetenzen in der Arbeit, Prekarisierung), die Sehnsucht der Menschen nach einem selbstbestimmten und erfüllten Leben in Solidarität. Hier kann ein Grundeinkommen sehr viel Positives bewirken. Viele weitere Probleme können mit einem bedingungslosen Grundeinkommen auf neuartige Weise angegangen werden.
Sehr wünschenswert und sinnvoll sind die mit dem Grundeinkommen zusammenhängenden Wertedebatten, z. B.: Was ist das, das gute Leben? Wie soll gesellschaftlich notwendige Arbeit organisiert werden? Brauchen wir eine radikale Entschleunigung in allen gesellschaftlichen Bereichen?
Im Folgenden sollen ausgewählte Fragen zu folgenden Themenkreisen beantwortet werden:
In dieser Frage stecken drei Grundannahmen. Erstens: Nur ein Mensch, der etwas leistet, hätte ein Existenz- und Teilhaberecht. Zweitens: Leistung wäre objektiv bestimmbar. Drittens: „Die“ Gesellschaft würde das Grundeinkommen erarbeiten.
Die Absicherung der Existenz und der Anspruch eines jeden Menschen auf eine Mindestteilhabe ist ein grundlegendes Menschenrecht. Es ist ein Grundrecht, also unabhängig davon, ob Menschen etwas „leisten“ oder nicht. Es ist nicht an eine Pflicht einer Gegenleistung geknüpft. Die Umkehrung dieses Gedankens würde bedeuten, nur jenen Menschen die Existenz und Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen, die von wem auch immer definierte Nützlichkeits- bzw. Leistungskriterien erfüllen. Tut ein Mensch dies nicht, würde ihm das Existenz- und Teilhaberecht abgesprochen – wie z. B. bei dem menschenrechtswidrigen Gesetz Hartz IV.
In einer Gesellschaft, die so produktiv ist, dass für die Bereitstellung der Güter und Infrastrukturen für die Existenzsicherung und Teilhabe an der Gesellschaft nur noch ein sehr geringer Produktionsaufwand nötig ist, ist dieses Menschenrecht auch materiell abgesichert.
Wenn das Grundeinkommen keine Belohnung für irgendwelche Tätigkeiten ist, so ist es doch deren Ermöglichung. Denn es bildet für jeden Menschen die ökonomische Basis, um sich eigenverantwortlich und selbst bestimmt in seine soziale Umwelt einzubringen, an der Gesellschaft teilzuhaben – in welcher Form und in welchem Bereich auch immer. Es ist also die Ermöglichung eines selbst bestimmten und eigenverantwortlichen Engagements. Und alle Erfahrung sagt uns: Wer aus eigener freier Entscheidung und eigenverantwortlich sich engagieren kann, ist hoch motiviert, kreativ und sinnerfüllt tätig – ob in der Erwerbsarbeit, beim bürgerschaftlichen Engagement, im privaten Kontext oder in der eigenen immateriellen Produktion. Erzwungene Tätigkeiten dagegen sind Leistung hemmend. Sie vernichten motiviertes und sinnerfülltes Engagement.
Die Bestimmung von Leistung unterliegt geschichtlichen Veränderungen, ist veränderlich. Leistungsbestimmungen sind weltanschaulich und politisch begründet.
In einfachen Gesellschaften galten andere Leistungskriterien als in komplexen, globalisierten Gesellschaften. Im Wirtschaftsleben wird Leistung anders definiert als im bürgerschaftlichen oder im privaten Zusammenhang. Auch mögliche demokratisch bestimmte, also von einer Mehrheit anerkannte Kriterien dafür, was Leistung sei, müssen nicht auf Zustimmung aller stoßen. Sie können daher hinsichtlich ihrer Konsequenz, Menschen das Existenz- und Teilhaberecht abzusprechen, nicht allgemein gelten.
Die ökonomische Basis des gesellschaftlichen Wohlstands und somit auch des Grundeinkommens ist Ergebnis der menschlichen Kulturgeschichte, der über lange Zeit gewachsenen Anhäufung von produktivem Wissen und Können. Sie ist nicht nur das Produkt der gegenwärtigen Gesellschaft. Diese kulturellen Ressourcen gehören allen. Ebenfalls gehören die in der Arbeit genutzten natürlichen Ressourcen allen Menschen. Wer diese allen gehörenden Ressourcen zum Geld- bzw. Einkommenserwerb nutzen will, ist zu einer Abgeltung an alle verpflichtet. So trägt das Grundeinkommen zu einer gerechteren Verteilung bei.
Ja. Die tagtägliche Erfahrung bestätigt, wie viel freiwillig und an selbst auferlegten Tätigkeiten geleistet wird – auch an notwendigen Tätigkeiten. In Deutschland wurden im Jahr 2001 96 Milliarden Stunden Arbeit im privaten und bürgerschaftlichen Bereich geleistet – fast doppelt so viel wie im Erwerbsarbeitsbereich. Alle drei Tätigkeitsbereiche sind existenziell abgesichert – aber zum Teil nur sehr mangelhaft und je nach sozialer Lage unterschiedlich. Mit einem Grundeinkommen würden diese Tätigkeiten gleichmäßiger abgesichert: durch ein höheres Einkommen, mögliche Arbeitszeitverkürzung und mehr Zeit und Muße für die Erweiterung individueller Fähigkeiten und Kompetenzen.
Es ist klar, dass ein Grundeinkommen untermauert werden muss durch weitere Strategien zur Gestaltung einer menschenwürdigen Gesellschaft:
Auch hier stellt sich die Frage, wer das Recht hat, darüber zu befinden, ob eine konkrete Tätigkeit gesellschaftlich nützlich ist oder nicht. Übrigens: Auch bei unterstellter Zustimmung aller zu einem Katalog solcher Tätigkeiten wäre eine Kontrolle darüber, ob sie von den Einzelnen tatsächlich erledigt würden, in Wirklichkeit unmöglich. Außerdem hätte die Bedingung „gesellschaftlich nützliche Tätigkeit“ für eine Existenz- und Teilhabeermöglichung die bereits genannten menschenrechtswidrigen Konsequenzen. Ein menschenwürdiges Leben ohne Einkommen ist in der heutige n Gesellschaft nicht möglich. Die Auszahlung eines Einkommens an eine Arbeits- oder Tätigkeitsverpflichtung zu knüpfen, hieße ein menschenwürdiges Leben an eine Verpflichtung zu knüpfen. Dies widerspricht der grundgesetzlich geschützten Unbedingtheit der Würde des Menschen (Grundgesetz, Artikel 1) und dem Recht auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit (Grundgesetz, Artikel 2).
Die konkrete Höhe für eine Existenzsicherung und Ermöglichung der Mindestteilhabe am gesellschaftlichen Leben muss sich nach dem jeweiligen nationalen Standard richten. Das jetzige Sozialhilfeniveau in der Bundesrepublik Deutschland, welches auch für die Grundsicherung für Arbeitsuchende und die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung maßgeblich ist, kann zwar das bloße Überleben, nicht aber eine menschenwürdige Existenz absichern. Eine Mindestteilhabe am gesellschaftlichen Leben ist gegenwärtig nicht gesichert, obwohl der Mensch als ein soziales Wesen Anspruch darauf hat. Das Niveau des Grundeinkommens für Deutschland muss demnach bedeutend höher sein als das jetzige Sozialhilfeniveau.
Arbeiten, die niemand gerne tut, die aber für unsere Gesellschaft wichtig sind, müssen besser bezahlt oder attraktiver gemacht werden. Tätigkeiten, in denen Menschen keinen Sinn sehen, werden mehr und mehr rationalisiert oder ersetzt. Langfristig geht es um einen grundlegenden Wandel von dem heute oft erlebten Zwang zur Erwerbsarbeit zum freiwilligen Erarbeiten der notwendigen Güter und Dienstleistungen. Das setzt eine Veränderung der Arbeitsbedingungen (demokratische Gestaltung der Konsumtion und Produktion) und ebenso auch das Grundeinkommen voraus – erstes befördert ideell, zweites materiell den Wandel vom Zwang zur Erwerbsarbeit hin zur frei gewählten ökonomischen Tätigkeit, also zum Menschenrecht auf Arbeit. Erwerbsarbeit erlaubt außerdem, mehr als „nur“ die Existenz- und Mindestteilhabe abzusichern, nämlich einen zusätzlichen Verdienst. Es bestehen also über das Grundeinkommen hinaus weitere materielle Gründe (nicht aber Zwänge) für Erwerbsarbeit.
Auch mit Grundeinkommen sind die Anreize für Jugendliche, einen Beruf zu erlernen, ausreichend hoch. Die Motivation besteht darin, dauerhaft ein höheres Einkommen zu erzielen, einen Beruf zu lernen und auszuüben und auch über das Berufsleben mit Menschen zusammen zu kommen. Auch das Interesse am Gegenstand und der Drang, sich selbst zu bewähren und eigene Fähigkeiten unter Beweis zu stellen, sind schon heute für erfolgreiches Lernen außerordentlich wichtig. Drohende materielle Not dagegen verführt dazu, voreilig Kompromisse zu machen und auf ein hohes Ausbildungsniveau zu verzichten. Zu meinen, Jugendliche würden nur unter Zwang einen anspruchsvollen Beruf ergreifen, ist ein Misstrauen, das jeder Grundlage entbehrt und der Erfahrung bei der Erziehung fast aller Kinder und Jugendlichen direkt entgegensteht.
Ja, und das ist auch gut so. Angesichts einer Überflussgesellschaft und einer hohen unfreiwilligen Arbeitslosigkeit ist eine Steigerung der Arbeitsmoral offenbar nicht vorrangig. Heute hat die Not vieler Arbeitsloser die Funktion eines abschreckenden Beispiels und schüchtert auch viele Beschäftigte so ein, dass sie immer geringere Ansprüche stellen, dass sie alle Zumutungen akzeptieren. Mit Grundeinkommen ändert sich die Situation. Die Menschen entscheiden selber, welche Arbeit für sie zumutbar ist. Die reale Möglichkeit, zu inakzeptablen Bedingungen Nein zu sagen, ermöglicht allen, wieder höhere Ansprüche an die eigene Arbeit, an das Leben überhaupt zu stellen. Das wäre eine neue Arbeitsmoral, die individuelle Freiheit und Verantwortungsübernahme statt erzwungener Tätigkeit groß schreibt. Diese neue Arbeitsmoral würde durch ein Grundeinkommen wesentlich gestärkt.
Die wenigen, die tatsächlich nur mit dem Grundeinkommen leben wollen, ohne für die Gemeinschaft irgendetwas zu machen, sind der lebende Beweis dafür, dass es diese Möglichkeit zum Nein-Sagen tatsächlich gibt und erfüllen insofern eine wichtige Funktion.
Es gibt ausreichend Gründe und Anreize, in Freiheit sinnvoll aktiv zu sein. Darüber hinaus wird auch das Interesse, ein Einkommen zu erzielen, das deutlich höher ist als das Grundeinkommen, weiterhin zur Erwerbsarbeit motivieren. Aber tatsächlich gilt: Das Grundeinkommen darf maximal so hoch angesetzt werden, dass nicht durch den Rückgang der wirtschaftlichen Leistungsbereitschaft seine eigene Finanzierung in Gefahr gerät.
Das Grundeinkommen soll als Rechtsanspruch allen zustehen – ohne eine sozialadministrative Überprüfung von Einkommen und Vermögen wie zum Beispiel bei den Grundsicherungen, wie sie von einigen Parteien vorgeschlagen werden. Es ist nicht ungerecht, dass ein Millionär auch diesen Anspruch hat, denn das Grundeinkommen ist ein Grundrecht eines jeden Menschen, wie es ein Grundrecht auf den Besuch einer öffentlichen Schule oder auf die Benutzung eines öffentlichen Weges oder ein aktives und passives Wahlrecht für jede/n gibt – egal ob arm, reich, faul oder fleißig.
Menschen mit einem hohen Einkommen oder großen Vermögen erhalten zwar das Grundeinkommen. Sie müssen aber zur Finanzierung des Grundeinkommens einen Beitrag zahlen (z.B. als Steuer), der den Betrag des Grundeinkommens übersteigt, sie sind also Nettozahler.
Außerdem wird mit dem Grundeinkommen jegliche Form der Armut am wirkungsvollsten verhindert – Einkommensarmut ebenso wie verdeckte Armut. Letzte resultiert auch daraus, dass ca. drei Millionen Bedürftige die sozialen Transfers, welche ihnen eigentlich zustehen, gar nicht in Anspruch nehmen. Die Ursache dafür ist im Wesentlichen der stigmatisierende und intransparente Charakter der bedürftigkeitsgeprüften Transfers (Grundsicherungen etc.). Das bedingungslose Grundeinkommen hebt alle diese Mängel auf – weil es jeder und jedem als Grundrecht ohne Diskriminierung zusteht.
Darüber hinaus werden mit der Abschaffung der Bedürftigkeitsprüfung Menschen und Geldmittel für wichtigere Aufgaben in der Gesellschaft frei.
Das Grundeinkommen ist ein Menschenrecht, nicht ein Recht nur für Deutsche. Unser Ziel ist die europa- und weltweite Einführung des Grundeinkommens und der Zugang aller Menschen zu einem Grundeinkommen, egal wo sie leben. Bei der Einführung eines Grundeinkommens zunächst in einem Land sollen auch Ausländer das Grundeinkommen erhalten. Über die genaue Abgrenzung des Berechtigtenkreises sowie darüber, welche Konsequenzen daraus für die Regelung der Zuwanderung zu ziehen sind, hat sich im Netzwerk keine einhellige Meinung gebildet.
Es spricht einiges dafür, dass die Verbesserung der sozialen Sicherheit im Inland günstige Auswirkungen haben wird, sowohl im Hinblick auf einen humaneren Umgang mit Flüchtlingen und Migrantinnen bzw. Migranten als auch im Hinblick auf die Bereitschaft zu internationalen Transfers, perspektivisch für ein weltweites Grundeinkommen
Die überwiegende Meinung im Netzwerk Grundeinkommen sieht vor, dass alle dasjenige Grundeinkommen beziehen, welches in dem Land ihres Lebensmittelpunkts gezahlt wird. Ein Deutscher würde in Thailand also das dort geltende Grundeinkommen beziehen. Solange es in Thailand kein Grundeinkommen gibt, erhält auch ein Deutscher, der seinen Lebensmittelpunkt nach dort verlegt, kein Grundeinkommen.
Bemerkung: Das Grundeinkommen geht weit über den Charakter einer Sozialleistung hinaus. Es ist ein Grundrecht einer jeden Bürgerin, eines jeden Bürgers – ein Menschenrecht. Es besitzt den gleichen Stellenwert wie der freie Zugang eines jeden Menschen zur sozialen, kulturellen und politischen Infrastruktur.
Viele steuerfinanzierte Sozialtransfers sollen in Deutschland im Grundeinkommen zusammengefasst werden, zum Beispiel die Sozialhilfe, Grundsicherung für Arbeitsuchende, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, BAföG, Kindergeld.
Durch Beiträge erworbene Ansprüche auf Sozialleistungen sind individuelle Rechtsansprüche an das System der sozialen Sicherung und damit an die Versichertengemeinschaft allgemein. Diese Ansprüche können zum Teil mit dem Grundeinkommen als Sockel (z. B. in der Arbeitslosen- oder in der Rentenversicherung) abgegolten werden, ersatzlos wegfallen dürfen sie nicht. In welcher Form zukünftig beitragsfinanzierte Sozialsysteme gestaltet werden, ist weiteren Diskussionen vorbehalten. Es gilt: Das Grundeinkommen soll von sozialen Existenzängsten und Ausgrenzungen befreien. Das Grundeinkommen darf nicht zu Sozialabbau führen – im Gegenteil, es soll gerade davor schützen.
Ob die Krankenkassenbeiträge in dem Grundeinkommen integriert sind oder nicht, hängt vom konkreten Modell ab. Entscheidend ist, dass das Grundeinkommen ohne den Krankenkassenanteil die Existenz und Mindestteilhabe am gesellschaftlichen Leben absichert. Jeder Mensch muss ohne Wenn und Aber Zugang zu ausreichender Gesundheitsversorgung haben.
Bedenken muss man bei dieser Frage zum einen, dass die Mieten regional sehr unterschiedlich hoch sind und zum anderen einen erheblichen Teil des Finanzbudgets der Menschen aufzehren. Das trifft auch für den Erhalt und die Nutzung von Wohneigentum zu. Unter diesem Aspekt erscheint die Zahlung von Wohngeld nach einer regional modifizierten Wohngeldtabelle notwendig und gerecht, wenn die Wohnkosten besonders hoch sind. Allerdings ist das Wohngeld eine Leistung auf Antrag, also auch mit bürokratischer Kontrolle verbunden. Wünschenswert wäre also, dass das Grundeinkommen so hoch ist, dass alle Wohnkosten daraus bestritten werden können.
Ein Grundeinkommen ersetzt nicht soziale Unterstützung und öffentliche Infrastrukturen und Dienstleistungen. Jeder Mensch, der soziale Unterstützung benötigt, hat auch ein Recht darauf. Soziale Infrastrukturen und Dienstleistungen müssen dafür in einer Weise ausgebaut werden, dass sie den Bedürfnissen der Nutzerinnen und Nutzer entsprechen. Allgemeiner ungehinderter Zugang muss gewährleistet werden.
Das Recht auf soziale Unterstützung ist genauso ein Grundrecht wie der Zugang zu Bildung, Kultur, Wissen und öffentlichen Verkehr. Auch diese Bereiche müssen dazu beitragen, allen Menschen die umfassende und selbstbestimmte gesellschaftlichen Teilhabe zu ermöglichen. Politische Argumente, die das Grundeinkommen gegen soziale Unterstützung sowie öffentliche Infrastrukturen und Dienstleistungen ausspielen, verkennen, dass Geld allein nicht ausreicht, um eine gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. Auch ist zu bedenken, dass Gebühren für die Unterstützungsangebote sowie für die Nutzung der Infrastrukturen und Dienstleistungen den realen Wert des Grundeinkommens schmälern. Daher ist auf geringe Gebühren zu achten bzw. eine umfassende Gebührenfreiheit der Nutzung der öffentlichen Infrastruktur und Dienstleistung zu gewährleisten.
Das Grundeinkommen gibt keine Antwort auf die Frage, ob Vollbeschäftigung – in welcher Form auch immer – machbar sei. Es gibt Antwort auf die Frage, ob Menschen grundabgesichert, unter von ihnen selbst mitbestimmten und akzeptierten Arbeitsbedingungen leben können – ob nun mit oder ohne Vollbeschäftigung. Wenn Vollbeschäftigung meint, dass jeder Mensch zu seinem Grundeinkommen etwas dazuverdienen kann, ist sie begrüßenswert. Entsprechender Zugang zu fachlicher und beruflicher Qualifikation gehört dazu. Ein Grundeinkommen befördert diese Form der Vollbeschäftigung und überdies die Arbeitszeitverkürzung (Teilung von Arbeitszeit). Meint Vollbeschäftigung hingegen, dass alle erwerbsarbeiten müssen, ist sie unter den Bedingungen unserer Wohlstandsgesellschaft abzulehnen. Arbeitszwang würde nicht nur die Möglichkeiten der Mitbestimmung im Wirtschaftsleben zunichte machen – er wäre auch menschenrechtswidrig. Außerdem wäre eine solche Vollbeschäftigungsgesellschaft ideologisch einseitig fixiert auf nur einen Tätigkeitsbereich, die Erwerbsarbeit. Ehrenamtliche Tätigkeiten ebenso wie unbezahlte Arbeit im privaten Bereich würden weiterhin gering geschätzt.
Ein Grundeinkommen kann nur aus einer leistungsfähigen Volkswirtschaft heraus finanziert werden. Was die Aufgabe des Staates hierbei betrifft, so gibt es kein einheitliches Meinungsbild.
Aktive Beschäftigungspolitik, so argumentieren die einen, sei erforderlich, weil das bloße Grundeinkommen für die meisten Menschen nicht das angestrebte Lebensniveau gewährleisten würde. Erst wenn ausreichend Arbeitsplätze zur Verfügung stünden, hätten alle Bürgerinnen und Bürger die Entscheidungsfreiheit, welche Erwerbstätigkeit mit welchem Sinn und welcher Ausgestaltung sie ausüben wollten. Andere argumentieren, der Staat müsse lediglich die Rahmenbedingungen für eine produktive Wirtschaft schaffen und vor allem durch eine offensive Bildungspolitik dafür sorgen, dass alle Bürgerinnen und Bürger sich ihrer Fähigkeiten und Möglichkeiten bewusst werden, um dann auch die bestmöglichen Voraussetzungen zu haben, eine befriedigende Tätigkeit auszuüben. Dies zu fördern und diejenigen bei der Qualifizierung zu unterstützen, die das nicht ohne Hilfe schaffen, bleibt weiterhin eine öffentliche Aufgabe.
Ein ausreichendes Grundeinkommen ist nur finanzierbar, wenn eine hohe gesellschaftliche Wirtschaftsleistung erzielt wird. Die Förderung der beruflichen Qualifikation der einzelnen Menschen ist auch in Zukunft extrem wichtig. Ebenso auch alle Maßnahmen, durch die Erwerbsarbeit Suchende Unterstützung erhalten. Dazu gehören zum Beispiel eine engagierte Arbeitsförderung und Arbeitsvermittlung, die allerdings dem Prinzip der Freiwilligkeit und nicht – wie heute – dem Prinzip des Zwangs und der Repression verpflichtet ist.
Geschlechterübergreifend ermöglicht ein Grundeinkommen in Verbindung mit entsprechenden sozialen Angebotsstrukturen (Krippenplätzen, Kindergärten usw.) Entscheidungsfreiheit hinsichtlich der Kombination und Abfolge verschiedener Tätigkeitsformen. Neben dem Grundeinkommen müssen – wie auch heute schon – politische Konzepte entwickelt werden, die die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an der Erwerbsarbeit ermöglichen (zum Beispiel ein starker Ausbau der Kinderbetreuung). Gleicher Lohn für gleiche Arbeit ist mit einem Grundeinkommen ebenso wichtig wie ohne Grundeinkommen..
Die Frage nach Mindestlöhnen wird nicht einheitlich beantwortet.
Befürworterinnen und Befürworter eines Mindestlohnes argumentieren, Mindestlöhne stellen sicher, dass für Erwerbsarbeit ein ordentlicher Lohn gezahlt wird. Mindestlöhne seien in einer Höhe erforderlich, die bei Vollzeitarbeit zu einem Einkommen deutlich über dem Grundeinkommen führt. Es sei nicht die Aufgabe der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, den Unternehmen einen beträchtlichen Teil der Lohnkosten abzunehmen (Kombilohn).
Die Gegnerinnen und Gegner von Mindestlöhnen argumentieren, dass es in erster Linie darauf ankomme, alle Menschen mit einem ausreichenden Einkommen auszustatten. Somit wäre bei einem echten Grundeinkommen in ausreichender Höhe ein Mindestlohn nicht erforderlich.
Einigkeit gibt es darüber, dass ein Grundeinkommen keinesfalls so niedrig sein darf, dass Menschen gezwungen sind, Erwerbsarbeit aufnehmen zu müssen, um ihre Existenz und Teilhabe zu sichern. Dies wäre auch kein Grundeinkommen im Sinne der vier Kriterien des Netzwerks. Solche niedrigen Transfers würden einen Mindestlohn und andere zusätzliche Sozialleistungen erforderlich machen.
Ein Grundeinkommen kann als Sozialdividende oder als Negative Einkommensteuer ausgestaltet sein. Die Sozialdividende wird jedem Menschen im Voraus ausgezahlt. Später erfolgt die übliche Steuererklärung beim Finanzamt, das je nach Einkommens- und Vermögenssituation die Besteuerung vornimmt. Bei Finanzierung des Grundeinkommens über eine Konsumsteuer erfolgt die Besteuerung allein im Zuge des Konsums, durch eine entsprechend gestaffelte Mehrwertsteuer.
Der Anspruch auf ein Grundeinkommen besteht mit der Negativsteuer ebenfalls. Nur wird der tatsächlich gezahlte Betrag erst bei der Steuererklärung berechnet und erstattet bzw. mit den zu zahlenden Steuern verrechnet. Eine Steuervorauserstattung wäre mit erheblichem Bürokratieaufwand
verbunden. Eine Negativsteuer ist im Übrigen nur dann ein Grundeinkommen, wenn sie dessen Kriterien entspricht. Eine Negativsteuer nur für Geringverdienende ist kein Grundeinkommen. Sie wäre ein flächendeckender Kombilohn, also letztlich eine Subvention für die Unternehmen.
Es wäre eine Milchmädchenrechnung, wollte man einfach die Bevölkerungszahl mit dem Betrag des Grundeinkommens multiplizieren und sich von der daraus folgenden Riesensumme erschrecken lassen. Tatsächlicher Finanzbedarf entsteht in der Tat, da die Einkommen von Menschen mit geringem Einkommen erhöht werden müssen. Dieser Finanzbedarf ist jedoch weit geringer als es die einfache Rechnung ergibt, da bereits jetzt jährlich rund 700 Milliarden Euro an Transferleistungen an die Bevölkerung fließen, von denen der weit überwiegende Teil durch das Grundeinkommen ersetzt würde. Jedes Finanzierungskonzept muss darauf zielen, den gesamtwirtschaftlichen Ertrag möglichst gerecht zu verteilen. Das Grundeinkommen muss deshalb in einer Weise eingeführt werden, die eine deutliche Umverteilung von oben nach unten bewirkt. Bezieherinnen und Bezieher mittlerer Einkommen sollen nicht zusätzlich belastet sondern entlastet werden. Gewinnen werden dabei alle, nämlich soziale Sicherheit – ihr Leben lang..
Zu den tatsächlichen Größenordnungen gibt es sehr unterschiedliche Finanzierungsvorschläge, von der Einkommensteuer über eine alleinige Mehrwertsteuer bis hin zum Mix verschiedener Steuern, die zur Finanzierung herangezogen werden können. Grundsätzlich gilt, dass die Besteuerung der Erwerbsarbeit langfristig aufgegeben werden muss, weil die Wertschöpfung sich zunehmend von dem in Arbeitszeit zu messenden Arbeitseinsatz entkoppelt. Hier findet sich die vergleichende Darstellung von Transfermodellen
(inklusive ihrer jeweiligen Finanzierung), die für sich beanspruchen, ein Grundeinkommen zu sein.
Die Vorstellungen zum Grundeinkommen gehen davon aus, dass Preissteigerungen ausgeglichen werden. Das Grundeinkommen ist also stets als dynamisierter Betrag zu verwirklichen.
Nein. Ein Grundeinkommen verteilt Geld um, ähnlich wie andere politisch gewollte Umverteilungen für Transfers und Subventionen. Die Geldmenge wird dazu nicht erhöht. Es ist keine allgemeine Preiserhöhung zu erwarten, aber eine andere Struktur der Preise. Jene Güter und Dienstleistungen, die überwiegend unangenehme Arbeit erfordern, könnten in der Tat teurer werden. Andererseits zeigt sich bereits heute in den qualitativ hochwertigen Angeboten der Open-Source-Bewegung, dass viele Dinge allein aus der Motivation heraus, etwas zu schaffen, entstehen und herkömmlichen Produkten durchaus ebenbürtig, ja zum Teil sogar leistungsfähiger sind.
Schon heute gibt es in einer Reihe von Ländern Bestrebungen, in bestimmten Bereichen ein Grundeinkommen einzuführen – in Namibia und Südafrika, in Brasilien, Kanada und in einigen europäischen Staaten. Diese Bestrebungen werden von einer Vielzahl gesellschaftlicher Initiativen getragen. Die Idee des Grundeinkommens wird in den letzten Jahren immer bekannter und findet zunehmend Rückhalt in der Bevölkerung.
In Deutschland gibt es mittlerweile in vielen gesellschaftlichen Bereichen, aber auch in fast allen politischen Parteien Befürworter eines bedingungslosen Grundeinkommens. Je mehr Menschen sich für ein Grundeinkommen einsetzen, je breiter die Unterstützung in der Gesellschaft wird, desto eher werden sich die Parteien der Idee annehmen und die politische Umsetzung voranbringen.
Mit Karl Marx beantwortet: Eine Idee wird zur materiellen Gewalt, sobald sie die Massen ergreift. Oder mit Victor Hugo: Nichts ist mächtiger als eine Idee, deren Zeit gekommen ist
Weiterführende Literatur ist im Netzwerk Grundeinkommen aufgelistet (www.grundeinkommen.de).
Umfassende Informationen zum Grundeinkommen bietet das Archiv Grundeinkommen (www.archiv-grundeinkommen.de)
Aktuelles aus Presse, Funk und Fernsehen sowie eine reichhaltige Dokumentation zu neuen wissenschaftlichen Werken findet sich unter Aktuelles im Archiv Grundeinkommen
Eine Zusammenfassung der Diskussionen findet sich im Bericht über die Mitgliederversammlung ; zum Ergebnisprotokoll der MV weiterlesen »
Beim Herbsttreffen mit parteifreien Bundestagskandidaten in Göttingen kam es in angenehmer Atmosphäre zu intensivem Erfahrungs- und Meinungsaustausch der TeilnehmerInnen. Ein Bericht von Sabine Storch. weiterlesen »
Persönlicher Bericht über die Großveranstaltung in Hannover weiterlesen »
Für die jetzt Betroffenen ist das bedingungslose Grundeinkommen eine zu fern liegende Hoffnung. Aufruf zu solidarischem Handeln sofort. weiterlesen »
Termin: Do. 29.01.09! Redner und Diskussionspartner: Götz W. Werner, Sascha Liebermann, Ute L. Fischer und Gerald Häfner. Infostände zur Vorstellung von Regionalinitiativen weiterlesen »
Protokoll der Mitgliederversammlung des Netzwerks Grundeinkommen am 13./14. Dezember 2008 in der Melanchthon-Akademie Köln. Schwerpunkte: Neue Satzung des Netzwerks und Wahl des Netzwerkrats weiterlesen »
CMS: GravitalisRS • Template: BlogPimp, basierend auf: Sandbox