![]() |
|
|||
![]() |
|
|||
Der Netzwerkrat (NWR) fasst seine Beschlüsse auf Sitzungen, Telefonkonferenzen (TK) oder im Umlaufverfahren. ▲
Jedes NWR-Mitglied ist grundsätzlich zur Teilnahme an den Sitzungen und TKs des NWR verpflichtet. Abwesenheiten bei NWR-Sitzungen und -TKs sind nur aus wichtigen Gründen zulässig und der Geschäftsführung (s.u.) so früh wie möglich anzukündigen. ▲
Ein NWR-Mitglied, das an einer TK nicht teilnehmen kann, kann – bei substantiellen Bedenken – per E-Mail bis 19 Uhr am Tag der TK einmalig die Behandlung eines TOPs oder einer BV auf die darauffolgende TK vertagen lassen. Vorratsvoten sind nicht möglich. ▲
Beschlüsse sollen im Konsens gefällt werden. Vetos sollen nur bei substantiellen Bedenken angewandt und möglichst nachvollziehbar begründet werden. ▲
Die durch einen Beschluss entstandene Beschlusslage ist durch den Beschluss sofort legitimiert. ▲
Der NWR ernennt aus seiner Mitte ein oder mehrere geschäftsführende Mitglieder (Geschäftsführung (GF)) und bestimmt die Dauer von deren Amtszeit. Die Verantwortungsbereiche der GF umfassen
und werden an anderer Stelle in dieser GO näher bestimmt. ▲
TKs dienen vor allem der Beschlussfassung über entscheidungsreife Fragen und sollen von inhaltlichen Debatten freigehalten werden.
Die Organisation und Leitung der TKs obliegt der GF.
Die anfallenden Gebühren für die TKs übernimmt der NWR.
TKs sind nur auf vorherigen Beschluss des NWR öffentlich.
Von den TKs werden i.d.R. Audio-Mitschnitte angefertigt, die ausschließlich den NWR-Mitgliedern zugänglich gemacht werden.
TKs finden in der Regel 14-täglich, mittwochs von 19:00 bis 20:00 Uhr statt.
Außerordentliche TKs finden auf Antrag eines NWR-Mitglieds statt, wenn dem innerhalb von 2 Werktagen kein NWR-Mitglied widerspricht. Im Übrigen gelten die gleichen Regeln wie für reguläre TKs. ▲
Die GF lädt die NWR-Mitglieder 3 Tage vor einer TK (i.d.R. Sonntag) per E-Mail ein. Die Einladung enthält
BVs und gewünschte TOPs für eine TK sind der GF und den übrigen NWR-Mitgliedern spätestens 5 Tage (i.d.R. Freitag) vor jeder TK per E-Mail mitzuteilen, wobei BVs als .doc-Datei der Mail beizufügen sind. BVs verschobener TOPs müssen nicht erneut eingereicht werden. Sollte die GF nicht fristgerecht eingereichte TOPs oder BVs ausnahmsweise auf die TO setzen, so sind sie als solche zu kennzeichnen und ihre Behandlung muss auf der TK ausdrücklich beschlossen werden. ▲
Der NWR ist beschlussfähig, wenn und solange mindestens 50% seiner Mitglieder daran teilnehmen. Mitglieder, die für längere Zeit nicht an TKs teilnehmen können, werden bei der Feststellung der Beschlussfähigkeit nicht berücksichtigt, sofern sie dem zustimmen. Eine nicht beschlussfähige reguläre TK wird automatisch auf den darauffolgenden Mittwoch verschoben. Die übrigen vereinbarten TK-Termine bleiben davon unberührt. ▲
Eine TK läuft i.d.R. folgendermaßen ab:
Die GF sorgt für die organisatorische Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von TKs des NWR. Dazu zählen folgenden Aufgaben:
Die TK-Administration sorgt für den möglichst reibungslosen technischen Ablauf der TKs. Dazu zählen folgende Aufgaben:
Über eine BV kann ausnahmsweise per E-Mail abgestimmt werden (Umlaufverfahren). Dazu sendet der/die Antragsteller/in die BV per E-Mail mit dem Vermerk „[Abstimmung]“ in der Betreffzeile an alle NWR-Mitglieder. Die BV gilt als angenommen, wenn alle NWR-Mitglieder zugestimmt haben oder wenn innerhalb von 48 Stunden (nur Werktage werden gezählt) die für Beschlussfähigkeit erforderliche Zahl von NWR-Mitgliedern zugestimmt haben und kein NWR-Mitglied dagegen gestimmt hat.
Im Umlaufverfahren gefasste Beschlüsse werden jeweils im Protokoll der vorhergehenden TK von deren PV protokolliert und als solche gekennzeichnet. ▲
Von allen TKs und Sitzungen des NWR sind Ergebnisprotokolle anzufertigen. Diskussionsverläufe werden nicht wiedergegeben.
Das Protokoll muss folgende Angaben enthalten:
NWR-Protokolle werden auf der Website des Netzwerks veröffentlicht und müssen daher die dazu erforderlichen Qualitätsstandards erfüllen sowie ein einheitliches Format gemäß der jeweils gültigen Protokollvorlage aufweisen.
Beschlüsse werden grundsätzlich in ihrem Wortlaut protokolliert und veröffentlicht. Abweichungen von dieser Praxis sind nur beim Vorliegen zwingender Gründe zulässig und müssen vom NWR im Konsens beschlossen werden. Abweichungen vom Wortlaut von Beschlüssen und BVs in öffentlichen Protokollen sind im Protokolltext klar kenntlich zu machen und zu begründen. ▲
Die GF erstellt zu Beginn ihrer Amtszeit einen Dienstplan für die TK-Protokollverantwortlichen (PV) und bringt ihn als BV zur ersten TK ihrer Amtszeit ein.
Bei Verhinderung regeln die laut Dienstplan eingeteilten PV rechtzeitig und eigenverantwortlich ihre Vertretung und informieren die GF darüber. Kann der/die PV keine Vertretung finden, tauscht er/sie den Dienst mit dem/der laut Dienstplan nachfolgenden PV.
Der/die PV sendet vor Ablauf des 2. Werktags nach der zu protokollierenden Veranstaltung (TK oder Sitzung) einen Entwurf des Protokolls per E-Mail an die Teilnehmenden der VA, die dazu vor Ablauf des 3. Werktags nach der VA ihre Zustimmung oder Änderungswünsche äußern. Anschließend überarbeitet der/die PV den Entwurf unter Berücksichtigung der eingegangenen Änderungswünsche und sendet den überarbeiteten Entwurf vor Ablauf des 4. Werktags abermals per E-Mail an die Teilnehmenden. Wenn nach Ablauf des 5. Werktags kein Widerspruch gegen den überarbeiteten Protokollentwurf vorliegt, sorgt der/die PV dafür, dass er vor Ablauf des 6. Werktags auf der Website des Netzwerks veröffentlicht wird. Lassen sich Widersprüche gegen einzelne Protokollpassagen nicht bis zum 5. Werktag nach der VA ausräumen, so legen die Widersprechenden bis zur nächsten TK eine BV vor, die geeignet ist, eine Entscheidung über die endgültige Form der jeweiligen Passage herbeizuführen. In diesem Fall wird das Protokoll als vorläufige Fassung ebenfalls vor Ablauf des 6. Werktags veröffentlicht und die strittigen Passagen darin als solche gekennzeichnet. Die GF wacht über die Einhaltung der Fristen.
Beispiel: Von der Mittwochs-TK zum veröffentlichten Protokoll
BVs enthalten Sachstandinformationen, die auch “Uneingeweihten” eine Basis schaffen, auf der sie eine qualifizierte Entscheidung treffen können. Um fundierte und wohlüberlegte Entscheidungen möglich und für Mitglieder des Netzwerks nachvollziehbar zu machen, sollten BVs entsprechend ausführlich gehalten sein.
Jede BV muss Angaben darüber enthalten, ob und welche Aktivitäten für ihre Umsetzung erforderlich sind, wer die Akteure sein sollen, bis wann die Aktionen erledigt sein sollen und wer für die Erledigung der Aktionen verantwortlich zeichnet (wer – was – bis wann). Die GF führt eine Aktionsliste auf Basis der beschlossenen Aktionen und stellt sicher, dass ihre Abarbeitung in den TKs Berücksichtigung findet.
Die GF kann die Überarbeitung einer BV für eine TK durch den/die Autor/in verlangen, wenn sie keine ausreichende Entscheidungsgrundlage bietet, Widersprüche oder zu große Ungenauigkeiten enthält, oder sich aus anderen Gründen nicht als Beschlussgrundlage für eine TK oder zur Veröffentlichung im Protokoll eignet.
Die GF kann die Behandlung von TOPs und BVs auf TKs zurückstellen, wenn sie einen für eine TK unangemessenen Diskussionsaufwand bedeuten würden.
BVs werden unverändert in die Einladungen für NWR-TKs und -Sitzungen übernommen. ▲
Die NWR-interne Kommunikation außerhalb von Sitzungen und TKs findet per E-Mail an die Adresse nwr(at)grundeinkommen.de statt.
Auf E-Mails sollen direkt angesprochene NWR-Mitglieder spätestens nach 3 Tagen reagieren. Dazu wird von jedem NWR-Mitglied erwartet, dass es regelmäßig seinen E-Mail-Eingang prüft. Sollte dies einem NWR-Mitglied vorübergehend nicht möglich sein, so hat es die übrigen NWR-Mitglieder davon vorher in Kenntnis zu setzen.
E-Mails sollen aussagekräftige Betreffzeilen enthalten. Jede E-Mail soll nur ein Thema enthalten. Bei Themenwechseln soll nicht die Antwortfunktion des Mailprogramms verwendet werden, damit eine Sortierung nach Themen nicht erschwert wird.
Für jedes NWR-Mitglied wird eine E-Mail-Adresse der Form nachname@grundeinkommen.de eingerichtet.
Für E-Mails, die NWR-Mitglieder in Ihrer Funktion als NWR an Dritte senden, soll grundsätzlich die Absenderadresse der Form nachname@grundeinkommen.de verwendet werden. In begründeten Ausnahmefällen kann diese Adresse ersatzweise als „Antwort an“-Adresse verwendet werden.
Signaturen von E-Mails, die NWR-Mitglieder in Ihrer Funktion als NWR an Dritte senden, dürfen nur Angaben enthalten, die in Zusammenhang mit dem Netzwerk Grundeinkommen und den Funktionen des Absenders im Netzwerk stehen.
Die Standard-Form der Signatur von NWR-Mitgliedern lautet:
Vorname Nachname
Mitglied im Netzwerkrat des
Netzwerk Grundeinkommen
nachname@grundeinkommen.de
Tel.: (gemäß DIN 5008 optional)
Mobil: (gemäß DIN 5008 optional)
▲
Die GF stellt eine E-Mail-Vorlage für Bestätigungsmails zur Verfügung. ▲
Abkürzungen
| BV | Beschlussvorlage |
| GF | Geschäftsführung |
| GO | Geschäftsordnung |
| i.d.R. | in der Regel |
| KP | Kontaktperson |
| NWR | Netzwerkrat |
| PV | Protokollverantwortliche/r |
| TK | Telefonkonferenz |
| TKL | TK-Leitung |
| TO | Tagesordnung |
| TOP | Tagesordnungspunkt |
Änderungsprotokoll
| Beschluss | Autor | Änderung |
|---|---|---|
| 16.11.11 | Reimund Acker | Quorum bei Umlaufverfahren geändert |
| 08.11.11 | Reimund Acker | Auszahlungsmodalitäten von Vereinsgeldern eingefügt |
| 08.11.11 | Reimund Acker | 1. Abrechnungsformulare eingefügt 2. Dienstplan entfernt |
| 26.06.11 | Reimund Acker | Regeln für Umlaufbeschlüsse geändert |
| 18.05.11 | Reimund Acker | Ergänzung zu Beschlussfähigkeit |
| – | Reimund Acker | Dienstplan eingefügt |
| 17.11.10 | Reimund Acker | 1. TKs mittwochs; Feiertagsregelung gestrichen 2. Absenderadresse und Signatur für externe Mails |
| 16.08.10 | Reimund Acker | 1. Beschlussfassung im Umlaufverfahren 2. Protokollierung der BVs im Wortlaut |
| 19.06.10 | Reimund Acker | Erstfassung |
Die sozialwissenschaftliche Fakultät der Fachhochschule Köln und die Kölner Initiative Grundeinkommen laden zu einer Podiumsdiskussion „Grundeinkommen zur Bundestagswahl 2013“ am 12.11.2011 in der Fachhochschule Köln ein. weiterlesen »
Zwischenschritte zum bedingungslosen Grundeinkommen sollen bereits heute zur Lösung sozialer Probleme beitragen und sich an zwei Zielen orientieren: 1. Sicherung des soziokulturellen Existenzminimums für alle und 2. zunehmende Entkopplung von Einkommen und Leistung. weiterlesen »
Das diesjährige Pfingsttreffen der Göttinger Initiative bot den TeilnehmerInnen inhaltliche, soziale und emotionale Abwechslung. weiterlesen »
Vieles spricht dafür, dass die von Götz Werner und anderen vorgeschlagene „Konsumsteuer“ weder die einzige noch die beste Variante der Finanzierung des bedingungslosen Grundeinkommens (BGE) darstellt. weiterlesen »
Mehr als 1000 Unterschriften in der ersten Woche nach Erscheinen seines „Brandbriefs“ – auch die jüngste Aktion des Berliners Ralph Boes sorgt für Aufsehen. Dorothee Schulte-Basta hat nachgefragt. weiterlesen »
Ein neuer Sammelband zum Grundeinkommen ist erschienen. Auch ein Beitrag von Michael Opielka ist dabei. weiterlesen »
CMS: GravitalisRS • Template: BlogPimp, basierend auf: Sandbox