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Netzwerk Grundeinkommen

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Über uns


Das Netzwerk Grundeinkommen wurde am 9.7.2004 gegründet. Dies ist in dieser Presseerklärung dokumentiert.

Die Statuten präzisieren und ersetzen den Text „Struktur des Netzwerks Grundeinkommen“ vom 12.12.2004, der hier als pdf nachzulesen ist.
Die Statuten wurden auf der Mitglliederversammlung des Netzwerks am 12.12.2009 ergänzt (die Wahlordnung des NWR wird noch nachgetragen).
Die bis dahin gültigen Statuten vom 13.12.2008 sind hier als pdf nachzulesen.

Statuten des Netzwerks Grundeinkommen

(beschlossen auf den Mitgliederversammlungen vom 13.12.2008 und 12.12.2009)

Präambel

Das Netzwerk Grundeinkommen ist ein Zusammenschluss von Einzel­personen, Organisatio­nen und Initiativen mit dem Ziel, ein bedingungs­loses Grundeinkommen für alle Menschen einzuführen,

  • das existenzsichernd ist und gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht,
  • auf das ein individueller Rechtsanspruch besteht,
  • das ohne Bedürftigkeitsprüfung und
  • ohne Zwang zu Arbeit oder anderen Gegenleistungen

garantiert wird.

Das Grundeinkommen soll dazu beitragen, Armut und soziale Notlagen zu beseitigen, den individuellen Freiheitsspielraum zu vergrößern sowie die Ent­wick­lungs­chancen jedes Einzelnen und die soziale und kulturelle Situation im Gemein­wesen nachhaltig zu verbessern.

Ziele, Aufgaben und Vernetzung des Netzwerks Grundeinkommen

Das Netzwerk Grundeinkommen fördert die Diskussion verschiedener Grund­einkommens­modelle unter Berücksichtigung der oben erwähnten vier Kriterien. Es führt die gesellschaftli­che Auseinandersetzung mit politischen Entscheidungsträgern, Wirtschafts- und Sozialver­bänden, Gewerkschaften, sozialen Bewegungen und anderen relevanten Organisa­tionen. Zugleich unterstützt es die wissenschaftliche Debatte zum Grund­einkommen und den damit zusammenhängenden Fragen. Ziel des Netz­werks ist es, das Grundeinkom­men in einem möglichst breiten gesell­schaft­lichen Bündnis einzuführen.

Das Netzwerk Grundeinkommen arbeitet mit den Grundeinkommensbewegungen in anderen Ländern zusammen und unterstützt die weltweite Verbreitung der Idee entsprechend den oben angeführten vier Kriterien. Das Netzwerk Grundeinkommen ist Mitglied des Basic Income Earth Network (BIEN).

I. Mitgliedschaft
  1. Die Mitgliedschaft erwirbt man durch eine schriftliche Absichtserklärung gegenüber dem Netzwerkrat, aus der hervorgeht, dass man die Ziele des Netzwerks Grundeinkommen unterstützt. Die Erklärung kann auch per E-Mail oder auf der Website erfolgen. Der Austritt erfolgt durch Erklärung gegenüber dem Netzwerkrat, schriftlich, per E-Mail oder Website-Eintragung.
    Rassismus in Sinne einer gruppenspezifischen Abwertung von Menschen ist mit einer Mitgliedschaft im Netzwerk Grundeinkommen unvereinbar.
  2. Neben der persönlichen ist auch die Mitgliedschaft von Organisationen, nicht jedoch die von politischen Parteien, möglich.
  3. Um die Finanzierung der Aufgaben des Netzwerks sicherzustellen, werden die Mit­glieder gebeten, freiwillige Unterstützungsbeiträge nach Selbst­einschätzung zu ­leistet. Die Beiträge werden an den Förderverein als Spende angewiesen.
  4. Die Mitglieder werden über die Beschlüsse der Gremien und Organe des Netzwerks regelmä­ßig auf der Website und per E-Mail infor­miert. Außerdem erhalten sie Unterstützung für Veranstaltungen und Aktionen zum Grundeinkommen.
  5. Mitglieder können beim Verstoß gegen diese Statuten aus dem Netzwerk ausgeschlossen bzw. die Aufnahme als Mitglied kann verweigert werden. Den Ausschluss bzw. die Nichtaufnahme muss der NWR mit Zweidrittelmehrheit beschließen. Gegen den Ausschluss oder die Verweigerung der Aufnahme ist Einspruch binnen vier Wochen möglich. Über den Einspruch entscheidet die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit.
II. Mitgliederversammlung (MV)

Die MV ist das höchste Organ des Netzwerks Grundeinkommen. Sie entscheidet über die grundsätzlichen Aufgaben und Positionen des Netzwerks und wählt den Netzwerkrat.

  1. Die Mitgliederversammlung findet mindestens einmal pro Kalender­jahr statt und muss den Mitgliedern mindestens sechs Wochen vor­her auf der Web­­site des Netzwerks und per E­-Mail bekannt gegeben werden.
  2. Die MV wird vom Netzwerkrat einberufen. Eine außerordentliche MV muss einberufen werden, wenn mindestens 10 Prozent der Mitglieder es verlangen.
  3. Mitgliederversammlungen sind öffentlich und alle Anwesenden haben Rederecht. An­wesende Einzelmitglie­der und Mitglieds­or­ga­ni­sa­tio­nen mit anwesen­den Delegierten sind mit jeweils einer Stimme stimm­berechtigt, wenn sie dem Netzwerk spätestens drei Wo­chen vor der jeweiligen Mitgliederversammlung beigetreten sind. Dele­gierte müssen nicht Mitglied sein. Ein­zel­mit­glieder die gleichzeitig Delegierte sind haben nur eine Stimme.
  4. Die auf der Mitgliederversammlung zu behandelnde Tagesordnung wird von einer Antrags­kommission er­stellt, die der Netzwerkrat einberuft. Anträge für die Mitgliederversammlung müssen der Antrags­kommis­sion bzw. dem Netzwerkrat spätestens zwei Wochen vor Beginn der Mitgliederversammlung in schriftlicher Form vor­liegen. Später eingehende Anträge werden nur berücksichtigt, wenn es der Netzwerkrat beschließt. Anträge zur Ge­schäfts­ordnung können auch wäh­rend der Mitgliederversammlung gestellt werden. Andere Initiativanträge während der Mitgliederversammlung können gestellt werden, wenn die Mitgliederversammlung es beschließt.
  5. Die Mitgliederversammlung trifft Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Für eine Ände­rung dieser Statuten ist eine Zweidrittelmehrheit erforderlich.
III. Netzwerkrat (NWR)

Der Netzwerkrat ist nach der Mitgliederversammlung höchstes Organ des Netzwerks. Er ist für alle Fragen zuständig, die nicht von der Mitglieder­versammlung selbst entschieden werden und vertritt die Belange der Mit­glieder zwischen den Mitgliederversammlungen.

  1. Der Netzwerkrat setzt sich aus bis zu zwölf Personen zusammen. Er soll geschlechter-, regional- und organisationsparitätisch zusam­men­gesetzt sein.
  2. Der Netzwerkrat wird für zwei Jahre von der Mitgliederversammlung gewählt. Beim Ausscheiden von Mitglie­dern des Netzwerkrats werden die freiwerdenden Plätze auf der nächsten Mitglieder­ver­sammlung durch eine Nachwahl besetzt.
  3. Der Netzwerkrat nimmt eine Auf­gaben­ver­teilung zwischen seinen Mitgliedern vor, die er gegen­über den Mitgliedern des Netz­werks trans­parent zu machen hat.
  4. Der Netzwerkrat tagt öffentlich. Seine Sitzungen finden mindestens einmal pro Quartal statt. Die Termine legt er zu Jahresbeginn fest­ und gibt sie den Mitgliedern des Netzwerks innerhalb von zwei Wochen bekannt. Zwischen den Sitzungen kann der Netz­werkrat Beschlüsse per Telefonkonferenz oder im Umlauf­verfahren fassen. Die Nichtöffentlichkeit eines TOPs darf nur beim Vorliegen zwingender Gründe unter Nennung dieser Gründe im öffentlichen Protokoll erfolgen und muss vom NWR im Konsens beschlossen werden. Die nichtöffentlich behandelten Punkte der Tagesordnung sind im öffentlichen Protokoll im Einzelnen zu benennen.
  5. Die Beschlüsse des Netzwerkrats werden den Mitgliedern innerhalb von zwei Wo­chen bekannt gemacht.
IV. Regionalinitiativen (RIs)

Das Netzwerk wird von Einzelpersonen, Regional­initiativen und weiteren Organisationen getragen, die dem Netzwerk beige­treten sind. Regional­initiativen und Mitgliedsorganisationen arbeiten selbständig, sind jedoch den Statuten des Netzwerks verpflichtet.

V. Arbeitsgruppen im Netzwerk (AGs)

Um Diskussionen im Netzwerk voranzubringen, Aktionen vorzubereiten und durchzuführen sowie die Zusammenarbeit von Initiativen und Organisationen zu verbes­sern, können Arbeitsgruppen eingerichtet werden, die vom Netzwerkrat bestätigt werden müssen und mit einem eigenen Etat ausgestattet werden können. Alle Arbeitsgruppen benennen gegen­über dem Netzwerkrat eine/n SprecherIn und informieren den Netzwerkrat regelmäßig über den Stand ihrer Aktivitäten.

VI. Förderverein
  1. Träger des Netzwerks Grundeinkommen ist der gemeinnützige „Verein zur Förderung des bedingungslosen Grundeinkommens“, der für die Finanzierung der Aktivitäten des Netzwerks zuständig ist. Diese Trägerschaft ist in der Vereinssat­zung kenntlich zu machen. Mitglieder des Vereins und seines Vorstands sind die je­weils gewählten Angehörigen des Netzwerkrats.
  2. Der Vereinshaushalt wird von der Mitgliederversammlung des Netz­werks verabschiedet. Die laufenden finanziellen Geschäfte und buchhalterischen Aufgaben werden von einem Finanz­gremium des Netzwerks wahr­genommen, das vom Netzwerk­rat eingesetzt und kontrolliert wird.
VII. Wissenschaftlicher Beirat
  1. Der Netzwerkrat ernennt die Mitglieder des wissenschaftlichen Beirats. Sie sollen das Netz­werk und den Netzwerkrat in Fragen beraten, die mit dem Grundeinkom­men verbunden sind. Die Mit­glieder des Netzwerks und der Netzwerkrat können den Beirat zu bestimmten Themen befragen, er kann seine Positionen aber auch aus eigener Initiative einbringen.
  2. Die Mitglieder des Beirats sollten auch Mitglied des Netzwerks sein. Der Netzwerkrat benennt Personen aus seiner Mitte, die für den Kontakt zum Beirat und seinen Mitgliedern zuständig sind.

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