Aktuelle Studie zum Existenzminimum von Lutz Hausstein

Ronald Blaschke 01.06.2015 Druckversion

Bag of Groceries Lutz Hausstein hat mit der Studie “Was der Mensch braucht” (PDF-Dokument, Mai 2015) nun bereits zum dritten Mal das Existenzminimum mit der Warenkorbmethode ermittelt (dazu siehe Blaschke 2012, S. 125 ff.). Dabei werden alle Güter und Dienstleistungen in einen “Warenkorb” gelegt, die für die physische Existenz und gesellschaftliche Teilhabe unverzichtbar sind und ihr aktueller Preis ermittelt. Die Summe der Preise ergibt den Mindestbedarf. Die Warenkorbmethode betrachtet das Bundesverfassungsgericht (z. B. Urteil vom 23. Juli 2014, Rn. 84) explizit als eine Möglichkeit, das soziokulturelle Existenzminimum zu ermitteln. Das Europäische Parlament vertritt die Auffassung, dass die Bestimmung der Höhe von Mindesteinkommen durch die jeweilige nationale Armutsrisikogrenze mittels eines Warenkorbs ergänzt werden soll.*

Hausstein kritisiert in seiner Studie zu Recht die Statistikmethode, die von Bundesregierung bzw. von Wohlfahrtsverbänden und Gewerkschaften zur Bedarfsermittlung bzw. -beschreibung genutzt wird: “Zusammenfassend kann man feststellen, dass die EVS-Statistik schon aufgrund der ihr innewohnenden Logik prinzipiell nicht dazu in der Lage ist, ein Existenzminimum zu ermitteln.” (S. 18) Bei dieser Methode werden die Ausgaben einer willkürlich festgelegten Einkommensgruppe zur Grundlage der Bedarfsermittlung herangezogen. Da die derzeit ausgewählten Einkommensgruppen (die unteren 15 Prozent in der Einkommenshierarchie bei Alleinstehenden) bereits unterhalb der Armutsrisikogrenze und in materieller Unterversorgung leben, ist das absurd: von den Ausgaben Armer wird der Bedarf für Arme abgeleitet (dazu auch Blaschke 2012, S. 128 ff.) Das ergibt zwangsläufig einen Armutsregelbedarf, derzeit 399 Euro für alle Grundsicherungen.

Hausstein stellt fest:

“Wie schon nach den Untersuchungen „Was der Mensch braucht“ aus 2010 und 2011 erweist es sich, dass der mittels der EVS-Statistikmethode sowie den nachfolgenden zusätzlichen Kürzungen ermittelte Regelbedarf das anhand dieser warenkorbbasierten Untersuchung ermittelte Existenzminimum eklatant unterschreitet. Aufgrund der beträchtlichen Bedarfsunterdeckung um rund die Hälfte des eigentlich notwendigen Betrags sind nicht nur die grundgesetzlich zugesicherten soziokulturellen Teilhabemöglichkeiten in hohem Maße infrage gestellt, sondern die Defizite greifen allzu häufig in rein existenzielle Bereiche ein.” (S. 49)

Hausstein ermittelt für 2015 einen Regelbedarf (ohne Kosten von Unterkunft und Heizung) von monatlich rund 734 Euro (S. 42 f.). Das Existenzminimum mit den durchschnittlichen, derzeit als “angemessen” anerkannten Kosten von Unterkunft und Heizung (monatlich ca. 300 Euro für Alleinstehende) läge dann bei rund 1034 Euro. Unterstellt, dass die derzeit in den Kommunen anerkannten Kosten von Unterkunft und Heizung nicht die notwendigen Ausgaben für eine angemessene Wohnung abdecken, kann das reale derzeitige Minimum zur Sicherung der Existenz und gesellschaftlichen Teilhabe (ob nun für Grund-/Mindestsicherungen oder für Grundeinkommen) bei einer Größenordnung von weit über 1050 Euro angesetzt werden. Diese Höhe würde auch den Hochrechnungen der verschiedenen Armutsrisikogrenzen für Deutschland, die dem EU-Standard entsprechen, auf das Jahr 2015 ergeben. Die derzeit öffentlich verfügbaren Daten: Sozioökonomisches Panel – SOEP – im Jahr 2011 980 Euro, Einkommens- und Verbrauchsstichprobe – EVS – im Jahr 2008 1063 Euro.

* Beschlüsse des Europäischen Parlaments

Bericht über die Förderung der sozialen Integration und die Bekämpfung der Armut, einschließlich der Kinderarmut, in der EU (24. Oktober 2008)

Artikel 9:  “Das Europäische Parlament schlägt der Kommission vor, in Betracht zu ziehen, eine gemeinsame Methode für die Berechnung des Existenzminimums und der Lebenshaltungskosten (Korb von Waren und Dienstleistungen) einzuführen, um vergleichbare Messgrößen für das Armutsniveau zu gewährleisten, und ein Kriterium für das unabdingbare sozialpolitische Eingreifen festzulegen.”

Bericht über die Bedeutung des Mindesteinkommens für die Bekämpfung der Armut und die Förderung einer integrativen Gesellschaft (20. Oktober 2010)

Artikel 36: “Das Europäische empfiehlt der Kommission […] in Betracht zu ziehen, eine gemeinsame Methode für die Berechnung des Existenzminimums und der Lebenshaltungskosten (Korb von Waren und Dienstleistungen) einzuführen, um vergleichbare Messgrößen für das Armutsniveau zu gewährleisten […];”

Bericht über die Europäische Plattform zur Bekämpfung der Armut und der sozialen Ausgrenzung (24. Oktober 2011)

Buchstabe R: “In der Erwägung, dass die Armutsschwelle, deren Definition bei 60 % des jeweiligen nationalen Medianeinkommens liegt, zwar einen nützlichen und notwendigen Indikator der relativen Armut darstellt, dieser aber um andere Indikatoren wie das Konzept und die Berechnung eines ‘Warenkorbs’ der grundlegenden Güter und Dienstleistungen auf nationaler Ebene […] und die vom Rat ‘Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz’ im Juni 2010 festgelegten Indikatoren (Armutsrisiko, materielle Armut und Haushalte mit sehr niedriger Erwerbsbeteiligung) ergänzt werden muss, um den Bedarf an staatlichen Maßnahmen aufzuzeigen.”

Artikel 20: “Das Europäische Parlament fordert die Kommission auf, für die Definition des ‘Warenkorbs’ grundlegender Güter und Dienstleistungen, die zur Sicherung eines menschenwürdigen Lebens für die Allgemeinheit notwendig sind, in Zusammenarbeit mit der Europäischen Zentralbank gemeinsame Grundsätze vorzuschlagen, und weist darauf hin, dass die unmittelbaren wirtschaftlichen Bedürfnisse mit der Achtung der Menschenwürde und einem wirksamen Zugang zu ausnahmslos allen – bürgerlichen, politischen, wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und kulturellen – Grundrechten einher gehen müssen.”

Foto “42-15217590” von yanyanyanyanyan Lizenz: CC BY-NC 2.0

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