Bundestag lehnt Anträge zur Abschaffung oder Entschärfung von Hartz-IV-Sanktionen ab

Patrick Wehner 01.10.2015 Druckversion

Screenshot von Sanktionsdebatte im Bundestag, Quelle: Deutscher Bundestag

Screenshot von Sanktionsdebatte im Bundestag, Quelle: Deutscher Bundestag

In der Debatte um die Sanktions­praxis des Harz-IV-Systems wurden am 1. Oktober 2015 im Bundes­tag die An­träge der Frak­tionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen abge­lehnt. Die Linke hatte in ihren beiden An­trägen vorge­schlagen, die Sank­tionen bei Hartz IV und Leistungs­einschränkungen bei der Sozial­hilfe abzu­schaffen sowie eine sanktions­freie Mindest­sicherung einzu­führen. Die Grünen  for­derten in ihrem Antrag ein Sanktions­moratorium, also die Aus­setzung der Sank­tionen, bis zum Vor­liegen einer wissenschaft­lichen Analyse der Sanktions­praxis und darauf auf­bauender Veränderungs­empfehlungen.

Die Linke sowie Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich bei den Abstimmungen der jeweils anderen Partei. Die Mehrheit der Abgeordneten stimmte in der Bundestagsdebatte gegen die Anträge und folgte damit den Empfehlungen des Ausschusses für Arbeit und Soziales, in dem die Anträge unter Hinzuziehung von Sachverständigen in einer öffentlichen Anhörung diskutiert worden waren.

Eine sanktionsfreie Mindestsicherung lehnten alle Parteien außer Die Linke ab.

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