Entwurf für Statuten des Netzwerks Grundeinkommen

Arbeitsgruppe Statuten 02.06.2008 Druckversion

Mit Blick auf die außerordentliche Mitgliederversammlung am 5. Juli in Hannover hat eine Arbeitsgruppe aus Mitgliedern des SprecherInnenkreises und Vertretern der Kommission Demokratie und Transparenz den Entwurf neuer Statuten des Netzwerks Grundeinkommen erarbeitet. Diese sollen in Hannover diskutiert und beschlossen werden. Im Sinne der Vorbereitung der Diskussion in Hannover bitten wir alle, diesen Entwurf innerhalb der Kommission, vor allem aber in den regionalen Initiativen konstruktiv-kritisch zu erörtern.

Für die Diskussion des Entwurfs bitten wir, die Kommentarfunktion auf dieser Website zu nutzen. Formelle Änderungsanträge sollten unter dem Stichwort „Änderungsanträge Statutenentwurf“ an kontakt@grundeinkommen gesandt werden.

Eine wichtige Anmerkung: Seitens des SprecherInnenkreises gibt es keine Planungen, bereits am 5. Juli in Hannover Wahlen für die neuen Netzwerkgremien (z.B. des Netzwerkrates) durchzuführen. Vielmehr soll der derzeitige SprecherInnenkreis – wie in der gültigen Netzwerksatzung vorgesehen – bis zur nächsten ordentlichen Mitgliederversammlung im Herbst im Amt bleiben, und erst dann sollen auf der Grundlage neuer Statuten Neuwahlen stattfinden.

7 Kommentare

Gisela Brunken schrieb am 04.06.2008, 20:17 Uhr

Zur Präambel:

Ich finde es gut, im ersten Satz von „Einzelnen“ zu schreiben, da das geläufiger als der Begriff „Individuen“ ist.

Der Zusatz „ohne Verpflichtung zu anderen Gegenleistungen“ sollte m.E. bleiben, denn erst dadurch wird die Bedingungslosigkeit vollständig definiert.

“...den individuellen Freiheitsspielraum zu vergrößern und die Entwicklungschancen jedes Einzelnen nachhaltig zu verbessern.“

Was ist genau mit „individuellen Freiheitsspielraum“ und mit „nachhaltig“ gemeint?

Vielleicht lässt sich das etwas konkreter ausdrücken, etwa “...die Möglichkeit selbstbestimmter Lebensplanung und Lebensgestaltung verbessern…“, “...eine Vielzahl von Tätigkeiten und Lebensformen ermöglichen…“.

Gisela Brunken schrieb am 04.06.2008, 20:18 Uhr

Ziele, Aufgaben und Vernetzung des Netzwerks Grundeinkommen

Zu den ersten beiden Absätzen:

Zweiter Satz:

„Es führt (statt sucht) die gesellschaftliche Auseinandersetzung … Gruppen UND Einzelpersonen.“

Mit dem folgenden Satz weiß ich nicht ganz genau, was gemeint ist: „Ziel des Netzwerks Grundeinkommen ist, das Grundeinkommen in einem möglichst breiten gesellschaftlichen Bündnis einzuführen und zu verankern.“

Das müsste deutlicher formuliert werden.

Diesen Satz würde ich weglassen: „Die Perspektive des Netzwerks ist nicht auf Deutschland beschränkt.“ und stattdessen den nächsten Satz so beginnen: „Das Netzwerk Grundeinkommen arbeitet mit den …“

“... hat sich … vernetzt…“ Was heißt das genau? Ist das Netzwerk Mitglied von BIEN, kooperiert das Netzwerk mit BIEN…?

Das müsste deutlich werden.

Gisela Brunken schrieb am 06.06.2008, 19:34 Uhr

Zu 1.Mitgliedschaft

2. \"Neben der persönlichen ist auch die Mitgliedschaft von Organisationen, nicht jedoch von Parteien möglich.\"

Es sollte vorausgesetzt werden, dass diese Organisationen ein Grundeinkommen mit den vier Kriterien des Netzwerks befürworten.

Man könnte das also so formulieren:

\"Neben der persönlichen ist auch die Mitgliedschaft von Organisationen, welche ein BGE mit den vier Kriterien entsprechend der Definition des Netzwerks Grundeinkommen befürworten, möglich.\"

Das hätte zur Konsequenz, dass nicht attac, jedoch die attac-AG \"Genug für alle\" vielleicht wohl Mitglied sein könnte.

Folgerichtig wäre es dann auch, wenn das Netzwerk selber nur in Orgnaisationen Mitglied ist, welche ein Grundeinkommen vertreten.

Die Zusammenarbeit mit anderen Organisationen müsste auch ohne gegenseitige Mitgliedschaft möglich sein.

Gisela Brunken schrieb am 06.06.2008, 20:14 Uhr

Zu 1.Mitgliedschaft

4. \"Mitglieder werden über Beschlüsse der Gremien und Organe des Netzwerks regelmäßig auf der Website und über Newsletter informiert. Außerdem erhalten sie Unterstützung für Veranstaltungen und Aktionen zum Grundeinkommen.\"

Vielleicht wäre es ratsam, es konkreter auszudrücken als mit \"regelmäßig\". Es dürfte jedoch nichts versprochen werden, was evtl. nicht einhaltbar ist.

Mit dem Satz \"Außerdem erhalten sie Unterstützung für Veranstaltungen und Aktionen zum Grundeinkommen.\" könnten hohe Erwartungen geweckt werden und Enttäuschungen eintreten, wenn diese Unterstützung nicht, oder nicht wie gewünscht, möglich ist.

Daher würde ich empfehlen, diesen Satz wegzulassen.

Unterstützt werden könnte auch ohne dass jemand per Satzung dazu verpflichtet ist.

Außerdem ist dem Satz nicht zu entnehmen, ob mit Mitgliedern auch Initiativen gemeint sind.

Wolfgang Schlenzig schrieb am 09.06.2008, 09:38 Uhr

3 Bemerkungen:

1. Der NWR sollte größer sein, damit möglichst viele Regionen und Strömungen vertreten sind.

2. Einen starken SPK brauchen wir auf alle Fälle.

3. Zu einer Geschäftsstelle steht gar nichts.

Gisela Brunken schrieb am 13.06.2008, 14:22 Uhr

Der Ausdruck Netzwerkrat klingt etwas abgehoben. Passender und einladender wäre vielleicht \"Delegiertenkreis\".

Zu den Bemerkungen von Wolfgang Schlenzig:

1. Ich vermute, dass es schwierig werden könnte, überhaupt zwölf Plätze zu besetzen. Außerdem ist eine Gruppe von zwölf Personen noch überschaubar und in der Lage eine arbeitsfähige und handlungsfähige Einheit zu bilden.

Meine Frage wäre, ob unbedingt die Hälfte aus den regionalen Initiativen kommen müssen. Das würde sich vielleicht sowieso ergeben. Schreibt man das fest, macht man das Netzwerk zu einem \"halben Initiativenverband\" mit entsprechenden Erwartungen.

2. Wenige Personen, die jedoch genug Zeit haben, sich zu engagieren, können mehr bewirken, als viele mit wenig Zeit.

3. Bevor eine Geschäftsstelle geplant und aufgebaut wird, sollte erst einmal ein Beschluss gefasst werden, Mitgliederbeiträge einzuführen.

Viktor Panic schrieb am 17.06.2008, 16:02 Uhr

Zur Präambel:

Ich finde es schade, dass dort wieder das Vorurteil bestätigt wird, das BGE sei lediglich für die Armen gedacht.

Meiner Überzeugung nach wird seine Einführung zum Verschwinden der sogenannten strukturellen Arbeitslosigkeit führen, zur Stabilisierung des Wirtschaftswachstums, zur Senkung von Lohnnebenkosten, soweit diese durch die Ungleichverteilung der Arbeit bedingt sind und damit zur Stärkung des Witschaftsstandorts, und zwar ohne - wie es neoliberale kalkulieren - anderen Ländern wirtschaftlich zu schaden.

Im Übrigen profitieren ja auch viele Normalverdiener vom BGE. Das wird schon in der öffentlichen Diskussion kaum deutlich.

Mein Vorschlag lautet, dass das BGE der beste Weg sei, den Wert der Arbeit in individuellen Wohlstand zu übersetzen, als dies bisher der Fall ist, und zwar ohne die Menschenwürde derer zu verletzen, die zu Arbeit nicht bereit oder imstande sind.

(Zu \"bereit oder imstande\" ist mir leider nichts besseres eingefallen. Auch ich teile natürlich die Auffassung, dass sich jeder Mensch ohne Sanktionen gegen Erwerbstätigkeit entscheiden dürfen sollte.)

Also nochmal in einem Satz: Unsere Präambel sollte deutlich machen, dass das BGE letztlich ALLEN Bürgern nützt.

Einen Kommentar schreiben

Erforderliche Felder sind mit * markiert.
Bitte beachten Sie die Regeln für die Veröffentlichung von Kommentaren.