AfD möchte Zwangsarbeit statt „Grundeinkommen“
In ihrem Antrag „Aktivierende Grundsicherung statt bedingungslosem Grundeinkommen – Einführung von Bürgerarbeit“ verlangt die AfD-Fraktion im Bundestag die Einführung von verpflichtender Bürgerarbeit: Die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II („Bürgergeld“) sollen „für volljährige erwerbsfähige Leistungsbezieher nach einer Karenzzeit von sechs Monaten grundsätzlich an die Teilnahme an der ‚Bürgerarbeit‘ mit fünfzehn Wochenstunden geknüpft werden, soweit nicht bereits eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit mindestens zwanzig Wochenstunden besteht.“ Damit ist nichts anderes gemeint als die Einführung von Zwangsarbeit*, mit der die AfD das sogenannte Bürgergeld (Hartz V) verschärfen will.
Davon abgesehen, dass das als „Bürgergeld“ bezeichnete Hartz V nichts mit einem Grundeinkommen zu tun hat, wie die AfD meint, zeigt dieser Antrag einmal mehr, aus welchem Holz sie geschnitzt ist. Konkret heißt es im Begründungsteil des AfD-Antrages: „[Die] Mittel zur Existenzsicherung [sollen] an die Teilnahme an der ‚Bürgerarbeit‘ geknüpft werden. […] In der Verpflichtung zur Bürgerarbeit liegt weder eine Herabwürdigung der menschlichen Persönlichkeit noch der Menschenwürde. Überdies ergibt sich aus dem Grundgesetz auch kein Anspruch auf ein de facto bedingungsloses Grundeinkommen im Sinne einer dauerhaften Transfergarantie.“
Im Antrag wird die Zwangsarbeit wie folgt begründet:
„Die Verpflichtung zur ‚Bürgerarbeit‘ soll für volljährige Erwerbsfähige nach sechs Monaten Grundsicherungsbezug einsetzen. Bei der ‚Bürgerarbeit‘ handelt es sich um gemeinnützige Beschäftigungsprogramme auf kommunaler Ebene mit 15 Wochenstunden. Mögliche Einsatzbereiche sind: Zivil- und Katastrophenschutz, Heimatpflege und Ortsverschönerung, Umwelt- und Naturschutz, Hilfe für Menschen mit Behinderungen, Seniorenhilfe, Wohlfahrtspflege, Tierschutz. Eine gesonderte Vergütung erfolgt nicht, es werden nur Mehraufwendungen wie z.B. Fahrkosten erstattet. Mit der Einführung der ‚Bürgerarbeit‘ werden die Grundsicherungsleistungen künftig nicht mehr nahezu ‚bedingungslos‘ gewährt. Durch die Bürgerarbeit selbst wird kein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis begründet, es wird aber eine starke positive Lenkungswirkung zur Aufnahme einer SV-pflichtigen Beschäftigung entfaltet.“
Sollte jemand Bürgerarbeit verweigern, so droht ihm nach dem Willen der AfD das Folgende: „Eine Umstellung von Geldleistungen auf Sachleistungen in Form einer ‚Sachleistungs-Debitkarte‘ ermöglicht eine verhältnismäßige Leistungsbeschränkung in den Fällen einer nicht gerechtfertigten Verweigerung der ‚Bürgerarbeit‘. Bei dauerhafter nicht gerechtfertigter Verweigerung der ‚Bürgerarbeit‘ sollen auch verhältnismäßige Leistungsminderungen (Sanktionen) zum Zuge kommen.“
Übrigens ist die AfD-Fraktion mit dieser Forderung nach Bürgerarbeit als Gegenleistung für das „Bürgergeld“ unter entsprechender Sanktionsandrohung nicht allein: Der Wirtschaftsrat der CDU forderte in einer Pressemitteilung zum Bürgergeld Ende Juli 2022: „Gemeinnützige Arbeit als Test der Arbeitsbereitschaft einsetzen: Hartz IV ist die Gegenleistung für die Verpflichtung zu kostenloser gemeinnütziger Tätigkeit. Weigert sich ein Transferempfänger, müssen ihm die Hartz IV-Leistungen gekürzt werden.“
* Als Zwangsarbeit wird hier gemäß Übereinkunft 29 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) zum Verbot der Zwangs- und Pflichtarbeit „jede Art von Arbeit oder Dienstleistung [verstanden], die von einer Person unter Androhung irgendeiner Strafe verlangt wird und für die sie sich nicht freiwillig zur Verfügung gestellt hat.“ Max Kern (von 1966 bis 2002 Jurist im Internationalen Arbeitsamt, langjähriger Leiter der Sektion Zwangsarbeit der Hauptabteilung Normen, dem Sekretariat der Aufsichtsorgane der ILO zur Prüfung der Einhaltung der internationalen Normen durch die Mitgliedstaaten) hat in einer Studie zu den Hartz-IV-Sanktionen bei Nichtaufnahme einer angebotenen Arbeit festgestellt: „Auf der Ebene des Völkerrechts erfüllen die Sanktionen des § 31 SGB II [Hartz IV, R. B.] im Lichte der o.a. Spruchpraxis der zuständigen Aufsichtsorgane das in Art. 1 Abs. 2 des Übereinkommens Nr. 29 aufgeführte Kriterium der ‚Androhung irgendeiner Strafe‘“ (S. 67f.). Diese Sanktionen führen somit zur völkerrechtlich verbotenen Zwangs- bzw. Pflichtarbeit. Entschärft, aber grundsätzlich beibehalten werden solche Sanktionen auch beim sogenannten Bürgergeld (§ 31 und 31a).
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4 Kommentare
Von der rechtsextreme AFD kann man nichts anders erwarten.
Ich möchte daran erinnern, dass 2006 der deutsche Bundesminister für Arbeit und Soziales Franz Müntefering postuliert hat \"Nur wer arbeitet, soll auch essen.\"
(https://www.zeit.de/online/2006/20/Schreiner/komplettansicht).
Ich wüsste nicht, dass er sich davon jemals distanziert hätte - oder es etwa seiner Karriere geschadet hätte.
Leider sind faschistoide und menschenverachtende Haltungen kein Alleinstellungsmerkmal der AfD.
Finde ich super, leider nur 15h statt 40h pro Woche. Hoffe sie gewinnen die Wahl. Oder wie in Italien Bürgergeld streichen und keinem was ausbezahlen wäre einfacher.
Da der Wert der Arbeit dann nach unten vorgegeben wird, und der Arbeiter eben auch nur als Ware gehandelt wird, wäre das Model dieser Zwangsarbeit eine Planwirtschaft. Hartz 4 ist das aber auch schon weil der Staat in den Arbeitsmarkt eingreift. Später arbeitet man dann im Bordell oder als Fahrer bei den Reicheren. Die CDU ist die Inquisition von heute denn damals wurden Frauen als hexen verfolgt und heute sind es die algempfänger als arme.