Bericht über die außerordentliche Mitgliederversammlung des Netzwerks Grundeinkommen

Herbert Wilkens und Ronald Blaschke 03.08.2008 Druckversion

In Hannover fand am 05.07.2008 die a.o. Mitgliederversammlung statt, welche von der letzten ordentlichen Mitgliederversammlung am 10.11.2007 beschlossen worden war. Es sollte hier eine neue Satzung des Netzwerks diskutiert und verabschiedet werden.

Die Sitzung begann mit leichter Verspätung, weil noch Ankömmlinge von weither abgewartet werden sollten. Die Versammlung hatte etwa 60 Teilnehmer, darunter 38 stimmberechtigte Mitglieder des Netzwerks Grundeinkommen. Sie kamen aus allen Regionen Deutschlands und darüber hinaus, von Kleve bis Kiew, von Freiburg bis Kiel. Der Tagungsort war angenehm, hell und für offene Diskussionen sehr geeignet.

Die Tagung wurde mit einem inhaltlichen Thema eingeleitet: Birgit Zenker sprach über das Grundeinkommen aus frauenpolitischer Sicht. Ihr Bericht von zahllosen Zusammenkünften mit Frauengruppen mündete in ein klares Fazit: Das Grundeinkommen ist für die Frauen ein guter Schritt vorwärts in Richtung auf Emanzipation und Selbstbestimmung, wenn es wirklich in Existenz sichernder und Teilhabe ermöglichender Höhe garantiert ist. Erfahrungen aus Diskussionen mit Frauenverbänden zeigen, dass neben dem Grundeinkommen noch andere gesellschaftliche Reformen nötig sind: z. B. gleicher Lohn für gleiche Arbeit und Mindestlohn, offener Zugang für alle Erziehenden zu Betreuungseinrichtungen für ihre Kinder. Auch müssen geschlechterspezifische Rollenverständnisse verändert und die Gleichberechtigung von Frau und Mann in allen gesellschaftlichen Bereichen durchgesetzt werden. Verwiesen werden kann diesbezüglich auf das Papier der Überparteilichen Frauenininitiative auf der hp des Netzwerkes, die gemeinsam SprecherInnen des Netzwerkes Grundeinkommen die Frage „Frauen und BGE“ diskutierte.

Nach lebhafter Diskussion dieses Referats, einem Kurzbericht des SprecherInnenkreises zur politischen Lage und zur Entwicklung des Netzwerks sowie einer kurzen Mittagspause begann die Diskussion um die erforderlichen Satzungsänderungen.

Die Vorlage stammte von der Transparenz-Kommission, deren Arbeit Christoph Schlee vorstellte. Verschiedene Anträge waren vorab eingereicht worden. Matthias Dilthey begründete die von ihm gestellten Anträge, Gisela Brunken die ihrigen. Die Debatte war stets sachlich und um beste Lösungen für das Netzwerk insgesamt bestimmt. Diese faire Verhandlungsatmosphäre war es wohl auch, die mindestens zwei neue Mitglieder zum Beitritt veranlasst hat.

Besonders kontrovers waren Punkte, bei denen es um die demokratische Struktur des Netzwerks ging. Eine Variante bestand in dem Vorschlag, das Netzwerk als Verein zu organisieren, eine andere Variante wäre, alle interessierten Netzwerkmitglieder sollten dem Förderverein beitreten und somit direkte Kontrollmöglichkeiten erhalten. Durchgesetzt hat sich die Alternative, es bei einem gewählten, relativ kleinen Führungsgremium zu belassen, das die zweckmäßige Verwendung der Mittel zu gewährleisten hat. Modell stand dabei in vielen Köpfen die bewährte Struktur von Attac. In die Satzung des Fördervereins soll die Bestimmung aufgenommen werden, dass er nicht nur allgemein der Förderung der Grundeinkommensidee, sondern auch des Netzwerks Grundeinkommen verpflichtet ist.

Ein weiterer wichtiger Beschluss wurde zu dem Thema Beiträge gefasst. Die Finanzlage des Netzwerks erfordert ein größeres Engagement seiner Mitglieder als bisher. Es sollen künftig regelmäßige Beitragszahlungen empfohlen werden, jedoch handelt es sich dabei nicht um Pflichtbeiträge. Der Regelbeitrag soll bei EUR 5,- liegen, aber auf der Internetseite werden auch die Möglichkeiten 0, 1 und 10 Euro pro Monat ankreuzbar sein sowie ein Feld zur flexiblen Nennung einer anderen Summe.

Politische Parteien werden auch weiterhin nicht Mitglieder im Netzwerk sein können. Auch Organisationen wird wie bisher Stimmrecht in der Mitgliederversammlung gewährt; jede anwesende natürliche Person hat aber nur eine Stimme. Einmütig wurde die Mitgliedschaft rechtsradikaler Personen und Organisationen ausgeschlossen, da ihre Ziele nicht mit den emanzipatorischen und freiheitlichen Bestrebungen der Grundeinkommens-Idee vereinbar sind.

Die vielleicht wichtigsten Beschlüsse wurden zu dem künftigen Leitungsgremium gefasst. Nach intensiver Debatte wurde beschlossen, künftig einen Netzwerkrat (NWR) zu wählen, der sich aus bis zu 12 Personen drittelparitätisch zusammensetzt (Initiativen des Netzwerks Grundeinkommen, Organisationen, Einzelpersonen). Der NWR soll geschlechterparitätisch besetzt werden.

Es wurde teilweise heftig um einzelne Formulierungen gerungen. Am Schluss zeigte sich, dass die Zeit nicht ausgereicht hatte, um die Satzung bis zum Ende durchzuarbeiten. Ein Teil des Abschnitts III und die übrigen Abschnitte der Statuten konnten nicht mehr behandelt werden. Dies soll auf der nächsten regulären Mitgliederversammlung nachgeholt werden. Zu manchen Formulierungsfragen soll eine Redaktionskommission eingesetzt werden, die vor der nächsten Mitgliederversammlung endgültige Textvorschläge ausarbeitet.

Zum aktuellen Stand des Entwurfs für die Statuten des Netzwerks Grundeinkommen

Protokoll der außerordentlichen Mitgliederversammlung

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