Protokoll der außerordentlichen Mitgliederversammlung des Netzwerks Grundeinkommen

Reinhard Börger, Ronald Blaschke, Herbert Wilkens 03.08.2008 Druckversion

Ort: Hannover am 05.07.2008

Zeit: 10.30 Uhr bis 18.00 Uhr

Teilnehmer: Ca. 60 Teilnehmer, darunter 38 stimmberechtigte Mitglieder des Netzwerks Grundeinkommen

Für den inhaltlichen Impuls stand nur das Thema „Frauen und BGE“ zur Diskussion, da für das andere Thema kein Referent zur Verfügung stand. Der Vorschlag, zu Gunsten der Diskussion um die Statuten ganz auf diesen Impuls zu verzichten, wurde mit 12 gegen 12 Stimmen bei Stimmengleichheit abgelehnt. Daraufhin wurde die Tagesordnung in der angekündigten Form mit überwältigender Mehrheit angenommen. Nach einem Vortrag von Birgit Zenker zum Thema „Frauen und BGE“ fand eine angeregte Diskussion statt.

Die Statuten wurden ab 12.04 Uhr behandelt. Zunächst wurde der Statuten-Vorschlag des Arbeitskreises „Demokratie und Transparenz“ von Christoph Schlee vorgestellt. Der Antrag von Matthias Dilthey, dass Anträge bis zwei Wochen vor der Mitgliederversammlung gestellt werden müssten, wurde zurückgezogen. Der ebenfalls von Matthias Dilthey stammende Antrag auf Gründung eines Vereins, in dem alle Netzwerkmitglieder auch Mitglieder sein sollten, wurde bei 2 Ja-Stimmen mit überwältigender Mehrheit abgelehnt.

Beschlüsse zu den Statuten gemäß dem o. g. Statuten-Vorschlag

Präambel

Die Ersetzung des Wortes „Personen“ im ersten Satz der Präambel wurde diskutiert und abgestimmt. Der Vorschlag „Einzelne“ erhielt 1 Stimme, der Vorschlag „Individuen“ 5. Mit großer Mehrheit wurde schließlich der Vorschlag „Einzelpersonen“ angenommen.

Bei Spiegelstrich 4 wurde der Punkt „ohne Zwang zur Arbeit“ mit großer Mehrheit bei 6 Gegenstimmen ergänzt um den Zusatz „und ohne Zwang zu anderen Gegenleistungen“.

Der Vorschlag, die Abkürzung „BGE“ in den Statuten immer mit großem „B“ zu schreiben, wurde mit 18 Ja- und 10 Nein-Stimmen bei 4 Enthaltungen angenommen.

Der Vorschlag, die Diskussion der Präambel auf die nächste Mitgliederversammlung zu verschieben, wurde mit 18:14 Stimmen abgelehnt.

Die Präambel wurde um die Wendung „und die soziale Situation im Gemeinwesen“ nach „Entwicklungschancen jedes Einzelnen“ ergänzt; der so ergänzte Satz wurde mit überwältigender Mehrheit angenommen.

Der Antrag, den Ausdruck „den individuellen Freiheitsspielraum …“ durch eine konkrete Formulierung zu ersetzen, konnte nicht behandelt werden, da er nicht konkretisiert wurde.

Im Konsens beschloss die Mitgliederversammlung, den Ausdruck „Gruppen“ überall durch „Organisationen“ zu ersetzen.

Abschnitt „Ziele, Aufgaben und Vernetzung der Netzwerks Grundeinkommen“

In diesem Abschnitt wurde im zweiten Satz des ersten Absatzes von der Arbeitgruppe das Wort „sucht“ durch „führt“ ersetzt. Dagegen erhob sich kein Widerspruch.
Der Antrag, den Satz „Ziel des Netzwerks Grundeinkommen ist es, das Grundeinkommen in einem möglichst breiten Bündnis einzuführen und zu verankern“ zu streichen wurde mit großer Mehrheit abgelehnt. Vielleicht kann er redaktionell durch eine griffigere synonyme Formulierung ersetzt werden. Auch die Streichung des Wortes „möglichst“ wurde mit eindeutiger Mehrheit abgelehnt.

Auf Antrag wurde der letzte Satz des zweiten Absatzes ersetzt durch den Satz: „Das Netzwerk Grundeinkommen ist Mitglied im BIEN.“

Abschnitt „I. Mitgliedschaft“

Zu Ziffer 2 wurde mit überwältigender Mehrheit beschlossen, politische Parteien nicht als Mitglieder aufzunehmen. Der Antrag, ihren Jugendorganisationen die Mitgliedschaft doch zu gestatten, wurde zurückgezogen.

Der SprecherInnenkreis wurde gebeten, auf der nächsten Mitgliederversammlung einen Formulierungsvorschlag zum Ausschluss von Neonazis vorzulegen.

Der Antrag, die Mitgliedschaft auf solche Organisationen zu beschränken, die für ein BGE eintreten, wurde zurückgezogen.

Mit 19 Ja-Stimmen wurde gegen 11 Nein-Stimmen beschlossen, auch Organisationen Stimmrecht in der Mitgliederversammlung zu gewähren. Gegen den Vorschlag, jede anwesende Person solle – wenn auch Organsiationsvertreter – zwei Stimmen haben, wurde mit großer Mehrheit beschlossen, jede anwesende natürliche Person solle nur eine Stimme haben.

Zu den Mitgliedsbeiträgen in Ziffer 3 wurde mit deutlicher Mehrheit der Satz aufgenommen: „Die Regelbeiträge sind kein Pflichtbeiträge.“

Für die Gestaltung der Internetseite wurden beschlossen die Beiträge 0, 1, 5 und 10 Euro pro Monat fest vorzusehen, ansonsten kann der Beitrag auch variabel gestaltet werden.
Es ist darauf hinzuweisen, dass der Beitrag kein Pflichtbeitrag ist.

Der Zusatz in Ziffer „und sind steuerlich absetzbar“ wurde mit großer Mehrheit gestrichen.

Der Vorschlag, das Wort „regelmäßig“ in Ziffer 4 zu konkretisieren, wurde mit großer Mehrheit abgelehnt. Der Antrag, Ziffer 4 ganz zu streichen, wurde mit eindeutiger Mehrheit abgelehnt.

Abschnitt „II. Mitgliederversammlung“

Die Streichung von Ziffer 4 wurde mit deutlicher Mehrheit abgelehnt.

Für den ersten Satz (Satzende) von Ziffer 4 wurde mit deutlicher Mehrheit beschlossen, das Wort „wird“ durch „werden kann“ zu ersetzen.

Für den dritten Satz wurde mit deutlicher Mehrheit beschlossen, das Substantiv „Anträge“ um das Adjektiv „eigenständige“ zu ergänzen.

Mit großer Mehrheit wurde beschlossen, einen Satz hinzuzufügen, dass Initiativanträge jederzeit möglich seien.

Zu Ziffer 5 wurde mit großer Mehrheit der zweite Satz „Für eine Änderung der Statuten ist eine 2/3-Mehrheit der in der Anwesenheitsliste eingetragenen Stimmen notwendig.“ beschlossen.

Der Antrag, die Mitgliederversammlung in „Delegiertenkreis“ umzubenennen, wurde zurückgezogen.
Abschnitt „III. Netzwerkrat und SprecherInnenkreis“

Zu diesem Abschnitt wurde zunächst mit großer Mehrheit beschlossen, bei der Zahl der Mitglieder des Netzwerkrats die Worte „bis zu“ aufzunehmen. Bei der anschließenden alternativen Abstimmung setzte sich die Zahl 12 eindeutig gegen die Zahl 9 durch; die Formulierung im zweiten Satz lautet also: „Er setzt sich aus bis zu 12 Personen zusammen,…“

In einer alternativen Abstimmung setzte sich der Vorschlag, mindestens ein Drittel der NWR-Mitglieder sollten aus regionalen Initiativen des Netzwerkes stammen, mit 15 Stimmen gegen den Antrag durch, der die Hälfte forderte; letzterer erhielt nur 10 Stimmen. Beschlossen wurde eine drittelparitätische Zusammensetzung des NWR (Initiativen des Netzwerks Grundeinkommen, Organisationen, Einzelpersonen). Ansonsten wurde die Diskussion vertagt und die Redaktion gebeten, zur nächsten Mitgliederversammlung einen praktikablen Vorschlag vorzulegen, über den dann entschieden werden kann.

Mit überwältigender Mehrheit wurde bei 2 Gegenstimmen beschlossen, den Satz „Der Netzwerkrat nimmt eine Aufgabenverteilung vor.“ aufzunehmen, diese Aufgabenverteilung aber nicht in den Statuten zu regeln, sondern dem NWR zu überlassen.

Mit großer Mehrheit wurde der Satz aufgenommen: „Der Netzwerkrat soll geschlechterparitätisch besetzt werden.“

Die weiteren Ziffern im Abschnitt III und die übrigen Abschnitte der Statuten konnten nicht mehr behandelt werden. Dies soll auf der nächsten regulären Mitgliederversammlung nachgeholt werden. Der Vorschlag, zu diesem Zweck statt dessen eine außerordentliche Mitgliederversammlung nach dem Grundeinkommenskongress in Berlin einzuberufen, wurde mit großer Mehrheit abgelehnt.

Für das Protokoll:
Reinhard Börger
Ronald Blaschke
Herbert Wilkens
22.07.2006

Einen Kommentar schreiben

Erforderliche Felder sind mit * markiert.
Bitte beachten Sie die Regeln für die Veröffentlichung von Kommentaren.