Entwurf der Statuten des Netzwerks Grundeinkommen

Hardy Krampertz 03.08.2008 Druckversion

Diskussionsvorschlag einer Arbeitsgruppe aus Mitgliedern des SprecherInnenkreises (Hardy Krampertz, Günter Sölken, Robert Ulmer), aus Vertretern des Arbeitskreises für Demokratie und Transparenz (Carsten Benecke, Christoph Schlee) plus Ronald Blaschke, Ingmar Kumpmann. Alternative Voten von Teilnehmern der Arbeitsgruppe (Minderheitsvoten) werden im Schriftbild verdeutlicht.

Bis zum Abschnitt III, Punkt IV, wurden auf der außerordentlichen Mitgliederversammlung am 05.07.2008 Beschlüsse gefasst (siehe Protokoll vom 22.07.2008). Die Beschlüsse bestätigten und veränderten in einigen Passagen den vorliegenden Statuten-Vorschlag. Die beschlossenen Veränderungen wurden bis zum Abschnitt III, vierter Spiegelstrich eingearbeitet.

Präambel

Das Netzwerk Grundeinkommen ist ein Zusammenschluss von Einzelpersonen, Organisationen und Initiativen mit dem Ziel der Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens für alle Menschen,

  • das existenzsichernd ist und gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht,
  • auf das ein individueller Rechtsanspruch besteht,
  • das ohne Bedürftigkeitsprüfung,
  • ohne Zwang zur Arbeit und ohne Zwang zu anderen Gegenleistungen

garantiert wird.

Das Grundeinkommen soll dazu beitragen, Armut und soziale Notlagen zu beseitigen, den individuellen Freiheitsspielraum zu vergrößern, die Entwicklungschancen jedes Einzelnen und die soziale Situation im
Gemeinwesen nachhaltig zu verbessern.

Ziele, Aufgaben und Vernetzung des Netzwerks Grundeinkommen

Das Netzwerk Grundeinkommen fördert die Diskussion verschiedener Grundeinkommensmodelle unter Berücksichtigung der oben erwähnten vier Kriterien. Es führt die gesellschaftliche Auseinandersetzung mit politischen Entscheidungsträgern, Wirtschafts- und Sozialverbänden, Gewerkschaften, sozialen Bewegungen und anderen relevanten Organisationen. Zugleich unterstützt es die wissenschaftliche Debatte zum Grundeinkommen und den damit zusammenhängenden Fragen. Ziel des Netzwerks Grundeinkommen ist, das Grundeinkommen in einem möglichst breiten gesellschaftlichen Bündnis einzuführen.

Das Netzwerk Grundeinkommen arbeitet mit den Repräsentanten der Grundeinkommensbewegung in anderen Ländern zusammen und unterstützt die weltweite Verbreitung der Idee entsprechend den oben angeführten vier Kriterien. Das Netzwerk Grundeinkommen ist Mitglied des Basic Income Earth Network (BIEN).

I. Mitgliedschaft
  1. Die Mitgliedschaft erwirbt man durch eine schriftliche Absichtserklärung gegenüber dem Netzwerkrat, aus der hervor geht, dass man die Ziele des Netzwerkes Grundeinkommen unterstützt. Diese kann auch per E-Mail/auf der Website erfolgen. Der Austritt erfolgt ebenfalls schriftlich oder durch Erklärung per E-Mail/Website-Eintragung gegenüber dem Netzwerkrat.
  2. Neben der persönlichen ist auch die Mitgliedschaft von Organisationen, nicht jedoch von Parteien, möglich. Damit soll die gesellschaftliche Verankerung des Netzwerks Grundeinkommen verdeutlicht werden.
  3. Zur Sicherstellung der Aufgaben des Netzwerks Grundeinkommen werden von den Mitgliedern des Netzwerks Regelbeiträge erbeten, die nach Selbsteinschätzung geleistet werden. Die Beiträge werden an den Förderverein als Spende angewiesen. Die Regelbeiträge sind keine Pflichtbeträge.
  4. Mitglieder werden über die Beschlüsse der Gremien und Organe des Netzwerks regelmäßig auf der Webseite und über Newsletter informiert. Außerdem erhalten sie Unterstützung für Veranstaltungen und Aktionen zum Grundeinkommen.
II. Mitgliederversammlung (MV)

Die Mitgliederversammlung ist das höchste Organ des Netzwerks Grundeinkommen. Sie entscheidet über die grundsätzlichen Aufgaben und Positionen des Netzwerkes. Sie wählt den Netzwerkrat.

  1. Die MV findet mit frühzeitiger (mindestens 6 Wochen vorher) Bekanntmachung (Website, Newsletter) mindestens ein Mal pro Kalenderjahr statt.
  2. Einberufen wird die Mitgliederversammlung vom Netzwerkrat. Auch die Mitglieder können die Einberufung einer Mitgliederversammlung fordern, wenn mindestens 10 Prozent der Gesamtmitglieder des Netzwerks sich dafür aussprechen.
  3. An der Mitgliederversammlung können alle Mitglieder des Netzwerkes teilnehmen. Anwesende Einzelmitglieder und im Netzwerk vertretene Organisationen sind mit jeweils einer Stimme stimmberechtigt. Voraussetzung ist, dass ihr Eintritt drei Wochen vor dem Beginn der MV erfolgt ist. Jede anwesende natürliche Person hat nur eine Stimme. Interessierte und Gäste haben Rederecht aber kein Stimmrecht.
  4. Die auf der Mitgliederversammlung zu behandelnde Tagesordnung (Anträge, Wahlen usw.) werden von einer Antragskommission vorstrukturiert, die vom Netzwerkrat einberufen werden kann. Anträge für die MV müssen der Antragskommission bzw. dem Netzwerkrat spätestens 3 Wochen vor Beginn der MV in schriftlicher Form vorliegen. Später eingehende eigenständige Anträge werden nur berücksichtigt, wenn sie einer Mehrheit des Netzwerkrates aus Aktualitätsgründen erforderlich erscheinen. Anträge zur Geschäftsordnung können während der Mitgliederversammlung gestellt werden.Initiativanträge können während der MV gestellt werden, wenn die MV mehrheitlich den Antrag zulässt.
  5. Die Mitgliederversammlung trifft Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Für eine Änderung der Statuten ist die 2/3-Mehrheit der in der Anwesenheitsliste eingetragenen Stimmberechtigten erforderlich.
III. Netzwerkrat (NWR)

Zwischen den Mitgliederversammlungen vertritt der Netzwerkrat die Belange der Mitglieder. Er setzt sich aus bis zu 12 Personen zusammen. Der Netzwerkrat ist drittelparitätisch zu besetzen (je ein Drittel der Personen aus regionalen Initiativen des Netzwerkes, aus Organisationen und Einzelpersonen). Mindestens ein Drittel der Personen muss aus den regionalen Grundeinkommensinitiativen des Netzwerks stammen. Der Netzwerkrat soll geschlechterparitätisch besetzt sein. Der Netzwerkrat nimmt eine Aufgabenverteilung vor.

Bis hierher die Beschlusslage. Die Debatten und Beschlüsse zu den folgenden Ziffern und Abschnitten des Statuten-Vorschlags wurden auf die nächste ordentliche MV verschoben.

Herausgehobene Mandatsträger politischer Parteien (Abgeordnete in einem Landtag oder im Bundestag) können dem Netzwerkrat nicht angehören.
Alternatives Votum: Streichung. Die Mitwirkung politischer Mandatsträger und herausgehobener Parteivertreter wird der Wahl-Entscheidung der Mitglieder überlassen.

  1. Der Netzwerkrat wird für zwei Jahre von der Mitgliederversammlung gewählt. Ausscheidende Vertreter des Netzwerkrates werden durch Nachrücker ersetzt, die bei den Wahlen auf der MV für den Netzwerkrat unterlegen waren (die Nachrücker werden entsprechend in der Reihenfolge ihrer Stimmzahl auf der MV bestimmt).
    Alternatives Votum: Ausscheidende Vertreter des Netzwerkrates werden von der Mitgliederversammlung neu gewählt.

  2. a) Der Netzwerkrat tagt mindestens ein mal pro Quartal. Sie sind für öffentlich. Ort und Termine werden vom Netzwerkrat zu Jahresbeginn festgelegt.
    b) Ein Drittel der Mitglieder des Netzwerkrates, die Mehrheit des SprecherInnenkreises und 1/10 der Netzwerk-Mitglieder können eine außerordentliche Sitzung des Netzwerkrates einberufen.
    alternatives Votum: Streichung von 2 b)
    c) Die Ergebnisse der Sitzungen werden den Mitgliedern gegenüber spätestens innerhalb von 2 Wochen bekannt gemacht.

  3. Der Netzwerkrat ist nach der Mitgliederversammlung höchstes Organ des Netzwerks Grundeinkommen. Er ist für alle Fragen zuständig, die nicht von der Mitgliederversammlung selbst entschieden werden. Seine Mehrheit kann gegen Entscheidungen des SprecherInnenkreises ein Veto einlegen (letzter Satz entfällt, wenn der SPK nicht in den Statuten festgelegt wird).
  4. Der Netzwerkrat kann zur vertieften Behandlung von Themen Arbeitskreise einrichten.
  5. Aufgabe des NWR ist auch die Wahrnehmung von Servicefunktionen gegenüber den Mitgliedern und Mitgliedsorganisationen. Informations- und Antragsrechte (z. B. das Zustandekommen von Dringlichkeitsanträgen) sollten in einer Geschäftsordnung festgelegt werden. Gegenüber den regionalen Initiativen sind Regionalbeauftragte zu bestimmen, die Koordinations- und Serviceaufgaben wahrnehmen und Initiativen als Ansprechpartner zur Verfügung stehen. Alternatives Votum: Streichung von 5.
IV. SprecherInnenkreis (SPK)
  1. Der Sprecherkreis besteht aus vier SprecherInnen, die vom Netzwerkrat (NWR) aus seiner Mitte gewählt werden. Er amtiert bis zur Neuwahl des NWR. Beim Rücktritt eines Sprechers aus dem SPK bestimmt der Netzwerkrat einen Nachfolger. Dem SPK muss mindestens ein Mitglied der regionalen Initiativen und eine Frau angehören.
    Alternatives Votum: Der SPK muss geschlechtsparitätisch besetzt werden.

  2. Zentrale Aufgabe des SprecherInnenkreises ist die aktuelle Vertretung des Netzwerks Grundeinkommen nach außen. Er koordiniert öffentlichkeitswirksame Aktivitäten, hält engen Kontakt zu Entscheidungsträgern und den Medien. Außerdem nimmt er in öffentlichen Erklärungen und Mitteilungen Bezug auf aktuelle Ereignisse.
    Alternatives Votum (siehe II.) Streichung von IV.
V. Regionale Initiativen

Neben Individuen und Bündnisorganisationen wird das Netzwerk Grundeinkommen auch von regionalen Grundeinkommens-Initiativen (RI’s) getragen, die dem Netzwerk beigetreten sind. Sie sind in ihrer Arbeit selbständig, soweit sie sich den Statuten des Netzwerkes verpflichten. Um die Arbeit des Netzwerks Grundeinkommen effektiv zu gestalten, ist eine effektive Kommunikation der Initiativen untereinander und dem NWR anzustreben. Die Abstimmung und gegenseitige Unterstützung bei Veranstaltungen, die gemeinsame Durchführung von Kampagnen u. ä. ist ebenfalls Voraussetzung für eine erfolgreiche Öffentlichkeitsarbeit.

RI’s werden an den Mitgliedsbeiträgen des Netzwerk Grundeinkommens entsprechend der Zahl der Mitglieder in der jeweiligen Region nach einem festen Schlüssel beteiligt. Zuwendungen an RI’s setzen voraus, dass sie gemäß den Zielen des „Vereins zur Förderung des bedingungslosen Grundeinkommens“ verwendet werden.

VI. Öffentlichkeitsarbeit und Akquise

Die Ermöglichung einer professionellen Öffentlichkeitsarbeit ist vordringliches Ziel des Netzwerks Grundeinkommen. Zur Durchführung einer effektiven Öffentlichkeitsarbeit bestimmt der Netzwerkrat des Netzwerks Grundeinkommen einen oder mehrere Referenten für Öffentlichkeitsarbeit. Diese/r stehen dem SPK und dem NWR unterstützend zur Seite. Der Netzwerkrat sorgt für die Vergütung dieser Aufgabe entsprechend der verfügbaren Mittel.

Um die wirtschaftliche Situation des Netzwerks Grundeinkommen zu verbessern, ist neben den Beiträgen der Mitglieder eine kontinuierliche Akquise erforderlich, für die ebenfalls ein Verantwortlicher/eine Verantwortliche vom NWR einzusetzen und zu vergüten ist.

Im Sinne einer guten Ansprechbarkeit und Wahrnehmung des Netzwerks Grundeinkommen sollte eine gut erreichbare regelmäßig besetzte Geschäftsstelle entsprechend der vorhandenen Mittel eingerichtet werden, die dem NWR, dem SPK, RI’s und allen Mitgliedern verantwortlich ist.

VII. Förderverein

Träger des Netzwerks Grundeinkommen ist der gemeinnützige „Verein zur Förderung des bedingungslosen Grundeinkommens“, der für die Finanzierung der Aktivitäten des Netzwerks Grundeinkommen zuständig ist. Diese Trägerschaft ist in der Vereinssatzung kenntlich zu machen. Mitglieder des Vereins und seines Vorstandes sind die jeweils gewählten Angehörigen des Netzwerkrates des Netzwerks Grundeinkommen.

Der Vereinshaushalt wird von der Mitgliederversammlung des Netzwerks Grundeinkommen verabschiedet. Die laufenden finanziellen Geschäfte und buchhalterischen Aufgaben werden von einem Finanzgremium des Netzwerks Grundeinkommen wahrgenommen, das vom Netzwerkrat eingesetzt und entsprechend der verfügbaren Mittel vergütet wird.

VIII. Wissenschaftlicher Beirat

Der NWR ernennt die Mitglieder des wissenschaftlichen Beirates. Sie sollen Netzwerk und NWR in Fragen beraten, die mit dem bedingungslosen Grundeinkommen verbunden sind. Die Mitglieder und der NWR können den wissenschaftlichen Beirat zu bestimmten Themen befragen, er kann seine Positionen aber auch auf eigene Initiative einbringen.

Die Mitglieder des wissenschaftlichen Beirates sollten auch Mitglied des Netzwerks Grundeinkommen sein. Der Netzwerkrat sollte Personen benennen, die für den Kontakt zum wissenschaftlichen Beirat und seinen Mitgliedern zuständig sind.

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