Grundeinkommen ist finanzierbar

Ronald Blaschke 03.09.2021 Druckversion

Im Folgenden wird der ifo-Forschungsbericht „Mikrosimulation verschiedener Varianten eines Bedingungslosen Grundeinkommens in Deutschland“ kritisiert.

Im Zentrum der Kritik stehen die Forschungsmethoden und Aussagen zur Nichtfinanzierbarkeit des Grundeinkommens.

Die Autoren des Forschunsgberichts sind Maximilian Blömer und Andreas Peichl.

  • Wer sind die Autoren des Forschungsberichts?

Prof. Dr. Andreas Peichl ist Leiter des ifo Zentrums für Makroökonomik und Befragungen, Professor für Volkswirtschaftslehre, insb. Makroökonomie und Finanzwissenschaft Volkswirtschaftliche Fakultät, Ludwig-Maximilians-Universität München, https://www.ifo.de/peichl-a
Peichl ist außerdem Mitglied des Beirats des Bundesministeriums der Finanzen.

Maximilian Blömer ist Doktorand, tätig am ifo Zentrum für Makroökonomik und Befragungen, https://www.ifo.de/bloemer-m

  • Wer ist der Auftraggeber und was ist das Ziel des Forschungsberichts?

Im Bericht heißt es dazu: „In diesem Report liefern wir Hintergrundberechnungen für ein Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium der Finanzen.“ (9) * „Eine ausführliche Interpretation der Ergebnisse wird im Rahmen dieses Forschungsberichts nicht gegeben. Hier sei auf die Publikation des BMF-Beirats zum BGE verwiesen, die im Laufe des Jahres 2021 veröffentlicht werden dürfte.“ (10) Ein Hinweis dazu: Nach Angaben eines Autors des Forschungsberichts in einer E-Mail Ende August müsste das Beiratsgutachten zum BGE „bald“ erscheinen.

Weiter heißt es im Bericht: „Es gibt zahlreiche potenzielle Wirkungskanäle eines BGE. Hier beschränken wir uns auf die Auswirkungen auf das Arbeitsangebot und die Einkommensverteilung im Kontext eines strukturellen Arbeitsangebotsmodells der Modellklasse ‚Discrete Choice‘.“ (9)

Bemerkung: Diese Beschränkung wird im Forschungsbericht aber aufgehoben. An mehreren Stellen werden Aussagen über die mögliche Gegenfinanzierung/Finanzierung eines BGE getroffen. Auf Seite 43 heißt es z. B.: „Selbst, wenn man jegliche Anpassungsreaktionen ignoriert, ist das BGE in dieser Höhe nicht mehr mit einer progressiven Steuer finanzierbar (Tabelle 22). Dies wäre noch mit einer FlatTax in Höhe von 88% möglich (Tabelle 24). Die geschätzten Arbeitsangebotsreaktionen (Tabelle 26) fallen jedoch so drastisch aus, dass hier ein durch die Einkommensteuer nicht mehr finanzierbares Defizit bleibt (Tabelle 25).“

  • Welchen politischen Hintergrund gibt es?

Der Bundesminister für Finanzen und SPD-Spitzenkandidat Olaf Scholz sowie der Beirat des BMF haben in jüngster Vergangenheit behauptet, das BGE sei nicht finanzierbar.

Eine Auswahl:

14.8.2021 Businessinsider (vgl. auch 13.8.2021 Handelsblatt)

„Der Wissenschaftliche Beirat des Bundesfinanzministeriums hat sich mit dem Bedingungslosen Grundeinkommen (BGE) beschäftigt. Dort wurde errechnet, welche Kosten auf den Staat zukommen, sollte das BGE tatsächlich umgesetzt werden. In der noch nicht veröffentlichten Studie, die dem ‚Handelsblatt‘ vorliegt, wird Bilanz gezogen: ‚In einer offenen Gesellschaft ist ein individuelles, bedingungsloses und in seiner Höhe existenzsicherndes BGE aus Sicht des Beirats nicht umsetzbar.‘“

„Dass das BGE nicht umsetzbar ist, liege an den enormen Kosten, die der Staat dann tragen müsse. Insgesamt 900 Milliarden Euro müsste der Staat pro Jahr aufwenden, um allen Bürgen in Deutschland ein BGE auszahlen zu können. Die Wissenschaftler sind bei ihren Berechnungen davon ausgegangen, dass das BGE in der Höhe ein gesellschaftlich akzeptiertes Existenzminimum absichern müsse. Dafür ist man bei Erwachsenen von 1208 Euro und bei Kindern von 684 Euro ausgegangen. Um das zu realisieren, müssten 70 Prozent des deutschen Haushaltseinkommens umverteilt werden. Umgesetzt werden könnte das nur, wenn man in Deutschland die Steuern drastisch erhöhen würde.“

21.8.2021 t-online Nachrichten

„SPD-Kanzlerkandidat Olaf Scholz lehnt die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens strikt ab. ‚Das wäre Neoliberalismus‘, sagte der Bundesfinanzminister den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Freitagsausgaben). Er habe die Idee eines bedingungslosen Grundeinkommens schon immer für falsch gehalten. Dadurch würden viele Errungenschaften des Sozialstaates wie die Renten- oder die Arbeitslosenversicherung gefährdet, warnte Scholz. Auch sei eine solche Reform, wenn ‚fair und richtig‘ gerechnet werde, unbezahlbar.“

25.8.2021 Gütsel online

„Scholz sprach sich auf die Frage eines Radiohörers hin gegen ein bedingungsloses Grundeinkommen aus: ‚Ich halte das für falsch, das will ich ganz klar sagen, weil ich fest davon überzeugt bin, dass es zwei unlösbare Probleme gibt, die damit verbunden sind. Das erste ist: Wenn man das alles zusammenrechnet, ist das unfinanzierbar. Da sind sich glaube ich auch die meisten, die Mathematik beherrschen, einigermaßen einig. Und das zweite ist, es ist auch ein wenig etwas gegen die Moral, die wir alle haben. Denn wir wollen ja, dass jeder seinen eigenen Beitrag leistet. Mir ist ein guter Mindestlohn von zwölf Euro, den ich im ersten Jahr meiner Kanzlerschaft durchsetzen will, wichtiger. Und ich glaube, wir müssen dafür sorgen, dass jeder die Chance hat, einen guten Arbeitsplatz zu haben.‘“

  • Welche Vorgaben gab es für den Forschungsbericht seitens des Beirats des BMF?

In einer E-Mail erklärt einer der Autoren des Forschungsberichts, dass die im Bericht gewählten BGE-Beträge vom Beirat des BMF vorgegeben seien. Der Berechnungsweg dieser Größen basiert seines Wissens auf Ronnie Schöbs Buch: „Der starke Sozialstaat. Weniger ist mehr“ (Campus: Frankfurt am Main, 2020). **

Die Frage, ob die gewählten „BGE“- und Simulationsmodelle (siehe Folgendes) für die sogenannten Anpassungsreaktionen bezüglich des „Arbeitsangebotes“ ebenfalls Vorgaben des Beirats waren, ließen die Autoren bisher unbeantwortet.

  • Welche Methoden und welche konzeptionelle Gestaltung des BGE werden im Forschungsbericht genutzt? Was sind die Kritiken daran?

– Simulationsmethoden und -modelle zur Ermittlung der Auswirkung des „BGE“ auf das sogenannte Arbeitsangebot und Einkommen

Bemerkung: Gemeint ist, wenn von „Arbeitsangebot“ im Forschungsbericht die Rede ist, das Erwerbsarbeitsangebot. Im Bericht ist ein Arbeitsbegriff vorherrschend, der Arbeit auf Erwerbsarbeit reduziert. Außerdem wird menschlicher Tätigkeit unausgesprochen ein Vertrags- und Marktcharakter attestiert, was sich im Wort „Angebot“ niederschlägt.

Genutzt werden im Forschungsbericht zur Ermittlung der Veränderung des „Arbeitsangebotes“ und der Einkommen

– das ifo-Mikrosimulationsmodell,
– das diskrete Nutzenmodell in Anlehnung an van Soest,
– das Random Utility Maximization Model und
– die Probability Method.

Bemerkung 1: Ob und in welcher Qualität diese Simulationsmethoden und -modelle tatsächlich geeignet sind, halbwegs sichere Voraussagen über Verhaltensänderungen von Erwerbsfähigen bezüglich ihres Erwerbsarbeitsangebots – damit auch ihrer Einkommen – zu treffen, kann hier nicht beurteilt werden. Dazu müssten die Grundannahmen, die mit diesen Simulationsmethoden und -modellen verbunden sind, diskutiert und bewertet werden. Welchen Charakter und welchen Hintergrund (Stichwort: Menschenbild) die hier verwendeten Simulationsmethoden und -modelle haben, kann aus einer Erläuterung im Forschungsbericht unschwer abgeleitet werden. „Die Arbeitsangebotseffekte ergeben sich als Summe der simulierten nutzenmaximierenden individuellen Entscheidungen vor dem Hintergrund veränderter monetärer Erwerbsanreize.“ (13)

Darüber hinaus lässt folgender Hinweis der Autoren weitere Zweifel an der methodischen Vorgehensweise aufkommen: „Für bestimmte Personengruppen wird ein inelastisches Arbeitsangebot angenommen. Dies sind insbesondere Personen in Ausbildung, Rentner, Selbständige, Beamte, Personen mit Flüchtlingsstatus sowie Kinder. Das Steuer-Transfersystem im Modell abstrahiert von einigen kurzlebigen Ansprüchen, da die Langfristeffekte einer Reform im Vordergrund stehen sollen. Hierzu zählen u.a. ALG I, Elterngeld oder BAföG.“ (13) Begründet wird dies nicht. Gründe für die Annahme, dass ein Teil dieser Personengruppen durchaus ein „elastisches Arbeitsangebot“ zeigen könnte, gibt es allerdings.

Bemerkung 2: Vor dem Hintergrund ihrer gewählten Simulationsmethoden und -modelle schränken die Autoren die Aussagekraft ihres Forschungsberichts stark ein: „Darüber hinaus gibt es jedoch weitere Kanäle, die zu berücksichtigen sind, beispielsweise Migration, Rückkopplungseffekte auf dem Gütermarkt oder gar Wirkungen auf die Haushaltszusammensetzung. Mit der Modellierung des (statischen) Arbeitsangebots wird, unserer Auffassung nach, zwar einer der wichtigsten ökonomischen Verhaltenskanäle, die es beim BGE zu beachten gibt, berücksichtigt – ob die realen Verhaltenseffekte eines BGE darüber hinaus größer oder kleiner als dieser zweite Benchmark (gemeint ist der mit den Anpassungsreaktionen hinsichtlich des „Arbeitsangebots“, R. B.) sind, ist sowohl theoretisch als auch empirisch insgesamt offen.“ (10, Hervorhebung R. B.) „Da es sich bei einem BGE um eine drastische Reform handelt, sollten die Ergebnisse mit einer gewissen Vorsicht interpretiert werden (Stichwort: Lucas-Kritik).“ (9)

Das DIW bewertet die Nutzung von Mikrosimulationsmethoden und -modellen, die Verhaltensänderungen bzgl. des Arbeitsangebotes simulieren wollen, wie folgt: „Zentrale Probleme des Ansatzes sind erstens die ökonometrische Identifikation der strukturellen Parameter des Verhaltensmodells, auf denen die Simulation der Zweitrundeneffekte (das sind die Anpassungsreaktionen auf Einkommensänderungen, R. B.) beruht. Zweitens muss angenommen werden, dass die Präferenzen der Akteure von möglichen Reformen nicht beeinflusst werden; dies ist in kurzer Frist deutlich realistischer als in langer. Drittens handelt es sich meist um ein Partialmodell der Volkswirtschaft. Gleichgewichtseffekte von Reformen (zum Beispiel durch Preisänderungen und Anpassungen der Güter- und Arbeitsnachfrage) bleiben unberücksichtigt.“ (DIW Berlin (o. J.): Mikrosimulationsmodelle in der Politikberatung)

Für die Autoren selbst und für andere Forschende ist also offen, ob die Mikrosimulationsmethoden, die Veränderungen des „Arbeitsangebots“ erkunden sollen, dies tatsächlich vorhersagen können. Die Genauigkeit der vermeintlichen Vorhersagen ist ebenfalls offen. Wenn das alles offen ist, so können die Ergebnisse des vorliegenden Forschungsberichts hinsichtlich Einkommensverteilung und Finanzierbarkeit ebenso grundsätzlich angezweifelt werden: es ist offen, ob sie richtig sind oder nicht.

Bemerkung 3: Es gibt Umfragen zum Grundeinkommen und dessen Folgen bzgl. des „Arbeitsangebotes“. Sie lassen zwar die wünschenswerte Qualität vermissen, aber sie zeigen zumindest Tendenzen auf. Diese gehen in beide Richtungen: von einem Mehr an „Arbeitsangebot“ bis hin zu einem moderaten Rückgang des „Arbeitsangebots“ (vgl. z. B. Blaschke 2010 und Blaschke 2013).

Warum diese und andere Studien bzw. Umfragen, die den Ergebnissen des vorliegenden Forschungsberichts widersprechen, nicht in den Forschungsbericht eingeflossen sind, kann nur vermutet werden.

– Unterstellte „BGE“-Modelle inkl. Finanzierung

a) Im Forschungsbericht werden vier Grundvarianten eines bestimmten BGE-Modells untersucht. Drei der vier erfüllen nicht alle Kriterien eines BGE, sie sind aufgrund der geringen Höhe nicht die Existenz sichernd und Teilhabe ermöglichend. Deren Höhen liegen weit unter dem regierungsoffiziellen Existenzminimum und auch weit unter den Armutsrisikogrenzen nach EU-Standard. Es handelt sich dabei also lediglich um partielle Grundeinkommen. Das sind die „BGE-Varianten“ von 200 Euro, 446 Euro für Erwachsene/373 Euro für Kinder, 1.000 für Erwachsene/500 Euro für Kinder.

Bemerkung: Damit können von drei „BGE“-Varianten keine Aussagen über die Wirkung eines BGE gemacht werde. Auf die vierte Variante, die nach eigenen Aussagen der Autoren ein „BGE in existenzsichernder Höhe“, also tatsächlich ein Grundeinkommen darstellt, wird weiter unten eingegangen. Gezeigt wird, dass diese Variante selbst nach der Gegenfinanzierungsvorgabe, die dem Forschungsbericht zugrunde liegt, problemlos finanzierbar wäre.

b) Alle im Forschungsbericht untersuchten „BGE“-Modelle sollen ausschließlich über die (Veränderung der) Einkommensteuer finanziert werden bzw. ziehen nur Änderungen dieser Steuer nach sich.

Bemerkung 1: Den Autoren der Studie wurde von mir per E-Mail folgende Frage gestellt: „Warum wurde in Ihrem Modell die Finanzierung des BGE ausschließlich über die (erhöhte) Einkommensteuer (tlw. flat tax) vorgenommen, nicht auch über bzw. nur über andere Steuern (Vermögen, Erbschaft, Finanztransaktion, Ressourcenverbrauch usw. usf.), wie in vielen bekannten Grundeinkommensmodellen – und warum wurde eine ebenfalls erhöhte Abgeltungssteuer nicht mit zur Finanzierung herangezogen?“ Ein Autor antwortete wie folgt: Das wäre in diesem Modellrahmen nicht sinnvoll.
Warum das als nicht „sinnvoll“ erachtet wurde, ergibt sich aus der Beantwortung der folgenden Frage: „Wäre die von Ihnen gewählten Simulationsmodelle und -methoden (ifo-Mikrosimulationsmodell, diskrete Nutzenmodells in Anlehnung an van Soest, Random Utility Maximization Model, Probability Method) mit anderen Finanzierungen (anderen Steuern) anwendbar?“ Diese Frage wurde so beantwortet: Nein bzgl. der oben genannten Steuern. Das Problem wäre dann, dass die genannten Finanzierungen Verhaltenseffekte oder Reaktionen bei Firmen hervorrufen würden, die „hier“ nicht explizit modelliert werden können. Solange die anderen Finanzierungen gar keinen Effekt auf das Verhalten der Personen, Unternehmen, Migration, Sparverhalten usw. haben, könnte die Finanzierung losgelöst von der Ausgabenseite betrachtet werden.
Vereinfacht zusammengefasst sagt die Antwort Folgendes: Die Finanzierung durch andere Steuern ließe keine Simulation mit den gewählten Simulationsmodellen und -methoden zu. Außerdem wird erwogen, dass andere Finanzierungen mglw. keine Verhaltensänderungen von Personen, Unternehmen usw. hervorrufen könnten.

Bemerkung 2: Die gewählten Simulationsmethoden und -modelle zur Erfassung des „Arbeitsangebotes“ usw. sind gemäß Auskunft der Autoren nicht in der Lage, anders als mit der Einkommensteuer die Effekte des Grundeinkommens hinsichtlich „Arbeitsangebot“, Einkommensverteilung) und seine Finanzierbarkeit zu beurteilen. Es kann hier nur gefragt werden, ob zum „Nachweis“ der Nichtfinanzierbarkeit des BGE und negativer Erwerbsangebotsreaktionen bei Einführung des BGE bewusst eine ganz bestimmte Finanzierungsart ausgewählt worden ist und warum.

c) Die Nutzung eines BGE-Modells, das mit einer (Veränderung der) Einkommensteuer finanziert werden soll, wäre sehr gut dafür geeignet, die Auswirkungen bzgl. des „Arbeitsangebots“ und die Finanzierbarkeit anhand der Konzeption der Negativen Einkommensteuer (BGE als Steuergutschrift, welche mit der Steuerschuld verrechnet wird) zu erforschen. Diese Möglichkeit wurde aber nicht ergriffen, ob nun aus Unkenntnis, mit Vorsatz oder aufgrund konkreter Vorgaben. Das Kostenvolumen eines solchen BGE-Konzepts würde sich gegenüber einem als Sozialdividende (pauschale Zahlung des BGE an alle, 15) gestalteten BGE drastisch reduzieren. Ich schätze – gestützt auf entsprechende Berechnungen –, dass die Kosten sich um ein Drittel bis um die Hälfte reduzieren (vgl. BAG Grundeinkommen in und bei der Partei DIE LINKE (2020): Das emanzipatorische Grundeinkommen der BAG Grundeinkommen in und bei der Partei DIE LINKE, 7). Eine NES-Ausgestaltung des BGE hätte massive Auswirkungen auf Aussagen im Forschungsbericht zur Finanzierbarkeit des BGE gehabt (siehe unten). Die Einkommensverteilung bliebe gleich, ob nun mit einem NES-Konzept oder einem Sozialdividende-Konzept ermittelt. Ob und welche Auswirkungen ein NES-Konzept auf das „Arbeitsangebot“ hätte, soll hier offen bleiben.

Auf die Frage an die Autoren, „Warum wurde in Ihrem einkommensteuerfinanzierten Modell das BGE nur als Sozialdividende (pauschale Zahlung an alle) und nicht auch als Negative Einkommensteuer (NES) berechnet?“ wurde per E-Mail geantwortet, dass man dies teilweise simulieren könne. Warum dies nun aber nicht getan wurde, muss mit Bezug auf den genannten politischen Hintergrund („Nichtfinanzierbarkeit“) hinterfragt werden.

Bemerkung: Das heißt also, dass nicht nur die für den Forschungsbericht angewendeten Simulationsmethoden und -modelle zur Ermittlung des „Arbeitsangebots“, der Einkommen und der Finanzierbarkeit des BGE hinterfragt werden müssen und die Ergebnisse angezweifelt werden können. Ebenso ist die Wahl der Finanzierung ausschließlich über die Einkommensteuer und mit dem BGE-Konzept der Sozialdividende für die Aussagen des Forschungsberichts von entscheidender Bedeutung – insbesondere für die Ergebnisse bzgl. der Finanzierbarkeit des BGE. Ob das BGE unfinanzierbar oder finanzierbar ist, hängt wesentlich von dieser Wahl bzw. diesen Vorgaben ab. Damit können nicht nur aus methodischen Gründen, sondern auch aus Gründen der vorgenommenen Wahl/der Vorgabe der Finanzierung und der konzeptionellen Gestaltung des Grundeinkommens die Forschungsergebnisse grundsätzlich angezweifelt werden.

  • Welche Schlussfolgerungen können nach bisheriger Kritik gezogen werden? 

Die im Forschungsbericht gemachten Aussagen zum BGE bzgl. „Arbeitsangebot“, Einkommensverteilung und Finanzierung überzeugen nicht – und zwar weder in Bezug auf die unterstellten „BGE“-Varianten noch auf das BGE generell. Die Ergebnisse des Forschungsberichts können grundsätzlich angezweifelt werden. Gründe dafür liegen sowohl in den gewählten Simulationsmethoden und -modellen als auch in der Ausblendung der verschiedenen Finanzierungs- und Gestaltungsmöglichkeiten und damit verbundenen unterschiedlichen Wirkungen des BGE.

Auf der Grundlage des vorliegenden Forschungsberichts gemachte politische Aussagen, wie das „BGE sei nicht finanzierbar“, sind nicht haltbar. Diese sind als politisch interessensgeleitete und      motivierte Aussagen zu bewerten.

Ob und inwieweit ein SPD-Kanzlerkandidat vor der Bundestagswahl steuerfinanzierte Forschungsberichte für seine (wahl-)politischen Zwecke nutzen darf und kann, um solche Aussagen vorzunehmen, müsste an anderer Stelle diskutiert werden.

  • Wie wird die Nichtfinanzierbarkeit des BGE im Forschungsbericht herbeimodelliert und herbeigerechnet? Ein konkretes Beispiel       

Im Forschungsbericht ist zu lesen:

„Für BGE-Variante 4 werden schließlich Beträge in Höhe von 1208 Euro je Erwachsenen und 684 Euro je Kind angenommen. Dies sind die Beträge, die für eine Existenzsicherung bei Arbeitslosigkeit notwendig wären. Zu beachten ist, dass, bei einem „pro Kopf“ einheitlichen BGE, was zudem unabhängig von den tatsächlichen Wohnkosten oder der Haushaltsgröße gestaltet sein soll, die Höhe durch Alleinstehende sowie Haushalte mit einem Kind und den höchsten Wohnkosten determiniert wird. Für alle anderen Haushalte, also größere Haushalte oder Haushalte mit geringen Wohnkosten wird der Grundsicherungsbedarf durch das BGE in dieser Höhe übertroffen.“ (43)

Bemerkung: Der konkrete Nachweis, dass der derzeit höchste Grundsicherungsbetrag 1.208 Euro für einen Erwachsenen und 684 Euro für ein Kind beträgt, erfolgt im Forschungsbericht nicht. Es handelt sich um eine Vorgabe des wissenschaftlichen Beirats des BMF (siehe oben). Ob diese Höchstbeträge angesichts des Existenzsicherungs-/Regelsatzskandals tatsächlich die Existenz sichern und Teilhabe ermöglichen, kann vor dem Hintergrund dieser Studie von mir (Blaschke 2021) hinterfragt werden.

Wie kommen nun die Autoren des Forschungsberichts zu folgender Aussage der Nichtfinanzierbarkeit der BGE-Variante 4: „Selbst, wenn man jegliche Anpassungsreaktionen ignoriert, ist das BGE in dieser Höhe nicht mehr mit einer progressiven Steuer finanzierbar (Tabelle 22). Dies wäre noch mit einer FlatTax in Höhe von 88% möglich (Tabelle 24). Die geschätzten Arbeitsangebotsreaktionen (Tabelle 26) fallen jedoch so drastisch aus, dass hier ein durch die Einkommensteuer nicht mehr finanzierbares Defizit bleibt (Tabelle 25).“

In Tabelle 1 des Forschungsberichts (15) werden die Ergebnisse der Untersuchung der BGE-Varianten zusammengefasst. Dabei wird ersichtlich, dass die Variante 4 (existenzsicherndes BGE) bei einer unterstellten Finanzierung mit der Einkommensteuer gemäß „V. + 54,9%“ nicht finanzierbar wäre, denn es fehlen zur Kostendeckung 56,8 Milliarden Euro (ohne simulierte Anpassungsreaktionen bezüglich „Arbeitsangebot“) bzw. 404,1 Milliarden Euro (mit simulierten Anpassungsreaktionen bzgl. des „Arbeitsangebots“). Dies kann auch in der Tabelle 22 (44) nachgelesen werden, dort aber mit den nötigen einzelnen Angaben über die Einnahmen mit der veränderten Einkommensteuer und über die den Einnahmen gegenüberstehenden Ausgaben inkl. für die BGE-Variante 4.

Was meint Finanzierung mit der Einkommensteuer gemäß „V. + 54,9%“? Dies wird in Tabelle 1 (15) und auf den Seiten 25 und 32 bei der Erläuterung der anderen Modellvarianten des bedingungslosen Transfers dargelegt: Es handelt sich dabei um eine Verschiebung (V) des Steuertarifs gemäß des Grundfreibetrags und um eine Erhöhung der Steuersätze, in diesem Fall um 54,9 Prozentpunkte (+ 54,9).

In Tabelle 22 werden die Kosten der BGE-Variante 4 (V + 54,9) mit 1.115,7 Milliarden Euro jährlich angegeben. Würde das BGE als Negative Einkommensteuer konzipiert, betrügen die BGE-Kosten konservativ berechnet ca. ein Drittel weniger, also rund 744 Milliarden Euro (oder noch weniger, wenn man 50% weniger Kosten aufgrund der NES-Konzeption unterstellt, siehe oben). Das sind also rund 372 Milliarden Euro weniger Kosten, die den Einnahmen der erhöhten Einkommensteuer gegenüberstehen. Schon anhand dieser Überlegung wird klar, dass die BGE-Variante 4 finanzierbar wäre: bei der Berechnung ohne simulierte Anpassungsreaktionen bzgl. des „Arbeitsangebots“ gäbe es sogar ein Überschuss von ca. 315 Milliarden Euro (372 Milliarden Euro weniger Kosten – 57 Milliarden Euro Fehlbetrag). Dieser Überschuss könnte zur massiven Senkung der um 54,9 Prozentpunkte erhöhten Steuersätze genutzt werden. Bei der Berechnung mit simulierten Anpassungsreaktionen wäre die BGE-Variante 4 bis auf einen geringfügigen Fehlbetrag von nur rund 32 Milliarden (372 Milliarden weniger Kosten – 404 Milliarden Euro Fehlbetrag) fast vollständig finanzierbar.

Darüber hinaus ist aber Folgendes zu berücksichtigen: In der Tabelle 22 (und in folgenden Tabellen 24 und 25) wird ersichtlich, was von den Autoren noch als Kostenpunkt bei der Beurteilung der Finanzierbarkeit des BGE Variante 4 herangezogen wird. Es werden den Einnahmen aus der erhöhten Einkommensteuer 229,4 Milliarden Euro Ausgaben für die Übernahme der Kosten der sogenannten Arbeitnehmerbeiträge zu den Sozialversicherungen aus Mitteln der Einkommensteuer gegenübergestellt. Diese Ausgaben haben aber mit dem BGE nichts zu tun. Sie sind trotzdem eine Ausgabenposition, auf Vorgabe durch den BMF-Beirat oder nicht, die von den Autoren in die Bewertung, ob das BGE finanzierbar sei oder nicht, einfließt. Auf Seite 15 des Forschungsberichts wird dazu erläutert:
„Während bei Variante 2 das Sozialversicherungssystem erhalten bleibt, werden in Varianten 3 und 4 zusätzlich die Sozialversicherungsbeiträge für Arbeitnehmer abgeschafft und die SV-Leistungen folglich weitgehend steuerfinanziert.“ Begründet wird dieser Eingriff in das Sozialversicherungs- und Einkommensteuersystem nicht.

Unabhängig davon, ob es sich bei den 229,4 Milliarden Euro um eine korrekte Angabe handelt oder nicht, wird klar: Mit der in der BGE-Variante 4 vorgenommenen Finanzierung der sogenannten Arbeitnehmerbeiträge zu den Sozialversicherungen aus der veränderten Einkommensteuer werden deren Einnahmen nochmals belastet, nämlich um diese rund 230 Milliarden Euro. Daraus zu folgern, dass das BGE aus der erhöhten Einkommensteuer nicht finanzierbar sei, weil den Gesamteinnahmen aus der erhöhten Einkommensteuer insgesamt zu viele Ausgaben gegenüberstünden, ist schlichtweg unredlich.

Mit der BGE Variante 4 – als NES konzipiert und ohne Finanzierung der sogenannten Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung aus der erhöhten Einkommensteuer – würde somit bei der Berechnung der Finanzierbarkeit des BGEs ohne Berücksichtigung der Anpassungsreaktionen bzgl. des „Arbeitsangebots“ statt eines Defizits von rund 57 Milliarden ein Gesamtüberschuss von ca. 545 Milliarden Euro erzielt (230 Milliarden Euro AN-Beiträge SV + 315 Milliarden Euro Überschuss). Bei Berücksichtigung der Anpassungsreaktionen bzgl. des „Arbeitsangebots“ betrüge der Gesamtüberschuss 198 Milliarden Euro (230 AN-Beiträge SV – 32 Milliarden Euro Fehlbetrag). Dieser Gesamtüberschuss könnte zum Beispiel zur massiven Absenkung des erhöhten Steuersatzes verwendet werden. Die Erhöhung der Einkommensteuer zur Finanzierung des Grundeinkommens kann also bedeutend niedriger ausfallen. ***

Fakt ist: Die Nichtfinanzierbarkeit des BGE im vorliegenden Forschungsbericht ist durch bestimmte konzeptionelle Gestaltungen des BGE herbeimodelliert und herbeiberechnet worden.

Die hier angestellten Überlegungen und Berechnungen können ebenfalls auf die weiteren Einnahme- und Ausgabenübersichten für die BGE-Variante 4 angewendet werden, die die Autoren des Forschungsberichts erstellten (Tabelle 24 – Flat Tax 88% und Tabelle 25 – Flat Tax 90%). Sie führen alle zum gleichen Ergebnis. Dies lautet:

  • Nichtfinanzierbarkeit des BGE widerlegt. Ernsthafter und demokratischer Diskurs erforderlich

Das „existenzsichernde BGE“ in den Höhen von 1.208 Euro für Erwachsene und 684 Euro für Kinder monatlich (Variante 4) ließe sich finanzieren, schon wenn es nur als Negative Einkommensteuer im Forschungsbericht konzipiert worden wäre – ohne die Berücksichtigung der Simulation der Anpassungsreaktionen des „Arbeitsangebots“ sogar mit sehr hohem Überschuss. Wenn darüber hinaus die sogenannten Arbeitnehmerbeiträge für die Sozialversicherungen nicht in die Einnahmen- und Ausgabenberechnung zur Finanzierung des BGE mittels erhöhter Einkommensteuer aufgenommen würden, wäre nicht nur die einkommensteuerbasierte Finanzierbarkeit dieses BGE-Modells gesichert, sondern es wäre eine bedeutend geringere Erhöhung der Einkommensteuer zur Finanzierung des BGE möglich als im Forschungsbericht angenommen – ob nun mit oder ohne Berücksichtigung der oben problematisierten Simulation der Angebotsreaktionen bzgl. des „Arbeitsangebots“.

Das heißt, die Behauptung der Nichtfinanzierbarkeit des Grundeinkommens ist eine Behauptung, die widerlegt werden kann, selbst wenn man das BGE nur über Einkommensteuern finanzieren wollte, wovon man im Forschungsbericht ausgeht.

Es gelten zwei Grundsätze:

1. Ob ein BGE finanzierbar ist oder nicht, hängt im Wesentlichen von der Gestaltung und den unterstellten Parametern der Finanzierungskonzeption ab (neben den der Höhe des BGE und der hier aus Begrenzungsgründen nicht weiter untersuchten Einspareffekten usw.).

2. Diese Gestaltung und die unterstellten Parameter hängen im Wesentlichen von (politischen) Interessen ab. Die Finanzierung des Grundeinkommens ist keine rechentechnische Frage, sondern eine politische Frage.

Wer einen ernsthaften und demokratischen politischen Diskurs über eine Veränderung der Gesellschaft mit einem BGE führen möchte, nimmt aufmerksam die unterschiedlichen Konzeptionen und Positionen bezüglich eines BGEs zur Kenntnis und beteiligt an der Diskussion und Forschung die sozialen Bewegungen und gesellschaftlichen Akteure. Die Grundeinkommensbewegung und deren Verbündete in Zivilgesellschaft, Politik und Wissenschaft sind dazu bereit.

Ich fordere diese Bereitschaft ebenfalls vom Bundesfinanzminister und dem Beirat des BMF.

* Die Angaben in Klammern sind die Seitenzahlen im Forschungsbericht.

** Ronnie Schöb ist ebenfalls Mitglied des Beirats des BMF und versucht in seinem Buch unter anderem die Nichtfinanzierbarkeit des Grundeinkommens nachzuweisen.

** Es ist klar, dass die hier gemachten Angaben sich verändern können, je nachdem wie sich die Einkommenssituationen der Personen verändern: wenn z. B. die SV-Beiträge der „Arbeitnehmer“ nicht mehr über die Einkommensteuer sondern über übliche SV-Beiträge finanziert werden, oder weil die Senkungen der erhöhten Einkommensteuer in verschiedenen Größenordnungen ausfallen können, oder weil die SV-Leistungen durch das Grundeinkommen steuerfinanziert gesockelt werden, SV-Beiträge sich dadurch minimieren, usw. usf.

4 Kommentare

Stephan Härtl schrieb am 06.09.2021, 23:05 Uhr

Selbstverständlich ist die Teilhabe aller Menschen, erst recht in einer Gesellschaft des Überflusses, finanzierbar. Nach den Vorgaben und Annahmen für den ifo- Forschungsbericht ist das BGE nach Variante 4 natürlich wie gewünscht nicht finanzierbar. Dass die untersuchten Varianten eines partiellen GE als BGE bezeichnet werden, ignoriert die Def. des Netzwerkes und ermöglicht undifferenziert die Absage an das BGE. Gut, wenn dem politischen Angriff beizeiten der Wind aus den Segeln genommen wird. Der Spiegel ist schon mit der ersten Falschmeldung vorangeschritten in dem berichtet wird, dass der Wissenschaftliche Beirat beim BMF der Einführung eines BGE eine klare Absage erteilt.... unter der Schlagzeile \"Scholz`

Berater nennen bedingungsloses Grundeinkommen unbezahlbar\".

Enno Schmidt schrieb am 07.09.2021, 11:35 Uhr

Vielen Dank für die hier geleistete Arbeit. Ich denke, sie triff die wesentlichen Punkte, warum die Studie einer gewollten Absage an das BGE dient, nicht einer vorurteilslosen und umsichtigen wissenschaftlichen Untersuchung. Worum es sich beim BGE handelt und wofür es ist, dies scheint den Autoren der Studie fremd oder sogar unbekannt zu sein. Wenn man keine Reise antreten will, muss man auch nicht überlegen, wie man sie finanzieren kann. Beziehungsweise: dann wird man als Argument gegen die Reise feststellen, dass man dafür kein Geld hat.

Hannelore Hildebrandt schrieb am 20.10.2021, 19:06 Uhr

Hallo zusammen,

wegen des exorbitantenFinazbedarf,der nicht mal so ueber den Bundeshaushalt finanziert werden kann, rechnet man den Bundeszuschuss f.d. Rentenversicherung von 90 MRD hinzu, steht dem ein Steueraufkommen von 547 MRD gegenueber.

Bei einem Grundeinkommen von 1.200,- steigt die Belasung der direkten Steuer auf Erwerbseinkommen auf prognostizierte 88% ,hinzu kommen noch Beiträge zur Kranken- u. Rentenversicherung, so dass kein Nettobetrag mehr uebrig bleibt;

das ist nicht nur in eine Tasche rein u. andere Tasche raus, sondern das Arbeitsentgeld ist total versteuert u. verbeitragt.

Ronald Blaschke schrieb am 03.11.2021, 21:11 Uhr

Grundeinkommen von heute ca. 1.200 Euro netto sind ohne eine exorbitante Erhöhung der Besteuerung von Einkommen möglich. Dazu kann man sich verschiedene Finanzierungs-/Steuerkonzepte anschauen. Zwei Beispiele:

1. https://www.die-linke-grundeinkommen.de/fileadmin/lcmsbaggrundeinkommen/PDF/BGE_druck.pdf

2. https://abstimmen.bewegung.jetzt/initiative/215-finanzierungsmodell-und-erganzung-zum-bedingungslosen-grundeinkommen-bge#initiative-text

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