Sprungbrett auf österreichisch
Rudolf Hundstorfer, österreichischer Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, ist möglicherweise leidenschaftlicher Turner. Die Nähe zum Gerätesport könnte jedenfalls der Grund sein, warum der sozialdemokratische Sozialminister in den letzten Interviews zur Bedarfsorientierten Mindestsicherung (BMS) ständig das Bild vom Sprungbrett benutzt. Nein, die BMS, die mit 1.September 2010 in Österreich eingeführt werden soll, sei keine Hängematte, sagt er, vielmehr ein Sprungbrett in den Arbeitsmarkt.
Diese Klarstellung, bei der BMS handle es sich nicht um das Aufspannen der sozialen Hängematte für Nicht-LeistungsträgerInnen, braucht es in erster Linie aufgrund kritischer Äußerungen aus den Reihen des Koalitionspartners, der österreichischen Volkspartei. Zwar kommen die kritischen Töne zur BMS nicht unmittelbar von den Regierungskollegen, etwa von dem der ÖVP angehörenden Finanzminister Pröll oder von seinem Parteikollegen Wirtschaftsminister Mitterlehner. Schließlich war es ja auch die rot-schwarze Koalition, die in ihrem Regierungsprogramm „die Bekämpfung von Armut in allen relevanten Politikbereichen“ als zentrale Zielsetzung formuliert hatte und zur Zielerreichung u.a. die Einführung einer bedarfsorientierten Mindestsicherung beschlossen hatte.
Aber das hindert den Generalsekretär der ÖVP, Fritz Kaltenegger, nicht daran, in regelmäßigen Abständen das Sozialschmarotzer-Paradies anzukündigen – zuletzt Anfang März dieses Jahres. Die neue Leistung, so Kaltenegger mit Berufung auf deutsche Kollegen wie Clement und Westerwelle, die sich kurz davor mit unseriösen Zahlen zu den Missbrauchsfällen bei Hartz IV hervorgetan hatten, könnte von 20 Prozent der BezieherInnen missbräuchlich in Anspruch genommen werden. Das in Wien ansässige Europäische Zentrum für Sozialforschung geht vom Gegenteil der ÖVP-Behauptung aus: 60 Prozent der Anspruchsberechtigten holen sich derzeit ihre Sozialhilfe gar nicht ab!
Was sind denn die Eckpunkte dieser schon vor ihrer Einführung so umkämpften Maßnahme?
- Die Höhe der Leistung orientiert sich am Netto-Ausgleichszulagenrichtsatz in der Pensionsversicherung (einer Art Mindesteinkommen für PensionsbezieherInnen, das aber unter der Einkommensarmutsschwelle liegt). Im Jahr 2010 würde eine Einzelperson € 744 erhalten, (Ehe-)Paare € 1.116, 12mal pro Jahr.
- Wohnkosten sind zum Teil darin enthalten. Sollten angemessene Wohnkosten 25% dieses pauschalierten Mindeststandards überschreiten, können die Bundesländer zusätzliche Leistungen gewähren. Das gilt auch für Sonder- bzw. Zusatzbedarfe wie z.B. Heizkostenzuschüsse.
- Der Vermögensfreibetrag für Ersparnisse ist mit der 5-fachen Höhe des Mindeststandards für Alleinstehende, daher mit € 3.720 festgelegt. Ein selbst bewohntes Haus oder eine Eigentumswohnung kann behalten werden, allerdings erfolgt nach 6 Monaten „Leistungsbezug“ eine Sicherstellung im Grundbuch.
- Der die bestehende Sozialhilfe prägende Regress (Kostenersatzpflicht) – eine der größten Hürden für die Inanspruchnahme der Leistung – wird mit der BMS gemildert, aber nicht zur Gänze abgeschafft.
Wer sind die Anspruchsberechtigten?
- Personen, die nachweisen können, dass sie „über keine angemessenen eigenen Mittel verfügen, um den eigenen Bedarf bzw. den ihrer Angehörigen ausreichend decken zu können“ und die das Recht auf dauernden Aufenthalt in Österreich haben.
- Arbeitsfähige Personen „müssen bereit sein, ihre Arbeitskraft einzusetzen“. Das gilt nicht für Menschen, die das Regelpensionsalter erreicht haben, im Fall von Betreuungspflichten gegenüber Kindern unter 3 Jahren und keinen geeigneten Betreuungsmöglichkeiten, und in wenigen anderen Fällen. Verstöße gegen diese Bereitschaft zur Aufnahme der Arbeitskraft haben Sanktionen zur Folge: bis zu 50% Kürzung des Leistungsbezuges, in Ausnahmefällen auch bis 100%.
Drei tatsächliche Verbesserungen enthält die BMS gegenüber der bestehenden Sozialhilfe. Zum einen muss nun die Nicht-Gewährung von Unterstützung mit einem schriftlichen Ablehnungsbescheid zumindest mitgeteilt werden, zum anderen werden alle BMS-BezieherInnen für den Zugang zu medizinischen Leistungen die übliche „E-Card“ erhalten, und letztlich sind für AlleinerzieherInnen höhere Leistungssätze vorgesehen als bislang.
Die Regierung sieht in Maßnahmen zur „besseren Eingliederung in den Arbeitsmarkt“ eine der zentralen Verbesserungen der BMS zum bestehenden System der Sozialhilfe, was nahe liegender Weise von vielen NGO’s anders gesehen wird. Die „stärkere Anbindung arbeitsmarktferner Personengruppen an die Ziele des Arbeitsmarktservice“ – wie es so schön in den entsprechenden Darstellungen heißt – gilt als Herzstück der gesamten Reform. Dazu ist vorgesehen, dass arbeitsfähige arbeitslose Personen ihren Antrag auf BMS nunmehr auch auf dem Arbeitsamt (korrekt Arbeitsmarktservice – AMS) abgeben können und nicht nur wie bisher bei den regionalen Behörden. Im Rahmen des AMS stehen ihnen dann Fördermöglichkeiten und Weiterbildungsangebote offen.
Ob die in früheren Phasen der Debatte um die Einführung der BMS groß angekündigten – und sehr wesentlichen – Maßnahmen wie ein WiedereinsteigerInnenfreibetrag, eine Anhebung der Nettoersatzrate in der Arbeitslosenversicherung und eine Verbesserung bei der Anrechnung des ParterInneneinkommens in der Notstandshilfe tatsächlich kommen, ist zum jetzigen Zeitpunkt leider völlig offen. Einige wenige Anläufe seitens der Sozialdemokratie, eine Erhöhung des (im europäischen Vergleich eher niedrigen) Arbeitslosengeldes in die Diskussion zu bringen, lösten bislang immer negative Reaktionen beim Koalitionspartner und den Interessensvertretungen der Wirtschaft aus.
In Österreich ist die Verwaltung des „untersten sozialen Netzes“, wie die bestehende Sozialhilfe genannt wird, Ländersache. D.h. der Reformprozess musste zwischen der Bundesregierung und den neun Ländern akkordiert werden und wird nun im Rahmen einer sogenannten 15a-Vereinbarung (entsprechender Artikel des Bundesverfassungsgerichtes) gesetzlich verankert.
Die BMS als Weg zum bedingungslosen Grundeinkommen? Für armutsbetroffene Menschen, die es schaffen, den Anspruchsvoraussetzungen der BMS zu entsprechen, und die damit ein im Einzelfall höheres Leistungsniveau erwarten können, weniger mit Regresssorgen geplagt sind und im Spital keine stigmatisierenden Sozialhilfe-Krankenscheine vorweisen müssen, hat die Reform – hoffentlich – Vorteile. Aus der Sicht des Netzwerks Grundeinkommen und sozialer Zusammenhalt bewegt sie sich aber mit ihrem Festhalten an der Bedürftigkeitsfeststellung, der Arbeitskraftverwertung und den Sanktionsmöglichkeiten keinen Millimeter über den Tellerrand des sozialpolitischen Mainstreams hinaus.
Margit Appel
Netzwerk Grundeinkommen und sozialer Zusammenhalt – BIEN Austria