Telefonkonferenz des Netzwerkrats vom 22. Mai 2018
Teilnehmende: Reimund Acker, Jörg Ackermann, Bianca Becker, Ronald Blaschke, Matthias Blöcher, Baukje Dobberstein, Johannes Stirnberg, Joachim Winters
Entschuldigt: Ralf Engelke, Jörg Reiners
Protokoll: Bianca Becker
Beginn: 20:00 Uhr
Ende: 21:10 Uhr
- Beschlussfähigkeit und Festlegung der TO
- Bestätigung des Protokolls vom 7.5.2018
- Finanzstatus
- Behandlung kurzfristig eingebrachter TOPs und BVs (BV 1)
- Teilnahme des Netzwerks am Bürgerfrühstück in Göttingen am 3.6.2018 (BV 2)
- Kostenübernahme für das Setzen der englischen Grundeinkommens-Broschüre (BV 3)
- Broschüre Care Grundeinkommen – Änderungen (BV 4)
- Broschüre Care Grundeinkommen – zusätzliche Honorierung (BV 5)
- Stellungnahme des Netzwerks anlässlich der öffentlichen Anhörung im Bundestag zur Abschaffung der Sanktionen bei den Grundsicherungen am 4. Juni (BV 6)
- Anwerbung neuer Redaktionsmitglieder (BV 7)
- Bewerbung, Ablauf und Organisation Abendveranstaltung Schwerin
- Sachstand Änderungen und Druck Flyer und Broschüre Netzwerk
- Bachelorarbeit – Versendung Online Fragebogen zum BGE
- Woche des Grundeinkommens (Aufruf etc.)
- BIEN (Poster etc.)
- Bericht von der TK der Redaktion
- Stimmungsbild zur geplanten Einladung von Simone Lange und Ulla Schmidt nach Aachen zur NWR-Tagung im Oktober (Joachim)
- Verschiedenes
Nächste TK - Status laufender Aktionen
Entscheidungen per Umlaufverfahren
- Beschluss vom 22.5.2018: BV 8 wird angenommen.
TOP 1 – Beschlussfähigkeit und Festlegung der TO
Die Beschlussfähigkeit wird festgestellt. Die Tagesordnung wird wie o. a. festgelegt, der TOP 4 wird auf die nächste TK verschoben. Der TOP 6 wird um „Weiteres Vorgehen“ erweitert. Der TOP 13 entfällt.
TOP 2 – Bestätigung des Protokolls vom 7.5.2018
Das Protokoll vom 7.5.2018 wird bestätigt.
TOP 3 – Finanzstatus
Reimund nennt den Stand der Vereinskonten.
TOP 4 – Behandlung kurzfristig eingebrachter TOPs und BVs
Dieser TOP wird auf die nächste TK verschoben.
TOP 5 – Teilnahme des Netzwerks am Bürgerfrühstück in Göttingen am 3.6.2018
Beschluss: BV 2 wird in der wie folgt geänderten Fassung angenommen.
Das Netzwerk Grundeinkommen beteiligt sich mit 50,00 Euro an den Kosten, die für die Teilnahme (am Bürgerfrühstück in Göttingen, Buchung von Auslagentischen) am Sonntag, 3.6.18, entstehen. Auf diesen Tischen werden Flyer und Broschüren des Netzwerks Grundeinkommen ausgelegt. Joachim Winters nimmt als Vertreter des Netzwerks Grundeinkommen teil.
TOP 6 – Kostenübernahme für das Setzen der englischen Grundeinkommens-Broschüre und weiteres Vorgehen
Dieser TOP wird auf die nächste TK vertagt.
Aktion Reimund/Ronald: Die englische Grundeinkommens-Broschüre auf Richtigkeit prüfen.
TOP 7 – Broschüre Care Grundeinkommen – Änderungen
Beschluss: BV 4 wird angenommen.
TOP 8 – Broschüre Care Grundeinkommen – zusätzliche Honorierung
Beschluss: BV 5 wird angenommen.
TOP 9 – Stellungnahme des Netzwerks anlässlich der öffentlichen Anhörung im Bundestag zur Abschaffung der Sanktionen bei den Grundsicherungen am 4. Juni
Beschluss: BV 6 wird in der wie folgt geänderten Fassung angenommen.
Der Netzwerkrat bestätigt den von Ronald am 20. Mai 2018 übermittelten Entwurf der Stellungnahme. Diese wird von Johannes Stirnberg an den Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags übermittelt.
Aktion Baukje: Für die NWR-Tagung in Schwerin den zu diskutierenden TOP formulieren und an Bianca zur Ergänzung der Agenda übermitteln.
TOP 10 – Anwerbung neuer Redaktionsmitglieder
Beschluss: BV 7 wird angenommen.
TOP 11 – Bewerbung, Ablauf und Organisation Abendveranstaltung Schwerin
Aktion NWR: An Joachim Mail zu inhaltlichen Wünschen der Abendveranstaltung innerhalb 24 Stunden senden.
Aktion Joachim/Reimund: Gemeinsam Titel für die Abendveranstaltung finden und einen Text zur Veröffentlichung verfassen.
TOP 12 – Sachstand Änderungen und Druck Flyer und Broschüre Netzwerk
Dieser TOP wird auf die nächste TK verschoben.
TOP 13 – Bachelorarbeit – Versendung Online Fragebogen zum BGE
Aktion Bianca: Herrn Büschges auf folgende Möglichkeiten hinweisen:
- Nutzung der Info-Mailingliste des Netzwerks Grundeinkommen für die Versendung des Online-Fragebogens.
- Zusendung des Online-Fragebogens an den NWR, der dann – nach Sichtung der Fragen – über eine weitere Verteilung entscheidet.
TOP 14 – Woche des Grundeinkommens (Aufruf etc.)
Dieser TOP wird auf die nächste TK verschoben.
TOP 15 – BIEN (Poster etc.)
Dieser TOP wird auf die nächste TK verschoben.
TOP 16 – Bericht von der TK der Redaktion
Dieser TOP wird auf die nächste TK verschoben.
TOP 17 – Stimmungsbild zur geplanten Einladung von Simone Lange und Ulla Schmidt nach Aachen zur NWR-Tagung im Oktober
Ronald schlägt vor, die Arbeitsgruppe alternativer Wirtschaftspolitik (Memorandum 2018) zusammen mit Ralf Welters für die Abendveranstaltung in Aachen einzuladen.
Beschluss: Simone Lange und Ulla Schmidt werden für eine Abendveranstaltung in Aachen angefragt. Bei einer Absage von Simone Lange und Ulla Schmidt wird Ronalds Vorschlag als Alternative genutzt.
Aktionen Johannes:
- Ralf bitten, Simone Lange für die Abendveranstaltung in Aachen anzufragen.
- Ulla Schmidt zur Abendveranstaltung in Aachen einladen.
TOP 18 – Verschiedenes
- Nächste TK: 4.6.2018.
TOP 19 – Status laufender Aktionen
Dieser TOP entfällt.
Beschlussvorlagen
BV 1 (Reimund) Behandlung kurzfristig eingebrachter TOPs und BVs:
Im Abschnitt “Einladung zur TK” der GO wird der Satz
“TOP und BVen, die weniger als 48 Stunden vor der TK eingebracht wurden, sind als solche in der TO zu kennzeichnen und werden bei der TK nur behandelt, wenn dies dort ausdrücklich beschlossen wird und wenn alle abgemeldeten Teilnehmenden dem bis zum Beginn der TK zugestimmt haben.”
wie folgt geändert:
“TOP und BVen, die weniger als 48 Stunden vor der TK eingebracht wurden, sind als solche in der TO zu kennzeichnen und werden bei der TK nur behandelt, wenn dies dort ausdrücklich beschlossen wird und dem jedes bis dahin abgemeldete NWR-Mitglied bis zum Beginn der TK zugestimmt sowie kein seitdem abgemeldetes NWR-Mitglied widersprochen hat.”
BV 2 (Joachim, durch Veto von Ronald am 17.05.2018 abgelehnt) Teilnahme des Netzwerks am Bürgerfrühstück in Göttingen am 3.6.2018:
Das Netzwerk Grundeinkommen beteiligt sich mit 50,00 Euro an den Kosten, die der Regionalinitiative Netzwerk Grundeinkommen Südniedersachsen für die Teilnahme am Bürgerfrühstück in Göttingen am Sonntag, 3.6.18, entstehen.
BV 3 (Ralf) Kostenübernahme für das Setzen der englischen Grundeinkommens-Broschüre:
Das Netzwerk Grundeinkommen übernimmt die Kosten von 300€ für das Ersetzen der Texte in Englischer Sprache sowie die Gestaltung der Lego Broschüre. Marianne Prenner wird gebeten, eine PDF für den Druck und eine PDF für die Internetseite zu erstellen.
BV 4 (Ronald) Broschüre Care Grundeinkommen – Änderungen:
Die von Ronald am 20. Mai 2018 übermittelten Änderungen und Korrekturen am ebenfalls am 20. Mai übermittelten Entwurf der Broschüre werden bestätigt.
BV 5 (Ronald) Broschüre Care Grundeinkommen – zusätzliche Honorierung:
Das Netzwerk Grundeinkommen übernimmt eine zusätzliche Honorierung für das Layout von Marina Kampka in Höhe von 150 Euro brutto (siehe Beschluss vom 26. März 2018). Grund ist ein erhöhter Nacharbeitungs- und Korrekturaufwand.
BV 6 (Ronald) Stellungnahme des Netzwerks anlässlich der öffentlichen Anhörung im Bundestag zur Abschaffung der Sanktionen bei den Grundsicherungen am 4. Juni:
Der Netzwerkrat bestätigt den von Ronald am 20. Mai 2018 übermittelten Entwurf der Stellungnahme. Diese wird von ??? an den Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags übermittelt.
BV 7 (Reimund) Anwerbung neuer Redaktionsmitglieder:
Der NWR ist damit einverstanden, dass die Redaktion in den nächsten Tagen ein Schreiben zur Anwerbung neuer Redaktionsmitglieder per E-Mail an die Mitglieder des Netzwerks schickt.
Begründung: Die Personalsituation in der Redaktion soll verbessert werden, damit mehr Beiträge auf der Website grundeinkommen.de veröffentlicht werden.
BV 8 (Reimund) Erstattung von Verpflegungsmehraufwand:
Folgender Abschnitt wird in die Geschäftsordnung eingefügt:
- Das Netzwerk erstattet Personen, die in seinem Auftrag Dienstreisen unternehmen, den dadurch verursachten Verpflegungsmehraufwand in Höhe der steuerlich absetzbaren Verpflegungspauschale (§9 EStG).
- Für Reisen innerhalb Deutschlands beträgt die Verpflegungspauschale derzeit
– 24 Euro für jeden Tag mit 24 Stunden Abwesenheit von der Wohnung
– 12 Euro für einen Tag mit mehr als 8 und weniger als 24 Stunden Abwesenheit von der Wohnung (z. B. An- und Abreisetag, wenn verschieden) - Für Auslandsreisen ergibt sich die Verpflegungspauschale aus dem aktuellen
Schreiben des BMF. - Werden Mahlzeiten vom Netzwerk oder von Dritten bereitgestellt oder bezahlt, wird die Verpflegungspauschale wie bei der steuerlichen Regelung gekürzt:
– für Frühstück um 20 % (4,80 Euro in Deutschland)
– für Mittag- und Abendessen um jeweils 40 % (9,60 Euro in Deutschland). - Für die Abrechnung von Verpflegungsmehraufwand ist das dazu vom NWR zur Verfügung gestellte Formular zu verwenden.
Begründung:
- Diese allgemeine Regelung vermeidet Diskriminierung, Willkür und Intransparenz, die durch Einzelentscheidungen nach Bedarf oder Bedürftigkeit zu befürchten wären und/oder unterstellt werden könnten.
- Die Regelung vermeidet Debatten um die angemessene Höhe der Erstattung, indem sie sich am Einkommensteuergesetz orientiert.
- Jede Vereinfachung dieser Regelung führt entweder zu ggf. steuerpflichtigen Einnahmen von Empfängern oder dazu, dass Empfänger weniger bekommen, als steuerfrei möglich wäre.
- Die Regelung führt zu keinerlei Mehraufwand für die Empfänger der Erstattung, da die nötigen Berechnungen durch die Teamassistenz auf Basis der ohnehin anfallenden Daten vorgenommen werden kann.
Die Regelung führt nur zu geringem Mehraufwand für die Teamassistenz, da Reimund ein Rechenblatt für die automatische Berechnung des Erstattungsbetrags zur Verfügung stellt