Ein niedriges „Grundeinkommen“ bedeutet Zwang zur Erwerbsarbeit
Teil 1: Mit einem niedrigen Transfer, wie z. B. Hartz IV, ist ein menschenwürdiges Leben nicht möglich
Von Ronald Blaschke
Folgende Sätze in einem Interview mit Götz Werner [1] geben mir zu denken:
Interviewer: „Herr Werner, Sie versprechen den Menschen tatsächlich das Paradies auf Erden, nämlich ein existenzsicherndes Grundeinkommen von etwa 600 Euro, ohne dass sie dafür einen Finger krumm machen müssen.“
Götz W. Werner: „Ich nenne eigentlich keine Beträge. Die Höhe muss die Gesellschaft festlegen. Ich gehe davon aus, dass der Betrag etwa im Bereich des Arbeitslosengeldes II plus der Zahlungen für die Wohnung liegt, die Hartz-IV-Empfängern zustehen.“
Interviewer: „Die Betroffenen beklagen aber vielfach, dass man davon nicht leben kann.“
Götz Werner: „Sie könnten davon leben, wenn sie dazuverdienen könnten.“
Die Erfahrungen geben Götz Werner recht: Weil man von Hartz IV nicht leben kann, müssen viele Hartz-IV-Beziehende auf irgendeine Art und Weise dazuverdienen. Selbst die unsäglichen 1 €-Jobs werden deswegen zum heiß begehrten „Arbeitsplatz“. Dies bedeutet aber auch, dass man mit der Höhe des „Grundeinkommens“, von der Götz Werner ausgeht, auch nicht leben kann, also dazuverdienen muss! Damit wäre aber faktisch der Arbeitszwang durch die Hintertür eingeführt. Die mit dem Grundeinkommen verbundene Möglichkeit, Nein sagen zu können, ist fern der Realisierbarkeit.
Will man nun über die Höhe eines Transfers nachdenken, der die Existenz- und (Mindest-)Teilhabe auch ohne Erwerbsarbeit sichern soll, ist Folgendes zu bedenken:
1. Die bundesweit durchschnittliche Hartz-IV-Leistung beträgt derzeit für einen Single 649 € Netto. Netto meint, dass die Kosten, die vom Jobcenter für die Kranken- bzw. Pflegeversicherung in Höhe von 129,54 € bzw. 17,79 € an die Krankenkassen gezahlt werden, nicht in den 649 € enthalten sind. Die 649 € ergeben sich aus 359 € Regelleistung und bundesweit durchschnittlich 290 € Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU).[2] Dort, wo die Mietkosten und damit die bei Hartz IV als „angemessen“ anerkannten und von den Jobcentern übernommenen Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU) höher sind, liegt das Hartz-IV-Niveau weit über den durchschnittlichen 649 €. So werden z. B. in Berlin – mit seinen noch moderaten Mietpreisen gemessen an Frankfurt/Main oder München – bis zu 378 € KdU für einen Single als angemessen anerkannt und übernommen. Das Hartz-IV-Niveau liegt also in diesem Berliner Fall bei max. 737 € Netto (359 € Regelleistung plus 378 € KdU).
2. Es ist weiterhin zu beachten, dass die Berechnungen des Regelsatzes für die Sozialhilfe, die auch das Niveau der Regelleistungen für Hartz IV und für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bestimmen, bei der Einführung von Hartz IV durch die Bundesregierung manipuliert worden sind. [3] Nach den Berechnungen des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes hätte der Regelsatz im Jahr 2008 bei ca. 440 € liegen müssen.[4] Das heißt, mit den durchschnittlichen KdU berechnet, müsste das bundesweit durchschnittliche Hartz-IV-Niveau für einen Single eigentlich bei 730 € Netto liegen (440 € plus 290 €). Für den o. g. Berliner Fall wäre eine Hartz-IV-Leistung bis zu 818 € Netto möglich.
3. Bei den bisherigen Angaben wurde unterstellt, dass das der Regelsatz-Berechnung zugrunde gelegte Statistikmodell überhaupt akzeptabel ist. [5] Bei diesem Modell werden bestimmte Verbrauchsausgaben des untersten, also des ärmsten Fünftels in der Einkommenshierarchie der Bevölkerung aus der Einkommen- und Verbrauchsstichprobe (EVS) ermittelt und mit tlw. Kürzungen zum Regelsatz zusammengerechnet. Dass dieses Vorgehen zur Ermittlung eines existenz- und teilhabesicherenden Transfers sehr bedenklich ist, soll Folgendes verdeutlichen:
a) Um eine ausreichende Ernährung bei Hartz-IV-Bezug sicherzustellen, müsste der Regelsatz auf 500 € erhöht werden – so argumentieren Soziale Bewegungen. [6] Das würde mit den o. g. bundesweit durchschnittlichen KdU von 290 € ein durchschnittliches Hartz-IV-Niveau von 790 € Netto für einen Single bedeuten. Im Berliner Fall wäre eine Hartz-IV-Leistung bis zu 878 € möglich.
b) Wie der Regelsatz wird auch die Armutsrisikogrenze aus der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe ermittelt. Sie liegt für einen Single bei 980 € Netto. [7]
c) Der unterste Pfändungsfreibetrag, also der Betrag, unter den kein Schuldner gepfändet werden darf, damit sein notwendiger Lebensunterhalt sichergestellt ist, liegt derzeit bei 989,99 € Netto.
Diese drei Netto-Angaben (790 €, 980 € und rund 990 €) sagen sehr viel aus: Weder die eingangs genannten 600 € noch das derzeitige durchschnittliche Hartz-IV-Niveau von 649 € reichen aus, um die Existenz und gesellschaftliche (Mindest-)Teilhabe zu sichern. Das ist aber nun der Anspruch des bedingungslosen Grundeinkommens. Wenn es diesen Anspruch nicht erfüllt, sind die vielen Worte über Wirkungen und Effekte des Grundeinkommens zwar gut gemeint, aber leider nicht mehr als Worte.
Was wir brauchen, ist eine Debatte in Deutschland, in Europa und weltweit darüber, was dem Menschen als Mensch, also bedingungslos zusteht, damit er die „Freiheit von Furcht und Not genießen“ kann – so, wie es in der Präambel der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte steht. Und so, wie es der Menschenwürde und auch der Idee des bedingungslosen Grundeinkommens entspricht.
Teil 2: Hinzuverdienen können … sollen … müssen?
Von Robert Ulmer
Die Debatte um die Höhe des Grundeinkommens interessiert nicht nur Technokraten und Finanzierungsexperten. Sie enthält auch eine zentrale Auseinandersetzung um die Frage, welchem Zweck das Grundeinkommen im Wesentlichen dienen soll. Soll es die Freiheitsspielräume der Individuen erweitern, oder soll es die charakteristischen Zwänge unserer kapitalistischen Arbeitsgesellschaft lediglich modernisieren? Soll das Grundeinkommen allen ermöglichen, zu jedem miesen Job, zu jeder unattraktive Fördermaßnahme NEIN zu sagen und auch ohne Job ein angenehmes Leben führen zu können? Oder soll die niedrige Höhe des Grundeinkommens eine permanente Nötigung sein, Geld hinzuzuverdienen?
Auf die übliche Besorgnis der Grundeinkommensskeptiker, wer denn noch arbeiten werde, wenn er oder sie das Grundeinkommen gratis erhalte, antworten viele Grundeinkommensbefürworter mit der eifrigen Beschwichtigung: die Menschen werden schon deshalb Erwerbsarbeit leisten, weil sie hinzuverdienen wollen, denn mit dem Grundeinkommen allein werden sie sich den erwünschten Lebensstandard nicht leisten können. Der erwünschte Lebensstandard kann aber etwas sehr Verschiedenes bedeuten. Ein stattliches Eigenheim, ein Auto, ein teurer Urlaub und diverser Statuskonsum ist das eine. Etwas grundsätzlich anderes ist es, hinzuverdienen zu müssen, um aus der Situation drückender Armut herauszukommen, um überhaupt am gesellschaftlichen Leben teilnehmen zu können.
Nun lässt sich die Frage, welche Höhe des Grundeinkommens existenzsichernd sei, welche Höhe eine gesellschaftliche Teilhabe ermögliche und welche (zu geringe) Höhe eben dies den Menschen versage, nicht einfach mit der Angabe eines Geldbetrages beantworten. Zum Beispiel: ab 1.000,- Euro sei Teilhabe möglich, und darunter nicht. Es gibt wohl einige wenige Lebenskünstler, die mit sehr wenig Geld gut zurecht kommen, und für die die Abschaffung des Arbeitszwanges und anderer Mitwirkungspflichten von Hartz IV schon die Erlösung von fast allem Übel bedeuten würde. Aber für die meisten ist ein Einkommen in Höhe von Hartz IV eine permanente Existenzbedrohung – übrigens auch ganz materiell: die Lebenserwartung einkommensarmer Menschen ist deutlich geringer. Ganz zu schweigen von gesellschaftlicher Teilhabe: wer nicht mit ins Kino gehen kann, ist draußen. Ebenso, wer fünf mal hin und her überlegen muss, ob er oder sie es sich leisten kann, einen Freund auf ein Bier oder auf eine Tasse Kaffee einzuladen.
Aber auch, wenn wir diese individuellen Geldbedarfs-Unterschiede mit bedenken, gilt eindeutig: All die Vorteile, die das Grundeinkommen den Menschen bringt, die gestärkte Verhandlungsposition im Arbeitsleben, die Möglichkeit „Nein: so nicht“ sagen zu können, sind an ein ausreichend hohes Grundeinkommen gekoppelt. Je geringer das Grundeinkommen ist, desto stärker ist der Druck, hinzuverdienen zu müssen, desto erpressbarer, desto lohnabhängiger werden die Leute. Ein behördlicher Arbeitszwang wie bei Hartz IV ist dann gar nicht mehr nötig. Das zu niedrige Niveau des Grundeinkommens würde als faktischer Arbeitszwang dazu führen, dass die Erwerbslosen und die Prekarisierten – wie heute aufgrund Hartz IV – sich bereitwillig auch um die miesesten Jobs bemühen. Keine große Überraschung wäre es, wenn es bald Grundeinkommensbefürworter geben würde, die behaupten, dass man mit einem möglichst niedrigen Grundeinkommen den Menschen etwas Gutes tue: so hätten sie einen maximalen Anreiz zur Arbeit und damit eine höhere Motivation, tätig zu werden. Mit einer Stärkung der individuellen Freiheit hat das dann aber nichts mehr zu tun.
Vielleicht ist es leichter, realpolitisch erfolgreich zu sein, wenn man einen sehr niedrigen Betrag des Grundeinkommens vorschlägt: 600,- Euro (plus Krankenversicherung) oder sogar nur 400,- Euro (plus Krankenversicherung). Aber ein realpolitischer „Erfolg“, der eine Verschlechterung gegenüber Hartz IV mit sich bringen würde, der ein Heer von einkommensarmen und genau deshalb höchst arbeitswilligen HinzuverdienerInnen produzieren würde, wäre eine Niederlage für die Sache des bedingungslosen und existenzsichernden Grundeinkommens, wie es das Netzwerk Grundeinkommen mit seinen 4 Kriterien fordert.
Es kann nicht darum gehen, mit allerlei wissenschaftlichen Forschungen herauszubekommen, mit wie wenig ein Mensch noch so gerade eben über die Runden kommen kann, um dann ein möglichst niedriges Grundeinkommen mit der Behauptung zu rechtfertigen, es sei existenzsichernd. Im Gegenteil: Die materielle Basis für möglichst viel individuelle Freiheit ist nicht ein möglichst niedriges, sondern ein möglichst hohes Grundeinkommen. Ein solches wird es nicht „finanzierungsneutral“ geben. Wer die Einkommensschwächsten besser stellen will, muss bereit sein, dafür ein größeres Umverteilungsvolumen einzusetzen.
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Fußnoten
[1] Vgl. Nürnberger Nachrichten am 25.08.2009: Staat soll Grundeinkommen für alle zahlen
[2] Vgl. Steffen, Johannes: Bedarfsdeckende Bruttoarbeitsentgelte, Arbeitnehmerkammer Bremen
2009, S. 4
[3] Vgl. Der Paritätische Gesamtverband (Hrsg.): „Zum Leben zu wenig ….“ Für eine offene Diskussion über das Existenzminimum beim Arbeitslosengeld II und in der Sozialhilfe, Berlin 2004
[4] Vgl. Der Paritätische Gesamtverband (Hrsg.): Was Kinder brauchen …. Für eine offene Diskussion über das Existenzminimum für Kinder nach dem Statistikmodell gemäß § 28 SGB XII (Sozialhilfe). Expertise, Berlin 2008, S. 5
[5] Es wird auch unterstellt, dass die von den Jobcentern als „angemessen“ anerkannten und übernommenen Kosten der Unterkunft und Heizung ausreichend sind. Daran können große Zweifel gehegt werden.
[6] 500 Euro Eckregelsatz Hartz IV – Bündnisplattform
[7] Vgl. 3. Nationaler Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung.
8 Kommentare
Es ist zweierlei. Einerseits ist da der Paradigmenwechsel, dass die Existenz individuell und nicht nur unabhängig von der Möglichkeit des Mitmachens sondern auch unabhängig vom Willen zum Mitmachen in der Gesellschaft gewährt und ermöglicht wird. Machen wir uns andererseits nichts vor. Gesellschaftliche Teilhabe ist keine fixe Größe so lange die Gesellschaft keine homogene Masse ist. Hier wird verlangt, dass man mit den Mitteln des BGE wenigstens auch den Freund zum Kaffee oder Bier einladen können muss. Gleich stellt sich mir die Frage: Zu Hause, in der Pommesbude, im Nobelrestaurant oder wo? Für mich ist vorerst wichtig, dass das BGE reicht, sich überhaupt mit Freunden zu treffen, weil man frei von puren Existenzsorgen sich auch mal um etwas anderes kümmern kann, dass man sich gemeinschaftlich vielleicht eine Kneipe aufbauen kann, ohne dass man dafür von den Transferleistungen etwas abgezogen bekommt, … dass man einem Freund mal mit einer Spende mehr gönnen kann, ohne dass er sich strafbar macht, wenn er sich das nicht wieder vom Hartz IV abziehen lässt, … dass man sich einen Lebenspartner suchen kann, ohne dass jener dadurch finanziell schlechter gestellt wird, … . Das ist der Paradigmenwechsel, den ich mir vor allem mittels BGE vorerst erhoffe. Freiheit von Existenzsorgen schafft Freizeit. Freizeit ist das wichtigste Gut. Diese Freizeit kann man dann meinetwegen auch mal nutzen, um für die Tasse Kaffee im Nobelrestaurant auch mal einen Billigjob anzunehmen. Warum nicht? Ich spreche mich keineswegs dagegen aus, nicht vom BGE auch perspektivisch ein (stetig wachsendes) Mindestmaß an gesellschaftlicher Teilhabe zu fordern. Eine gesellschaftliche Teilhabe im Niveau der Mitte der Gesellschaft mit dem BGE zu garantieren, ist aber schlicht nicht möglich, denn mit diesem Transfer würde man ja gleichzeitig diese Mitte wieder verschieben. Ein BGE, das keinen heutigen Hartz IV – Empfänger schlechter stellt, ihm aber wenigstens ein paar Freiräume ermöglicht, ist für mich ein schon großes wenn auch nur temporäres Ziel.
Wieso kommt G. Werner plötzlich auf ein so niedriges BGE? Sprach er nicht mal von 1.500.-EUR/Monat??? Die Höhe spielt auf jeden Fall eine Rolle, will man alle 4 Grundkriterien des Netzwerkes realisieren, eben auch die Armutsfestigkeit und die Chance der gesellschaftlichen Teilhabe. Da steht zuerst immer die Frage der Binnenkaufkraft. Dazu hat Ronald Blaschke für Deutschland aktuelle Zahlen genannt (In Bangladesh sind sie sicher anders.). 800.-EUR/Monat war die unterste Grenze, die wir diskutierten. Inflationsraten treiben diesen Wert natürlich nach oben. Aber was ist ein \"angenehmes Leben\", lieber Robert Ulmer? Das ist eben Ansichtssache. Jedem Recht getan ist eine Kunst die keiner kann. Und so wird es bei jedem BGE welche geben die maulen. Für mich ist klar: Ein Mittelwert der 3 Zahlen, die Ronald Blaschke nannte, muss das Ziel sein und dazu der Wegfall vieler entwürdigender und Lebenszeit zehrender Bürokratie. Das ist ein nicht zu unterschätzender geldwerter Vorteil.
Wir brauchen Leute wie Götz Werner und Dieter Althaus dringend, Repräsentanten aus dem \"bürgerlichen\" Lager, damit das BGE von seinen ideologischen Gegnern nicht als \"linkes Projekt\" abgestempelt werden kann! Den letzteren haben (meiner Wahrnehmung nach, und schließlich arbeite ich indirekt für eine konservative Zeitung und lese diese regelmäßig) die Medien seiner eigenen Genossen \"vor die Wand fahren\" lassen! Weil er ihnen zu sozial eingestellt war? Oder war es vielleicht gerade wegen \"seines\" solidarischen Bürgergeldes? Uns bleibt nur noch Götz Werner, was Bekanntheit angeht. Was seinen \"Gesinnungswandel\" betrifft: Er hat immer von einer längeren Übergangsphase gesprochen, sein Konsumsteuer-Konzept KANN ohne Brüche gar nicht von heute auf morgen umgesetzt werden.
Was mich immer wieder ärgert, ist diese Auffassung, das Grundeinkommen dürfe auf keinen Fall zu niedrig eingeführt werden, eher solle man darauf verzichten und abwarten, bis die Menschen dafür bereit seien. Muss es denn wirklich erst schlimmer werden, bevor es besser werden darf? Kritik ist ja sinnvoll, man soll nicht so tun, als seien alle Konzepte gleichwertig, das würde die Gefahr bergen, dass die Reform auf halbem Wege stehenbleibt (Althaus-Bürgergeld). Auch manches gute Konzept krankt daran, dass der darin vorgesehene schrittweise Übergang denen, die das BGE am dringendsten benötigen, erst zum Schluss hilft, oder dass der erhoffte positive Motivations-Effekt verhindert wird (schrittweise Anhebung eines Teil-Grundeinkommens bei Beibehaltung der mangelhaften Hartz-IV-Aufstockung, auch bei Götz Werner). Man darf ruhig sagen \"Unser Konzept ist besser!\", doch man sollte darüber nicht blindlings JEDES andere Modell zu verhindern trachten. Denn leider lernt die Menschheit aus Fehlern immer noch am schnellsten (Try and Error). MEINE Befürchtung ist, dass sich die Menschen sogar an Hartz IV gewöhnen und unsere Bewegung dadurch zum Stillstand kommt.
Oder halten Blaschke, Ulmer und die anderen, die vor einem zu niedrigen Grundeinkommen warnen, das System Grundeinkommen für instabil? Ein stabiles System kennt nur einen einzigen stabilen Zustand, ein instabiles mehrere. Ich halte das Grundeinkommen für ein stabiles System: Es gibt nur einen einzigen stabilen Betrag! Wird das Grundeinkommen höher angesetzt (und dadurch auch zu teuer), so schrumpft die Wirtschaftsleistung und damit die Finanzierungsgrundlage, das Grundeinkommen muss gesenkt werden. Wird es niedriger angesetzt, wächst die Wirtschaftsleistung, jedoch nicht nachhaltig, und wir kennen ja jetzt die Folgen exzessiven Wachstums, außerdem wird dann die demokratische Mehrheit eine Erhöhung des Grundeinkommens erzwingen.
Wenn die \"Gegner unvollkommener Grundeinkommen\" Recht haben, wird das in Frankreich neu eingeführte \"RSA\", das dem \"liberalen Bürgergeld\" ähnelt, jegliche Grundeinkommens-Diskussion austrocknen! Ich jedoch bin vom Gegenteil überzeugt: Sollte es dort mal wieder eine linke Regierung geben, werden vermutlich die neu eingeführten Sanktionen wieder gekippt und Frankreich ist an unserem Ziel. Im Französischen hat sich übrigens für das BGE die Bezeichnung \"Allocation Universelle\" durchgesetzt, wer es googeln möchte.
\"Nimm den Menschen 50% Ihres Einkommens und mach Ihnen ständig Angst. Dann hast Du sie in Abhängigkeit\" (Stuart Wilde). Jeden Tag fließen ca. 1 Milliarde Euro von Arm zu Reich. Und das nur in Deutschland. Nur allein die Abschaffung des Zinses und des Zinseszinses würde ein Grundeinkommen von ca. 400,- Euro für jeden ermöglichen. Ich finde auch, dass 1500,- € pro Monat einen angenehmeren Lebenswandel ermöglicht als 400,- €. Doch noch haben wir den Erwerbszwang in verschärfter Form. Einerseits durch das Zwangsmittel Harzvier (englisch ausgesprochen heißt es auch Herzangst) und andererseits durch die Angst, H 4 beantragen zu müssen. Auch wenn 400,- € sehr wenig sind, wären sie, morgen eingeführt, besser als die Situation jetzt. Eine alleinerziehende Mutter/Vater hätte mit 1 Kind 800,- €. Wir könnten in Wohngemeinschaften leben, ohne dass jemand schnüffeln kommt. Da wir jetzt schon malochen, wäre es selbst bei diesem geringen Grundeinkommen möglich, Arbeit abzulehnen und auch für eine begrenzte Zeit mal `nen Scheißjob machen´. Jetzt werden wir gezwungen, `Scheißjobs´(1 € Job: Hundekot aufsammeln) zu machen, nur um beschäftigt zu sein (... ist der Grund der Vollbeschäftigungslüge, dass wir zu beschäftigt für Änderungen sind?).
Möglich, dass wir dann so viel arbeiten wie die Ameisen ~3 Stunden am Tag, manchmal garnicht~. Doch sollte die Einführung und Höhe durch das Volk in einer freien Abstimmung (bundesweite Volksabstimmung) erfolgen. Ich denke, die schnelle Einführung auch in geringer Höhe wird die Gesellschaft nachhaltig ändern, und um uns das BGE zu erhöhen, bedarf es dann nur einer neuen Abstimmung. Nichts ist ewig, nicht mal die Berliner Mauer.
André Roy (Gesprächskreis BGE Brand-Erbisdorf/ Freiberg)
Natürlich müsste ein BGE einiges über den heutigen Hartz-IV-Sätzen liegen. Und ich halte nichts davon, Leistungen wie Wohngeld, bei denen regionale Unterschiede ebenso eine Rolle spielen wie die jeweilige Lebenssituation (z.B. Single/Familie), einfach in die Pauschale miteinzubeziehen - das sollte weiterhin individuell geregelt und nicht Teil des BGE sein, um nicht erneut Zwänge zu schaffen. Ähnliches gilt für Hilfen in besonderen Lebenslagen.
Es ist auch nicht notwendig, dass das BGE jedem für ein \"gutes Leben\" ausreicht - es sollte materielle Existenzsicherung und gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen, nicht mehr und nicht weniger.
Im Unterschied zu Hartz IV ist das Dazuverdienen ohne Schwarzarbeit hier auch einfacher möglich, da keine Anrechnung stattfindet - wenn ich was dazu verdiene, dann ist das wirklich in voller Höhe ein Dazu.
Und es muss weiter den Anreiz geben, durch Erwerbsarbeit das Einkommen zu erhöhen, damit das BGE insgesamt finanzierbar bleibt. Aber das BGE erleichtert es eben dann, die passende Arbeit und die passende Arbeitszeit zu suchen.
Zu Michaels Kommentar und zu allen, die ebenso denken:
Offensichtlich sind die Unterkunftskosten der einzige Grund, weshalb das Althaus-Modell und andere als (in der Höhe) unsozial abgelehnt werden: Weil es ein paar Leute gibt, die hinterher schlechter dastehen würden als jetzt.
Ja, ich untertreibe bewusst - weil diese Kritiker das Problem nicht zu Ende denken!
Das BGE ist eine Zahlung, die alle Bürger erhalten sollen, es soll ihre Grundbedürfnisse abdecken - vielleicht auch etwas mehr. Doch wenn die Unterkunftskosten darin nicht enthalten sind, ist dies nicht der Fall, der Staat muss die Wohnung zusätzlich bezahlen. Und zwar ALLEN Bürgern! Es gäbe praktisch keinen freien Wohnungsmarkt mehr - kein Verlust, doch dies würde die Kosten in die Höhe treiben. Besonders wenn man die anderen Folgen berücksichtigt: Im Gegensatz zur heutigen Situation, in welcher jeder, der Wohngeld bezieht, eine Genehmigung oder zumindest einen triftigen Grund (Arbeit) benötigt, um umziehen zu dürfen - evtl. in eine teurere Wohnung? - wäre beim BGE allen Bürgern freigestellt umzuziehen. Zwar wäre sicherlich ein Preislimit festgelegt, doch jeder, der bislang eine günstigere Wohnung hat, würde dies dazu nutzen, sich etwas besseres zu suchen, die Gemeinschaft zahlt ja die Differenz. Und jeder Volljährige, der noch bei seinen Eltern wohnt, und jeder, der von seinem Lebensgefährten genervt ist (ohne sich wirklich trennen zu wollen), wird sich eine Single-Wohnung suchen.
Eine solche Regelung würde, selbst wenn es genug Single-Wohnungen gäbe, über hundert Milliarden Euro im Jahr extra kosten. Und zudem wäre anfangs noch gar kein ausreichendes Angebot an Wohnungen vorhanden.
Wie sähen die Alternativen aus?
Umzug nur mit behördlicher Genehmigung? Das will wohl keiner von uns.
Andere Möglichkeit: Das Grüne Grundeinkommen hat eine Regelung erhalten, die dazu dient, dass nicht alle Bürger zusätzlichen Wohngeld-Anspruch haben: Das Wohngeld, das (für einen Single) bis zu 360 Euro betragen darf [möglicherweise wurden die Beträge inzwischen angepasst] wird dazu mit steigendem Einkommen abgeschmolzen, PARALLEL zur Besteuerung des Einkommens (50%), was bedeutet, dass von den ersten 1000 Euro eigenen Einkommens 500 an Steuer und 360 für die Miete \"draufgehen\", somit eine Gesamtbelastung von 86%, noch höher als die heutige Hartz-IV-Anrechnung! Denn bei Hartz IV wird Einkommen NACHEINANDER auf den Regelsatz und auf das Wohngeld angerechnet, doch beim BGE funktioniert das mathematisch einfach nicht. Entweder Wohngeld für alle oder irgendeine Abschmelzung, die wiederum wie ein erhöhter Abgabensatz auf niedrige Einkommen wirkt - genau DAS wird übrigens dem Althaus-Bürgergeld zurecht vorgeworfen!
Nein, auch die Unterkunftskosten müssen im BGE enthalten sein, und zwar pauschaliert. Und obwohl wahrscheinlich auch ein BGE in Höhe von 700 oder 800 Euro netto ökonomisch funktioniert, halte ich es für extrem wichtig, vorsichtig damit zu beginnen! Daher muss man eine intelligente Übergangsregelung finden, die dem Einzelnen den Status Quo sichert, seine Wohnortwahl jedoch einschränkt, bis sich die bestmögliche BGE-Höhe herausgestellt hat.
Recht hat Michael damit, dass das BGE die Chance auf Erwerbstätigkeit verbessert, und dann ist auch genug Geld für eine eigene Wohnung da - wenn es denn sein muss, denn zu zweit lebt es sich mit dem BGE noch angenehmer!
Das Grundeinkommen ist der einzig gangbare Weg, unsere Gesellschaft sozial zu erhalten und die Ellenbogen-Mentalität aus den Köpfen zu verbannen.
Schon Henry Ford hat erkannt, daß er seinen Arbeitern einen guten Lohn zahlen müsse, damit sich eine breite Masse die Produkte der Arbeit auch leisten kann. Die breite Masse kann sich bis auf das allernotwendigste nichts mehr leisten, Geld wird nicht mehr fliessend in alle Wirtschaftszweige eingebracht, damit gehen Arbeitsplätze mehr und mehr verloren oder die Löhne sinken in diesen Bereichen. Das ist heute schon sichtbar und wird sich verschärfen. Damit trocknet nach und nach die Wirtschaft und Gesellschaft aus.
Die Vollbeschäftigung ist solange eine Farce, solange kein Geld vorhanden ist, die Arbeit anderer bezahlen zu können. Das Leben darf nicht nur \"überleben\" bedeuten.
Jeder HartzIV Empfänger kann nichts ansparen, er lebt von der Hand in den Mund. Damit gibt er sämtliche Einkünfte auch wieder in den Markt. Und bei jedem ausgegebenen Euro fliesst die Hälfte wieder an Steuern an den Staat und die Allgemeinheit zurück.
Das ist bei den Wohlhabenden anders. Unser Steuersystem schützt dieses Geld vor der Besteuerung mit vielen Schlupflöchern und entzieht es der Allgemeinheit. Dies senkt zwar die Inflationsrate, schwächt aber auch die Kaufkraft und Solidarität der Bürger. Viele Alleinerziehende, deren erzieherische Leistung nicht anerkannt wird, werden zum \"arbeiten\" angehalten. Viele Rentner, deren Rente nach 40 Jahren kaum ausreicht, da sie nie genug verdient haben, leisten Nachbarschaftshilfe als Zubrot und vernichten damit potentielle Arbeitsplätze. Viele \"unproduktive\" Arbeitsplätze bei Behörden, Millitär und Politikern verursachen Milliardenkosten bis in zukünftige Generationen.
Unproduktive Zinsen sind eine Belastung für kommende Generationen und verlagern die wirtschaftliche Verantwortung für den heutigen Raubbau an den Ressourcen auf immer weniger Schultern. Das kann nicht gut gehen. Daher brauchen wir eine Grundsicherung, die wieder Gestaltungspielräume und Freiheit der Berufwahl bietet, statt Menschen in SGBII Arbeitsmassnahmen zu zwingen, die in keiner Weise motivierend sind. Wir vergeuden damit deren Potential und berauben sie ihrer Würde.
Die Definition von Leistung muss überdacht werden. Wer lebt, leistet auch. Man muss sich Leben auch leisten können. Jeder Einzelne und ohne Zwang. Beschäftigung ist ein Grundbedürfnis aller Menschen, nicht aber Arbeit. Beschäftigung fördert die Gemeinschaft, vielfach ehrenamtlich. Arbeit fördert Neid und Egoismus und Arroganz.