Bürgerarbeit – kein nachhaltiges Konzept

Herbert Wilkens 05.06.2010 Druckversion

Eines der vier Kriterien für ein bedingungsloses Grundeinkommen ist, dass es keinen Zwang zur Arbeit zur Folge hat. Davon unberührt ist die moralische Verpflichtung eines jedes Einzelnen, aus sich heraus nach Kräften zum Wohl der Gesellschaft beizutragen, in der er lebt. Die Mehrzahl der Bürger zieht daraus den fehlerhaften Umkehrschluss, den Empfängern von Sozialtransfers sollte auch von Staats wegen eine Gegenleistung abverlangt werden. Der Gedanke an Ein-Euro-Jobs – genannt Arbeitsgelegenheiten – liegt dann nahe. Nun ist es interessant, wie dieses Instrument von jenen eingeschätzt wird, die es anwenden.

Eine gründliche Analyse von Heinrich Alt , einem Vorstandsmitglied der Bundesanstalt für Arbeit , endet mit einem überaus deutlichen Appell, das Instrument der Bürgerarbeit nicht mehr zu nutzen.

In dem Aufsatz „Das Konzept Bürgerarbeit – ein Erfolgsmodell?“ werden zunächst die Ziele und Methoden der Bürgerarbeit sowie die bisherigen Erfahrungen beschrieben.

Der Verfasser zitiert als Grundlage ein Urteil des Bundessozialgerichtes vom 16. Dezember 2008. Danach „sollen Arbeitsgelegenheiten (die Förderung von öffentlich geförderter Beschäftigung) Eingliederungsleistungen sein – und nicht als Gegenleistung für die dem Hilfebedürftigen gewährten Grundsicherungsleistungen angesehen werden.“

In der Studie werden positive Ergebnisse festgestellt. In Regionen mit Bürgerarbeitsversuchen gelang es zunächst, die Arbeitslosigkeit zu senken – eine große Erleichterung für die Arbeitsuchenden. „Die in sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen eingemündeten Bürgerarbeiter/innen haben durch das Gefühl, nach jahrelanger Arbeitslosigkeit wieder gebraucht zu werden und etwas Sinnstiftendes zu leisten, erheblich an Motivation und Selbstwertgefühl gewonnen.“ Solche „Wohlfühleffekte“ könnten aber „im Einsatz der bisherigen Instrumente auch ohne die Etikettierung ‘Bürgerarbeit’ erreicht werden.“

Vor allem stellte sich heraus, dass die Senkung der Arbeitslosigkeit nicht von Dauer war und nur durch erhöhten Personaleinsatz bei den Arbeitsagenturen erzielt werden konnte. „In der Regel kann durch den zusätzlichen Einsatz von Integrationsfachkräften die Arbeitslosigkeit einmalig zurückgedrängt werden. Im »Normalbetrieb« verblassen schließlich die zunächst erreichten Effekte zusehends, ohne letztendlich nachhaltig zu wirken.“ „Gerechtfertigt werden kann ein hierzu erforderlicher Personalmehraufwand aber nur, wenn die Wirkung von Bürgerarbeit in Form einer nachhaltigen Senkung des Bestandes erwerbsfähiger Hilfebedürftiger erreicht wird. Dieser Nachweis scheint bislang nicht gelungen.“

„Auf die Gefahr, dass mit verstärkter öffentlich geförderter Beschäftigung reguläre Arbeit verdrängt wird, muss aufmerksam gemacht werden. Dies zeigen immer wieder bei der Bundesagentur für Arbeit eingehende Petitionen und Anfragen.“

Somit kann das Fazit nicht mehr verwundern:
„Aus Sicht der Bundesagentur für Arbeit sollte der Bereich der öffentlich geförderten Beschäftigung nicht weiter aufgebläht werden. Vielmehr sollte überlegt werden, wie mit den eingesetzten Mitteln noch passgenauer die Aufnahme regulärer Arbeit ermöglicht werden kann. Programme, welche die bereitgestellten Mittel der Bundesagentur für Arbeit filettieren, beschränken den Einfallsreichtum und die Handlungsoptionen der Akteure vor Ort.“

Es bleibt abzuwarten, ob die Politik diesen Empfehlungen folgt. Die nächstliegende Konsequenz ist aber, dass sofort bei Fördermaßnahmen das Prinzip der Freiwilligkeit wirksam werden muss, so wie es die Partei „DIE LINKE“ insgesamt und viele Politiker anderer Parteien fordern (siehe hierzu auch Pressemitteilung des Netzwerks Grundeinkommen). Niemand darf unter Androhung von Sanktionen in Bürgerarbeitsprojekte gezwungen werden.

5 Kommentare

Henrik Wittenberg schrieb am 11.06.2010, 14:35 Uhr

„Das Netzwerk Grundeinkommen schiebt immer wieder grundsätzliche Debatten an, die viele Menschen erreichen, aber die Wirkungen bleiben äußerst beschränkt, da das Fernziel eines bedingungslosen Grundeinkommens noch keine probaten Zwischenschritte kennt.“

So ein Zitat aus dem Beitrag „Die Arbeitslosigkeit und die Tafeln gleichzeitig abschaffen! – eine realistisch-unrealistische Utopie“, den Peter Grottian auf den „NachDenkSeiten“ veröffentlicht hat:

http://www.nachdenkseiten.de/?p=5710

Fakt ist: der Bedarf an Tätigkeiten im gemeinwohlorientiertem Bereich ist ausreichend vorhanden, allerdings brachten finanzielle Kürzungen von Seiten der öffentlichen Hand auch dringend benötigte Angebote von vielen Dienstleistern (z.B. Arbeitslosenberatungen) in existenzielle Bedrängnis. Einige gemeinnützige Organisationen, wie die im Beitrag von Grottian erwähnte Tafelbewegung, machen aus der Not eine Tugend und stellen z.B. auch Ein-Euro-Jobber an. Diese helfen dann mit, die Klientel der Tafeln (u.a. Hartz-IV-Empfänger) – aus denen die Ein-Euro-Jobber oft rekrutiert werden – zu bedienen.

Die Kritik an den Tafeln im speziellen (siehe auch die Untersuchungen von Stefan Selke) hat mit Sicherheit ihre Berechtigung und auch die Zunahme des Missbrauchs von Ein-Euro-Jobs durch gewerbliche Anbieter (billige, von der Allgemeinheit subventionierte, Arbeitskräfte) ist augenscheinlich ein gravierender Fehler im System der Arbeitsmarkförderung.

Trotzdem könnte man gerade hier anfangen und damit die von Peter Grottian eingeforderten ersten Schritte in Richtung eines Grundeinkommens beginnen.

Anbieten würde sich eine sofortige Reformierung der Ein-Euro-Jobs:

1.) Aufhebung der Sanktionen: jegliches Engagement erfolgt ausschließlich auf freiwilliger Basis (gilt auch für den Zeitraum der Beschäftigung), denn Arbeitszwang und gemeinwohlorientierte Tätigkeiten schließen sich eigentlich aus …

2.) Begrenzung der Ein-Euro-Jobs auf den gemeinnützigen Bereich, denn dafür wurde dieses Instrument einmal entwickelt (und nicht, um profitorientierte Unternehmen mit steuerlich subventionierten Arbeitskräften zu versorgen).

Ein weitergehender Vorschlag wäre dann der folgende:

http://bit.ly/7Dw59E

Beste Grüße aus Köln

Henrik Wittenberg

AgneS schrieb am 17.06.2010, 21:40 Uhr

\"... keinen Zwang zur Arbeit ... Davon unberührt ist die moralische Verpflichtung ... nach Kräften zum Wohl der Gesellschaft beizutragen, in der er lebt.\"

Wer die einführende Aussage des Artikels teilt, hat das Wesen des BGE m.E. nicht verstanden.

\"... den Empfängern von Sozialtransfers sollte auch von Staats wegen eine Gegenleistung abverlangt werden\", ist doch nichts weiter als der konsequente Ausdruck der obigen moralische Erwartung.

Man kann den staatlichen Zwang nicht ehrlich kritisieren, während man die moralische Erwartung duldet, oder gar fordert !!!

Wollen wir den Nachbarn, der auf den BGE-Empfänger mit Null-Bock-Stimmung (aus was für persönlichen Gründen auch immer er dazu kam) verächtlich schielt und ihn meidet oder nach sonstigen \"Verfehlungen\" bei ihm sucht, um ihn dann z.B. stellvertretend wegen falschen Betretens der Grünanlage anzuzeigen?

Auch moralische Verpflichtung ist letztlich ein Zwang, dem die Gemeinde auch ohne Staat Geltung verschaffen würde. Früher oder später würde dann der Staat wieder aufgefordert, für die Ordnung zu sorgen, die der gängigen Moral entspricht. Auf diesem Wege kommt das BGE nie dazu, sein Potential freizulegen.

Die Aufgabe der BGE-Fans sollte vor der Forderung des BGE vielmehr der Kampf gegen diese Bigotterie solcher Moral in den eigenen Reihen sein.

Es kommt für das funktionieren des BGE nicht auf solche Moral sondern vielmehr darauf an, andere Menschen dafür zu interessieren - ja zu begeistern -, dass Arbeit auch Spaß machen kann. Dazu muss jegliche Arbeit eben auch eine dazu passende Form kriegen, die das auch ermöglicht, entweder durch den Inhalt der Arbeit, oder durch zusätzliche Entlohnung.

Wer vom BGE aber alleine leben will, und nicht zum Gemeinwohl mittels Arbeit beitragen will, sollte dieses ruhig und möglichst auch von Vorwürfen unbehelligt tun können.

AgneS

Reinhard Börger schrieb am 18.06.2010, 10:21 Uhr

Der Hauptfehler ist m.E. die individuelle Betrachtungsweise. Was die Chancen des/der einzelnen Arbeitslosen auf einen Arbeitsplatz verbessert, muss noch lange nicht zum Abbau der Arbeitslosigkeit beitragen. Vielleicht sorgt es ja nur dafür, dass jemand anders den Arbeitsplatz um so schwerer bekommt. Da viele gern arbeiten wollen, erhöht dies den Druck, immer mehr und schwerer für immer weniger Geld unter immer schlechteren Bedingungen zu arbeiten. Wer eine schöne und fehlerfreie Bewerbungsmappe abgibt hat sicher eine bessere Aussicht, eine Stelle zu bekommen. Daher bietet die BA beispielsweise auch Bewerbungstrainings an. Das Schneiden von Hecken in öffentlichen Parks scheitert aber meist doch nicht daran, dass es zu wenige Arbeitslose gäbe, die ordentliche Bewerbungsmappen abgeben können, obwohl viele die Hecken gut schneiden könnten.

Viele angeblich gemeinnützige Arbeiten sind zwar angeblich wichtig, aber unbezahlbar. Eine gute Arbeit muss aber auch angemessen bezahlt werden. Dass die öffentliche Hand (wirklich oder angeblich) zu wenig Geld hat, liegt doch auch an dem verbreiteten Credo, dass dem Einzelnen nicht zu viel von seinem Einkommen abgezogen werden soll. Aber wenn es beispielsweise immer mehr pflegebedürftige alte Menschen gibt, die nichts (mehr) produzieren, sollten wir uns doch freuen, länger zu leben, und den Preis dafür akzeptieren, anstatt über die Unbezahlbarkeit der Pflege zu jammern. Wenn die Hecken in einem Park von Ein-Euro-Jobbern geschnitten werden, ist das für die Stadt billiger, als einen Gartenbaubetrieb zu beauftragen. Wenn sie wenig Geld hat, wird sie es wohl tun. Da das funktioniert, wird die Notwendigkeit einer Änderung nicht eingesehen; das führt dazu, dass immer mehr Arbeitsplätze durch Ein-Euro-Jobs ersetzt werden. Sie können dann im Einzelfall damit gerechtfertigt werden, dass die Arbeit sonst zu teuer wäre und gar nicht getan würde. Wahrscheinlich kann dieser Kreislauf nur durch die Abschaffung der Ein-Euro-Jobs durchbrochen werden; auf jeden Fall darf aber niemand gezwungen werden, einen Ein-Euro-Job anzunehmen.

Mark Giebel schrieb am 29.07.2010, 08:46 Uhr

Der Anspruch auf ein arbeitsfreies Grundeinkommen ergibt sich m.E. aus dem Recht aller Bürger, an der wirtschaftlichen Produktivität zu partizipieren, die immer mehr auf dem Einsatz der natürlichen Ressourcen und fortschreitender Automation beruht, und immer weniger auf menschlichem Arbeitseinsatz.

Hieraus ergibt sich, dass kein Zwang zur Gegenleistung besteht. Trotzdem kann man davon ausgehen, dass die meisten Menschen ein Bedürfnis haben, etwas Sinnvolles zu tun. Gerade aufgrund der Zwanglosigkeit könnte ein sozial-verantwortliche Grundhaltung entstehen, die im gegenwärtigen Bildungs- und Berufsleben ab-erzogen wird! In früheren Zeiten wurden viele Arbeiten, die heute professionalisiert sind, wie die Kinder-, Behinderten- und Altenbetreuung noch privat und informell erledigt. Ein arbeitsfreies Grundeinkommen würde es vielen Menschen ermöglichen, solche Tätigkeiten wieder unbürokratisch zu übernehmen, aus eigener Motivation.

Auch die Anlage eines Biogartens hat einen gemeinnützigen Aspekt. Und eine insgesamt stressfreiere Lebensweise könnte zu einem Rückgang der Krankenkassenausgaben (bei denen es sich ja auch um Sozialleistungen handelt) führen. Darüber hinaus wäre es möglich alle BGE-Bezieher regelmäßig über Mithilfe-Möglichkeiten in gemeinnützigen Organisationen zu informieren. Hierbei sollte der BGE-Bezieher ein völlige Verhandlungsfreiheit über die Art, die Dauer der Mitarbeit und evt. über eine zusätzliche Entlohnung besitzen.

Gemeinnützige Organisationen existieren heute schon für alle Lebensbereiche (soziale Tätigkeiten, im Umweltschutz, Entwicklungshilfe) Durch mehr Mitarbeiter, die genügend Zeit und Motivation mitbringen, könnten solche Organisationen viel effizienter arbeiten als es heute der Fall ist und zur Verringerung von staatlichen Ausgaben beitragen. Auch die Pflege und Gestaltung der öffentlichen Anlagen könnte zunehmend solchen Organisationen übertragen werden.

Robert Schneider schrieb am 12.08.2010, 10:24 Uhr

...das Konzept der Bürgerarbeit., das ja in Wahrheit ein \"vielschichtiges\" ist...kann sich auf Dauer nur dann bewähren., wenn es langfristige, ordentliche, gut bezahlte Arbeitsplätze schafft und insbesondere denen hilft, die auf dem offenen Arbeitsmarkt verloren sind.

Letztlich muss aber der gesamte Arbeitsmarkt reformiert werden.

Denn die prekären Beschäftigungsverhältnisse führen ja erst dazu, dass die Menschen, egal wie viel sie arbeiten, zu Bittstellern werden und gesellschaftliche Verachtung erleiden.

Prinzipiell finde ich aber, das jedeR seinen Beitrag zur Gesellschaft geben sollte. Nur müssen hierfür auch vernünftige Rahmenbedingungen geschaffen werden.

Zudem kann der Beitrag höchst unterschiedlich geartet sein, und die menschliche Entwicklung ist nun mal nicht, das jedeR gern mit 70 arbeitet ... oder gar mit 60 aufhören möchte. Unser System ist viel zu holzschnittartig und wird den menschlichen Entwicklungen gar nicht gerecht.

Politiker machen es sich einfach.

4 Jahre im Amt ... und dann ausgesorgt.

Sie selbst genießen dann IHR Grundeinkommen.

Genau so ist es mit denen, die nur von Zinsen und Häusern leben.

SIE haben alle IHR Grundeinkommen, und wie schön ist das Gefühl, in Sicherheit zu leben. Und wie selbstbewusst und kreativ lässt sich dann arbeiten.

Das muss aber für alle gelten ...

Einen Kommentar schreiben

Erforderliche Felder sind mit * markiert.
Bitte beachten Sie die Regeln für die Veröffentlichung von Kommentaren.