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Warum ein allgemeiner (gesetzlicher) Mindestlohn nichts mit einem Bedingungslosen Grundeinkommen zu tun hat – und auch sonst nicht unterstützenswert ist

Mir kommt es so vor, als ob dies alles schon tausendmal gesagt und außerdem offensichtlich ist. Da es aber immer wieder in Artikeln auf dieser Seite zur Vermischung des BGE mit dem Mindestlohn kommt, hier ein weiterer Versuch, die grundsätzliche Unvereinbarkeit beider Konzepte verständlich zu machen.

Für gesetzliche Mindestlöhne werden hauptsächlich drei Argumente ins Feld geführt:
Erstens Soziale Sicherheit, zweitens Soziale bzw. Verteilungsgerechtigkeit, drittens als rein ökonomisches Nebenargument eine sinnvollere Verteilung der Kaufkraft.

Das Konzept Mindestlohn, übrigens egal ob gesetzlich oder tariflich, ist grundsätzlich nur auf abhängige Erwerbsarbeit anwendbar. Darüber hinaus muss die geleistete Arbeit bis zu einem gewissen Grad objektiv erfassbar sein. Damit scheiden nicht nur alle unbezahlten (Sorgearbeit, Demokratiearbeit etc.) und wirtschaftlich selbstständig geleisteten Arbeiten aus, sondern auch jene, die sich nicht objektiv messen lassen. Dies sind prinzipiell alle Tätigkeiten, die irgendeine Art von Kreativität, Einfühlungsvermögen, Problembewältigung erfordern. Maschinen werden diese Arbeit nie übernehmen können. Daher werden diese Tätigkeiten mehr und mehr die Erwerbsarbeit der Zukunft ausmachen – und gerade für sie sind Mindestlöhne nicht sinnvoll anwendbar.

Damit ist klar, dass Mindestlöhne keinen sinnvollen Beitrag zur Sozialen Sicherheit der Menschen leisten können. Denn Soziale Sicherheit funktioniert nur, wenn sie grundsätzlich allen Menschen bzw. allen Mitgliedern einer politischen Gemeinschaft (ein Kompromiss mit einer Welt, die noch in Nationalstaaten und ggf. Staatenbünden organisiert ist) garantiert wird. Das kann nur ein Bedingungsloses Grundeinkommen.

Können Mindestlöhne sozial gerecht sein?

Gegenfrage: Was bedeutet „sozial gerecht“? Wer definiert das oder wo wurde das entschieden? Ich weiß es nicht und kann die Frage daher nicht beantworten. Vielleicht sind Mindestlöhne an sich oder in bestimmten Ausführungen „sozial gerecht“. Was aber hat das mit dem BGE zu tun? Meines Erachtens nichts, denn ein BGE, und darin liegt genau der Reiz der Idee, kommt ohne diese Entscheidungen aus. Das liegt zum Einen daran, dass es beim BGE um Soziale Sicherheit und nicht um klassische Verteilungsgerechtigkeit geht. Zum Anderen liegt es daran, dass mit dem BGE die Idee einhergeht, dass seine Empfänger*innen mehr oder weniger selbst in der Lage sind oder durch das BGE (und ggf. begleitende Veränderungen im Bildungssystem) in die Lage versetzt werden zu entscheiden, welche Art von Tätigkeit, welche Art von Leben überhaupt, ihnen gerecht wird. Und welcher Aufgabe/welchen Aufgaben sie ihrerseits gerecht werden können. Eine (pseudo-)objektive „Gerechtigkeit“ in Bezug auf den Wert einer Tätigkeit kennt das BGE nicht. Es sind nämlich alle Menschen verschieden – und dieser Tatsache wird das BGE gerecht, Mindestlöhne können dies grundsätzlich nicht leisten.
Das bedeutet andererseits nicht, dass nicht bestimmte Tätigkeiten weiterhin verboten, z.B. die des Auftragsmörders, oder sinnvoll reguliert sein müssen, z.B. Tätigkeiten, die mit Umweltzerstörung oder der Gefährdung der Gesundheit verbunden sind. Tätigkeiten also, die Dritte oder auch die Tätigen selbst, direkt oder mittelbar, objektiv und vermeidbar schädigen.
Alles andere jedoch muss Aushandlungssache sein zwischen den unmittelbar beteiligten Menschen.

Übrigens ist es nicht abwegig, (gesetzliche) Mindestlöhne als grundsätzlich ungerecht anzusehen – aufgrund der eingangs dargelegten Begrenztheit ihrer Anwendbarkeit auf nur einen kleinen Teil der wirklichen gesellschaftlichen Arbeit. Insbesondere die bis heute hauptsächlich von Frauen geleistete Sorgearbeit ist mit Mindestlöhnen überhaupt nicht zu fassen und wird auch von deren Apologeten im Allgemeinen nicht gemeint.
An dieser Stelle erweist sich die in politischen Diskursen häufig missbrauchte Vokabel der „Gerechtigkeit“ in besonderer Weise als pervertiert. Mindestlöhne und die Forderungen nach solchen dienen in Wirklichkeit in höchstem Maße der Verhinderung einer Diskussion darüber, welchen Wert welche Tätigkeiten haben und wie wir jedem Individuum Gerechtigkeit widerfahren lassen können.

Das Nebenargument: Verteilung der Kaufkraft

Rein ökonomisch kann man sich zu Recht eine Stärkung der Konjunktur und eine Verstetigung ihrer Zyklen versprechen, wenn sich die Kaufkraft möglichst gleichmäßig über die Gesellschaft verteilt. Dies spricht allerdings nur scheinbar für einen gesetzlichen Mindestlohn. Ganz abgesehen von den negativen Effekten von Mindestlöhnen gibt es viel einfachere und wirksamere Methoden, dieses Ziel zu erreichen, diese sind: Öko- oder Mehrwertsteuerbonus oder/und irgendeine Art von nicht Existenz sichernden, bedingungslos an alle Einwohner gezahlten Sockeleinkommen, finanziert z.B. durch eine progressiv ausgestaltete Vermögensabgabe, Abgaben auf Tansaktionen oder/und Grundeigentum. Alle solche Sockeleinkommen sind Mindestlöhnen schon alleine dadurch überlegen, und zwar rein ökonomisch gesehen, dass sie wirklich alle Einwohner erreichen und damit eine viel breitere Verteilung der Kaufkraft bewirken.
Es versteht sich von selbst, dass dies erst recht für ein Existenz und Teilhabe sicherndes Bedingungsloses Grundeinkommen gilt.

Was noch?

Mindestlöhne tragen nichts dazu bei, dass Lohnverhandlungen in Zukunft auf Augenhöhe stattfinden (übrigens betrifft das natürlich auch alle anderen Aspekte, die in Bezug auf ein Arbeitsverhältnis zu verhandeln sind). Das liegt daran, dass sie einfach nur bestimmte Arbeitsverhältnisse untersagen.

Sie verursachen hingegen einige Probleme:
a) Indem ein pseudo-objektiv „gerechter“ Lohn festgelegt wird, wird auch ein moralischer Standard gesetzt. Das bedeutet einerseits zwar, dass es einer besonderen Begründung bedarf, um unter diesen Standard zu fallen (Umgehungsversuche), andererseits aber auch, um einen Lohn über den Mindestlohn auszuhandeln. Warum sollte ein Arbeitgeber mehr zahlen, als den allgemein als „gerecht“ bestimmten? Der gilt immerhin ganz allgemein als „gerecht“ für alle anderen Menschen, mit welcher Begründung sollte ein Arbeitnehmer also mehr verlangen können?

b) Weiterhin und verstärkt werden Unternehmen für die Einkommensverteilung verantwortlich gemacht, sie werden also mit der Gewährleistung/Herstellung von Sozialer Sicherheit und/oder Sozialer Gerechtigkeit von Staats wegen beauftragt. Diese faktische Übertragung staatlicher/gesamtgesellschaftlicher Aufgaben an Privatunternehmen ist aber nicht kostenfrei zu haben. Wer sich nur ein bisschen mit Korruption und Lobbyismus beschäftigt hat, kann nicht übersehen, dass sich Unternehmen gerade mit dem Arbeitsplatzargument Subventionen und politische Zugeständnisse aller Art einhandeln können – bis hin zur faktischen Akzeptanz von vollkommen gemeinschädlichen und mörderischen Geschäftsmodellen („Marktführer“ ist hier Big Tobacco mit jährlich aktuell 6 Mio. verursachten Todesfällen weltweit). Gesetzliche Mindestlöhne führen zu einer zusätzlichen Legitimierung von Erwerbsarbeit, die sich nur an der finanziellen Umverteilung anstatt an ihrer gesamtgesellschaftlichen Wertschöpfung misst. Und dadurch werden alle Unternehmen politisch gestärkt, solange sie – „sozial ist, was Arbeit schafft“ – Erwerbsarbeit organisieren, unabhängig davon, in welchem Maße ihr Geschäft dem Gemeinwohl nützt oder schadet.

c) Mindestlöhne verursachen zusätzliche Kosten, denn sie müssen selbstverständlich kontrolliert und Verstöße müssen sanktioniert werden. Unter Umständen müssen Überwachungsbehörden sogar gegen beide beteiligten Parteien arbeiten, weil es für Niedriglöhner (also „die Ausgebeuteten“) durchaus individuell sinnvoll sein kann, die gesetzlichen Regelungen zu umgehen („besser ein ganz schlecht bezahlter Job als gar keiner“). Über die Verhinderung und Ahndung eindeutiger Umgehungsversuche hinaus sind Abgrenzungsprobleme (Stichworte sind hier „Scheinselbstständigkeit“, Praktika, Vergütungen von Ehrenämtern) unvermeidbar. Diese führen nicht nur zu Gerichtskosten, sondern in den betroffenen Bereichen auch zur Verunsicherung von Wirtschaftsakteuren, zur Lähmung von Initiative.
Die Durchsetzungskosten sind allerdings nicht nur monetärer Art. Ganz unvermeidlich wird eine Kultur der Kontrolle von oben gegenüber einer Kultur der Aushandlung zwischen Betroffenen gestärkt. Es ist die Frage, ob dies rein psychologisch in Bezug auf die Anforderungen, die eine BGE-Gesellschaft an den Einzelnen stellt, eine sinnvolle Sache sein kann.
Im Übrigen ignoriert die Mindestlohnforderung auch relevante Aspekte eines Arbeitsverhältnisses wie die Qualität des menschlichen Miteinanders (das Arbeitsklima); die Lohnhöhe an sich sagt sehr wenig darüber aus, ob es sich dabei für die unmittelbar beteiligten Menschen um gute oder schlechte Arbeit handelt.

Gesetzliche Mindestlöhne sind dennoch notwendig – allerdings nur in Bezug auf Menschen, die nicht zur politischen Gemeinschaft gehören. Solange es kein weltweites Bedingungsloses Grundeinkommen gibt – in gleicher Höhe für alle Menschen (!) – wäre es ökonomisch und insbesondere gesellschaftlich fatal, die Bildung einer Billiglöhner-Unterschicht von ausländischen Wanderarbeitern zuzulassen. Die gibt es natürlich schon längst im Bereich der informellen Ökonomie, ihre weitere Ausbreitung muss aber um fast jeden Preis verhindert werden. Natürlich drückt einerseits ein Angebot von unglaublich billiger Arbeitskraft immer das allgemeine Lohnniveau. Die große Gefahr dieser Entwicklung liegt jedoch in der Förderung von Ressentiments. Solange Einwanderer ohne Soziale Sicherung bei uns für schlechte Bezahlung die vermeintliche Drecksarbeit machen, wird es rechten Rattenfängern immer wieder gelingen, Teile der Bevölkerung von der angeblichen Minderwertigkeit dieser Menschen zu überzeugen. Die Idee des Grundeinkommens müssen wir also so schnell wie möglich exportieren und kurzfristig europäisch, mittelfristig weltweit umsetzen, bis das aber gelungen ist, braucht es für alle Menschen, die unserer politischen Gemeinschaft (noch) nicht angehören, eine rabiate Zugangsbeschränkung zu unserem Arbeitsmarkt in Form eines gesetzlichen Mindestlohns ab 12 EUR/Std. (für 2013). Auch wenn deren Durchsetzung Geld kostet und engmaschige Kontrollen erfordert. Aber eben nur für Menschen, die noch kein BGE oder (als Übergangsmodell) eine Existenz sichernde und sanktionsfreie Grundsicherung (ohne Zwang zur fremdbestimmten Arbeit) bekommen.

Ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn im Sinne eines grundsätzlichen staatlichen Verbotes von individuell als sinnvoll empfundener, finanziell nur mäßig (oder auch gar nicht) entlohnter Tätigkeit ist dagegen eine dumme und sinnlose Idee, die darüber hinaus in steilem Gegensatz zu der Idee eines Bedingungslosen Grundeinkommens steht. Wer beides zusammen propagiert, hat die emanzipative Intention des BGE nicht verstanden. Oder es ist kein BGE in wirklich Existenz- und Teilhabe sichernder Höhe gemeint, sondern irgend etwas, das eben doch Erwerbsarbeit zwingend notwendig macht.
Denn, wie gesagt, das BGE braucht Menschen, die selbst entscheiden, welcher Tätigkeit sie welchen Wert beimessen und dies auch immer wieder miteinander aushandeln. Es wird immer wieder vom „Ende der Arbeit“ geschwafelt. Das BGE jedoch steht für den Anfang der guten, nämlich der selbst bestimmten und selbst verantworteten Arbeit. Tätigkeitsverbote sind da definitiv fehl am Platz.

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* Der Autor betreibt die Website http://www.politik-werkstatt.de/. Ein Link auf eine Seite der Piratenpartei wurden auf Wunsch des Autors gelöscht. 26.9. 2023

6 Comments (Open | Close)

6 Comments To "Warum ein allgemeiner (gesetzlicher) Mindestlohn nichts mit einem Bedingungslosen Grundeinkommen zu tun hat – und auch sonst nicht unterstützenswert ist"

#1 Comment By Stefan On 07.07.13 @ 00:21

Sehr gute Ausarbeitung! Wer Mindesteinkommen propagiert bremst das BGE, weil er die Entkopplung von Arbeit und Einkommen bremst.

#2 Comment By Manuel Franzmann On 07.07.13 @ 19:24

Hier mein sehr selektiver Kommentar zum Beitrag von E. Manneschmidt:
Ich glaube, dass die Aussage, wonach derjenige, der ein BGE zusammen mit einem Mindestlohn fordert, das BGE nicht versteht oder an Erwerbsarbeit festhalten möchte, oft nicht zutrifft. Jedenfalls beobachte ich häufig ein anderes Motiv: einen parteipolitisch zweckmäßigen Machtpragmatismus, dem durchaus die Idee und die Ziele eines BGE geläufig sind, der sich aber strategisch an die Klientel der vermeintlich Armen, Entrechteten und Schwachen der Gesellschaft anbiedert, in dem er alle vermeintlich aus Sicht der Klientel gut klingenden Forderungen miteinander kombiniert, ganz egal, ob sie sich konzeptuell widersprechen oder gar ausschließen. Da wird dann einfach das höchste aller Grundeinkommen gefordert, ein möglichst hoher Mindestlohn auch nach Einführung eines BGE, genauso wie eine gesetzliche Arbeitszeitverkürzung, damit auch mit Grundeinkommen weiterhin alle, die das möchten, arbeiten können, usw. Dabei waren es in den 1980er Jahren die Arbeitnehmer, die sich gegen diese Ideen abgehobener Gewerkschaftsintellektueller für höhere Einkommen entschieden haben. Damals wurde offensichtlich, dass Gewerkschaften schwerlich sowohl die Interessen von Arbeitnehmern als auch die von Arbeitslosen vertreten können, weil hier ein neuer Interessengegensatz entstanden ist. Das Unangenehme an diesem linkspopulistischen Forderungsmaximalismus ist, dass alle, die sich um ein stimmiges, ernsthaftes Konzept aus gesamtgesellschaftlicher Perspektive bemühen, gerne moralisch abgekanzelt werden. In Wahrheit beruht dieser Forderungsmaximalismus jedoch nicht auf einer höheren Moral, sondern steht im Dienste von Parteiinteressen.

#3 Comment By Opti13 On 08.07.13 @ 18:55

Bevor die breite Masse anfängt, an das BGE zu denken, muss diese Masse sich daran gewöhnen, dass es die abhängige Arbeit ist, die eine Bedingung zu erfüllen hat und zwar, dass sie nur dann angenommen werden muss, wenn sie fair bezahlt wird. Wenn diese Überzeugung sich in den Köpfen abgesetzt hat, dann erst kann man hoffen, dass sich auch die logische Fortführung des Gedankens einstellt, dass wenn diese Bedingung NICHT erfüllt ist, Menschen NICHT dazu verpflichtet sind eine abhängige Arbeit anzunehmen. Und erst dann kann man hoffen, dass Menschen sich der Idee des BGE öffnen.
In Moment sind aber die meisten Menschen davon überzeugt, dass JEDER JEDE Arbeit BEDINGUNGSLOS annehmen MUSS, sodass die meisten Menschen eher bereit sind, sich selbst für Hungerlohn zu verkaufen, als dass sie jemandem, der nicht arbeitet, das BGE gönnen.

#4 Comment By Wilhelm On 10.07.13 @ 11:00

BGE und Mindestlohn gehören für mich zusammen, dazu noch viele andere Forderungen wie z. B. eine radikale Arbeitszeitverkürzung. Die zugrunde liegende Idee dieser Forderungen ist doch die die menschenwürdige Teilhabe jedes Bürgers an unserer Gesellschaft, und zwar gerade desjenigen Bürgers, der von seiner Arbeit leben muss und nicht von seinem Kapital leben kann. Meines Wissens ist das BGE noch längst nicht durchgesetzt, und auf dem weiten Weg dorthin dürfen sich die emanzipatorischen Sozialbewegungen nicht spalten lassen in solche, die mehr die Verbesserung der Erwerbsarbeitsbedingungen im Auge haben und solche, die sich mehr auf die Durchsetzung des BGE fixieren und meinen, damit seien alle Probleme gelöst.
Man kann das eine vom anderen nicht trennen. Solange es kein BGE für alle gibt, muss jeder erwerbstätige Mensch von seinem Lohn menschenwürdig leben können, deswegen muss ein Mindestlohn her. Solange das BGE noch nicht durchgesetzt ist, muss die staatliche Hartz-IV-Geißel angeprangert und abgeschafft werden. Alles das muss auf dem Weg zu einem menschenwürdigen Leben für jeden miterledigt werden, ohne dass man seine Kräfte zersplittert und sich spalten lässt, denn teile und herrsche, dieses Prinzip der Mächtigen gilt immer noch.

#5 Comment By Juergen Rettel On 11.07.13 @ 06:15

Ein bGE könnte jederzeit eingeführt werden, es ist seit 70 Jahren wissenschaftlich gelöst. Nur der Netzwerkrat steht dem im Wege, nicht die Politik !

#6 Comment By Thomas Loer On 11.07.13 @ 07:50

Mit Mindestlöhnen werden “Unternehmen für die Einkommensverteilung verantwortlich gemacht” und “mit der Gewährleistung/Herstellung von sozialer Sicherheit und/oder sozialer Gerechtigkeit von Staats wegen beauftragt” – das ist sehr wichtig. Man hätte das noch etwas deutlicher machen können. Es wird zu rasch auf die negativen Folgen dieser Beauftragung eingegangen. Man müsste noch stärker deren mangelnde Legitimität und den damit verbundenen Zwang herausstellen.
Dass eine “Kultur der Kontrolle von oben gegenüber einer Kultur der Aushandlung zwischen Betroffenen” gestärkt wird, ist ein damit verbundener wichtiger Punkt, der hier sehr zu Recht betont wird. Ob allerdings die “eine rabiate Zugangsbeschränkung zu unserem Arbeitsmarkt” die Form des Mindestlohns annehmen muss, ist doch fraglich. Eine Übergangsphase erfordert sicher Maßnahmen zum Schutz derjenigen, die “unserer politischen Gemeinschaft (noch) nicht angehören”; diese sind aber sicherlich aus den oben genannten Legitimitätsgründen nicht von den Unternehmen abzufordern.