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Das “liberale Bürgergeld” – wenn Hartz IV vom Finanzamt kommt

Auch die FDP will ein Bürgergeld, zumindest dem Namen nach. Das hat sie auf ihrem Bundesparteitag am letzten Wochenende noch einmal bestätigt. Neben dem Stufentarif bei der Einkommensteuer, der den Mittelstand entlasten will (Maximalsteuer 35%) möchte sie auch etwas für diejenigen tun, die nur ein geringes Einkommen haben.

Schon in der Einführung zu ihrem Parteitagsbeschluss betonen die Liberalen allerdings, dass „Gerechtigkeit“ für sie eine eigene Bedeutung hat: „Immer mehr und höhere Transferleistungen haben gerade nicht zu mehr sozialer Gerechtigkeit geführt, eine immer höhere Steuerbelastung zur Finanzierung dieser Transferleistungen dafür aber zu mehr Ungerechtigkeit. An vielen Stellen gibt der Staat nicht zu wenig, er nimmt zu viel.“

Im Klartext: ungerecht ist, dass Normalverdienern und wohlhabenden Schichten zu viel weggenommen wird, um Arme und Arbeitslose zu unterstützen. Ungerecht ist nicht die Gängelung und Schikanierung von Leistungsempfängern, die ihre nicht gerade üppig bemessenen Sätze zum Lebensunterhalt (von „immer mehr und immer höher“ keine Spur) bei den Ämtern beantragen müssen.

Drangsaliert wird auch mit dem „liberalen Bürgergeld“ – nur die Behörde wechselt: Statt Hartz IV soll in Zukunft soll das Finanzamt in Form einer negativen Einkommensteuer niedrige Löhne bezuschussen – wer zu wenig verdient, zahlt also nicht nur keine Steuern, sondern bekommt noch Geld heraus. Allerdings sind die Zuwendungen der Behörde an Bedingungen geknüpft. Denn unter „Solidaritätsprinzip“ verstehen die Liberalen: „Wer staatliche Leistungen in Anspruch nimmt muss auch zu einer zumutbaren Gegenleistung bereit sein“. Ziel ist „die Aktivierung der Arbeitslosen hin zu einer regulären Erwerbstätigkeit.“ Erreichen will die FDP dies durch die typischen Druckmittel: die „Bedürftigkeitsprüfung“ und die Überprüfung der „Bereitschaft zur Arbeitsaufnahme bei Erwerbsfähigkeit“.

Beibehalten wird dabei ebenfalls die so genannte „Bedarfsgemeinschaft“, die konservatives mit (neu-) liberalem Gedankengut verknüpft – nicht jeder erhält Leistungen als Einzelner, sondern in Abhängigkeit von seiner sozialen Lebenssituation. Auch die Finanzämter werden also im Bad oder Schlafzimmer schnüffeln, ob hier zwei Bürgergeldempfänger zusammenleben, die eigentlich getrennt veranlagt sind.

Damit bleibt der im Parteiprogramm angekündigte Bürokratieabbau im Ansatz stecken – zwar werden BAFöG-Ämter, Familienkassen und Wohngeldstellen überflüssig – stattdessen darf sich dann nahezu jeder, der Geld vom Staat erhält, mit der Megabehörde Finanzamt und vermutlich aufgrund der Aufgabenfülle überforderten Beamten auseinandersetzen.

Nach der Umwandlung des Arbeitsamtes zur Arbeitsagentur soll diese nun endgültig abgewickelt werden. Die Kommunen seien „näher an den Betroffenen“ als die von Nürnberg aus gesteuerte Agentur – so weit, so gut. Kein Satz im Bürgergeldpapier jedoch dazu, ob die Behörde ausreichende Fördermitteln erhält, um (z. B. per Umschulung) aus Arbeitslosen brave Erwerbsarbeiter zu machen. Stattdessen die plumpe Polemik zur angeblich dauerhaften „Alimentierung“ von „Arbeitslosigkeit und Schwarzarbeit“ (die gemeinsame Nennung suggeriert Verwandtschaft zwischen beiden Phänomenen).

Neben den angeführten Umstrukturierungen widmet sich das „liberale Bürgergeld“ der Verbesserung der Anreize, sprich Hinzuverdienstmöglichkeiten. Andere Arbeitsanreize als finanzielle sind für heutige Liberale offensichtlich ohnehin nicht denkbar. Hier allerdings sind die Verbesserungen gegenüber Hartz IV unbestreitbar. Bei einem Zuverdienst von bis zu 600 Euro auf das Bürgergeld von 662 € (orientiert an den durchschnittlichen Ausgaben für ALG-II-Empfänger) können 40 % behalten werden. Der allein lebende Bürgergeld-Empfänger hätte also bei 600 Euro eigenem Verdienst plus Bürgergeld insgesamt 947 Euro in der Tasche – gegenüber 800 Euro bei Hartz IV.

Pikantes Detail: bis zu einem Zuverdienst von knapp 800 Euro steht der liberale Bürgergeldempfänger aufgrund der Schwachstelle des Althaus-Modells bei Alleinverdienern (siehe die Netzwerk-Beiträge von Ronald Blaschke bzw. Herbert Wilkens / Volker Stöckel vom 19.5. bzw. 20.5.) finanziell günstiger da als mit dem Bürgergeld des thüringischen Ministerpräsidenten.

Insofern fällt die Bewertung des „liberalen Bürgergelds“ gemischt aus: einerseits werden Leistungsempfänger besser gestellt, die etwas hinzuverdienen können. Auf der anderen Seite entsteht das neue Behördenungetüm Finanzamt, das gemeinsam mit der zukünftig von den Kommunen betriebenen Arbeitsverwaltung gegenüber den Betroffenen nach den gleichen Grundsätzen verfährt wie die gerade reformierte Arbeitsgemeinschaft bzw. Agentur. Im Endeffekt also wieder zwei Jahre Ämterchaos mit den entsprechenden Folgen für die Leistungsempfänger.

Abgesehen von den finanziellen und strukturellen Änderungen herrscht Kontinuität bei dem überholten und unreflektierten „Leistungsdenken“, das Erwerbsarbeit und Markt pauschal begünstigt und alle anderen Tätigkeiten demgegenüber diskriminiert. Die gesellschaftliche Konsequenz: die erhöhten Zuverdienstmöglichkeiten kurbeln den (ausdrücklich begrüßten!) Niedriglohnsektor an – eine Reform im Sinne von mehr Freiheit, Selbstbestimmung und Solidarität sieht anders aus! Gute Arbeit und gutes Leben sind buchstäblich „nichts wert“ für diejenigen, die immer noch glauben, der Markt wird’s schon richten.

Das „liberale Bürgergeld“ ist weder liberal, da es dem freien Menschen misstraut, noch ein Bürgergeld, da es nur dem marktkonformen „homo ökonomicus“ und nicht dem Bürger ein Recht auf Einkommen zubilligt.

4 Comments (Open | Close)

4 Comments To "Das “liberale Bürgergeld” – wenn Hartz IV vom Finanzamt kommt"

#1 Comment By Robert Bleilebens On 06.06.08 @ 09:20

Hallo Christoph,

ein guter Kommentar! Das liberale Bürgergeld ist in der Tat nicht liberal, weil es ja kein Individualprinzip kennt und daher weiterhin zu Schnüffelei im Privatleben führt (liegt im Badezimmer eine zweite Zahnbürste? Ist eine zweite Kuhle in der Matratze?).
Nach meinen Berechnungen sehe ich jedoch nur einen geringfügigen Vorteil beim liberalen Bürgergeld gegenüber Althaus:

200 Euro Hinzuverdienst:
lib. BG: 662 + 0,4 x 200(=80) = 742
Althaus: 600 + 0,5 x 200(=100)= 700

400 Euro Hinzuverdienst:
lib. BG: 662 + 0,4 x 400(=160)= 822
Althaus: 600 + 0,5 x 400(=200)= 800

600 Euro Hinzuverdienst:
lib. BG: 662 + 0,4 x 600(=240)= 902
Althaus: 600 + 0,5 x 600(=300)= 900

800 Euro Hinzuverdienst:
lib. BG: 662 + 0,4 x 800(=320)= 982
Althaus: 600 + 0,5 x 800(=400)= 1.000

Auf diesen geringfügigen finanziellen Vorteil wird man gewiss verzichten wollen, wenn man stattdessen bei Althaus keine Schikanen und Schnüffeleien mehr zu erdulden hat. Also ist das Solidarische Bürgergeld auf jeden Fall besser als das sogenannte “liberale Bürgergeld!”

Andere Arbeitsanreize als finanzielle sind für heutige Liberale offensichtlich ohnehin nicht denkbar.

#2 Comment By ines eck On 15.06.08 @ 07:13

Führende Gewerkschafter, Bundestagspolitiker von CDU und SPD äußerten sich infolge der Realisierungsprobleme von Hartz4 (ich nannte Hartz4 Offenen Strafvollzug ) zunehmend interessiert am Thema Bedingungsloses Grundeinkommen. Auch Bundestagspolitiker, die früher ablehnend reagiert hatten.

Ich bitte Euch deshalb, jede Möglichkeit zu nutzen, während Veranstaltungen oder in Bürgersprechstunden mit ihnen ins Gespräch zu kommen und denen, die interessiert reagieren, ausreichend Informationsmaterial zukommen zu lassen.

#3 Comment By Viktor Panic On 16.06.08 @ 10:44

Liebe Mitstreiter!
Hackt bitte nicht dauernd auf den Gesetzen des Marktes herum! Eine Grundvoraussetzung für einen funktionierenden Markt sind GLEICHE BEDINGUNGEN für die Marktteilnehmer. Da aber heute Alg-zwei-Empfänger 80% ihrer Einkünfte an die Behörden abführen müssen, während ihre Konkurrenten (Schüler, Studenten, Zweitverdiener, Nebenverdiener, Rentner und Auslandskräfte) nur einen Bruchteil davon, wenn überhaupt etwas, da kann von fairen Marktbedingungen absolut nicht die Rede sein!

#4 Comment By Michael On 24.06.08 @ 09:42

Hier scheint es sich um ein Sammelsorium von linkslastig denkenden Einzelpersonen zu handeln, die alles was mit Freiheit und liberalen Gedankengut zusammenhängt verteufeln. Beim Bürgergeld muss es eine Prüfung zu Bedürftigkeit geben, sonst könnte ja jeder kommen und abkasieren. Negativ am liberalen Bürgergeld ist nur, das sich die heutigen Mitarbeiter der ARGEn mit beim Finanzamt anstellen können, um sich ihr Bürgergeld abzuholen. Des weiteren sollte es eine Überprüfung von staatlichen Mitteln / Fördermitteln für die Umschulung geben, da heute schon sinnlose Dinge weitergebildet und umgeschult werden und sinnvolle Weiterbildung und Spezialisierungen von den Ämtern abgelehnt werden. Jeder Schwachmat, der nicht mal fähig war seinen Hauptschulabschluß zu machen wird gefördert, aber ein guter Schüler, dem hilft keiner, das er eine Ausbildung zu finden. Die Linken denken sozial ist, wenn man Unternehmern Geld gibt, damit sie schlechte Schüler einstellen, damit diese gefördert werden. Gute Schüler bleiben auf der Strecke, denn wer sollte einen guten Schüler einstellen, wenn er Geld für einen schlechten bekommt! Genauso ist es mit Facharbeitern und Hochschulabsolventen, statt diesen nach ihren Abschlüssen zuhelfen eine Anstellung zufinden, wird das Geld in sinnlose Bildung gesteckt.