- Netzwerk Grundeinkommen - https://www.grundeinkommen.de -

Was im italienischen Regierungsvertrag zum sogenannten Bürgereinkommen wirklich steht

In Italien wird kein Grundeinkommen eingeführt, auch kein Projekt für ein solches vorbereitet. Eine Übersetzung der Passage des Regierungsvertrags [1] zwischen der Fünf-Sterne-Bewegung und der Liga Nord bringt es ans Tageslicht.

Tatsächlich handelt es sich nämlich beim „Bürgereinkommen“ (Reddito di Cittadinanza e Pensione di Cittadinanza) um eine Grundsicherung für Erwerbslose in Höhe von 780 Euro, die an Bedürftigkeitsprüfung und Arbeitsverpflichtung gebunden ist. Ferner soll die Grundsicherung dazu dienen, das Einkommen der Rentner/innen, die monatlich weniger als 780 Euro beziehen, auf dieses Niveau aufzustocken. Die Armutsrisikogrenze für eine alleinstehende Person lag jedoch bereits im Jahr 2016 mit 812 Euro über diesem Betrag und dürfte heute noch höher liegen (vgl. Eurostat [2]). Grundsätzlich  steht das “Bürgereinkommen” nur italienischen Staatsbürger/innen zu.

Dankenswerterweise hat Jenny Perelli die Passage zum „Bürgereinkommen“ im Regierungsvertrag exklusiv für unsere Website übersetzt:

„19. (Mindest-)Einkommen für Bürgerinnen und Bürger und Rente für Bürgerinnen und Bürger

Das (Mindest-)Einkommen für Bürgerinnen und Bürger ist eine aktive Maßnahme, zur Reintegration der italienischen Bürger in das soziale und berufliche Leben des Landes. Es soll die Würde des Menschen sichern, als Schwungrad für das berufliche Potenzial in unserem Land dienen und die Beschäftigung sowie das Wirtschaftswachstum fördern. Die Maßnahme ist als ein Hilfsmittel zur Unterstützung bedürftiger italienischer Bürgern anzusehen; die Höhe der Auszahlung wird auf der Grundlage der unter Einbezug von Einkommen und Vermögen berechneten Armutsrisikoschwelle festgelegt. Der Betrag liegt bei 780,00 Euro pro Monat und Person und beruht auf der OECD-Skala für größere Haushalte. Zur Vereinfachung einer Wiedereingliederung des Bürgers in die Arbeitswelt und als Bedingung für die Auszahlung des (Mindest-)Einkommens für Bürgerinnen und Bürger wird ein aktives Engagement des Begünstigten gefordert, der Stellenangebote vonseiten der Arbeitsämter wahrnehmen muss (maximal drei Angebote über einen Zeitraum von zwei Jahren), das Recht auf Unterstützung allerdings verwirkt, sollte er sich weigern, die angeforderte Arbeitstätigkeit durchzuführen. Die Maßnahme basiert auf zwei Leitlinien: die Berufsart der betreffenden Arbeitnehmer auf der einen Seite und das Zusammenwirken mit der Strategie zur wirtschaftlichen Entwicklung mit dem Ziel der Vollbeschäftigung auf der anderen; diese industriepolitische Strategie erstrebt auch eine Konversion der Produktionsbereiche, um die notwendige Innovationen für eine qualitativ hochwertige Entwicklung einzuführen. Dieser Weg beinhaltet eine Investition in Höhe von 2 Milliarden Euro für die Umstrukturierung und Stärkung der Arbeitsvermittlungszentren, die als Katalysator zur Umschulung von Arbeitnehmer dienen werden, die vorübergehend arbeitslos sind. Die Planung einer allgemeinen Stärkung aller Arbeitsämter in Italien zielt darauf ab, die Präsenz, Effizienz und Qualität der Arbeitsvermittlungsdienste zu erhöhen; geeignete Standards für die zu erbringenden Dienstleistungen zu ermitteln und zu definieren und das Qualifikationsniveau des Beamtenpersonals den Erwartungen anzugleichen. Auf EU-Ebene soll ein Dialog zur Anwendung des Beschlusses A8-0292 / 2017 des Europäischen Parlaments (6. Oktober 2017) eingeleitet werden, laut dem auch in Italien […] 20 Prozent der Gesamtzuweisung des ESF (Europäischer Sozialfonds) zur Erstellung eines (Mindest-)Einkommens für Bürgerinnen und Bürger gewährleistet würden, und das auch mit der Aufforderung an die Europäische Kommission, die Verwendung des ESF zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung zu überwachen.

Rente für Bürgerinnen und Bürger

Staatsbürgern, die unterhalb der Armutsgrenze leben, sollte eine Staatsbürgerrente gewährt werden. Unser Vorschlag ist die Einführung einer Rentenaufstockung für Rentner, die monatlich weniger als 780,00 Euro beziehen, gemäß den gleichen Parametern, die für das (Mindest-)Einkommen für Bürgerinnen und Bürger gelten.“

Foto: CC0 Creative Commons  [3]

1 Comment (Open | Close)

1 Comment To "Was im italienischen Regierungsvertrag zum sogenannten Bürgereinkommen wirklich steht"

#1 Comment By Steffen Hannemann On 07.06.18 @ 14:18

“(maximal drei Angebote über einen Zeitraum von zwei Jahren)”
Zu den 5 Sternen gehört nicht nur das BGE, sondern auch Bürokratieabbau welche heute die Bürger-innen entmündigt und belastet.
Wie will man ohne Überwachungs- Kontrollbürokratie die Auflagen überprüfen?
Man sollte hier nicht von dem deutschen Hartz4-System ausgehen, wo 3 Bewerbungen pro Quartal vorgeschrieben sind und eine Job-Verweigerung zu Sanktionen führt.
Diese “Regelung” in Italien dient vielmehr zur Beruhigung der Gemüter bei den BGE-Gegnern. Umgesetzt wird dies nicht, wie denn auch?

Wenn man behauptet, dass es kein BGE ist, weil es nur “Habenichtse” bekommen die im Monat weniger als 780 Euro zur Verfügung haben, dann kann man dies auch für das BGE-Modell in der Schweiz behaupten. Da liegt diese Summe bei 2500 Franken, wer mehr hat bekommt auch wie in Italien = nichts!
Es ist für die BGE-Einführung in Ordnung, ist das BGE erstmal umgesetzt und der Widerstand der Gegner erlahmt, dann kann man dies wirklich bedingungslos für alle gestalten! Somit ist diese Kritik gegen das BGE der 5 Sterne ungerechtfertigt, zumal diese sich auch noch gegenüber einem nicht befreundetet Koalitionspartner behaupten müssen.

Bitte lest den Text der Regierungserklärung:
“Es ist Zeit, zu sagen, dass die italienischen Bürger auf einen Mindestlohn Anrecht haben, so dass niemand mehr ausgenutzt wird, weil jeder Anrecht auf ein Grundeinkommen hat. Ebenso auf eine Rückkehr zu einer Arbeit von der man leben kann die auf eine angemessene Rente berechtigt.
Alle haben das Recht, auf faire Weise faire Gebühren zu zahlen. Auch hier wollen wir die Staatsverschuldung reduzieren, aber wir wollen es mit dem Wachstum unseres Reichtums tun, nicht mit den Sparmaßnahmen.

Arbeit:
Wir wollen den vielen jungen Menschen, die keine Arbeit finden können, eine Stimme geben: denen, die ins Ausland abwandern müssen und denen, die hier nicht aktiv sind, die sich selbst verschließen und entmutigt werden.
In einem Fall wie in dem anderen enden wir damit, wertvolle Ressourcen unseres Landes zu vergeuden.

Wir wollen den vielen Frauen eine Stimme geben, die oft gebildeter und zäher sind als Männer, und dass sie am Arbeitsplatz immer noch unannehmbar diskriminiert und weniger bezahlt werden und dass sie sich allein fühlen, wenn sie sich entscheiden, ein Kind zu gebären.

Die Verbreitung neuer Technologien und der Sharing Economy schafft neue Geschäftsmöglichkeiten und stellt den Bürgern innovative Dienstleistungen zur Verfügung, birgt aber auch das Risiko der Marginalisierung und neuer Formen der Ausbeutung: Wir müssen die Verantwortung für diese Veränderungen übernehmen, nicht die Entwicklung für viele irreversible Verse, aber in jedem Fall Respekt für die wesentlichen Rechte der Arbeiter und sicherzustellen, dass Arbeit immer ein Instrument der persönlichen und menschlichen Erfüllung ist.”
[4]