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Viele Petitionen zum Krisen-Grundeinkommen in Deutschland: Wie weitgehend sind sie?

Aktuell gibt es mindestens fünf Petitionen, die die Forderung eint, wegen der Corona-Krise in Deutschland ein Grundeinkommen einzuführen: zwei Plattformpetitionen und drei Bundestagspetitionen.

Zwei Plattformpetitionen

Beginnen wir mit der Petition der selbstständigen Mode-Designerin Tonia Merz. Unter dem Titel „Mit dem bedingungslosen Grundeinkommen durch die Coronakrise“ [1] fordert sie Folgendes auf change.org: „Was dem Land aber auch helfen würde, ist die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens von 800 – 1200 € pro Person für 6 Monate. […] Ich beschränke diese Forderung bewusst nicht auf einzelne Gruppen […].“ Diese Plattformpetition für ein zeitlich begrenztes Grundeinkommen hat derzeit rund 450 Tausend Unterstützer*innen.

Die zweite Petition startete der Countertenor David Erler. Unter dem Titel „Hilfen für Freiberufler und Künstler während des Corona-Shutdowns [2]“ wendet er sich auf openpetition.org direkt an den deutschen Finanzminister: „Olaf Scholz, wir brauchen sofortige Finanzhilfen für Freiberufler und Menschen aus der Kreativszene, z.B. in Form von 1. Unbürokratischen Überbrückungsgeldern z.B. in Form eines temporären (bedingungslosen) Grundeinkommens […] Diese Petition wurde von einem freiberuflichen Sänger gestartet, sie hat daher zu Beginn den Fokus auf KünstlerInnen aller Art, aber doch vor allem aus dem Bereich der Musik gelegt. Natürlich ist die Lage für fast alle Freiberufler prekär, ich bitte jedoch um Verständnis, daß ich sicherlich nicht erschöpfend alle betreffenden Berufsgruppen oder -bezeichnungen erwähnt habe. Die entsprechende Liste wäre wohl endlos, ich führe sie aber im Hintergrund dennoch und werde versuchen, sie bei einer Übergabe der Petition mit einzubringen. Ich bitte deshalb herzlich darum, daß sich einfach alle unter dem Begriff ‚Freiberufler‘ angesprochen fühlen mögen.“ Diese Plattformpetition hat derzeit rund 285 Tausend Unterstützer*innen.

Beide öffentliche Plattformpetitionen sind rechtlich unverbindlich. Ganz gleich, wie viele Personen unterschreiben, es müssen keine rechtlichen Schritte erfolgen. Doch ist den Petent*innen bereits jetzt eine außerordentliche Öffentlichkeitswirksamkeit gewiss.

Drei Petitionen an den Deutschen Bundestag

Die dritte derzeit öffentliche Petition ist von Susanne Wiest mit dem Titel „Einführung eines Bedingungslosen Grundeinkommens [3]“. Ihre Petition richtet sich an den Deutschen Bundestag und ist auf seiner Petitionsseite veröffentlicht. Im Unterschied zu den o. g. Plattformpetitionen muss man sich bei solchen Bundestagspetitionen zunächst registrieren. Dann bekommt man ein persönliches Passwort, mit dem diese, aber auch andere öffentliche Bundestagspetitionen unterstützt werden können. In ihrer Petition fordert sie: „Mit der Petition wird gefordert, dass aufgrund der wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona Pandemie und der damit verbundenen Einkommensausfälle für viele Bürgerinnen und Bürger, kurzfristig und zeitlich begrenzt, aber solange wie notwendig, ein Bedingungsloses Grundeinkommen für alle Bürgerinnen und Bürger eingeführt wird. Das Grundeinkommen muss existenzsichernd sein und die gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen. Vorstellbar ist ein Betrag von 1000 € pro Person.“ Begründet wird die Forderung u. a. damit: „Vertrauen und Solidarität sowie eine unbürokratische finanzielle Grundsicherung für alle, bilden die notwendige Basis, um die Krise bewältigen zu können. Das bereits öffentlich diskutierte sogenannte ‚Helikoptergeld‘, eine einmalige Geldausschüttung an alle Bürgerinnen und Bürger, ist nicht geeignet, die Einkommenseinbußen und Einkommensausfälle der Bürgerinnen und Bürger dauerhaft auszugleichen.“

Diese Petition hat derzeit rund 106 Tausend Unterstützer*innen. Im Gegensatz zu den beiden o. g. Plattformpetitionen ist sie rechtlich bindend. Kommt das Quorum von 50 Tausend Mitzeichner*innen zusammen, was bereits nach vier Tagen erreicht war, dann berät der Petitionsausschuss in der Regel (Petitionsrichtlinie [4], Quorum [5]) gemeinsam mit der Petentin bzw. dem Petenten in einer öffentlichen Sitzung über die Petition. Dann kommt die Petition mit einer Masse von anderen Petitionen ins Plenum des Bundestages – und kann auch dort noch einmal zum Gegenstand von Stellungnahmen und Diskussionen werden.

Neben dieser veröffentlichten Petition von Susanne Wiest richten sich mindestens zwei weitere Petitionen zum Krisen-Grundeinkommen an den Deutschen Bundestag und sind beim Petitionsausschuss registriert. Soweit bisher bekannt, werden sie deswegen nicht veröffentlicht, weil sie zur sogenannten „Leitpetition“ dazugelegt werden. Hintergrund ist, dass Bundestagspetitionen, die ein gleiches Ziel wie die „Leitpetition“ verfolgen, als „Mehrfachpetitionen“ geführt werden. In der Regel ist die erste eingereichte Petition zu einem gleichen Thema die „Leitpetition“. Trotzdem werden die nicht veröffentlichten „Mehrfachpetitionen“ zusammen mit der „Leitpetition“ inhaltlich geprüft und dem Bundestagsplenum mit anderen Petitionen zur Abstimmung vorgelegt – können also dort Gegenstand von Diskussionen und Stellungnahmen sein.

Eine der beiden „Mehrfachpetitionen“ an den Deutschen Bundestag fordert: „Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass alle in Deutschland lebenden Menschen während der Sondermaßnahmen der Regierung bezüglich der Corona-Krise (mindestens ein halbes Jahr) einen Anspruch auf ein bedingungsloses Grundeinkommen in Höhe der Pfändungsfreigrenze (z. Zt. rund 1.180 € netto) haben.“ Weiterhin wird in der Begründung ausgeführt: „Vorschläge für die Finanzierung dieses temporär gezahlten Grundeinkommens und für die Beantwortung weiterer zu berücksichtigender Fragen werden zügig von einem Gremium von Wissenschaftler*innen, Vertreter*innen der sozialen Bewegungen und Zivilgesellschaft und Politiker*innen erarbeitet. Nachrangig kann dieses Gremium ebenfalls Vorschläge für die Einführung eines dauerhaften Anspruchs eines jeden in Deutschland Lebenden auf ein bedingungslosen Grundeinkommens unterbreiten, als auch Vorschläge für die Zusammenarbeit mit den EU-Mitgliedsstaaten, mit dem Ziel, in jedem EU-Mitgliedsstaat ein Grundeinkommen einzuführen, dass jedem Menschen bedingungslos die Existenz und Teilhabe sichert.“ (alles Angaben vom Petenten Volkmar Kreiß) Diese Bundestagspetition bestimmt also die Höhe des Grundeinkommens nahe der aktuellen Armutsgrenze und in Höhe der Pfändungsfreigrenze. In der o. g. „Leitpetition“ wird dagegen 1.000 Euro als „vorstellbarer“ Betrag genannt. Dieser kann jedoch für eine/n Alleinstehende/n noch unter dem Hartz-IV-Niveau liegen. Es wird zudem in der Petition von Susanne Wiest von einem Krisen-Grundeinkommen für „alle Bürger*innen“ gesprochen, also nicht für ein Grundeinkommen für alle in Deutschland Lebenden wie bei Volkmar Kreiß. Außerdem zielt die Bundestagspetition von Volkmar Kreiß in der Begründung auch auf ein Grundeinkommen in Deutschland nach der Krise und darüber hinaus auf Grundeinkommen in den EU-Mitgliedsstaaten.

Die andere der beiden Mehrfachpetitionen an den Deutschen Bundestag fordert ein „bedingungsloses Basiseinkommen [6]“ für jede in Deutschland lebende Person. Dieses soll 1.000 Euro betragen und auch für die ersten sechs Monate nach der Krise gezahlt werden. Begleitet werden soll das „Basiseinkommen“ durch Studien, um seine Effekte zu ermitteln und daraus Schlüsse zu ziehen, ab das Basiseinkommen auch in Zukunft sinnvoll ist. Genau wie die erstgenannte Mehrfachpetition von Volkmar Kreiß fordert auch diese ein Basiseinkommen für alle in Deutschland Lebenden. Hinsichtlich der Höhe ist die zweite Mehrfachpetition identisch mit der Leitpetition. Allerdings orientiert sie – wie die Bundestagspetition von Volkmar Kreiß – auch auf die Frage nach einem Grundeinkommen nach der Corona-Krise.

Wie geht es weiter mit den Petitionen und der Debatte zum Grundeinkommen?

Die Bundestagspetition zum „Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimittel [7]“ war die bisher zahlenmäßig am stärksten unterstützte Bundestagspetition: Fast 414 Tausend Personen unterzeichneten sie (fast alle offline: 402 Tausend). Kann die öffentliche Bundestagspetition von Susanne Wiest zum Krisen-Grundeinkommen diese Rekordzahl toppen? Schließlich fanden sich innerhalb von 8 Tagen schon rund 106 Tausend Unterstützer*innen, womit bereits knapp ein Viertel des Rekordquorums zusammengekommen ist. Es bleiben noch 20 Tage. Wenn diese Petition den bisherigen Rekord brechen könnte, wäre das ein kräftiger Schub für die öffentliche Debatte zum Grundeinkommen in Deutschland und würde auch im Bundestag für eine bedeutend höhere Beachtung des Themas sorgen.

Es stellen sich aber zwei weitere Fragen.

Zum einen: Wie die können die o. g. Petitionen genutzt werden, um das Thema Grundeinkommen für alle Menschen auch über die Krise hinaus stärker in der Öffentlichkeit voranzutreiben? Schließlich geht es der Grundeinkommensbewegung nicht „nur“ um ein Grundeinkommen in Krisenzeiten, auch nicht nur in Deutschland, sondern für alle, weltweit und jederzeit.

Zum anderen stellt sich die Frage, wie die Debatte zum Grundeinkommen mit anderen wichtigen Debatten verbunden werden kann. Die Forderung nach einer ausreichenden Gesundheitsvorsorge und -versorgung aller Menschen ist ebenso zentral wie die Beantwortung der Frage, welche Güter/Dienstleistungen und welche Arbeit denn eigentlich sinnvoll und wesentlich für eine Gesellschaft sind. Eine Frage wie sie z. B. angesichts der Corona-Krise in Italien [8] gestellt wird. Ein Grundeinkommen allein reicht nicht aus: Sind viele Menschen auch weiterhin Gesundheitsgefahren ausgesetzt, bleibt Gesundheit eine Ware und ist eine ökologisch sowie sozial desaströse Produktion vorherrschend, dann sind weder das gute Leben für alle gesichert noch unsere natürliche Lebensgrundlage.

Gehen wir als Gesellschaft diese Fragen engagiert an. Setzen wir ein starkes Zeichen für eine bessere Welt mit Grundeinkommen, in der alle Menschen gut und ökologisch nachhaltig leben können.

9 Comments (Open | Close)

9 Comments To "Viele Petitionen zum Krisen-Grundeinkommen in Deutschland: Wie weitgehend sind sie?"

#1 Comment By Gerhard Seedorff On 07.04.20 @ 19:25

Sowohl die Gesundheit der Bürger als auch das Wiederanlaufen unserer eingefrorenen Wirtschaft sind für die gewählten Repräsentanten unseres Volkes das Gebot der Stunde
Nachdem sich als ein Ergebnis der Analysen fast aller bisherigen Versuche mit einem Grundeinkommen, eine allgemeine Verbesserung der Gesundheit herausgestellt hat, dürfte bereits die Ankündigung einer bevorstehenden Einführung des Grundeinkommens auch für die Ankurbelung der Wirtschaft die erforderliche Zuversicht erzeugen.
Vermutlich hat schon 1968 der amerikanische Finanzminister Milton Friedmann aus ähnlichen Gründen ein abstimmungsreifes Gesetz für eine negative Einkommensteuer dem amerikanischen Parlament vorgelegt, dass durchaus als Vorlage dienen könnte, wenn die Höhe altersabhängig gerecht festgelegt und die Teilnahme freigestellt wird.

#2 Comment By Daniel Kruse On 07.04.20 @ 22:13

Die Sprungbretter stehen also bereit…
[9]
[10]

Muss man also den erwachenden Geist des BGE bis zu den BTW 2021 > zur EU-Wahl 2024 und im Kontext der Agenda 2030 lebendig halten.

Die Grüne Jugend ist auch schon seit Jahren pro BGE eingestellt… im Gegensatz zur noch etwas zurückhaltenden Grünen Parteiführung.
[11]
[12]

Kooperationspotential zur sozio-ökologischen Reform besteht mit DIE LINKE.
[13]

Siehe auch:
“Manifest für eine soziale und ökologische Transformation” des NaturFreunde Deutschlands e.V.

#3 Comment By Brb Lug On 08.04.20 @ 17:13

es ist dringend erforderlich, dass europaweit ein Grundeinkommen für geringverdiener, menschen, deren existenzen vernichtet werden eingeführt wird. Diese Hilfspakete, die von Bund , ländern u.sw. geschnürt werden dienen wieder zum grössten teil den grossen Unternehmen.

#4 Comment By Martin Gerull On 11.04.20 @ 09:40

Es sind Ideen mit Zukunftsaussichten.Es braucht Ideen die über die Krise hinaus weisen
Ohne Vorurteile für ein besseres Menschenbild .Ein Menschenbild das die Kreativität und den freien Willen als das eigentliche Kapital versteht.Martin Gerull

#5 Comment By Raimund Barkam On 11.04.20 @ 16:21

Wie wäre es denn mit einem befristeten (z.B. über 6 Monate) BGE über 800 € – 1.200 €, dass auch alle WfbM-Beschäftigten ohne jegliche Bedingungen (Regelungen oder auch Einschränkungen) erhielten?

Somit hätte man wieder, wenn auch befristet das Heft des Handelns in den eigenen Händen.

Bekäme ich das BGE ohne jeglichen Abzug (Anrechnung) mit der EU-Rente und für Andere mit Grundsicherung, so wäre das Einkommen insgesamt fast doppelt so hoch.

Mein Gesamtnettoeinkommen liegt noch bei unter 1.000 € im Monat. Meine Miete wird mir nicht vom Grundsicherungsamt bezahlt, da ich keine Grundsicherung erhalte.

Dann könnten die meisten WfbM und deren Niederlassungen mit deren Hungerlohnsystem (als zutiefst empfundene Ausbeutung von WfbM-Beschäftigten) für immer schließen.

Einzig und allein für schwerst mehrfach behinderte Menschen, müsste es noch einige wenige WfbM geben, da diese aber auch ein BGE über 800 € bis 1.200 € ohne jegliche Bedingungen, also z.B. Forderungen nach Kürzungen anderer Leistungen erhielten, wären diese finanziell genauso gut gestellt, wie alle Menschen mit Behinderungen, die in keiner WfbM mehr arbeiten würden!

Die Gruppen- und Sozialdienstleiter bekämen ohne jegliche Einschränkungen auch ein BGE zusätzlich zum Arbeitslosengeld, dass dann nach etwa 1 Jahr (?) auslaufen würde.

Somit könnten Alle von einem BGE über z.B. 6 Monate befristet profitieren.

Andererseits könnte auch ein möglicher Personalmangel bei Gruppen- und Sozialdienstleitern in einigen WfbM verhindert werden, wenn durch Reduzierung einiger WfbM dann sich ein verbesserter Personalschlüssel somit ergäbe.

In Münster gibt es von den WfbM mehrere. Hier könnten sicherlich 2 oder 3 WfbM geschlossen werden und somit fehlendes Personal durch Schließung einiger WfbM durch eine bessere vor Ort Konzentrierung der vorhandenen Werkstätten für behinderte Menschen besser angeglichen werden.

Wären damit allen WfbM-Beschäftigten und allen Sozialdienst- wie auch Gruppenleiter als unsere Vorgesetzten gedient.

Es müssen ja nicht alle WfbM geschlossen werden, sondern vielleicht die, für die eventuell nicht genügend Gruppenleiter gefunden würden.

#6 Comment By Marcel Klein On 11.04.20 @ 17:06

sollte auch über Corona hinaus eingeführt werden…

#7 Comment By Oliver Scheithe On 15.04.20 @ 11:02

Es ist schade, dass in den Petitionen nur die Einführung von befristetem Grundeinkommen als Krisengeld gefordert wird. Das ist lediglich eine Form von Helikoptergeld und hat mit dem Bedingungslosen Grundeinkommen nichts zu tun. Ich befürchte dadurch leider eher negative Auswirkungen im Bezug auf die Debatte um ein “echtes” BGE, denn so wird der Begriff “Bedingungsloses Grundeinkommen” mit Helikoptergeld für Krisenzeiten in Verbindung gebracht.

#8 Comment By Arijan van Huet On 01.05.20 @ 23:01

Weitestgehend sind es sogar nicht nur “mindestens fünf Petitionen” im direkten
Bezug auf ein Bedingungsloses Grundeinkommen sondern viel mehr

Zählt man die ganzen anderen Petitionen mit, welche von den Egoisten, Uneinsichtigen,
Dick und Sturköpfigen Leuten aus diesem Land gestartet wurden

Jede Branche, jeder Bereich verlangt, fordert und startet eigene Petitionen nur für das eigene Wohl, wo Entschädigungen, Zuschüsse oder Unterstützung gefordert wird

Daran erkennt man die Leute und die Gesellschaft, welche großteils in Deutschland ist
Jeder für sich und keiner für den/die anderen aber wenn es so sein soll, soll es so sein

Viel Glück und Erfolg bei dem Vorhaben und Antrag auf ein BGE

Aber dieser Staat und die Bundesregierung werden es so weit und lange hinauszögern wie es nur geht, in dieser Zeit haben diese ja mehr als genug Menschen und Unternehmen kaputt gespielt sowie noch mehr Einnahmen generiert

Desweiteren, wieso wird über die/eine Finanzierung überhaupt diskutiert/debattiert
Dieser Staat/dieses Land kann sich dies locker leisten, nur fehlt vielen der Politiker und auch vielen aus der Bevölkerung diesbezüglich das Menschliche und das Gönnerhafte

Aber auch dieses “wenn es so sein soll, soll es so sein”

Meine persönliche Einstellung zu diesem Thema (Petitionen wurden auch von mir Mitgezeichnet/Unterschrieben)

Ein BGE welches nach dem Alter gestaffelt wird
0 bis 6/7 Jahre – 250€ bis 350€
6/7 bis 16/18 Jahre – 250€/350€ bis zu 1000€
18/21 Jahre (Volljährig) 1500€

Vielleicht oder auch je nach Bundesland eine andere Staffelung (Wohnungsmarkt beachten)

Ein BGE ist in meinen Augen eine Pflicht dieses Staats
Wie vielen hat einem das System des Hartz4 das, Haus, die Ersparnisse oder ähnliches gekostet?
Bei der Umstellung von Deutsche Mark auf Euro hat dieser Staat und dessen Politik
schon mehr als genug gewinne erzielt und die komplette Bevölkerung hinterrücks
abgezockt
[…]

#9 Comment By Frank Noeres On 03.05.20 @ 20:47

So positiv ich einem bedingungslosen Grundeinkommen gegenüber eingestellt bin, so zaghaft, verhuscht und egoistisch scheinen mir manche Akteure. Zu häufig erklären diese, warum gerade SIE das Grundeinkommen erhalten müssten. In meinen Augen ist ein bedingungsloses Grundeinkommen eine Regelung, die darauf basiert, dass jedem Menschen ein Grundeinkommen als Basis für ein würdevolles Dasein zugestanden werden soll eben weil sie/er ein Mensch ist. Zumindest, falls der Hinweis unseres Grundgesetzes “Die Würde des Menschen ist unantastbar” irgendeinen Sinn ergibt. Hierbei geht es um ALLE! Jung, alt, reich, arm, fleissig, faul, gross, klein, schwarz, weiss – ALLE! Und das nicht als Pillepalleversuchstralala mit lächerlichen Summen, sondern als im Grundgesetz verankertes Recht für jeden Menschen. Ja, auch für jene, die man nicht mag und denen man ein Grundeinkommen eigentlich nicht zugestehen möchte.

Das vorgeschobene Lügengenörgel hinsichtlich der Finanzierbarkeit ist spielend leicht und ohne jemandem einen Schaden zuzufügen im Märchenreich verortet. Bereits 1 Prozent Finanztransaktionssteuer genügen, um jedem Menschen in Deutschland ein Grundeinkommen in Höhe von 1.500,- Euro auszahlen zu können. Dieses Prozent wird von den virtuellen Billionen, die im Sekundentakt von Unternehmen einzig zum Zweck, sich selbst zu vermehren, hin- und hergebucht werden, genommen. Das wird definitiv den Lebensstandard deren Eigentümer nicht verschlechtern, jedoch den vieler Menschen deutlich verbessern. Und nebenbei würde das Geld dorthin zurückgeführt, wo es eigentlich gedacht ist: als allgemeines Tauschmittel um Waren und Dienstleistungen zu erwerben.

Nebenbei hätte die Lösung entspannende Wirkung auf den Arbeitsmarkt. Da jegliches Erwerbseinkommen “on top” verdient wird, werden viele hinsichtlich ihrer Gehaltsvorstellungen bescheidener sein (was Arbeitgebern nicht grundsätzlich unangenehm sein dürfte), allerdings auch nicht mehr dazu bereit sein, bei einer ungeliebten Tätigkeit 50 Wochenstunden abzuleisten, weil sie die Angst vor Arbeitsplatzverlust dazu treibt. Das tun dann zwei Personen jeweils 25 Stunden in der Woche.
Hier sehe ich den eigentlichen Grund des mutmasslichen Scheiterns. Sachlich gibt es für die Durchführung kein ungelöstes Problem, ich sehe das Problem eher in der menschlichen Psyche. Millionen Menschen in ständiger Existenzangst zu halten wäre so nicht mehr möglich. Es wäre eine Premiere in der Evolution der Menschheit, wenn Herrschende darauf verzichteten, Beherrschten im Rahmen ihrer Möglichkeiten Leid zuzufügen. Ein sicheres Ergebnis eines bedingungslosen Grundeinkommens wäre eine Abnahme von Suiziden – welcher Entscheider könnte so etwas wollen? Wo man doch vor nicht allzu langer Zeit mittels Hartz 4 die Suizidquote von Kindern unter 14 Jahren innerhalb eines Jahres drastisch nach oben getrieben und die Ergebnisse dieser Reformen als “grossen Erfolg” gefeiert hat.