Kinderarmut verhindern – armutsfeste Regelsätze als erster Schritt

Archiv 08.02.2010 Druckversion

Am 9. Februar entscheidet das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe über die Verfassungsmäßigkeit der Regelsätze für Erwachsene und Kinder im Hartz-IV-Leistungsbezug Die Betroffenen hoffen auf deutliche Verbesserungen, denn Hartz IV hat für viele Menschen in Deutschland die Armut vergrößert und zu Ausgrenzung geführt. Jedes vierte Kind in Deutschland ist von materieller Not oder Armut betroffen.

Als eines der reichsten Länder weltweit wäre Deutschland durchaus in der Lage, Kinderarmut effektiv zu verhindern. Der dritte Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung macht jedoch deutlich, dass die Leistungshöhe von Hartz IV für alle Bezugsgruppen so bemessen ist, dass sie unter der Armutsschwelle liegt.

Das Netzwerk Grundeinkommen unterstützt daher als einen ersten Schritt in Richtung Grundeinkommen den Vorschlag von Sozialverbänden und Gewerkschaften für eine bedingungslose Kindergrundsicherung in Höhe von 500 Euro.

Neben der Kindergrundsicherung halten wir die Erhöhung der Regelsätze für Erwachsene auf ein armutsfestes Niveau für dringend erforderlich. Außerdem darf niemandem die ohne hin knapp bemessene Regelsatzleistung gekürzt werden – die Existenzsicherung darf nicht in Frage gestellt werden. Sanktionen von bis zu 100 Prozent sind grundgesetzwidrig und sollten gestrichen werden, wie dies bereits 15 000 Menschen in einer Sammelpetition fordern .

Das zu erwartende Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist uns Anlass genug, eine Politik zu kritisieren, die die Freiheit des Menschen beschneidet und das Grundrecht auf eine ausreichende Existenzsicherung sowie auf Teilhabe an der Gesellschaft ignoriert. Erst ein Grundeinkommen für alle Bürger würde es ermöglichen, dieses Grundrecht einzulösen. Darum fordert das Netzwerk Grundeinkommen Schritte in Richtung einer humanen und solidarischen Sozialordnung.

Pressekontakt und V.i.S.d.P.:

Christoph Schlee, Schützenhofstr. 8, 51063 Köln
Tel: 0163 1906166, Mail: schlee@grundeinkommen.de

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