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Öffentliche Anhörung im Bundestag zu Sanktionen bei Grundsicherungen

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Die öffentliche Anhörung im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales (hier das Wortprotokoll [2] und das Video [3]) zum weiteren Umgang mit Hartz IV und der Sozialhilfe hatte folgende Anträge zum Gegenstand:
 

DIE LINKE, Sanktionen bei Hartz IV und Leistungseinschränkungen bei der Sozialhilfe abschaffen [4]

Dieser Antrag fordert, alle Sanktionen und Leistungseinschränkungen bei den Grundsicherungen im Zweiten und im Zwölften Buch Sozialgesetzbuch abzuschaffen.

DIE LINKE, Gute Arbeit und eine sanktionsfreie Mindestsicherung statt Hartz IV [5]

Dieser Antrag fordert u. a. eine sanktionsfreie, individuelle Mindestsicherung in Höhe von mindestens 1050 Euro.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Existenzminimum und Teilhabe sicherstellen – Sanktionsmoratorium jetzt [6]

Dieser Antrag fordert im Anschluss an ein Sanktionsmoratorium weiterhin Sanktionsmöglichkeiten: Dabei “dürfen höchstens 10 Prozent des Regelsatzes gekürzt werden.” Im Widerspruch dazu heißt es aber weiter: “Bei Kürzungen über 10 Prozent des Regelsatzes sind antragslos entsprechende Sachleistungen zu erbringen.”

Die Forderung der LINKEN wurde bei den Sachverständigen in der Anhörung lediglich von der Diakonie unterstützt (siehe auch das Video [3] ab Minute 29, hier alle Sachverständigen- und weitere Stellungnahmen [7] zu den Anträgen).
Kein Wunder, hat sie sich doch jüngst offen für die Abschaffung aller Sanktionen eingesetzt (wir berichteten [8]). Man muss dazu wissen: DIE LINKE durfte nur einen Sachverständigen zur Anhörung einladen.

Allerdings hat sich inzwischen auch der Paritätische hinter diese Forderung gestellt (siehe Pressemeldung vom 28.05.2015 [9]). Damit dürfte auch bei den anderen Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege die Ablehnung aller Sanktionen nur noch eine Frage der Zeit sein. Auch das Deutsche Institut für Menschenrechte erklärte in einem Fachgespräch mit der Fraktion DIE LINKE, die Forderung nach Abschaffung aller Sanktionen und Leistungseinschränkungen mitzutragen.

Über Inge Hannemanns Petition zur Abschaffung aller Sanktionen und Leistungskürzungen bei den Grundsicherungen [10], die es mit über 90.000 Unterschriften zu einer öffentlichen Anhörung im Petitionsausschuss des Bundestages schaffte, wurde noch nicht entschieden.

Interessant werden dürfte auch der Umgang des Bundesverfassungsgerichts mit einem Vorlagebeschluss des Sozialgerichts Gotha [11], in dem die Sanktionen nach § 31 des SGB II (Hartz IV) als verfassungswidrig bezeichnet werden.

Für viele GrundeinkommensaktivistInnen bedeutet die Abschaffung der Sanktionen und Leistungseinschränkungen bei den bestehenden Grundsicherungen einen wichtigen Schritt zum Grundeinkommen, weil damit – wie beim Grundeinkommen – der menschen-, völker- und grundrechtswidrige Zwang zur Arbeit oder einer anderen Gegenleistung für die Absicherung der Existenz und Teilhabe abgeschafft wird.

Das Titelfoto ist von Pixabay (CC0 Public Domain [12]).