Wird aus den Teilen ein Ganzes? Mit der Bildungsprämie zum Grundeinkommen

Christoph Schlee 08.08.2008 Druckversion

Strategische Fragen sind derzeit in Grundeinkommenskreisen „en vogue“. Aus gutem Grund. Wären die Ergebnisse unseres Engagements so einhellig positiv, wie dies beispielsweise in Götz Werners Zwischenbilanz [1] durchscheint, würde es ja ausreichen, sich zurückzulehnen und der baldigen Einführung des Grundeinkommens frohlockend entgegenzusehen.

Aber so einfach ist es offensichtlich nicht. Wer die letzten Sendungen von Anne Will zum Thema Armut verfolgt hat, wird nicht leugnen, dass das Pendel auch in die andere Richtung ausschlagen kann. Statt grundsätzlichen Lösungen für soziale Fragen zirkulieren rigide Strategien gegenüber denen, die aus „sozial segregierten Gebieten“ kommen oder in „Sozialdynastien“ leben. Schon diese Wortwahl lässt aufhorchen. Ein bisschen Führen, ein bisschen Schubsen müsse sein, resümiert Berlin-Neuköllns Bürgermeister Heinz Buschkowsky seine Erfahrungen in einem Stadtteil, in dem die Hälfte der unter 25-jährigen von Hartz IV lebt und viele sich „im Sozialsystem eingerichtet“ haben.

Obwohl gesellschaftliche Ursachen von Armut im Bildungsbereich (z.B. Hauptschule) oder in der Sozialsphäre (Ghettoisierung) längst identifiziert sind, bleiben individuelle Schuldzuweisungen nach dem Sündenbockprinzip für quotenhungrige Medien attraktiv, genauso wie althergebrachte Klassifizierungen aus der Welt der Fabel (faul & fleißig, „wer will der kann“ und anderes Kleinbürgerlatein). So werden marktwirtschaftliche Defizite nebst Staatsversagen leichthin zur Charakterschwäche des Einzelnen umgebogen. Man denunziert ein paar schwarze Schafe, die angesichts kümmerlicher Job-Perspektiven wenig Begeisterung für Vollbeschäftigung empfinden, wenn es darum geht, in Städten Lampen zu putzen, als Saisonarbeiter Spargel zu stechen und „mit Stöcken über Elbwiesen zu gehen“.

Vom BGE ist in diesen Debatten des politischen Mainstreams keine Rede – es fehlt an konkreten Vorschlägen und strategischen Impulsen, die das Grundeinkommen in der Politik „anschlussfähig“ machen. Was könnte man da anführen? Götz Werner plädiert für die „Wellenmethode“, er möchte das BGE zunächst für bestimmte Gruppen einführen. Dazu später. Nicht ganz nachvollziehbar dabei seine Vorbehalte gegen regionale Pilotprojekte. Natürlich müssen die „Laborbedingungen“ sinnvoll und dem jeweiligen Einführungsbereich gegenüber angepasst sein (im Unterschied zu dem von Werner zitierten Beispiel: 2-jährige Dauer, sonnige Großstadt im Breisgau etc.). Möglicherweise passen Pilotprojekte nicht richtig zu Werners Absicht, das Grundeinkommen allein über die Mehrwertsteuer umzusetzen. Denn das ließe sich im regionalen Experiment nur schwierig abbilden.

Pilotprojekte haben in der Sozialpolitik durchaus Tradition, ganz abgesehen von internationalen Vorbildern im Bereich Grundeinkommen (siehe z.B. BIG Namibia [2]). Ähnlich wie die von der Agentur für Arbeit und einigen Bundesländern durchgeführten Experimente im Bereich Bürgerarbeit (z.B. Sachsen-Anhalt, Bayern) ließe sich auch auf der Basis des Grundeinkommens ein kommunales Projekt initiieren, bei dem das BGE durch eine Sonderabgabe oder eine Zusatzsteuer (wie beim Ulmer Modell) finanziert werden könnte. Notwendig wäre natürlich die Zustimmung der Bundespolitik.

Der Vorteil: Man könnte das BGE in seinen Auswirkungen auf verschiedene Bevölkerungs- und Berufsgruppen, auf Wirtschaft oder Stadtkultur empirisch testen. Gerade die strittige Frage von Erwerbsarbeitsmotivation und Tätigkeitsbereitschaft im Fall von bedingungslosen Geldleistungen könnte durch ein Pilotprojekt praxisnah geklärt werden. Das Grundeinkommen wäre kein „Luxus“ für bevorzugte Gruppen, sondern in einem kleinen „gallischen Dorf“ Realität für alle – mit belebender Wirkung auf die öffentliche Debatte.

Dennoch hat auch die „Wellenmethode“ Charme. Gerade in Deutschland, wo jedes siebte Kind von Sozialhilfeleistungen lebt, ein Drittel bei der Einschulung therapiebedürftig und die frühkindlichen Betreuung rückständig ist, ließe sich ein effektiver Ausbau der Leistungen in Richtung eines Kindergrundeinkommens durchaus rechtfertigen. Ein Teil könnte als Sachleistung in frühkindliche Betreuungs- und Fördereinrichtungen investiert werden, oder auch in zusätzliche schulische Förderangebote.

Ein solches Kindergrundeinkommen könnte ab einer bestimmten Einkommenshöhe über eine Zusatzsteuer oder Abgabe, über die Wiedereinführung der Vermögenssteuer, aber auch durch eine Aufstockung der Mehrwertsteuer auf den europäischen Höchstsatz von 25 Prozent finanziert werden. Bestehende Leistungen für Kinder wie Kindergeld, Kinderfreibeträge oder Schüler-BAföG würden wegfallen und zur Finanzierung des Kinder-GE beitragen, das in einer ersten Stufe rund 500 € betragen könnte.

Denkbar ist auch, das Grundeinkommen zunächst in Form einer Bildungsprämie einzuführen, die jedem Bürger unabhängig vom Alter den Rechtsanspruch auf Finanzierung einer (z.B.) vierjährigen Aus- oder Fortbildungsphase garantiert. Vorteil dieser Leistung wäre, dass potentiell alle Bürger von ihr profitieren, tatsächlich aber nur ein Teil die Bildungsprämie in Anspruch nehmen würde (der sie gerade in seiner beruflichen Phase benötigt). Geknüpft werden könnte die Prämie an eine umfassende Bildungsberatung, begleitet von einem individuellen Coaching, evt. mit einer Prüfung zur Halbzeit, ob die Regelungen noch stimmen. Die Bildungsprämie wäre auch teilbar in kürzere Qualifikationen oder „Sabbaticals“, die entlang verschiedener Berufs- und Lebensphasen ermöglicht werden.

Derartige Bildungs-Bausteine könnten den Bürgern helfen, sich für die Herausforderung der Wissensgesellschaft fit zu machen oder selbst Ideen und Aktivitäten beizusteuern, wie die Gesellschaft zu verbessern ist – je nach Blickwinkel. Sie würden ermöglichen, Defizite aufzuholen und zugleich Arbeitsplätze frei zu machen für „Nachrücker“, die ihre Bildungsphase später nehmen. Finanziert werden könnte die Bildungsprämie über Unternehmen, die sich einen großen Teil der Ausbildungsvergütung sparen könnten. Aber auch über Abgaben auf Spekulationsgewinne, Erbschaften oder Vermögen, die ja in der Regel von Einrichtungen der Gesellschaft erheblich profitiert haben.

Die bei der Bildungsprämie integrierte Betreuung und Beratung würde auch jenen Anspruch des „Förderns“ einlösen, den die Hartz-Reform nur proklamiert, aber nicht umgesetzt hat (arbeitsmarktpolitische Maßnahmen der Agentur für Arbeit wurden ja bekanntlich in den letzten drei Jahren von 18,7 auf 8,3 Mrd. Euro mehr als halbiert). Mit der Bildungsprämie wäre auch ein qualifizierter Neustart nach längerer Arbeitslosigkeit möglich, der mit einem auf Dauer angelegten Coaching verknüpft werden könnte.

Ein so verstandenes Teil-Grundeinkommen würde Kindern den Start ins Leben materiell erleichtern, zugleich aber auch Neustarts in verschiedenen Lebensphasen ermöglichen. Es könnte das Abeitsleben mit kreativen Inputs bereichern und helfen, Rückschläge im Erwerbsprozess positiv zu verarbeiten, mit dem Ziel, der ganzen Gesellschaft Lust zu machen auf mehr Grundeinkommen.

Diese Einführungs-Skizzen müssen mit den entsprechenden Fachdisziplinen ausbuchstabiert werden. Wie sieht eine optimale Umgebung für Heranwachsende aus? Welche schulische, welche außerschulische Förderung ist nötig? Wie können Hilfs- und Förderangebote auf den Einzelnen zugeschnitten werden? Wie lassen sich Familie und soziales Umfeld einbinden? Wird das Grundeinkommen auf diesen Teilgebieten mit seinen Implikationen „plastisch“ nachvollziehbar, eröffnen sich Möglichkeiten für weitere gesellschaftspolitische Reflexionen.

Gerade der Jugend- und Bildungsbereich bietet besondere Chancen, um neue Regel- und Grundgarantien zu etablieren, da hier der im humanen Sinne „investive“ Charakter der materiellen Unterstützung am besten anschaulich gemacht werden kann. Jedem „als Bürger“ und ohne Bedingungen Geldleistungen zu garantieren, lässt sich zwar philosophisch, psychologisch und sozialpolitisch gut begründen. Um Grundeinkommens-Leistungen aber auch gesellschaftlich umzusetzen, wäre die Fokussierung auf Teilbereiche und aktuelle Handlungsfelder strategisch naheliegend.
Ähnliches könnte auch für die Entwicklungspolitik gelten. Hier ist der Kampf gegen Hunger, Aids und elementare Armut Ausgangspunkt von Bestrebungen wie in Südafrika oder Namibia, bedingungslose Cash-Transfers wie den Basic Income Grant einzuführen. Die Brücke zum Grundeinkommen lässt sich hier über das Mindesteinkommen bauen, das den Menschen individuelle Lebensrechte durch Einkommensgarantien greifbar vermittelt. Da ist es wenig hilfreich, wenn manche Anhänger der Idee pauschal postulieren, das Grundeinkommen habe „im Kern nichts mit Sozialpolitik zu tun“. So nährt man Missverständnisse, wenn die Erläuterung fehlt, dass eine bestimmte Form von Sozialpolitik alten Stils gemeint ist, die über kompensatorische Ansätze nicht hinausdenkt.

Um die Einführung des Grundeinkommens voranzubringen, sollten wir uns also einerseits detaillierter mit Teilbereichen befassen (Kindheit, individuelle Entwicklung, Bildung/Beruf, Armutsbekämpfung, Alterssicherung), ohne andererseits die fundamentalen Aspekte des individuellen sozialen Menschenrechts, der Bedingungslosigkeit und der ausreichenden Höhe der Leistungen zu vernachlässigen. Diese „Basics“ pointieren (schärfen) und verbinden die jeweiligen Einzelaspekte.

Wenn wir das Grundeinkommen auf einzelnen Feldern verankern, müssen wir den Anker jedoch tief genug befestigen, damit er nicht durch momentane Schwankungen wieder herausgerissen wird. Die pragmatische und die fundamentale Perspektive haben ihre eigene Berechtigung. Wenn wir diese Aspekte nicht gegeneinander ausspielen, können wir die Suche nach pragmatischen Lösungen offensiv vorantreiben – ohne den faden Beigeschmack der verschämten Preisgabe des universellen Anspruchs.

[1] http://www.archiv-grundeinkommen.de/werner/Zwischenbilanz-zum-Grundeinkommen.pdf
[2] vgl. z.B. https://www.grundeinkommen.de/14/07/2008/basic-income-in-namibia.html

2 Kommentare

Reinhard Börger schrieb am 11.08.2008, 14:59 Uhr

Zunächst zum Letzten: ich würde nicht von einer pragmatischen und einer fundamentalen Perspektive sprechen; bei jeder politischen Maßnahme geht es sowohl um das Ziel als auch um die Methode. Die Individualisierung der Ursachen der Arbeitslosigkeit, insbesondere das oft vorgebrachte oben zitierte Faulheitargument ist m.E. nicht nur ungerecht, sonden auch falsch. Geht es uns um die Lösung sozialer Probleme oder nur um die Statistik?

Zum Einen führen Ein-Euro-Jobs selten in reguläre Dauerarbeitsverhältnisse. Was wäre also gewonnen, außer für die Statistik, wenn alle Arbeitslosen zu Ein-Euro-Jobbern würden? Zum Anderen ist die Arbeit anscheinend doch begrenzt, und aus ökologischen Gründen erscheint es mir auch nicht sinnvoll, sie künstlich zu vermehren. Wer durch bessere Qualifikation einen Arbeitsplatz bekommt, erreicht das in den allermeisten Fällen nur auf Kosten anderer, die dann nicht eingestellt werden. Bei Bewerbungen ist in einer besseren Situation, wer bessere Bewerbungsschreiben abgibt; aber wenn alle Bewerbungsschreiben verbessert würden, schaffte das keinen einzigen neuen Arbeitsplatz.

Andreas Gurk schrieb am 12.08.2008, 10:04 Uhr

Was ist zu tun, damit das BGE zu einer \"MASSENBEWEGUNG\" wird?

Nichts, denn es ist schon eine aufstrebende Bewegung, die in den Köpfen stattfindet, aber es gibt noch keine eindeutige Krisendiagnose, die z.B. durch die Sozialwissenschaft geliefert wird.

Für viele Menschen ist das BGE unheimlich und sie sehen darin nur ein Instrument der Vereinnahmung, anstatt einen Freiheitsimpuls. Das Thema BGE hat bisher unsere Herzen noch nicht erreicht.

Stattdessen kann sich der Neoliberalismus durch die Ökonomisierung von Politik, Kultur und Bildung auf eine Scheinsachlichkeit stützen und falsche Professionalität vorweisen. Eine Professionalität, die sich hauptsächlich in Ab- und Ausgrenzung auszeichnet.

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