Grundeinkommen, Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderung

Ronald Blaschke 09.04.2017 Druckversion

Das Grundeinkommen befördert die Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderung(en). Diese These soll mit sechs Argumenten untersetzt werden. Der Beitrag (Langfassung als PDF-Dokument) wurde im März 2017 auf einer Konferenz des Landes­beauf­tragten für Menschen mit Behinderung in Schleswig-Holstein gehalten. Die anwesenden Menschen mit und ohne Behinderung nahmen ihn sehr gut auf. Er ist auch in leichter Sprache und großer Schrift zusam­mengefasst. Eine Powerpoint-Präsentation (PDF-Dokument) ergänzt beide Versionen.

Die sechs Argumente für die genannte These lauten:

Erstens ist ein ausreichendes Grundeinkommen – gerade auch für Menschen mit Behinderung – eine bedingungslose, einkommens- und vermögensunabhängige Basis, um sich materiell abgesichert frei ausprobieren zu können, um eigene Fähigkeiten entwickeln zu können und auch scheitern zu dürfen. Hier gilt der Grundsatz, dass Menschen mit Behinderung(en) nicht unfähige, sondern anders fähige Menschen sind. Außerdem verweigert sich das Grundeinkommen jedem Nutzenkalkül hinsichtlich menschlicher Existenz. Der Mensch hat Würde und Wert, weil er Mensch ist – egal, ob mit Behinderung oder nicht.

Zweitens ist das Grundeinkommen gegenüber anderen Sicherungssystemen sehr bürokratiearm, weil es an keinerlei Bedingungen und Bedürftigkeitsprüfungen geknüpft ist. Dadurch ist es für alle Menschen, auch für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen, für Alte und gering Qualifizierte leicht zugänglich.

Im Unterschied zu Grundsicherungen schließt das Grundeinkommen niemanden aus. Es inkludiert, weil es allen ohne Normvorgaben gezahlt wird. Auch werden bürokratische und kommunikative Barrieren sowie Verschiebebahnhöfe zwischen unterschiedlichen Leistungssystemen abgeschafft, die für die existenzielle soziale Absicherung zuständig sind – also Hartz IV, Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung bei vollständiger Erwerbsminderung. Alles das ist besonders für Menschen mit Behinderung wichtig. Denn grundsätzlich gilt. Materielle, institutionelle und immaterielle Barrieren erzeugen überhaupt erst Hindernisse, die abgebaut werden müssen.

Drittens ist ein ausreichendes Grundeinkommen eine materielle Grundlage für eine unerpressbare, wirklich unabhängige Selbstermächtigung von Menschen mit Behinderung – bei der Wahl ihres eigenen Lebenskonzepts, ihres eigenen Engagements und Tätigseins. Es ist aber auch eine sichere materielle Grundlage für eine politische Selbstermächtigung in eigener Sache, für ein ehrenamtliches Engagement und damit soziale Teilhabe.

Viertens ist das Grundeinkommen – wie der Name sagt – ein Grundeinkommen, also ein Sockel, auf dem weitere Einkommen und spezielle Unterstützungs-, Dienst- und Sachleistungen aufgebaut werden. Zusätzliche behinderungsbedingte Nachteilsausgleiche bleiben also vom Grundeinkommen unberührt. Sie kommen zum Grundeinkommen vielmehr ergänzend hinzu und sollten bürokratiearm aus einer Hand gewährt werden.

Ob es nun das

– in der Behindertenbewegung diskutierte bedingungslose Teilhabegeld als gesondertes Einkommen für alle Menschen mit Behinderung(en) ist,

oder ob es

– gesonderte, dem individuellen Bedarf entsprechende Heil- und Hilfsmittel, die persönliche Assistenz, das persönliche Budget oder bestimmte Eingliederungsleistungen sind.

All das ist zuzüglich zum Grundeinkommen zu sichern – für jeden Menschen mit Behinderung. Diese Leistungen und Förderungen sollen ebenfalls einkommens- und vermögensunabhängig zu gewähren sein und nicht einkommens- und vermögensgeprüft. Denn hierbei handelt es sich um Ausgleiche für das Leben mit Behinderung, die allen Menschen mit Behinderung zustehen – egal, ob sie etwas mehr Geld haben oder arm sind.

Oben drauf auf das Grundeinkommen kommen natürlich auch Erwerbseinkommen aus eigener Erwerbstätigkeit, ob nun in einem regulären Arbeitsverhältnis, einem Integrationsunternehmen oder in einer Werkstattarbeit für Menschen mit Behinderung.

Fünftens: Das Grundeinkommen ist genauso ausreichend öffentlich zu finanzieren, wie die besonderen sozialen Dienstleistungen und Geldleistungen für Menschen mit Behinderung, wie auch die umfassende Barrierefreiheit öffentlich zu finanzieren bzw. zu fördern ist – eine Barrierefreiheit im materiellen und immateriellen bzw. kommunikativen Sinne, und das sowohl im öffentlichen Raum, als auch in den eigenen vier Wänden der Menschen mit Behinderung.

Sechstens: Natürlich müssen diejenigen, die mit Menschen mit Behinderung arbeiten, auch bedeutend besser bezahlt werden. Deren Arbeit muss gesellschaftlich und materiell aufgewertet werden – ob sie diese Tätigkeit nun in einer Einrichtung ausüben oder als Pflegende bzw. als Assistent/innen zu Hause. Sie bekommen natürlich auch das Grundeinkommen und ihr Gehalt bzw. das Pflegegeld dazu. Damit kann gesichert werden, dass sie ihren Beruf wirklich frei wählen können und gern machen. Und nicht nur, weil sie Geld verdienen müssen, um zu überleben. Sie können ihre Arbeitszeit durch das Grundeinkommen verkürzen. Überforderungen und Burn-out kann so begegnet werden. Denn die Arbeit mit Menschen mit Behinderung ist sehr anspruchsvoll und nicht immer leicht. Das Grundeinkommen befördert somit eine bessere Qualität der Arbeit mit Menschen mit Behinderung.

Nur so kann Inklusion und gesellschaftliche Teilhabe für alle Menschen mit Behinderung ermöglicht und gesichert werden.

Foto: Pixabay, Creative Commons CC0

5 Kommentare

Ursula Walther schrieb am 09.04.2017, 20:50 Uhr

\"Er ist auch in leichter Sprache und großer Schrift zusam­mengefasst.\" Der Versuch ist löblich, aber das ist keine Leichte Sprache. Ich kann mir jedenfalls nicht vorstellen, dass das Netzwerk Leichte Sprache diesen Text als Leichte Sprache akzeptieren würde.

Hans Stallkamp schrieb am 10.04.2017, 01:52 Uhr

Danke Herr Blaschke, das Sie diese Grundeinkommensaspekte so gut und doch noch überschaubar zusammengetragen haben. Eigentlich eine Selbstverständlichkeit, aber für die Diskussion „Bedingungsloses Grundeinkommen\" bei uns und für uns im Bündnis Grundeinkommen eine sehr hilfreiche und nützliche Zusammenfassung.

Weiter so Herr Blaschke, dass unsere Zusammenarbeit mit Ihnen, uns die BGE-Partei nicht nur 50 Millionen mal auf den Stimmzettel bringt sondern wir Dank ihrer Hilfe die Volksabstimmung zum „Bedingungslosen Grundeinkommen\" bei der nächsten Bundestagswahl über die „5%-Hürde\" bringen und wir in Heiliger Allianz den Paradigmenwechsel „Bedingungsloses Grundeinkommen\" dem Ziel näher bringen. Danke Herr Blaschke. !!!

Kurt Rieder schrieb am 10.04.2017, 20:16 Uhr

Hallo Herr Blaschke,

das Thema ist ein ganz wichtiges. Zur Info: Der neue Bundesarbeitskreis \"Teilhabe\" trifft sich am 13.04.2017 zur ersten konstituierenden Sitzung. Dieser Artikel kommt also genau zur richtigen Zeit, um die beiden Arbeitskreise der Ökodemokraten zusammenzuführen und deren Mitglieder für das jeweils andere Teilthema zu sensibilisieren.

Herzlichen Dank.

Kurt Rieder

ÖDP- KV Aachen-Düren-Heinsberg

Mitglied im BAK Humanökologisches Grundeinkommen und im BAK Teilhaben

Spitzenkandidat in NRW für die Bundestagswahl 2017

Monika Gottwald schrieb am 20.04.2017, 21:35 Uhr

Das bedingungslose Grundeinkommen ist eine unterste Reißleine, unter der kein Einkommen sein darf. Weder aus Arbeit, Rente noch ALG.

Wir müssen jedoch aufpassen, dass diese Diskussion nicht dahin führt, das Sozialversicherungssystem in Frage zu stellen oder abzuschaffen. Es sollte verbessert werden.

Vorsicht also, dass das BGE nicht zum Kahlschlag der Sozialversicherungssysteme benutzt wird.

Susanne Wiest schrieb am 26.05.2017, 23:00 Uhr

Lieber Ronald, herzlichen Dank für diesen wichtigen Text. Ich nutze und teile ihn oft. Sehr hilfreich. Dafür möchte ich Dir mal ausdrücklich danken!

Liebe Grüße, Susanne

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