Finanzierungsmodell zum BGE von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG

    Sigrid Ott, Matthias Knoth, Dieter Goldschalt 09.04.2020 Druckversion

    Das Bedingungslose Grundeinkommen von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG

    Es ist notwendig, das Edikt der Calvinistischen Arbeitsethik, „Der Mensch lebt um zu arbeiten“, zu lösen. Das vielfach propagierte Recht auf Erwerbsarbeit der/s Einzelnen heißt nichts anderes, als dass allein Arbeit zu besseren Lebensbedingungen führt. Das vermeintliche Recht auf Arbeit zementiert das kapitalistische System.

    Lafargue hat in seiner Streitschrift „Recht auf Faulheit“ erläutert: Der Traum des Aristoteles ist heute Wirklichkeit geworden. Unsere Maschinen verrichten feurigen Atems, mit stählernen, unermüdlichen Gliedern, mit wunderbarer, unerschöpflicher Zeugungskraft, gelehrig von selbst ihre heilige Arbeit; und doch bleibt der Geist der großen Philosophen des Kapitalismus beherrscht vom Vorurteil des Lohnsystems, der schlimmsten Sklaverei. Sie begreifen noch nicht, dass die Maschine der Erlöser der Menschheit ist, der Gott, der den Menschen von den sordidae artes, den schmutzigen Künsten und der Lohnarbeit loskaufen, der Gott, der ihnen Muße und Freiheit bringen wird.

    Ein BGE gibt Sicherheit und ermöglicht freie Entscheidungen. Es soll das gute Leben gewährleisten, welches sich nicht nur an der Möglichkeit des unbeschränkten Konsums orientiert. Es ist die qualitative Form des guten Lebens (Buen Vivir) gemeint. Die Möglichkeit an der Gestaltung der Gemeinschaft, der Gesellschaft, qualitativ mitzuwirken.

    Bereits 2017, pünktlich zur Bundestagswahl, hat sich DEMOKRATIE IN BEWEGUNG für das Bedingungslose Grundeinkommen, nach den vier Kriterien des Netzwerks Grundeinkommen,

    • Existenz- und Teilhabesicherung
    • individueller Rechtsanspruch für alle Menschen
    • keine Bedürftigkeitsprüfung
    • kein Zwang zur Arbeit oder zu anderen Gegenleistungen

    entschieden und es in das Parteiprogramm aufgenommen. Seitdem gehört DEMOKRATIE IN BEWEGUNG zu den Parteien, die ein Bedingungsloses Grundeinkommen fordern.

    Im Frühjahr 2019 wurde das BGE-Modell überarbeitet und um ein Finanzierungsmodell erweitert. Wir haben uns mehrheitlich für einen starken Finanzierungsmix entschieden, denn das Bedingungslose Grundeinkommen braucht Sicherheit, und das geht nur, wenn man es aus mehreren Einnahmequellen bedient.

    Warum haben wir uns dafür entschieden, ein eigenes Modell auszuarbeiten?

    „Deutschland ist ein reiches Land, uns gehe es so gut wie noch nie in der jüngeren Geschichte.“ Das sind die Worte, die uns zu jeder Gelegenheit entgegengehalten werden, wenn wir soziale Gerechtigkeit einfordern.

    Wir fordern die Einführung eines Bedingungslosen Grundeinkommens (BGE) in Deutschland. Ein Modell ist das Ergebnis einer Vision, mit dem man den Menschen verdeutlichen kann, dass es machbar ist, gar nicht so weit weg ist, politisch nur gewollt sein muss.

    Es reicht nicht aus, nur über die Idee zu reden, denn dann belässt man diese Zukunftsvision genau dort, wo sie ihre Kritiker*innen haben wollen – als bloße Vision für die Zukunft. Wir brauchen die Umsetzung heute, nicht morgen oder übermorgen. Ein BGE ist der

    • Anteil am Erfolg der Gemeinschaft,
    • die Ermöglichung von gesellschaftlicher Teilhabe und
    • Ausdruck von Solidarität und gegenseitiger Verantwortung.

    Gegenseitigkeit bedeutet hier die Verantwortung der/s Einzelnen für die Gemeinschaft, aber auch Verantwortung der Gemeinschaft für die Einzelnen.

    Es trägt zum sozialen Frieden bei.

    Ein BGE dokumentiert die Anteilhabe an der Gemeinschaft. Der/die Einzelne ist Teil des Ganzen ohne Wenn und Aber. Genau diese Tatsache lässt es zu, dass sie/er auch für diese Gemeinschaft einsteht.

    Letztlich ist unser Modell nur eine Konsequenz der Gedanken unserer Gründer*innen der Demokratie.

    Es basiert auf Ausführungen von: Hermann Heller, Max Weber und Oswald Nell-Breuning, die aus dem vergangenen Jahrhundert stammen und Überlegungen jüngeren Datums, die u. a. sich Rutger Bregman, Christoph Butterwegge, Thomas Straubhaar, Eva Douma, Ronald Blaschke, Richard David Precht machten. Auch die Überlegungen zu Gemeinwohlökonomie, Postwachstumsgesellschaft flossen in unser BGE-Modell ein.  

    Ein für alle von allen bezahltes BGE ist Ausdruck unseres grundgesetzlichen Sozialstaatsprinzips. Es ist Ausdruck einer funktionierenden Gemeinschaft. Es ist keine Transferleistung im Sinne von Grundsicherung für das Allernötigste. Es ist nicht gebunden an die Doktrin des Förderns und Forderns. Unsere Vorstellung des BGE grenzt nicht aus. Es gibt keine Aufspaltung der Gemeinschaft in Leistungsträger*innen und Leistungsverweigerer*innen. Jede/r steuert seinen Anteil am Gesamterfolg der Gemeinschaft bei, ganz nach ihren/seinen Fähigkeiten und Möglichkeiten.

    Unser Sozialsystem muss andere Lösungen anbieten als in den Zeiten des Aufbaus nach dem Zweiten Weltkrieg. Es sind eine Vielzahl von derzeitigen Problemen zu lösen. Automatisierung, Digitalisierung und Globalisierung bilden einen großen Block an neuen Aufgaben. Es ist die Antwort auf die seit den 80er Jahren erfolgte Entkopplung von Einkünften aus Lohnarbeit und Kapitalerträgen.

    Es soll die Chancen von gleicher Bildung für Alle erhöhen.

    Wie sieht unser Modell eines Bedingungslosen Grundeinkommens aus?

    Unser BGE bietet die Möglichkeit der Anpassung an zukünftige Herausforderungen des Arbeitsmarktes. Es ist variabel in der Finanzierungsgestaltung. Es ist anpassungsfähig an verschiedene konjunkturelle Entwicklungen und Volkswirtschaften. Eine wohlüberlegte, auf mehreren Säulen beruhende BGE-Finanzierung kann die Antwort auf alle oben genannten Problemstellungen unserer Zeit bieten.

    Wir haben den Auszahlungsbetrag nach dem Pfändungsfreibetrag (1.140 Euro, Stand bis Juni 2019) ausgerichtet, dieser wird regelmäßig angepasst. Zusätzlich wird auch ein Grundbetrag in die Krankenkasse abgeführt, um so das Gesundheitssystem auch für jene zugänglich zu machen, die keine Einkünfte erzielen. Optionale Leistungen wie Mehrbedarfe für Kranke, Behinderte, Schwangere etc. oder aufstockendes Wohngeld bleiben erhalten. Alle anderen direkten sozialen Transferleistungen wie Grundsicherung, Kindergeld, BAföG etc. werden durch das BGE ersetzt. Es trägt zur Sicherung der Sozialkassen bei. Erhalten bleiben weiterhin das Arbeitslosengeld und die Rente für jene, die in diese Kassen einzahlen.

    Wie sehen die Finanzierungssäulen aus?

    Herangezogen werden:

    eine Finanztransaktionssteuer,

    eine Wertschöpfungsabgabe *,

    die Kapitalertragssteuer und Einkommensteuer.

    Die Kapitalertragsteuer wird wieder zusammen mit der Einkommensteuer (wie es bis 2008 der Fall war) mit einem neuen Steuer-Stufenmodell erhoben. Weitere Maßnahmen sind z. B. das Abschaffen des Ehegattensplittings und der Steuerfreibeträge. Auch der Wegfall direkter sozialer Transferleistungen wird zur Finanzierung beitragen. Zu guter Letzt wird die Finanzierung mit dem Keynes-Faktor abgerundet. Die Sozialversicherungen werden paritätisch bedient und wir verzichten auf die Beitragsbemessungsgrenzen.

    In den Sozialgesetzen ist eine weitere Bedingung des Grundgesetzes zu erfüllen: Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Die Vielzahl der Rentenkassen bewirkt keine Befriedung der Gesellschaft. Diese Diversität teilt die Gesellschaft. Solidarität innerhalb der Gemeinschaft geht verloren. Sie wird als ungerechter Staat wahrgenommen.

    Unser Modell wird nur 5% der Spitzenverdiener*innen mehr belasten, alle anderen werden entlastet. Mit der Einführung eines Stufenmodells der Einkommensteuer und der Einbeziehung der Kapitalerträge wird Steuergerechtigkeit eingeführt. Es erfüllt die Art. 14/15 des Grundgesetzes. Mit dem Finanzierungsmodell werden unter Anrechnung des BGE die Bürger*innen bis zum Medianeinkommen steuerfrei gestellt. Da Grundfreibetrag und Ehegattensplitting wegfallen, beteiligen sich alle an der Finanzierung des BGE. Ein Ausgleich der Geringverdiener*innen ist durch das ausreichend hoch gewählte BGE gewährleistet. Ein weiterer Erfolg dieser Reform ist die Abschaffung der stillen Progression, die heute bereits Arbeitnehmer*innen mit Medianeinkommen mit dem Spitzensteuersatz belastet.

    Dieses Modell kann die soziale Gerechtigkeit wieder herstellen. Die durch Automatisation, Digitalisierung, Monopolisierung und Globalisierung veränderte Arbeitsproduktivität zu Gunsten der Unternehmen wird durch die Wertschöpfungsabgabe der Gemeinschaft zugeführt und verbleibt nicht ausschließlich bei den Unternehmen. Die Gemeinschaft stellt den Unternehmen eine funktionierende Infrastruktur aus Energieversorgung, Verkehrsstruktur, Bildung und Wissenschaft zur Verfügung. Die Infrastruktur wird von allen finanziert und bedingt, dass auch der Nutzen allen zu Gute kommt. Die Stärkung der Binnennachfrage ist ein weiteres wichtiges Argument.

    Das Bedingungslose Grundeinkommen ist wählbar mit DEMOKRATIE IN BEWEGUNG!

    Link zur Initiative von DiB:

    https://abstimmen.bewegung.jetzt/initiative/215-finanzierungsmodell-und-erganzung-zum-bedingungslosen-grundeinkommen-bge

    * Eine Wertschöpfungsabgabe ist eine Steuer bzw. Abgabe, die an die Wertschöpfung (Wertschöpfung = Gesamtleistung − Vorleistungen) in einem Unternehmen anknüpft. Sie soll je nach Wirtschaftsbereich gestaffelt werden. Gewinne, die sich aus dem Eigentum von Produktionsmitteln oder Finanzkapital ergeben, sollen ähnlich oder gleich besteuert werden wie Einkommen aus Arbeit.  Mit der Wertschöpfungsabgabe wird die gesamte Wertschöpfung eines Unternehmens und nicht nur die Lohnsumme für die Arbeit als Basis für die Berechnung der Sozialbeiträge herangezogen. Industrieproduktion mit hohem Automatisierungsgrad wird höher belastet als z. B. Handwerksbetriebe oder Sozial- und Gesundheitsbetriebe. Die Wertschöpfungsabgabe wird im Vergleich von Arbeitsproduktivität und Gesamtproduktivität der jeweiligen Branche durch das Finanzamt ermittelt und erhoben. Personalintensive Wirtschaftsbereiche zahlen eine geringere Wertschöpfungsabgabe im Vergleich zu weniger personalintensiven Wirtschaftsbereichen. Sie steigert sich von 5% (personalintensive Betriebe) bis max. 30% (personalschwache Betriebe). Betriebe unterhalb des Gewerbesteuerfreibetrags sind von der Wertschöpfungsabgabe befreit (siehe auch Initiative Wertschöpfungsabgabe).

    Zu den Autor/innen: Sigrid Ott, Matthias Knoth und Dieter Goldschalt sind Mitglied bei DEMOKRATIE IN BEWEGUNG und engagieren sich für das Grundeinkommen.

    4 Kommentare

    Tobias B. Nickel schrieb am 11.04.2020, 10:00 Uhr

    Ein großartiges Plädoyer für das Bedingungslose Grundeinkommen (BGE) ! Das \"Warum?\" ist so einleuchtend, auch das \"Wie?\" ist bereits umsetzungsreif. Jetzt gibt es keinen Grund mehr zu zögern. Es kann nur besser werden, wenn man berücksichtigt, dass das aktuelle Wirtschaftssystem viel Not und Elend produziert - was nur gerne von den Verantwortlichen überspielt wird, weil sie aus Angst vor Veränderung so sehr am aktuellen System kleben.

    Einziger Diskussionsbedarf meinerseits: Ich sehe es nicht als sinnvoll an, Betriebe mit hohem Automatisierungsgrad höher zu besteuern. Meine Befürchtung: Das könnte die Motivation schwächen, die Wertschöpfung zu automatisieren.

    Rost, Michael Prof. Dr. schrieb am 11.04.2020, 10:02 Uhr

    Ich halte das bedingungslose Grundeinkommen für einen der wichtigsten Schritte. Allerdings lehne ich Ihr Finanzierungsmodell als völlig unzurteiuchend und fehlgesteuert ab!. Statt Wertschöpfungsabgabe und Einkommensteuer halte ich eine \"automatische \" Geldvermögenssteuer durch eine umlaufgesicherte Eurowährung oder regionale Zweitwährung mit Negativzinsen auf Bar- und Giralgeld für das entscheidende Mittel, weil diese gleichzeitig bewirkt, dass Ausgaben, Investitionen möglichst schnell getätigt werden und Rechnungsabgleichzungen nicht herausgezögert werden. Siehe https://www.3sat.de/film/3sat-zuschauerpreis/zuschauerpreis2019-das-wunder-von-woergl-100.html

    Wie die Geldvermögenssteuer geht: Umtausch des Bargeldes mit Benutzungsgebühr von jährlich 6%, automatische Reduzierung aller Girokontenguthaben um täglich 0,01%, immer in Bezug auf die Währung, in der die Grundsicherung realisiert wird.

    Ohne diese gleichzeitigen Maßnahmen im Währungsbereich halte ich Ihren Vorschlag für nicht sinnvoll!

    Armin Brost schrieb am 01.05.2020, 10:06 Uhr

    Das Berechnungsmodell ist differenziert. Ob es im Detail umsetzungsfähig ist, vermag ich nicht zu beurteilen. Insbesondere die Schnittstellen zu den bestehenden Sozialsystemen, die nach diesem Modell erhalten bleiben sollen, halte ich für problematisch. Mein Eindruck ist, dass mit steigender Komplexität das Einfallstor bürokratischer Entmündigung, so wie wir sie heute aus systemimmanenten Gründen im Sinne struktureller Gewalt tagtäglich ertragen, nicht beseitig wird. Die Würde des Menschen, sein Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, dies zu garantieren, ist aber eines der wesentlichen Argumente, die das bedingungslose Grundeinkommen notwendig machen.

    Das Konzept der negativen Einkommenssteuer, wie es Milton Friedmann bereits vor rd. 60 Jahren entwickelt hat, gekoppelt mit einer Transaktionssteuer, die diesen Namen auch verdient, einer Quellensteuer, einer Besteuerung der Wertschöpfung durch Roboter und einem einheitlichen Steuersatz für jeden Euro, der über den vom Staat an jeden auszuzahlenden Freibetrag hinausgeht, schafft a.m.S. eine unkompliziertere Finanzierungsbasis für das bedingungslose Grundeinkommen.

    Noch eine Anmerkung zum Schluss: Die soziale Frage muss in heutiger Zeit a.m.S. unbedingt mit der ökologoischen zusammengedacht und gelöst werden. Beide sind miteinander verbunden wie siamesische Zwillinge. Was wir, bedingt durch die Art und Weise unseres am Profit orientierten Wirtschaftens, an gesellschaftlicher und ökologischer Zerstörungskraft losgetreten haben, führt uns im globalen Maßstab und mittlerweile für jeden nachvollziehbar die weltweite Krise unserer Tage drastisch vor Augen. Soll das bedingungslose Grundeinkommen einen Erfolg haben, muss a.m.S. dieser Zusammenhang unbedingt berücksichtigt werden und auf der Agenda aller Initiatorinnen/Initiatoren stehen.

    Eduard Lukschandl schrieb am 01.05.2020, 18:05 Uhr

    Ich stimme Professor Rost zu 100% zu. Es bedarf einer Parallelwährung - zum Beispiel Konsum-Euro oder C-Euro genannt) - , welches als Schwundgeld konzipiert ist. Sie wird von der EZB herausgegeben und auf eigens geschaffene Konten aller Eurozonenbürger sowie der Unternehmen gehalten. Das heißt, dass für jedes Girokonto ein paralleles C-Euro-Konto eingerichtet wird.

    Wichtig: Die Staaten erhalten keine C-Euro-Konten.

    Der C-Euro wird als gesetzliches Zahlungsmittel deklariert. Das darauf basierende Geld könnte man der Einfachheit halber Konsumgeld nennen.

    Einmal monatlich erhöht sich das Guthaben der Konsumkonten der Bürger (nicht der Unternehmer) um das BGE - zum Beispiel 1200.- C-Euro. Einmal täglich wird das Guthaben aller Konsumkonten um 0.4 Prozent reduziert.

    Dadurch steigt die Geldmenge nur während der ersten vier Jahre nach der Einführung und verbleibt danach konstant.

    Mit nur wenigen Parametern könnte die EZB mehr erreichen als mit dem missglückten Quantitative Easing

    Mein Buch

    https://www.springer.com/in/book/9783658294670

    behandelt das Gesamtthema BGE, auf meiner Website gehe ich auf die Finanzierung bis ins Detail ein.

    Dieses Finanzierungsodell vermeidet komplizierte Steuerberechnungen und undurchsichtige Ausnahmebedingungen und läßt außerdem staatliche Sozialleistungen unbeeinflußt.

    Deshalb ist es auch relativ leicht zunächst auf alle Staaten Europas und danach vielleicht sogar auf die ganze Welt auszuweiten.

    PS: Die Website ist ganz neu und die Kommentarfunktion ist noch nicht implementiert

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