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Aus christlicher Perspektive ein Menschenrecht

Zum garantierten Grundeinkommen aus sozialethisch-theologischer Perspektive

NEU: Hier finden Sie eine vom Autor überarbeitete Fassung [1] (mit Fussnoten) als PDF.

1. Erwerbsarbeit ist eine Erfindung der Moderne

„Wer nicht arbeiten will, soll auch nicht essen.“ Mit diesem Zitat aus dem Brief des Apostels Paulus an die Thessalonicher, das übrigens auch Eingang in die sowjetische Verfassung gefunden hatte, nahm Franz Müntefering, der frühere
SPD-Arbeitsminister, Zuflucht zur Bibel. Diese Drohung wirkt zynisch in Zeiten, in denen Reichtum und Arbeitslosigkeit in ein und demselben Akt erzeugt werden. Im Hintergrund dieser widersinnigen Drohung steht die Annahme, dass Integration in Arbeit, genauer – in Erwerbsarbeit – von zentraler Bedeutung ist. In der immer noch existierenden Arbeitsgesellschaft verspricht Arbeit wichtige Funktionen. Sie garantiert nicht nur den materiellen Lebensunterhalt, sondern auch soziale Kontakte und persönliche Entfaltung. Wer also keine Arbeit hat, ist mehr als nur arbeitslos. Er gerät in eine Sinn- und Lebenskrise, hat keine materielle Teilhabe am Wohlstand der Gesellschaft und ist auch von politischer Teilnahme ausgeschlossen.

Dieses Zivilisationsmodell der Arbeitsgesellschaft gerät immer mehr in eine Krise. Arbeit unter den gegenwärtigen Bedingungen ist eine Arbeit, die ihrerseits Arbeit überflüssig macht. Je höher die Produktivität der Arbeit, desto weniger Arbeit ist nötig. Deshalb wird es immer unrealistischer, eine Arbeit, die zu immer weniger Arbeit und Lohn für alle führt, als Quelle von Sinn, Entfaltung und Identität darzustellen. Der Sozialphilosoph Ralf Dahrendorf hatte darauf bereits zu Beginn der achtziger Jahre hingewiesen und die These aufgestellt: „Der Arbeitsgesellschaft geht nicht nur die Arbeit aus, sondern ihr muss die Arbeit ausgehen.“ Erwerbsarbeit zu ersetzen, erscheint in dieser Hinsicht nicht als Defizit des Systems, sondern als unvermeidliche Begleiterscheinung. Die Arbeitslosigkeit ist eine Form der Entwicklung selber. Wenn aber aus einer inneren Logik der Rationalisierung heraus Arbeit „verschwindet“, dann werden auch die Beschäftigten überflüssig. Nicht eine Konjunktur ist ins Stocken geraten oder kommt wieder in Fahrt. Die auf Erwerbsarbeit gerichtete Arbeitsethik als gerechtigkeits- und gleichheitsverbürgendes Lebensmodell stößt an ihre Grenze. Deshalb ist die Krise der Arbeit Ausdruck einer tieferliegenden ethischen Krise.

Vor über 40 Jahren hat Hannah Arendt eine brisante Analyse vorgelegt, die nicht nur heute hochaktuell ist, sondern auch die geistesgeschichtliche Dimension der Krise aufzeigt:“Wir wissen bereits, ohne es uns recht vorstellen zu können, daß die Fabriken sich in wenigen Jahren geleert haben werden und daß die Menschheit der uralten Bande .. . ledig sein wird, der Last der Arbeit … Was uns bevorsteht, ist die Aussicht auf eine Arbeitsgesellschaft, der die Arbeit ausgegangen ist.“ Der Segen wird zum Fluch, denn die Dramatik besteht allerdings vor allem darin, dass den Menschen jener Inhalt und jene Betätigung des Lebens fehlen, auf die sie sich allein verstehen. Der Wertimperativ der Arbeit wirkt wie eine arbeitsgesellschaftliche Zurichtung des Menschen. Dahrendorf verbindet diese Diagnose jedoch mit einer weitsichtigen und jetzt hochaktuellen Warnung, die in Zeiten von Hartz IV und 1-Euro-Jobs bittere Realität geworden ist. Statt nämlich einen befreienden Ausweg aus der Arbeitsgesellschaft und Übergänge in eine andere Gesellschaft zu suchen, die die Zentralität der Erwerbsarbeit reduziert und schwächt, wird ein Entwicklungspfad arbeitsgesellschaftlicher Verschärfung beschritten, der Freiheits- und Emanzipationspotentiale verspielt: „Es ist daher nötig, im Sinne zu behalten, dass der Arbeitsgesellschaft zwar die Arbeit ausgeht, ihre Herren aber alles tun, um die Arbeit wieder zurückzuholen und den Weg zu einer Gesellschaft der Tätigkeit zu verbauen.“ Genau aber dies geschieht heute unter der verbergenden Bezeichnung einer „aktivierenden Sozialpolitik“. Arbeit wird in der neuen Sozialpolitik zu einer Bürgerpflicht, ja zu einem Zwang. Das soziale Recht auf Arbeit wird umgeformt in ein dem Markt nachempfundenes Tauschverhältnis von Leistung und Gegenleistung. „Wer staatliche Leistungen empfängt, muss eine Gegenleistung in Form von Arbeit erbringen,“ so Ministerpräsident Roland Koch.

Hinter der Strategie des aktivierenden Staates steht das Bild von Menschen, die sich in der sozialen Hängematte auf Kosten der Allgemeinheit ausruhen und nicht die erforderlichen Schritte selber unternehmen, aus ihrer Lage herauszukommen. Deshalb machen sich die „Herren der Arbeit“ daran, Menschen auf Arbeitsmärkte zu drängen, die keine Arbeitsplätze bereit halten. Die „aktivierende Sozialpolitik“ treibt damit die anachronistische und historisch, kulturell wie ökonomisch längst überlebte Erwerbsarbeitszentrierung auf eine Spitze.

Arbeit, genauer: Erwerbsarbeit, ist keine unhistorische und anthropologische Konstante. André Gorz spricht deshalb auch davon, dass Arbeit eine Erfindung der Moderne sei. Die Arbeit, die verschwindet, ist die für die Kapitalakkumulation notwendige Arbeit. Die Arbeitsgesellschaft unterscheidet sich darin kategorial von vorangegangenen Gesellschaften. Der antiken Gesellschaft bis ins christliche Mittelalter hinein waren die Mühen der alltäglichen Beschaffung der Lebensmittel den gesellschaftlich Untergeordneten zugewiesen. Die für die Herstellung der Lebensbedürfnisse erforderliche Arbeit war eine Beschäftigung für Sklaven und Frauen, nicht für den freien Bürger. Für das christliche Mittelalter war die auf die Existenzsicherung gerichtete Arbeit sekundär. Die vita contemplativa, das betrachtende Leben galt als ein Tun, dem Vorrang gebührt

Mit der Reformation verändert sich diese Einschätzung der Arbeit. Weil allein Gottes Gnade nicht aber die guten Werke rechtfertigen, hatte Martin Luther eine Entwicklung angestoßen, die dahin führen sollte, dass nicht das beschauliche Leben, sondern die alltägliche Arbeit im Dienst am Nächsten und zur Ehre Gottes zum Ort der Berufung wurde. Grundgelegt wurde hier geistesgeschichtlich ein Wertimperialismus der Erwerbsarbeit, der zentral für die Entwicklung der Arbeitsgesellschaft werden sollte.

2. Der Mensch ist zur Arbeit geboren wie der Vogel zum Fliegen

Die Arbeit gehört zum Menschen wie das Fliegen zum Vogel, heißt ein Wanderzitat, das Martin Luther zugeschrieben wird, aber auch in päpstlichen Enzykliken zu lesen ist. Als Martin Luther den Begriff des Berufs prägte, hatte er alle menschlichen Tätigkeiten im Sinn, die im Dienst am Mitmenschen stehen und stehen sollen, keineswegs also die arbeitsgesellschaftliche Verengung von Beruf auf Erwerbsarbeit in der Moderne. Luther spricht hier von dem Bedürfnis des Menschen, zu handeln, etwas zu tun, zu wirken. Dieses Bedürfnis, das tief in der menschlichen Natur verankert ist, ist eine Sache, eine andere das unabdingbare Bedürfnis nach einem ausreichenden Einkommen zur Existenzsicherung. Der Kapitalismus hat beide Bedürfnisse verkoppelt und verschmolzen.

Kehrt man zur Radikalität des reformatorischen Ursprungs zurück und löst den Begriff des Berufs von der einseitigen Dominanz der Erwerbsarbeit, dann vermag er etwas von seiner ursprünglichen Aussagekraft wiederzugewinnen. Das protestantische Arbeitsethos, fasst man es an seiner Wurzel, schließt die Haus- und Familienarbeit und die ehrenamtliche Arbeit ebenso ein wie die Erwerbsarbeit. Ein derart umfassendes Verständnis menschlicher Arbeit ist heute an der Zeit. Es kann sich auf wichtige Impulse des protestantischen Arbeitsethos stützen. Arbeit ist mehr als Erwerbsarbeit. Sie ist die tätige Teilnahme am Gesellschaftsprozess.

Die Kirchen tun sich gleichwohl schwer, sich von der Erwerbs- und Leistungszentriertheit der Arbeit zu lösen und ein erweitertes Arbeitsverständnis zu befördern. Im Wirtschafts- und Sozialwort heißt es:

“(152) Aus christlicher Sicht ist das Menschenrecht auf Arbeit unmittelbarer Ausdruck der Menschenwürde. Der Mensch ist für ein tätiges Leben geschaffen und erfährt dessen Sinnhaftigkeit im Austausch mit seinen Mitmenschen. Menschliche Arbeit ist nicht notwendigerweise Erwerbsarbeit. Unter dem Einfluss der Industrialisierung hat sich das Leitbild von Arbeit allerdings auf Erwerbsarbeit verengt. Je mehr jedoch die mit dem technischen Fortschritt einhergehende Steigerung der Arbeitsproduktivität ein Wirtschaftswachstum bei gleichzeitiger Verringerung der Arbeitsplätze ermöglicht, desto fragwürdiger wird die Verengung des Arbeitsbegriffs auf Erwerbsarbeit. Deshalb kann die Gesellschaft dadurch humaner und zukunftsfähiger werden, dass auch unabhängig von der Erwerbsarbeit die Chancen für einen gesicherten Lebensunterhalt, für soziale Kontakte und persönliche Entfaltung erhöht werden.“

3. Das Leben der Menschen hat eine unverlierbare Würde noch vor jeder Leistung

Theologische Grundüberzeugung ist, dass menschliches Leben nicht sich selbst verdankt, sondern unabhängig von eigenen Leistungen durch Gott angenommen ist. Die dem Menschen unverdient zukommende Liebe und Güte Gottes begründet den leistungslosen Selbstwert des Menschen. Dass diese Rede von der unverdient zukommenden Liebe Gottes nicht indifferent zum Leistungsimperativ der Arbeitsgesellschaft ist, macht Tilman Winkler deutlich:

„Leistungsfähigkeit des Menschen, Leistungsfreude und Kreativität sind gute Gaben Gottes, für die Menschen Gott Dank schulden, aber sie sind nicht Gegenstand ethischer Forderung. Im Zentrum der christlichen Ethik steht nämlich die biblische Botschaft, dass der Mensch ohne Leistung gerechtfertigt ist. … Menschenwürde steht vor aller Leistung. Der Mensch ist als Bild Gottes geschaffen und er besitzt Wert und Würde ungeachtet seiner Leistungen.“

Dieser rechtfertigungstheologische Ansatz befreit zu einem Menschenbild, das die tief eingegrabenen Überzeugungen der Arbeitsgesellschaft relativieren und überwinden helfen kann. Ein garantiertes Einkommen würde ein tief in der religiösen und humanistischen Tradition des Westens verwurzeltes Prinzip bestätigen, dass der Mensch unter allen Umständen das Recht hat zu leben. Dieses Recht auf Leben, Nahrung und Unterkunft, auf medizinische Versorgung und Bildung ist ein dem Menschen angeborenes Recht, das unter keinen Umständen eingeschränkt werden darf, nicht einmal im Hinblick darauf, ob der Betreffende für die Gesellschaft „von Nutzen ist“. So mehren sich auch die Stimmen aus den Kirchen, die aus diesen theologischen Erwägungen mit einem Grundeinkommen sympathisieren. Nach Ansicht des Schleswiger Lutherischen Bischofs Hans Christian Knuth entspricht die Idee eines Grundeinkommens durchaus dem christlichen Menschenbild. Nicht anders der katholische Bischof Ludwig Schwarz aus Linz in Österreich. Denn: „Leistung ist nicht das höchste Ziel im menschlichen Leben. Arbeit ist sehr wichtig. Aber ihr Wert wird nicht geschmälert, wenn wir uns der Bedürftigen annehmen.“

Die christlich-jüdische Tradition artikuliert mit der Rede von der Ebenbildlichkeit Gottes in allen Menschen, eine Universalität, die in ihrer politischen Wendung die Gleichheit aller Menschen aussagt. Deshalb darf niemand ohne Rechte sein und deshalb ist die Würde eines jeden zu achten. Dieser Maßstab hat Europa geprägt. Deshalb kann der Sozialphilosoph Hauke Brunkhorst sagen: „Europa begann in Jerusalem.“ Was aber begann dort genau? Eine Brüderlichkeit oder Geschwisterlichkeit, welche die Hoffnung auf eine Form menschlichen Zusammenlebens ausdrückt, in der alle Menschen als Menschen und zwar ohne Vorleistungen oder Vorbedingungen, ohne Unterscheidung von Klasse, Rasse, Herkunft geachtet werden. Ob jemand arm, versklavt oder fremd ist, als Fremder, als Sklave und als Armer ist er immer schon ein Bruder, eine Schwester.

Die dem biblischen Denken verdankte Geschwisterlichkeit enthält drei Elemente:

Dieses Verständnis der unteilbaren Menschenwürde bildet den Grund für Rechte der Menschen, die unverdient sind. Der Mensch ist mehr als er leistet. So verstanden spricht die theologische Rede von der Anerkennung des Menschen noch vor jeder Leistung ein Urteil über ein System, das auf Leistung basiert und nur dem ein Recht auf Leben zuspricht, der leistungsfähig ist und sich nützlich für den Standort macht. Ein System, das auf Gewinnmaximierung basiert, braucht das Gesetz der Leistung. Gnade kennt es nicht. Explodierende Aktienkurse bei gleichzeitigem Abbau von Arbeit sind kennzeichnend für diese Systemlogik, die systemisch zum Ausschluss von Menschen führt. Die theologische Rede von der unverdienten Gnade muss real werden und sich deshalb ethisch als eine Bedarfsgerechtigkeit auslegen, die jedem das Leben nicht nur abstrakt zuspricht, sondern praktisch wird, indem sie jedem den Bedarf, den er zum Leben braucht, auch zusichert. Dieser theologische Spitzensatz bekommt in Zeiten, in denen genug für alle da ist, eine objektive Chance. So verstanden hat Bedarfsgerechtigkeit Vorrang vor Tausch- und Leistungsgerechtigkeit.

Die Menschenrechtsgarantie im deutschen Grundgesetz (Art 1) ist eine Ausgestaltung des biblisch-theologischen und in der Aufklärung entwickelten Menschenbildes. Die Rechte der Bürger enthalten drei Elemente: nämlich das zivile, das politische und das soziale Element – also: Freiheitsrechte als Schutzrechte gegenüber den Staat, Partizipation als Freiheitsrechte zur Gestaltung des Gemeinwesens und soziale Sicherheit als ein Freiheitsrecht gegenüber den Zwängen des Marktes. Getragen ist dieses demokratische Projekt von der tiefen Überzeugung von der moralischen Gleichheit aller Menschen in ihrer unbedingten und deshalb auch unantastbaren oder unteilbaren Würde als Subjekte für autonomes Denken und Handeln. Es steht also bei der Frage nach einem Grundeinkommen aller Bürgerinnen und Bürger mehr an als nur ein sozialpolitisches Konzept der Armutsbekämpfung. Es geht um die rechtsstaatlichen und sozioökonomischen Voraussetzungen realer Freiheit aller Bürger. Auch der internationale Pakt über die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte (1966) erkennt in Art. 11 „das Recht eines jeden auf einen angemessenen Lebensstandard für sich und seine Familie an, einschließlich ausreichender Ernährung, Bekleidung und Unterbringung, sowie auf eine stetige Verbesserung der Lebensbedingungen.“ Der Art. 11 bindet dieses Recht an keine Vorbedingungen, die erfüllt werden müssten. Menschenrechte sind ein Kristallisationspunkt für ein rechtlich-politisches Verständnis von Humanität. Sie konkretisieren Freiheit und Würde der Person, können allerdings nur wirksam werden, wenn sie auch eine durchsetzungsfähige rechtliche Gestalt bekommen.

4. Die Krone der Schöpfung ist nicht der Mensch, sondern der Ruhetag, der Sabbat

Die christlich-jüdische Ethik hat eine Aufwertung der menschlichen Arbeit bewirkt. Die griechische wie die römische Antike hatten das herstellende Handeln eines freien Bürgers nicht würdig abgewertet. Arbeit wurde als Plage und Sache der Sklaven und Frauen missachtet. Freiheit konnte sich nur dort ereignen, wo die Menschen nicht durch Zwänge bestimmt waren. Arbeit und politische Praxis wurden zwei Klassen zugeordnet. In eine solche Bewertung der menschlichen Arbeit trifft das jüdisch-christliche Arbeitsverständnis hinein.

Als erstes ist festzustellen, dass Gottes Schöpfung zu bebauen und zu bewahren (Gen 2,15) Sinn menschlicher Tätigkeit ist. Arbeit als bebauende und bewahrende Mitarbeit an der Schöpfung befähigt den Menschen zu einer Produktivität als Seinsmodus des Menschen, die nicht verengt werden darf auf die Produktivität des Marktes.

Zweitens ist die biblische Tradition gegenüber der elitären griechischen Aufteilung von Arbeit und Ruhe, von herstellender Arbeit und gesellschaftlicher Praxis egalitär. Herr und Knecht sollen arbeiten und ruhen. Deshalb bestimmt das Sabbatgebot „Sechs Tage sollst du schaffen und jeder Arbeit tun. Der siebte Tag ist ein Ruhetag“ (Ex 20,10).
Der Sabbat, die regelmäßige Unterbrechung der auf den Erwerb und die Existenzsicherung ausgerichteten Arbeit, ist die Krone der Schöpfung.

Der Sabbat meint nun keineswegs nur ein Ruhen von der Arbeit, sondern das Ruhen gerade von der existenzsichernden Arbeit. Die Unterbrechung und Außerkraftsetzung der Logik dieser für die Existenz nötigen Arbeit kennzeichnet den Sabbat in doppelter Hinsicht als einen Freiheitstag: Der Sabbat ist Symbol einer Freiheit von ökonomischen Abhängigkeiten (die Verfügung des Herrn über den Knecht wird ausgesetzt) und Symbol einer Freiheit zu zweckfreien, selbstbestimmten, lebensfördernden Tätigkeiten (die Knechte dürfen nicht auf ihre Nützlichkeit und Verwertbarkeit reduziert werden). Erich Fromm hat diesen humanen Sinn des Sabbats erläutert, wenn er ihn einen Tag nennt, an dem der Mensch lebt, „als hätte er nichts, als verfolgte er kein Ziel außer zu sein, d.h. seine wesentlichen Kräfte auszuüben – beten, studieren, essen, trinken, singen, lieben.“ Der Sabbat lehrt: Sechs Tage arbeiten reicht, um sieben Tage zu leben. Ökonomie ist deshalb darauf ausgerichtet, Menschen ein Leben in Freiheit zu ermöglichen.

5. Arbeit ist mehr als Erwerbsarbeit: Befreiung zum Tätigsein für eine humane Welt

Dass niemand überflüssig sei, gehört zu den elementaren Rechtsvorstellungen einer an Menschenwürde und Gerechtigkeit orientierten Gesellschaft. Es ist ein Grundrecht des Menschen, dass es für jeden und für jede einen Platz in der Gesellschaft gibt. Die Krise der Erwerbsarbeit, die von ihrer Nützlichkeit am Markt, genauer für das Kapital, bestimmt ist, darf nicht auf den Status der Bürger durchschlagen. Zwei Ziele müssen also verbunden werden: Die Lösung der materiellen Sicherheit und Freiheit der Bürger, die nicht vom Markt abhängig sein darf, und die demokratische Stärkung von Bürgerrechten und persönliche Autonomie.

Wie lässt sich diese Verschränkung von materieller Sicherheit als Freiheit und Stärkung der Bürgerrechte im Sinne persönlicher Autonomie gesellschaftspolitisch organisieren? Die Lösung wird sich abgrenzen müssen von zwei gängigen Konzepten: Auf der einen Seite von einem Sozialstaat, der lediglich im Nachhinein die Bedrohung realer Freiheit bekämpft, indem er ausgleicht, was der Markt zuvor an Beschädigungen des Bürgerstatus erzeugt hat. Auf der anderen Seite steht der marktradikale Neoliberalismus, der sein Heil im Markt sieht. Der Wirtschaftsethiker Peter Ulrich bringt diesen Mittelweg auf die Formen: Zwischen dem einen Pol, der sagt: „Von der Wiege bis zur Bahre ist der Staat das einzig Wahre“ – und dem anderen Pol mit seiner Forderung: „Macht keine Geschichten. Der Markt wird’s schon richten“ – muss ein demokratischer Weg gefunden werden, der die Subjektivitäts- und Autonomieansprüche der Bürgerinnen und Bürger ernst nimmt.

Sozioökonomische Probleme lassen sich nicht wirtschaftspolitisch lösen, sondern die Gesellschaftspolitik muss der Wirtschaft jenen Rahmen vorgeben und jenes Ziel formulieren, für welche die Ökonomie sich als dienlich zu erweisen hat. Es kommt also darauf an, eine hochproduktive Ökonomie so in einer Gesellschaftsordnung einzubetten, dass alle Gesellschaftsmitglieder an den ansich reichlich vorhandenen Früchten partizipieren, ohne dass dies auf Kosten der Wettbewerbsfähigkeit im globalen Standortwettbewerb aber auch nicht auf Kosten realer Freiheit der Bürger geschieht.

In der christlich-jüdischen Tradition ist Arbeit Mitarbeit an der Schöpfung Gottes und Dienst am Nächsten oder der Gemeinschaft. Anders gesagt: Ziel der Arbeit ist nicht die Kapitalakkumulation, sondern der Aufbau der menschlichen Gemeinschaft. Diese elementare Bestimmung des Sinns menschlichen Handelns beschränkt sich keineswegs allein auf die Erwerbsarbeit, auch wenn sie sich als dominant behauptet, sondern gilt genauso für andere Formen von Tätigkeit, welche für die Gesellschaft und das Zusammenleben der Menschen nötig sind: Eigenarbeit, Tätigkeit. für das Gemeinwesen, soziale, kulturelle und politische Arbeit.

Es gibt vier Formen von Arbeit und drei Arten von Einkommen. In einem neuen Gesellschaftsvertrag müssten die Formen von Arbeit und die Formen von Einkommen neu einander zugeordnet werden.

Folgende 4-3-2-1-Formel der Zuordnung von Arbeit und Einkommen kann in Zeiten des Überflusses und der Armut helfen, den Gesellschaftsvertrag neu zu ordnen.

Vier Formen der Arbeit:

Eigenarbeit
Haus-/Familienarbeit
Erwerbsarbeit
zivilgesellschaftliche Bürger/-innenarbeit

Drei Arten von Einkommen

Erwerbseinkommen
Transfereinkommen
Kapitaleinkommen

Für zwei Geschlechter
in der einen Welt.

Ein neuer Gesellschaftsvertrag ist nötig, der die vier Formen von Arbeit, die drei Formen von Einkommen für die beiden Geschlechter in der einen Welt neu ausgestaltet und kombiniert. Zu klären ist, welches Einkommen für welche Arbeit erzielt wird.

6. Ausblick: Lebensdienlichkeit der Ökonomie: Produktivität in den Dienst für die reale Freiheit der Bürgerinnen und Bürger stellen

Diese unverdiente Würde des Menschen, von der die Theologie spricht, ist auch wirtschaftsethisch bedeutsam. Seit der ersten evangelischen Wirtschaftsethik, die 1927 Georg Wünsch vorgelegt hat, besteht Einigkeit, dass Wirtschaft ein Mittel ist, der Zweck der Wirtschaft darin besteht, dafür zu sorgen, dass die Güter bereitgestellt werden, die zu einem guten Leben und gerechten Zusammenleben dienlich sind. Lebensdienlichkeit ist also das entscheidende Maß von Wirtschaft. Nicht anders Alexander Rüstow, der 1945 festhielt: „Da die Wirtschaft um des Menschen willen da ist, und nicht der Mensch um der Wirtschaft willen – was ist das für eine Zeit, in der eine solche Selbstverständlichkeit ausgesprochen werden muß! – so ist die Vitalsituation des wirtschaftenden Menschen ein überwirtschaftlicher Wert innerhalb der Wirtschaft. Die Wirtschaft ist Mittel, die Vitalsituation aber Zweck.“ Das entscheidende Kriterium der Ökonomie ist die Lebensdienlichkeit. Wirtschaft gibt es nur, weil es Menschen gibt; sie ist vom Menschen und für den Menschen geschaffen.

Wenn die Aussage, die Wirtschaft sei für den Menschen da und nicht der Mensch für das Wohlergehen der Wirtschaft, keine nichtssagende Leerformel sein soll, dann ist ein Entwicklungspfad in diesem Reformkonzept keine übermäßige Belastung der Wirtschaft mit ‚Kosten’, die vom Ertrag der Wirtschaft abgehen oder ihren Erfolg schmälern, sondern erfüllt genau den Zweck der Wirtschaft. Die Wirtschaft hat für den Zweck dienlich zu sein, dass die Bürgerinnen und Bürger ein gesichertes und autonomes Leben so führen können, auf das sie sich verständigen und vereinbaren.

Die Lebensdienlichkeit der Ökonomie als „Vitalsituation“ (Rüstow) nimmt die Politik in Pflicht, der Ökonomie ein ethisches Ziel voranzustellen. Dies wird allerdings bedeuten, die Einkommens- und Verteilungsverhältnisse zum Gegenstand gesellschaftlicher Debatte zu machen. Wenn die Politik ihren Vorrang vor der Ökonomie behauptet, dann bedeutet dies für die Finanzierung des sozialstaatliches Projektes des Grundeinkommens, dass der Bürger auch dann seinen Status als Bürger nicht verlustig wird, wenn er Empfänger von staatlichen Leistungen ist. Genau in der Demokratisierung der „Vitalsituation“ der Ökonomie besteht auch die Stärke des Konzeptes des Grundeinkommens gegenüber anderen sozialstaatlichen Konzepten, die in der Gefahr stehen, doch nur Almosen für Bedürftige verteilen zu wollen.

Ein Grundeinkommen: bedingungslos und existenzsichernd führt allerdings nur dann zu einer emanzipatorischen Gesellschaftspolitik, wenn sie in einen Reformkontext eingebunden wird. Das Grundeinkommen wirkt dann umso besser und verhindert die Einbindung in neoliberale Konzeptionen. Deshalb lautet die entscheidende Frage, die den Unterschied zwischen neoliberalen und emanzipatorischen Konzepten eines Grundeinkommens markiert: Was gibt es noch neben einem Grundeinkommen?

Es gilt, einen emanzipatorischen Reformpfad zu eröffnen für ein real freies Leben von Bürgern in Würde mit Arbeit und ohne Arbeit. Die emanzipatorische Alternative ist eine Politik, die den Kampf für Freiheit in der Arbeit und eine Freiheit von der Arbeit nicht als Alternativen versteht. ist. Dazu bietet sich ein gesellschaftspolitisches Reformdreieck an, in das die Forderung und das Anliegen eines BGE eingebettet ist.

  1. Arbeitszeitverkürzung und Umverteilung der Arbeit, damit alle Arbeit haben, die arbeiten wollen;
  2. Stabilisierung der sozialen Sicherungssysteme und Ausbau der öffentlichen und sozialen Infrastruktur;
  3. Freiheit in der Arbeit: Mindestlohn.

Das Garantierte Grundeinkommen darf keine Alternative zu einer Arbeitsverkürzung sein, die alle zeitlich vom Diktat der Erwerbsarbeit und zu mehr autonomer Gestaltung der Lebens befreit; aber auch keine Alternative zu sozialen Sicherungssystemen und einem ausgebauten Sozialstaat mit einer entsprechenden Infrastruktur; schließlich auch keine Alternative zu einem Mindestlohn in der Erwerbsarbeit, wenn das Garantierte Grundeinkommen einen gesellschaftlichen Reformpfad eröffnen will .

Die Forderung nach einem Grundeinkommen ist die Antwort auf die Krise der kapitalistisch verfassten Arbeitsgesellschaft. Sie ist mehr als eine sozialpolitische Forderung, sondern will ein grundlegenderes gesellschaftspolitisches Problem lösen. Sie komplettiert den menschenrechtlichen und demokratietheoretischen Anspruch auf ein Leben in sozialer Sicherheit. Sie dringt auf eine Realisierung wirklicher Freiheit, die objektiv nicht zuletzt durch die Produktivität der Märkte und Technologien gegeben ist. Mit der Forderung nach einem Grundeinkommen ist verbunden, was sonst immer getrennt ist: es geht gleichermaßen um die Gewährung materieller Sicherheit und die Stärkung von Bürgerrechten und persönlicher Autonomie.

Deshalb ist es an der Zeit, grundlegende Reformen schon jetzt wenigstens gedanklich vorzubereiten und auch politisch einzuleiten, deren Möglichkeit objektiv in den sich abzeichnenden Veränderungen angelegt ist.

Prof. Dr. Franz Segbers
Nonnbornstr. 14a
D-65779 Kelkheim
Franz.Segbers@online.de
Franz Segbers, apl.Professor für Sozialethik am Fachbereich Evangelische Theologiie / Universität Marburg und Referent für Ethik und Sozialpolitik beim Diakonischen Werk Hessen und Nassau / Frankfurt.
Website: www.uni-marburg.de/fb05/fachgebiete/sozialethik/personal/segbers/index_html [2]

7 Comments (Open | Close)

7 Comments To "Aus christlicher Perspektive ein Menschenrecht"

#1 Comment By Gisela Brunken On 10.12.07 @ 23:47

Dieser Text ist ein schönes Adventsgeschenk,
vielen Dank!

#2 Comment By Volker Stöckel On 12.12.07 @ 00:46

Prof. Segbers schreibt: “Die Krise der Erwerbsarbeit, die von ihrer Nützlichkeit am Markt, genauer für das Kapital, bestimmt ist, darf nicht auf den Status der Bürger durchschlagen.”
Kapital in Geldform dient dem Erwerb von Technologie (immer häufiger Maschinen/Methoden). Demgemäß kann man Maschinen als Kapital bezeichnen, welche mit Geld erfunden und erworben werden. Das hierfür notwendige Geld wird am Kapitalmarkt (Geldmarkt für Technologie) erhalten. Die nun eingesetzte Technologie führt zum Abbau von menschlichen Arbeitsplätzen, was die o.g. Krise induziert. Nützlich ist diese Krise für den Kapitalmarkt insofern als dieser gerade aus der ihm unterlegenen menschlichen Arbeit profitiert. Die Unterlegenheit von (menschlicher) Erwerbsarbeit gegenüber der Maschinenarbeit (Kapital) ist quasi der Grund für das Vorhandensein dieses Geldmarktes für Technologie. Ohne diese inherente Krise gäbe es den Kapitalmarkt nicht, aber ohne Kapitalmarkt auch nicht die Krise. Ein Circulus Diabolus, der aber eigentlich keiner ist, vorausgesetzt, man sorgt z.B. über ein Grundeinkommen dafür, daß der Status der Bürger nicht verletzt wird.

#3 Comment By Wolfgang Schlenzig On 21.12.07 @ 12:08

Eine Reihe europäischer Politiker, auch Merkel und die deutsche CDU, wollen gern die christliche Relegion als die Bestimmende in EU-Grundsatzpapiere bringen. In Deutschland ist z.Z. die CDU/CSU dominierend und auch in den anderen Parteien wie SPD und FDP sind zahlreiche Personen christlichen Glaubens. Aber nicht nur der ist interessant, denn von Jerusalem gingen 3 Weltrelgionen aus, neben den Christen auch die Islamisten und die Juden. Damit wird deutlich welche Brisanz und welches Potential ein religiös begründetes bedingungsloses Grundeinkommen besitzt. Damit kann ein ungeheurer moralischer Druck aufgebaut werden. Es verbindet sicher auch alle Weltanschauungen unter den BGE-Jüngern. Die Darlegungen und Argumente von Prof. Segbers sind überzeugen und sehr hilfreich.

#4 Comment By Peter Scharl On 22.12.07 @ 17:16

Die Thesen von Prof. Segbers sind für die Diskussionen über das BGE äusserst hilfreich, weil damit viele Totschlagargumente von seiten der BGE-Gegener bei fundamentalen Konservativen und fundamentalen Gewerkschaftern adabsurdum geführt werden können.

Insbesondere der 6. Punkt der Thesen, der beim Manuskript des Baseler Kongresses noch nicht dabei war, ist sehr wichtig.

Ich kenne als Promotion für die BGE-Ideen nichts besseres wie seine 4-3-2-1-Formel im 5. Punkt. Mit seiner Zustimmung stehen die Thesen zum Downloaden und Ausdrucken auf 4 Seiten in der HP: [3]

#5 Comment By Reinhard Börger On 10.01.08 @ 14:29

Der Text hat mir gut gefallen; inbesondere hängt der Wert eines Menschen nicht von seiner Erwerbsarbeit ab. Allerdings halte ich den Mindestlohn für überflüssig, wenn es das Grundeinkommen gibt; wer über ein geichertes Grundeinkommen verfügt, wird wohl kaum eine schmutzige und unangensehme Arbeit zum Hungerlohn annehmen. Solche Arbeiten müssen dann zwangsläufig anständig bezahlt werden. Aber solange es den Mindestlohn noch nicht gibt und Druck auf Arbeitslose ausgeübt wird, brauchen wir natürlich den Mindestlohn.

#6 Comment By Leo On 25.01.08 @ 15:08

Die Grundaussagen von Herrn Segbers kann ich nur unterstützen. Als besonders wichtig erachte ich folgende Aussagen: “Die dem Menschen unverdient zukommende Liebe und Güte Gottes begründet den leistungslosen Selbstwert des Menschen. … Menschenwürde steht vor aller Leistung. Der Mensch ist mehr als er leistet. Die Knechte dürfen nicht auf ihre Nützlichkeit und Verwertbarkeit reduziert werden.”

Die Probleme des bge liegen aber weniger in der moralischen und ethischen Rechtfertigung, als viel mehr in der praktischen Ausgestaltung. Wie begegnet man wirksam der Affinität zum Weg des geringsten Widerstands? Wenn das Grundeinkommen bedingungslos sein soll, wie organisieren wir ein Instrument der Motivation, das die Mechanismen von Zwang und Erpressung umgeht, und gleichzeitig die Funktion der Gesellschaft sichert?

#7 Comment By Tobias Teetz On 21.04.08 @ 11:46

Die christliche Lebensweise ist verbunden mit der Hoffnung auf „Erlösung“ und „Wiedergeburt“.
„Die Sorge für die Kinder war überall ein organisch gegebenes Streben, welches über die eigenen persönlichen Interessen auf ein Jenseits wenigstens des eigenen Todes hinwies. Den jeweils Lebenden bleibt die exemplarisch strenge Erfüllung der positiven göttlichen Gebote, einerseits um sich selbst wenigstens das Optimum von Lebenschancen kraft göttlichen Wohlwollens zu erwerben, andererseits um den eigenen Nachfahren die Teilnahme am Reich der Erlösung zu erringen. … Gewaltige religiöse Erregungen entstehen, wenn das Kommen des diesseitigen Gottesreiches unmittelbar bevorzustehen scheint.“ (Max Weber, Politik und Gesellschaft, §8. Das Problem der Theodizee, S. 492)
„Für uns kommt die Erlösungssehnsucht, wie immer sie geartet sei, wesentlich in Betracht, sofern sie für das praktische Verhalten im Leben Konsequenzen hat. Eine solche positive und diesseitige Wendung gewinnt sie am stärksten durch Schaffung einer durch einen zentralen Sinn oder ein positives Ziel zusammengehaltenen, spezifisch religiös determinierten „Lebensführung“, dadurch also, dass, aus religiösen Motiven, eine Systematisierung des praktischen Handelns in Gestalt seiner Orientierung an einheitlichen Werten entsteht.“ (Max Weber, Politik und Gesellschaft, §9. Erlösung und Wiedergeburt)
Arbeitsbereitschaft, Tätigkeit, Fleiß zum Wohle der Gemeinschaft war ein unbedingtes Ziel der früheren Gesellschaften, in denen Armut, Not, Mangel und Hunger vorhanden waren. Die christlichen Werte und die tatsächlich gelebte Nächstenliebe waren ebenfalls Bestandteil der Erlösungssehnsucht.
Die Frage, wie der christliche Glaube an Wiedergeburt ohne den Kodex einer moralisch sittlichen Lebensführung in Form von „Arbeit“ aufrecht erhalten kann, ist brisant.
In der christlich-jüdischen Tradition gibt es im Verhältnis des Einzelnen vor Gott eine Art Buchführungssystematik in bezug auf die weltliche Ethik. Gute und schlechte Taten werden dort verzeichnet und vor Gott will jeder Christ ein möglichst gutes Gewissen haben.
Gibt man Menschen das Recht, aus eigenem sittlichen Empfinden die beste Wahl zu treffen, sowohl welche Arbeit für andere sinnvoll sein könnte bzw. welche Nichterwerbsarbeit (Hilfe oder Pflege eines kranken Verwandten) notwendig ist, wäre dies für das persönliche Gewissen eines Menschen gut. Natürlich gibt es auch Menschen, die nur ein begrenztes Gefühl für sittliche Werte haben. Soll für diese Personen der Staat weiterhin als Hilfesteller für Sittlichkeit fungieren.
Der Verhaltensforscher Konrad Lorenz sieht in zu vielen Gütern, Dienstleistungen eine gewisse Orientierungsgefahr für Menschen, menschliche Traditionen und die Kultur.

Mit freundlichen Grüßen

Tobias Teetz