Wenn das Grundeinkommen ein Menschenrecht ist

Jörg Reiners 10.12.2018 Druckversion

Am 10. Dezember 1948 sprach sich die Generalversammlung der Vereinten Nationen für die Resolution „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“ aus und machte somit Ernst mit der Umsetzung eines Diskurses, den Thomas Paine mit seiner Streitschrift aus dem Jahre 1791 begonnen hatte. Ein zäher Prozess, kam es doch erst Anfang des letzten Jahrhunderts zur Einführung des Frauenwahlrechts in Deutschland. Menschenrechte, die viele von uns als naturgegeben betrachten, mussten stets gegen erhebliche Widerstände zur Geltung gebracht werden.

Bis in die Gegenwart hinein begegnen zahlreiche Persönlichkeiten dem Menschenrechtsdiskurs mit Skepsis. So bezeichnet der slowenische Kulturtheoretiker Slavoj Zizek das „Menschenrechtsbetreiben“ in seinem Videofilm „Liebe Dein Symptom wie Dich selbst!“ als postmoderne Viktimisierung, in der sich Menschen gerne mit ihrer Opferrolle identifizierten. Doch auch außerhalb der Elfenbeintürme Intellektueller hinterfragt man einzelne Menschenrechte immer mehr und relativiert ihre Bedeutung und ihren Handlungsanspruch je nach ökonomischem Habitus. Ein Blick auf die Resonanz des Politikbetriebs auf globale Migrationen sei hierfür ein Beleg.

Diesem Zeitgeist mag es geschuldet sein, dass viele Menschen lieber im Hier und Jetzt verharren, statt sich die Kraft utopischer Politikansätze zu Nutze zu machen. Geprägt von langen Jahren einer vermeintlichen Alternativlosigkeit misstraut man Innovationen und öffnet sich nur sehr zögerlich Reformen in Gesellschaft, Wirtschaft und Kultur.

Auch in der sogenannten Grundeinkommensbewegung lassen sich Zeichen aufspüren, die auf eine solche Befindlichkeit schließen lassen. Schätzen wir Menschenrechte so gering, dass wir sie zuvor zu testen haben? Oder betrachten wir das Grundeinkommen nicht (mehr) als ein Menschenrecht? Hat gar der vermaledeite neoliberale Zeitgeist sich des Grundeinkommensdiskurses bemächtigt, indem er ein Abklopfen des Grundeinkommens auf seinen Nutzen hin einfordert? Allzu gerne zitieren wir Pilotprojekte aller Art rund um den Globus. Allzu bereitwillig kleben wir das Etikett „Grundeinkommen“ auf all die Probefläschchen, um zu allererst uns selbst einzureden, es ginge weiter vorwärts. Die gänzliche Missdeutung der von der finnischen Sozialbehörde KELA durchgeführten Testphase zwecks Optimierung der nationalökonomischen Sozialpolitik als „leuchtendes BGE-Projekt“, wie es ein Mitdiskutant in einer Mitteilung auf Twitter darstellte, zeugt davon, wie sehr diese Nützlichkeitsideologie um sich greift.

Ob es bei solch einem Zeitgeist überhaupt zu einem Frauenwahlrecht gekommen wäre, darf bezweifelt werden. Soll ein Grundeinkommen die Menschen nicht mehr emanzipieren? Wollen wir die Menschen nicht länger von ihrer schieren Verwertbarkeit befreien und ihnen ihre Würde zurückgeben, die ihnen unter dem Primat der Ökonomie weitgehend genommen worden ist und weiterhin genommen wird?

Seit ich mich mit dem Grundeinkommen auseinandersetze und für dessen Verwirklichung einbringe, frage ich mich stets, was man mit all den Projekten, Testphasen und Feldversuchen zu beweisen trachtet. Wir sollten nicht in die Falle des vorherrschenden Zeitgeists verfallen, der jeden Fortschritt nur empirisch abgesichert anzugehen bereit ist. Folglich sollten wir das Grundeinkommen als Menschenrecht ansehen und dessen Umsetzung konsequent einfordern. Deshalb sollten wir unsere Energie auf diese Konsequenz verwenden und sie nicht in illusionären Auseinandersetzungen verpuffen lassen.

Ich erhoffe mir eine rege Diskussion in der Sache, zum Beispiel unter Nutzung der Debattenliste des Netzwerks Grundeinkommen.

Foto: pixabay, CC0 Creative Commons

9 Kommentare

Brigitte Höh schrieb am 11.12.2018, 13:29 Uhr

Die Künstergruppe Menschenrecht 31 deklarierte ein neues Menschenrecht:

Artikel 31: Recht auf ein Grundeinkommen, das die tatsächliche Umsetzung vieler Menschenrechte erst garantiert.

https://www.facebook.com/Menschenrecht31/

www.bge.die-initiative.org

Norbert Fuchs schrieb am 11.12.2018, 13:45 Uhr

Das bGE muß schnellstmöglich eingeführt werden, da keine anderen zukunftssicheren Konzepte existieren.

Wenn jede politische Gruppe für sich einen Test durchführen möchte, wird nur Zeit und Geld verschwendet.

Anne Kuhagen schrieb am 12.12.2018, 08:26 Uhr

Nur welche Politikerin hat den Mut, das durchzusetzen? Ich ernte da immer Gelächter und Häme. Aber für mich ist das Angela Merkel. Da sollten wir uns dann wirklich ranhalten und sie davon Überzeugen.

Bertram Kraus schrieb am 13.12.2018, 14:17 Uhr

Ich habe mich sehr über den Artikel von Jörg Reiner gefreut und wünsche mir auch eine breitere Diskussion zum Thema. Ich habe das Gefühl, dass bei dem Thema Grundeinkommen als Menschenrecht einige Grundeinkommensbefürworter eher abwinken. Tatsächlich handelt es sich aus meiner Perspektive um eine grundlegende Diskussion. Es geht um die visionäre Schaffung einer Institution, die dann da ist, wenn die anderen versagen (Milo Rau).

Stephan Härtl schrieb am 17.12.2018, 21:15 Uhr

Ein wichtiges Menschenrecht der UN-Charta ist \"Würde und Wert der menschlichen Person\" sowie im Grundgesetz \"Die Würde des Menschen ist unantastbar\".

Dieses Menschenrecht wird in unserer Gesellschaft permanent verletzt, indem die Verlierer des ökonomischen Wettbewerbes einer Unterschicht zugeordnet und stigmatisiert werden.

In der Auseinandersetzung müssen wir wieder die Würde des Menschen in den Vordergrund stellen und nicht, welches Modell der Finanzierung gerade am besten sei oder welche negativen Auswirkungen das BGE haben könnte. Den Kritikern und Gegnern des BGE sollte es viel schwerer fallen, gegen die diesbezügliche Wiederherstellung der Würde zu argumentieren.

Erst wenn die Menschen die Unantastbarkeit der Würde akzeptieren, wird es ein BGE geben.

Anerkennend, dass Jörg Reiners diesen grundsätzlichen Gedanken unserer Vision wieder aufgegriffen hat.

Lothar Mickel schrieb am 24.12.2018, 00:39 Uhr

Das Grundeinkommen IST selbstredend ein Menschenrecht!

Ohne Einkommen ist in der heutigen Welt kein Leben in Würde möglich.

Zwei Fragen sind zu stellen:

1. Haben alle Menschen kraft ihrer Geburt einen Anspruch auf ein Leben in Würde?

Antwort: Ja, unbedingt!

2. Sind wir als Menschheit in der Lage, dies zu leisten?

Antwort: Ja, unbedingt!

Es gibt keine Entschuldigung, es nicht zu tun.

Uwe Federkeil schrieb am 02.01.2019, 01:03 Uhr

Nur wenn ein \"Menschenrecht auf Grundeinkommen\" existiert, kann das \"Recht auf Arbeit\" realisiert werden - denn nur dann kann man überall von Grundeinkommen + Arbeitseinkommen lebenslang selbstbestimmt leben.

Zur Zeit ist es für mehr als 16 Millionen Menschen in Deutschland nicht möglich, vom Arbeitseinkommen in Vollzeiterwerb auch im Rentenalter ohne staatliche Unterstützung zu leben. Ein Arbeitseinkommen von derzeit 2.400 Euro (ca. 14,10 Euro Stundenlohn) bringt nach 45 Jahren Vollerwerb eine Altersrente von Brutto 1.156 Euro, abzüglich der Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner!!!!

Wir haben in rund 25 Jahren mehr als 20 Millionen Menschen, die in Altersarmut oder biographie-bedingter unverschuldeter Armut leben müssen.

Nur ein Recht auf BGE kann das verhindern.

Vinzent Storz schrieb am 05.01.2019, 05:57 Uhr

Fast ein Naturgesetz:

Wir ernten gewaltige Masse wo Andere säten - NICHT Wir!

- - - Denn Masse ist träge und so alt werden wir nicht.

Wir leben von Kreativität unserer verrückten Vorfahren, was diese selbst so kaum ahnen konnten.

Umkehrung: vom Baum, den wir morgen pflanzen, ernten Nachfahren das meiste. Ob wir wollen oder nicht.

Daraus sollte man ein Recht auf BGE ableiten können !

Ja, BGE sollte ein Recht sein - keine Gerechtigkeitsfrage. Sondern dann doch: ob sich der gegenwärtige Zustand verbessert. Und das ist sehr wahrscheinlich.

[gekürzt]

Frigga Wendt schrieb am 20.01.2019, 11:43 Uhr

Was man \"testen\" kann, ist die Umsetzung und freiwillige Bereitschaft von Menschen, das BGE praktisch umzusetzen.

ich denke da vor allem an die, die nicht \"politische Studien\" zur (wirtschaftlichen!) \"Leistbarkeit\" eines Grundrechts durchführen, sondern an Gruppen, die das BGE mit ihren (bescheidenen) Mitteln einfach schon einführen - wenn auch natürlich, weil es wenige Leute sind, in noch kleinen Horizonten. Wachsen könnte das alles unabhängig vom \"Goodwill\" der Obrigkeiten in vielen Formen, die von anderem Denken durchzogen sind.

Siehe etwa strukturschaffend: Grundeinkommen-für-alle.org oder auch den Klassiker, angelehnt an eine \"Glückslotterie\", mein-Grundeinkommen.de.

Nicht das \"Grundrecht\" wird getestet, sondern ggf. ein realer Umsetzungsweg ausprobiert, um dabei nicht schlimme Anfängerfehler zu machen, die das tiefe Transformationsvorhaben weg vom \"Almosen geben\" zum \"Grundrechte denken\" nicht torpedieren...

(Nicht nur) von mir aus kann das BGE heute (oder vorvorgestern) in die Basis gesellschaftverabredender Verfassung - aber es sollte kein bestimmtes Modell dort festgeschrieben sein, weil daran sich die Geister scheiden und das meistens den Blick auf den Grundrechtscharakter untergräbt.

Alles, was \"Fördern und Fordern\" der Menschenrechte beeinhaltet, ist zumindest mir auf dem Wege der Einführung des BGE willkommen - selbst wenn wir uns damit in einen gesellschaftlichen Zustand bewegen würden, der gleich in eine Ressourcenbeteiligung übergeht, die sich gar nicht mehr in Geldform zur Existenzsicherung ausdrücken muss. Grundsätzlich wird ein als Grundrecht \"ernst gemeintes\" BGE einen innerlichen Wandel ausdrücken, der Menschen von der Bittstellerrolle in die Grundrechtsträgerschaft in der Praxis führt.

Das kann heute jedeR auch schon ohne ein \"BGE von oben\" anfangen mit seinen/ihren Mitteln zu leben! Wer da Ideen braucht (auch zum Umgang mit rückschrittlichen Zeitgenossen oder \"Gutsherrendenkweisen\"): weltrettung-durch-therapie.de ;-)

\"Wohltätigkeit ist das Ersäufen des Rechts im Mistloch der Gnade\" - eben, daher müssen wir selber in jeder Situation unseres Lebens Grundrechte denken, statt Almosen schenken!

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