Schweizer Dorf testet Grundeinkommen

Baukje Dobberstein 11.06.2018 Druckversion

In der Schweizer Gemeinde Rheinau, direkt an der deutschen Grenze (Kanton Zürich), wird im Jahr 2019 ein Grundeinkommen getestet. Alle Bewohner können für ein Jahr bedingungslos eine Zahlung in existenzsichernder Höhe bekommen; je nach Alter bis zu 2.500 Schweizer Franken pro Monat. Finanziert wird das Experiment durch Stiftungen und Crowdfunding.

Der Gemeinderat von Rheinau steht dem BGE zwar skeptisch gegenüber, unterstützt den Versuch aber trotzdem, weil er der Ansicht ist, dass die Idee es verdient, näher geprüft zu werden. Versuche wie dieser sollen der vermeintlich großen Veränderung, die die Einführung des BGE mit sich brächte, ihren Schrecken nehmen.

Die Teilnahme am Grundeinkommens-Versuch ist freiwillig. Anmelden können sich alle, die am Stichtag, dem 5. Juni 2018, ihren ständigen Wohnsitz in der Gemeinde hatten, unabhängig von Alter und Nationalität.

Das volle Grundeinkommen in Höhe von 2.500 CHF wird erst ab einem Alter von 25 Jahren gezahlt. Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre erhalten 625 CHF, bis 22 Jahre 1.250 CHF, bis 25 Jahre 1.875 CHF.

Das Projekt wird wissenschaftlich begleitet durch die ZHAW (Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften), die ETH Zürich und die deutsche Alanus Hochschule in Alfter.

Am 31. August 2018 wird eine Informationsveranstaltung vor Ort stattfinden, bei der der genaue Ablauf und auch konkrete Berechnungsbeispiele aufgezeigt werden sollen. Bis dahin sind Kontaktanfragen an Rebecca Panian per Mail möglich: repa@gmx.ch.

Experimente zum Grundeinkommen sind umstritten. Skeptiker wenden ein, dass gesamtgesellschaftliche Veränderungen so nicht vorhergesagt oder untersucht werden könnten. Das gilt in Finnland ebenso wie nun in Rheinau. Aber diese Versuche fördern den gesellschaftlichen Diskurs ums Grundeinkommen, die Presse überschlägt sich regelmäßig mit mehr oder weniger gut recherchierten Berichten.

Es lohnt sich allerdings, den Versuch von Rheinau im Detail anzusehen. Ein ganzes Dorf als Testgebiet bietet den Vorteil, dass sich das soziale Miteinander beobachten lässt, weil alle im Dorf das BGE bekommen könnten; sogar Bewohner, die nicht Schweizer Staatsbürger sind. Dadurch können andere Fragen beantwortet werden, als durch die Verlosung einzelner Grundeinkommen wie bei Mein Grundeinkommen in Deutschland oder beim Versuch mit Teilnehmern, die keine Gemeinschaft bilden, in Finnland. Man sollte sich allerdings darüber im Klaren bleiben, dass mögliche Wirkungen des Grundeinkommens auf den Arbeitsmarkt, die Machtverhältnisse und das gesellschaftliche Klima nicht hinreichend durch einen räumlich und zeitlich stark begrenzten Versuch untersucht werden können.

Auch die Finanzierungsfrage kann mit dem Versuch von Rheinau nicht beantwortet werden, denn das Geld kommt in diesem Falle von außen, die Gemeindekasse wird nicht belastet. Im Zweifel wirkt es schon allein dadurch struktur- und wirtschaftsfördernd.

Besonders an einer Auszahlungsbedingung dieses Projekts scheiden sich die Geister: Das Grundeinkommen in Rheinau wird mit anderen Einkommen verrechnet. Das heißt, wer Einkommen aus Arbeit, Rente oder Sozialleistungen erhält, muss es bis zur Höhe des erhaltenen Grundeinkommens zurückzahlen! Dadurch ist zwar ein Mindesteinkommen gesichert, wird aber gleichzeitig auch eine Art Bedürftigkeitsprüfung eingeführt. Die Teilnahme an dem Versuch sowie die Angabe des eigenen Einkommens sind freiwillig. Die Organisatoren behalten sich allerdings vor, bei Unregelmäßigkeiten Personen aus dem Versuch auszuschließen.

Im Gegensatz zu den „Aufstocker“-Regelungen im deutschen Hartz-IV-System dürfen nicht einmal minimale Zuverdienste behalten werden. Wer also durch niedrigen Lohn oder Teilzeitarbeit unter 2.500 CHF verdient, kann aus finanzieller Sicht besser zuhause bleiben. Die Kritik am BGE als einer „Stilllegungsprämie“ wäre hier also berechtigt.

Soweit es dem Infoblatt der Gemeinde zu entnehmen ist, wird das Grundeinkommen nicht an Bedarfsgemeinschaften gezahlt, sondern an jede einzelne Person. Das heißt, es lohnt sich dann besonders, wenn einer in der Familie viel verdient, mehr als das BGE, und damit das Familieneinkommen erhöht. Auch die Kritik, dass das BGE die „Alleinverdiener-Ehe“ fördern würde, greift hier also. Dem zu entgegnen, die kurze Dauer von einem Jahr verhindere, dass jemand seinen Teilzeitvertrag kündigt, beruhigt da wenig und mindert im selben Zuge die allgemeine Aussagekraft des Experiments.

Auch die Kosten durch die Finanzierung von außen sind schwer kalkulierbar. Im schlimmsten Falle, wenn alle Dorfbewohner für ein Jahr eine Auszeit von ihrer Arbeit nehmen würden, würde das Projekt für die 1300 Einwohner ca. 30 Millionen kosten. Eine Werbekampagne fürs Grundeinkommen könnte billiger sein und würde vor allem keine falschen Folgerungen aus Versuchsergebnissen produzieren. Denn die meisten Menschen würden zwar nicht dauerhaft ihre Arbeit niederlegen, gegen ein Jahr Auszeit hätten aber wahrscheinlich deutlich weniger etwas einzuwenden.

Foto: Rolf Eigenheer (CC BY-SA 2.0 DE)

10 Kommentare

Helmut Seguin schrieb am 11.06.2018, 09:25 Uhr

Wird Zeit; vergl. „Befreiung von falscher Arbeit, Thesen zum garantierten Mindesteinkommen“ (Thomas Schmid, 1984). Auch dieses ist ein solidarisches Modell, kein inflatorischer Unfug.

Klaus Fürst schrieb am 11.06.2018, 10:26 Uhr

Aus meiner Sicht überwiegen die Schäden, die solche Experimente anrichten. Es scheint in Mode zu kommen, bei gemeinnützigen Stiftungen Geld einzuwerben, um sich (und natürlich die Stiftung) mit einem werbewirksamen Grundeinkommenstest ins Gespräch zu bringen. Der Sache des Grundeinkommens dient es in keiner Weise.

Ein Kommentator bringt auf den Punkt, was all diese Tests nicht erfüllen können:

„Wer weiß, dass er über 12 Monate hinweg Geld erhält und nachher nicht mehr, wird deswegen kaum seinen Job aufgeben oder sein Leben anderweitig auf den Kopf stellen. Das postulierte Grundversprechen des Grundeinkommens – den Menschen zu einem freieren, selbstbestimmten Leben zu verhelfen – kann somit gar nicht eingelöst werden.“

Zugunsten solcher Tests wird immer ins Feld geführt, dass sie das Grundeinkommen in die öffentliche Debatte rücken. Ja, wir wollen schon, dass unser Thema im Gespräch bleibt, dass sich die Menschen mehr und mehr dafür interessieren. Wenn aber jeder, der ein bisschen Geld locker machen kann, seine Experimentchen damit treibt, muss es am Ende nicht verwundern, wenn die Leute das Ganze als Spielerei ansehen, zu gefährlich, um es auf die gesamtgesellschaftliche Agenda zu setzen.

Das BGE kann man nicht testen, es sei denn, die Gesellschaft nimmt dafür richtig Geld in die Hand. (Denkfabrik Grundeinkommen hat einmal kalkuliert, was ein aussagefähiger Test kosten würde.)

Willst du der Idee vom Grundeinkommen schaden? Dann teste es! - Natürlich können wir nicht verhindern, dass solche nichtssagenden Tests durchgeführt werden, auch nicht, dass die Presse die Ergebnisse nach ihrem Gusto ausschlachtet. Wir sollten uns aber in der Öffentlichkeit klar distanzieren und deutlich machen, dass solche Tests keinerlei Aussage über Sinn und Machbarkeit des Bedingungslosen Grundeinkommens liefern können.

Tias Asperi schrieb am 12.06.2018, 10:07 Uhr

Was ich schade finde ist, dass durch die volle Anrechnung tatsächlich das Argument \"Geld statt Arbeit\" befeuert wird. Besser wäre es, wie in manchen Modellen vorgeschlagen, von jeglichem Einkommen 50% abzuführen, denn dadurch wird der Leistungsgedanke gestärkt und nicht geschwächt. Das GE soll Menschen nicht aus der Arbeitswelt heraus, sondern in eine menschenwürdige Arbeitswelt hinein führen.

Josef Dietzgen schrieb am 13.06.2018, 10:53 Uhr

Wie soll ein Grundeinkommen denn anders finanziert werden, ohne nach dem Prinzip \"Rechte Tasche - Linke Tasche\" zu verfahren wie es bei den Konsumsteuermodellen der Fall wäre, ohne an die Einkünfte heranzugehen. Es kommt doch nur darauf an, wie man dieses gestaltet: Finanztransaktionsbesteuerung / Ressourcenverbrauchssteuern / Einkünftesteuern mit ausreichenden Freibeträgen. Ein Grundeinkommen sollte es einem Menschen durchaus ermöglichen, ein Leben in Würde und in Wahrnehmung seiner Rolle als demokratischer Staatsbürger vollumfänglich wahrnehmen zu können. Wir sollten uns von calvinistischen Leistungsidealen und dem Fetisch Erwerbsarbeit mal langsam verabschieden.

Jeremy Heighway schrieb am 01.07.2018, 09:49 Uhr

BGE-Fans sagen: Die Menschen sind besser, als Viele denken.

Das Experiment hier setzt die Menschen aber sehr in Versuchung, eine Jahr nichts zu tun, lese ich auch. Was denn nun?

Also, lieber Rheinauer, anmelden und weiterarbeiten (verbessert die Kostenstatistik). Organisiere einen \"BGE Gutenzweckverband\" und protokolliere die Stunden wo darin ehrenamtlich gearbeitet wird. Macht ein Spendenkonto auf für \"Überschüssiges Geld\" und spendiere hier was, falls dies bei Einzelpersonen/Familien zutrifft. Macht was, worüber die Medien auch positiv berichten können! (müssen?)

Maren schrieb am 01.07.2018, 10:17 Uhr

Ich wollte mich einfach mal nur für Eure Arbeit und auch für die hilfreichen, klugen Kommentare hier bedanken.

Robert Bleilebens schrieb am 02.07.2018, 16:46 Uhr

Kleine zeitlich begrenzte Modellversuche zum BGE können nie die Frage beantworten, wie es sich auswirken würde, wenn es dauerhaft und für alle in einem ganzen Land eingeführt würde. Sie bringen dem Thema jedoch Aufmerksamkeit, was sehr positiv ist.

Allerdings ist die vollständige Anrechnung des BGE auf den Lohn im Rheinauer Experiment ganz großer Mist: Macht sie doch den Hinzuverdienst im unteren Lohnbereich unmöglich.

Allerdings ist dieser ungerechte Unsinn auch leicht zu umgehen: Löhne im unteren Bereich werden einfach pauschal um den Betrag des Grundeinkommens aufgestockt. Anschließend wird dieser Betrag durch die Anrechnung des BGE wieder abgerechnet. Kostet nix und der Hinzuverdienst im unteren Lohnbereich lohnt sich wieder.

Besser ist folgende Regelung: Grundeinkommen als Sockel + 50% vom Brutto-Hinzuverdienst obendrauf.

Heinrich Malzer schrieb am 03.07.2018, 10:21 Uhr

Meiner Überzeugung nach kann ein BGE nur auf staatlicher Ebene funktionieren, da bei einem vernünftigen Modell auch in das Steuersystem eingegriffen werden sollte, und die Steuerhoheit meistens staatlich geregelt ist (wenigstens bei uns in Österreich)

Ich habe dazu ein Modell entworfen, wer Interesse hat kann es über oeep@inode.at anfordern.

Sophie Petersen schrieb am 26.07.2018, 09:17 Uhr

Es trifft absolut nicht die Idee des BGEs:

Bedingungslos (gehaltsunabhängig, ohne Prüfverfahren)

Für jeden ab Geburt

Das BGE müßte, wenn das Pilotprojekt repräsentativ sein soll, mindestens 5 Jahre gezahlt werden, und zwar an JEDEN, auch wenn er eine gutbezahlte Arbeit hat.

Man könnte doch anstatt 2160€ nur 1500€ an JEDEN zahlen. Es entfiele dann die Bürokratie der Gehaltsprüfung.

Erst mit einer Sicherheit von 5 Jahren BGE würde ich überlegen, was ich beruflich und auch sonst anders machen würde im Leben, ob ich eine Selbständigkeit wage, ehrenamtliche mich engagiere oder meine jetzige Tätigkeit nur in Teilzeit mache, um mehr Zeit für mich und meine Familie/Partnerschaft zu haben.

Durch meine Teilzeittätigkeit bekäme dann auch eine andere Person die Möglichkeit, in Teilzeit zu arbeiten. Weil auch diese Person BGE bekäme.

Außerdem denke ich, daß sich auch der Wohnungsmarkt regulieren würde, da die Paare wieder zusammen ziehen, auch wenn sie keine Arbeit haben.

Es gäbe (wie jetzt noch im deutschen Hartz-IV-System) keine Bedarfsprüfungen mehr.

Diese Bedarfsprüfungen haben meines Erachtens dazu geführt, daß jeder sein eigenes Süppchen kocht, um zu vermeiden, daß der Freund, der Arbeit hat, für den Nichtarbeitenden aufkommen, ihn versorgen muß. Das wäre mit BGE nicht mehr erforderlich.

Auch würden mit einem BGE die kompletten Unterhaltsstreitigkeiten wegfallen, weil der geschiedene Partner und auch die Kinder ja ihr BGE bekämen.

Sicher würden dann auch die Umgangsstreitigkeiten deutlich zurück gehen, da ja den Vätern der Kindesumgang nicht mehr verwehrt würde, nur weil er nicht für die Kinder zahlen kann. Da mag jetzt manch einer denken, was er will, aber es ist in vielen Fällen so, daß Frauen zulasten ihrer Kinder dem Kindesvater keinen Umgang gewähren, weil er nicht zahlen kann.

Außerdem denke ich, daß durch die Einführung eines BGEs nicht nur die Familiengerichte sondern auch die Sozialgerichte entlastet werden, da keiner mehr wegen Falschberechnung von Hartz-IV-Sätzen klagen bräuchte. Hartz-IV gäbe es ja nicht mehr. Welch Wohltat! Kein Bewerbungsdruck! Keine Aufforderungen, Bewerbungen dem Arbeitsamt in ¼jährlichen Terminen vorlegen zu müssen. Ja auch beim ALG-I-Bezug wird man dransaliert, sich bewerben zu müssen, obwohl das ALG-I eine Versicherungsleistung ist, die man sich erworben hat!

Zur Finanzierung wäre eine Mischung aus Konsumsteuer, Einkommensteuer und eine Steuer auf die Geräte/Roboter, die den Einsatz eines Menschen nicht erforderlich machen, sinnvoll.

Und es ist auch zwingend erforderlich, die Einkommen weiterhin unter Abzug eines Freibetrages zu besteuern. Das BGE muß völlig unabhängig aus dem Freibetrag rausgelassen werden, damit die Menschen weiterhin einen Anreiz haben, zusätzliches Einkommen haben zu wollen. So finanzieren viele ihr eigenes BGE aber auch das ihrer Mitmenschen mit.

Erst bei einem längeren Pilotprojekt kann die Finanzierung repräsentativ eingeführt werden.

Das sind meine Gedanken und Visionen zum BGE - bedingungslosem Grundeinkommen für alle, wobei ich für Kinder den halben Betrag als ausreichend ansehe, da diese ja noch von den Eltern versorgt werden und bei ihnen wohnen.

Marianne Kunz-Tapernoux schrieb am 23.10.2018, 22:20 Uhr

Ich bin für UBUNTU, studiert es mal oder hört was Michael Tellinger dazu sagt!

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