Über „gute“ und „schlechte“ BGE-Konzepte

Wolfgang Schlenzig 11.11.2007 Druckversion

Gedanken zum BGE im Nachgang zu den Papieren, Vorträgen und Diskussionen am 10.11.2007 in Hannover

Das Netzwerk Grundeinkommen ist eine Parteien und Weltanschauungen übergreifende Vereinigung. Das BGE ist kein vorwiegend linkes oder Bedürftigen-Projekt.

Die Autoren und Unterstützer von BGE-Konzepten verfolgen unterschiedliche Intentionen, die von der größtmöglichen Höhe und Teilhabe, von Freiheit und Kreativität, vom sich Ausklinken aus dem kapitalistischen Wirtschaftsystem, von Bürokratieabbau bis eben auch hin zu einer Art „Stillegungsprämie“ reichen.

Die dabei entstandenen BGE-Konzepte sind allesamt kritikwürdig, ob es sich um das von Pelzer aus Ulm handelt, dessen Berechnungen hochkompliziert sind, um das Take-a-half oder ähnliche Konzepte, die darauf hinauslaufen, dass die Beschäftigen über die Einkommensteuer ihr BGE selbst erwirtschaften, um die Katholiken, die ein niedriges BGE ansetzen und Willfährigkeit zu „sinnvoller“ Arbeit verlangen, bis zu den Konzepten, die die Kapitalseite völlig in Ruhe lassen oder ihr sogar Einsparungen verheißen.

Einige dieser Konzepte, namentlich die von Mitgliedern des Establishment (Straubhaar/Hohenleitner, Althaus, G. Werner) erarbeiteten, erfreuen sich aktuell großer Bekanntheit.

Entscheidend für die Einschätzung der einzelnen Konzepte ist, wie sie die 4 Grundsätze des Netzwerkes Grundeinkommen umsetzen. Daran orientieren sich mit unterschiedlichem, aber eigentlich immer hohem Grad, alle diese Konzepte, nur die Intentionen sind eben speziell.

Dem Netzwerk Grundeinkommen steht es auf Grund seiner Überparteilichkeit aber nicht zu, Zensuren zu verteilen, und einigen dieser Konzepte „wirksam entgegenzutreten“. Es ist auch zu passiv, sie nur „kritisch zu begleiten“. Vielmehr geht es darum aktiv und konstruktiv alle Initiatoren und Akteure einzubinden, um die Chance für ein baldiges, armutsfestes und bedingungsloses Grundeinkommen hoch zu halten.

Und gerade die Konzepte des Establishment auszugrenzen dabei wenig hilfreich. Das Netzwerk sollte diese weitgreifenden Interessen zum BGE sehen und nicht einseitig einige interessierte Bereiche, die dem BGE z.Z. noch mehrheitlich ablehnend gegenüberstehen, durch Diskreditierung einiger Konzepte zu gewinnen und dadurch parteiisch zu werden.

Vielmehr ist es Aufgabe des Netzwerkes, durch aktives Zugehen (impliziert kritische Auseinandersetzung) auf BGE-Konzeptautoren, alle gesellschaftlichen Chancen zu nutzen, ein BGE bald einzuführen und nicht ständig als unerreichbare Utopie vor sich herzuschieben. Dieser gesellschaftliche Konsens kann nur über Exponenten der großen Parteien und mit Wissenschaftlern der großen Wirtschaftsinstitute erreicht werden.

Das Konzept von Straubhaar/Hohenleiter z.B. ist hoch angearbeitet, ist inhaltlich plausibel, diskutiert mehrere andere Konzepte, bietet eine in der Gesellschaft nicht wenig akzeptierte BGE-Summe und ist erarbeitet von einem Autorenkollektiv mit direktem Draht zu den Entscheidern in Deutschland.

Zum vierten der Netzwerkkriterien, der Existenzsicherung und des Teilhabevermögens, die immer wieder in Rede stehen sollte beachtet werden:
– Je höher das BGE angesetzt wird, in Richtung 1000.- EUR/Monat, umso größer sind die erforderlichen gesellschaftlichen Veränderungen, um das zu erreichen. Es stellt sich die Frage, wie realistisch mittelfristig solche Gesellschaftsänderungsbegehren sind und ob sich die Bedingungen (z.B. revolutionäre Situation) dafür einstellen werden.
– Mehrere Konzepte, nicht nur die Althaus und Straubhaar, gehen von 600+200.-EUR/Monat aus, was von einer Menge Bedürftiger als ausreichend eingeschätzt wird aber weniger ist als das heutige ALG-II, weil man beim ALG-II nicht nur das ausgezahlte Geld, sondern auch andere geldwerte Vorteile wie die vom Staat übernommene Warmmiete sehen muss. Sie aber deswegen abzulehnen ist unredlich. Herbert Wilkens hat auf der Netzwerkjahresversammlung am 10.11. richtig auf den notwendigen gesamtvolkswirtschaftlichen Blick hingewiesen.
– So gesehen wäre ein ALG-II individuell ausgezahlt, bei Nichtantastung der Rücklagen wie bei ALG-I und der Bedingung keiner Lohnarbeit über dem ALG-II Gesamtwert schon ein schöner praktikabler Einstieg in das BGE. Bezüglich der „Teilhabe“ anbetrifft muss man offenbar immer wieder klarstellen, dass das BGE kein Gehalt ist, womit man all das auch machen und sich leisten kann, was heute ein vollbeschäftiger Arbeiter z.B. bei Siemens mit seinem Gehalt kann.

Wenn das BGE „armutsfest“ ist, und das soll es ja sein, dann brauchen wir auch keinen Mindestlohn mehr. Dann kann es aber dazu kommen, dass jeder Bürger der seine Arbeitskraft/-leistung gibt einen persönlichen Vertrag mit der Person abschließt, die diese Arbeit nachfragt (wie etwa heute beim Profifussball), d.h. dieselbe Arbeit kann personenbezogen unterschiedlich vergütet sein, jeder hat seinen Einzelvertrag.

Es ist ein Existenzgeld. Das Leistungsprinzip gilt weiter und wird ausgeprägter Anwendung finden, d.h. die Einkommens- und Lebensstandardunterschiede werden hoch bleiben. Im Hinblick auf „Sozialabbau“ und „Zerschlagung der sozialen Sicherung“ wird mit dem BGE unvermeidlich eine Rationalisierung des Antragswesens in großem Stil einhergehen. Vieles, das heute beantragt werden kann, wird dann im BGE enthalten sein. Was und wie viel das ist, ist eben Gegenstand der konsensorientierten, kritischen Auseinandersetzung mit den BGE-Konzepten. Aber es wird viel sein und nur bei Ausnahmen gibt es Zusätzliches. Da wird es passieren, dass Einzelne schlechter abschneiden als bisher.

Und zum Schluss noch ein Aspekt, der vielen nicht „schmecken“ wird: Die regelmäßige Auszahlung des BGE erfordert eine ebenso regelmäßige Meldepflicht und die Übermittlung einer Reihe von Geldtransfer- und persönlichen Daten an eine Behörde, denn nur an Personen, die bestimmte Kriterien erfüllen (z.B. Aufenthaltsdauer, fester Wohnsitz) kann und soll BGE überwiesen werden. Das müssen diese Personen nachweisen.

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